Ebay-Käufer schaltet Anwalt wegen abgebrochener Auktion ein - Bertram/Hoffmeyer

    • Tutulla schrieb:

      ie schlugen ebenfalls die Option, dass mein Lebensgefährte ein neues iPhone kaufen und dies zu selben Bedingungen erneut versteigern würde, aus. Es wäre reine Spekulation, warum sie diese Option ausschlugen... Aber Eine davon wäre eben, dass sie bewusst und vor allem gezielt auf den Schadensersatzanspruch (den es prinzipiell gar nicht gab) aus waren.

      Warum sollten sie das tun? Geht man davon aus, dass die Auktion ohne Berechtigung abgebrochen wurde, dann existiert eine rechtsgültiger Kaufvertrag und zwar zum Höchstgebot zum Zeitpunkt des Abbruchs. Warum sollte man sich dann auf eine weitere Auktion einlassen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem weitaus höherem Kaufpreis geführt hätte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Tutulla schrieb:

      Nein, sie pochten darauf, dass mein Lebensgefährte Anzeige erstattet. Ihnen waren auch die Gründe, weswegen man sich gegen eine Anzeige entschieden hatte, völlig egal. Sie schlugen ebenfalls die Option, dass mein Lebensgefährte ein neues iPhone kaufen und dies zu selben Bedingungen erneut versteigern würde, aus. Es wäre reine Spekulation, warum sie diese Option ausschlugen... Aber Eine davon wäre eben, dass sie bewusst und vor allem gezielt auf den Schadensersatzanspruch (den es prinzipiell gar nicht gab) aus waren.



      also... warum soll sich jemand auf sowas einlassen? Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder ich habe einen Anspruch auf das Teil, dann hab ich den eben. Oder ich hab keinen... dann eben nicht. Warum man sich auf so eine Kungelei einlassen soll (gerade wenn man das teil haben wollte) mit ungewissem Ausgang, ist nicht nachvollziehbar.

      Wenn dein Lebensgefährte doch die Ansprüche befriedigen wollte, hätte er so ein Teil erwerben und dem K für dessen Auktionsbetrag übergeben können.... aber das Ding versteigern, wodurch u.U. noch ein Kaufvertrag entstanden wäre....
    • woher soll denn euer K wissen, ob die Auktion berechtigt abgebrochen wurde? Nur aus der Behauptung heraus? Nö... also macht der seinen Anspruch geltend. Darauf wurde eurerseits nicht reagiert bzw falsch reagiert. Und so kam es zum Titel gegen euch - und den Kosten zusätzlich. Ohne Titel wäre der Gerichtsvollzieher nicht aufgetaucht.... und wohin war der mahnbescheid adressiert? Das hätte sich alles nachforschen lassen.

      Ich hätte dafür ja eine Vermutung....



      Und wie gesagt: alles das hätte sich komplett vermeiden lassen....
    • Tutulla schrieb:

      biguhu schrieb:

      Geht man davon aus, dass die Auktion ohne Berechtigung abgebrochen wurde, dann existiert eine rechtsgültiger Kaufvertrag
      Da die Auktion rechtskräftig abgebrochen wurde, existierte kein gültiger Kaufvertrag. Ich verweise nochmal auf das Urteil vom AG Bad Hersfeld vom 26.04.2010 - 10 C 162/10 (70), 10 C 162/10.

      Ja, wenn man das Gericht davon überzeugen kann, dass ein Diebstahl stattgefunden hat. Ihr habt es aber noch nicht einmal versucht, das Gericht zu überzeugen. Dass sich die Gegenseite noch schwerer davon überzeugen lässt, liegt in der Natur der Sache. Diese möchte natürlich das bestmögliche Ergebnis für sich und das habt ihr ihr geschenkt.
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    • #220

      Das ist so nicht ganz richtig...........

      Du glaubst jetzt nicht tatsächlich, dass eine nachträgliche Anzeige bei einer bereits erstatteten und damit (wenn ohne Vorbehalt/Anerkennung einer Rechtspflicht) geleisteten Zahlung in dieser Sache helfen würde?
      Was du, wenn ich richtig liege, meinen könntest, dass andere die ebenfalls betroffen sind einfach etwas schlauer vorgehen werden und damit keine Zahlungen leisten?
      Sich vielleicht dann mit dir kurzschließen, dir Urteile übersenden und du dann im nachhinein gegen irgendwas vorgehen könntest?

      So wird "das Duo" nicht mit seinen eigenen Waffen zu schlagen sein. Zumindest nicht für dich und deinen Lebensgefährten. Der Zug ist längst abgefahren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Das von unserer Seite aus Fehler gemacht worden sind, streite ich nicht ab. Mit einem Anwalt der sich tatsächlich mit dieser Problematik auskennt, wäre die Situation wahrscheinlich ganz anders ausgegangen. Wie schon geschrieben wurde, die Karre ist gegen die Wand gefahren worden und groß dran ändern lässt sich auch nichts mehr. Mir ging es darum, dass andere Betroffene aus unseren Fehlern lernen können und sich gegen diese Masche (wenn es berechtigt ist) zur Wehr setzen.
    • #227

      Das ist doch auch total OK, wenn du andere warnen möchtest.
      Abzustreiten gibt es eh nichts, da hier so viele Fehler begangen wurden, wie bei einem Auktionsabruch nur irgend möglich gemacht werden können und darin gibt es auch nichts zu beschönigen.
      Hast du nicht gemacht und das ist OK so.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Seltsam, dass der Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid antanzte.
      Wie von Kaiolito erwähnt gibt es zwar Ausnahmen, z. B. GEZ oder Krankenkasse, aber selbst dann rauscht vorher m. W. Post ins Haus.
      Die DAK beauftragt z.B. den Zoll, der aber auch über die bevorstehende Vollstreckung informiert.
      Hmmm........
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Seltsam, dass der Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid antanzte.
      Wie von Kaiolito erwähnt gibt es zwar Ausnahmen, z. B. GEZ oder Krankenkasse, aber selbst dann rauscht vorher m. W. Post ins Haus.
      Die DAK beauftragt z.B. den Zoll, der aber auch über die bevorstehende Vollstreckung informiert.
      Hmmm........

      Kaiolito schrieb:

      Nicht nur ohne Mahnbescheid @mirabella sondern auch ohne zuvor zugestellten Vollstreckungsbescheid und dazwischen liegen dann doch einige Wochen.....
      Mich wundert es eben auch. Ich muss zugeben, mit Mahnbescheiden kenne ich mich nicht wirklich aus. Ich weiß nur, dass ein Mahnbescheid und ein Vollstreckungsbescheid zuvor ergangen sein müssen, bevor der Gerichtsvollzieher aktiv werden kann. Das heißt, der ganze Mist muss vorher tituliert werden? - Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege. Wie gesagt, von diesem Bereich habe ich kaum Ahnung.

      Habe ich denn eine Möglichkeit, den Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid irgendwo "nochmals" anzufordern?
    • deswegen ja: wohin sind die Schriftstücke geschickt worden? Wer hat die in Empfang genommen?

      Wohin die verschwunden sind dürfte da nur eine nebensächliche Frage sein.... aber ohne dass solche Schriftstücke überhaupt verschickt worden sind, setzt sich der gerichtsvollzieher nicht in Bewegung
    • Zu @monzas Ausführungen ist nur hinzuzufügen, dass der Gerichtsvollzieher bei der Zwangsvollstreckung den Vollstreckungsbescheid dabei hat und auch vorlegt.
      Darin ist Zustellungsdatum und Ausstellungsdatum, die Zustellungsadresse aufgeführt.

      Kein Gerichtsvollzieher wird verwehren, davon eine Kopie zu machen.
    • Tutulla,

      ich glaube, was man hier durch die Blume mitteilen will:
      Wirf doch mal einen Blick in die Schubladen des Schreibtisches deines Lebensgefährten, ob da nicht etwas ungeöffnet gelb schimmert.
      Er wäre nicht der erste und nicht der letzte, der sich überfordert sieht und im wahrsten Sinne des Wortes das Problem vergräbt.
    • "Selbst die Polizei riet uns, einen Aufschub beim GerVollZ. zu beantragen um dann erstmal Nachforschungen anzustellen, wo der Mahnbescheid geblieben ist." (aus 220).
      Die Polizei wurde also inzwischen befragt. Und......wurde der Rat der Polizei befolgt oder ist dieser Zug auch inzwischen abgefahren?
    • Hier noch ein Link zur Vorgehensweise, in dem auch die Fristen und Möglichkeiten aufgeführt werden.

      In diesem Stadium sehe ich garkeine Möglichkeiten mehr.... alle Fristen versäumt, keinerlei Widerspruch eingelegt, keine Reaktion überhaupt. Wie gesagt: interessant wäre, wo die Schriftstücke vom Gericht verblieben sind... an dem Ende sitzt derjenige, welcher...



      ratgeber-geld.de/wissen/687-ma…eid-erhalten-was-nun.html
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Mich wundert, dass die Polizei inzwischen doch aufgesucht wurde.
      Wurde denn mittlerweile auch Anzeige wegen Diebstahls erstattet?

      Die Polizei habe ich aufgesucht. Nicht wegen dem Diebstahl sondern wegen einem anderen Gedankengang. Wie schon des Öfteren gesagt, der Zug in unserem Fall ist tatsächlich abgefahren. Letzendes heißt es auf die Aktenkopie warten und zu überprüfen wo die Schreiben vom Gericht geblieben sind.