Tutulla schrieb:
ie schlugen ebenfalls die Option, dass mein Lebensgefährte ein neues iPhone kaufen und dies zu selben Bedingungen erneut versteigern würde, aus. Es wäre reine Spekulation, warum sie diese Option ausschlugen... Aber Eine davon wäre eben, dass sie bewusst und vor allem gezielt auf den Schadensersatzanspruch (den es prinzipiell gar nicht gab) aus waren.
Warum sollten sie das tun? Geht man davon aus, dass die Auktion ohne Berechtigung abgebrochen wurde, dann existiert eine rechtsgültiger Kaufvertrag und zwar zum Höchstgebot zum Zeitpunkt des Abbruchs. Warum sollte man sich dann auf eine weitere Auktion einlassen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem weitaus höherem Kaufpreis geführt hätte.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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