Natascha1712 schrieb:
So deutsche rechtssprechung: habe ich direkt Herrn b als Betrüger bezeichnet oder es nur in einem Kontext getan ohne direkt seinen Namen davor zu setzten?

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Natascha1712 schrieb:
So deutsche rechtssprechung: habe ich direkt Herrn b als Betrüger bezeichnet oder es nur in einem Kontext getan ohne direkt seinen Namen davor zu setzten?
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biguhu schrieb:
Dann haben wir hier ja mal eine andere Konstellation als bei den meisten Abbrechern. Welcher Form war denn der Inhaltsirrtum? Was genau hast du in der Willenserklärung (Auktion) erklärt, was du gar nicht erklären wolltest? Hier bräuchten wir dringend mehr Informationen.
Mit einem Inhaltsirrtum berufst du dich auf §119 BGB. Hierbei ist es aber zwingend notwendig, dass du deine Willenserklärung ohne schuldhaftes Zögern gegenüber deinem Vertragspartner anfechtest. Wann genau ist dies geschehen?
vanvog schrieb:
Und laut BGB kommt immer AUTOMATISCH ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zum Zeitpunkt des Abbruchs zustande, jedenfalls grundsätzlich. So habe ich das hier gelernt.
biguhu schrieb:
An deinem Text ist so viel falsch, dass ich es gar nicht alles korrigieren mag.
pandarul schrieb:
Weil es gar keine gesetzliche Berechtigung gibt, die zur Gebotsrücknahme berechtigt, die ja mangels Höchstbieter keinen Kaufvertrag zustandekommen läßt.
Denn auch ein Anfechtungsrecht der §§ 119 ff. BGB gewährt kein gesetzliches Recht zur Angebotsrücknahme.
Sondern nur zur nachträglichen Anfechtung. Logisch.
Sie haben beim Eingeben des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises einen Fehler gemacht.
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vanvog schrieb:
Nun gut... es ist eben doch nicht so einfach wie von mir dargestellt, es ist offensichtlich so, dass je länger man sich damit befasst, desto größer die Abstraktion des Ganzen, bis keine Aussage mehr eindeutig richtig oder falsch ist.
Außer bei Löschberts alter Leier "Wenn der Abbruch berechtigt war, war er berechtigt und wenn nicht, dann nicht."
Es müsste so ne Art Casino-Warnung geben bei eBay, ist wie Poker und Roulette zugleich.
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geiz_ist_ungeil schrieb:
Wenn ein VK nach Ablauf der Auktion nicht liefern und einen "berechtigten Grund" dafür vorweisen kann, tritt exakt diesselbe Situation ein, als hätte er die Auktion vorzeitig abgebrochen. Er kann lt. EBay-AGB den von ihm angebotenen Artikel nicht liefern. Zumindest nicht im angebotenen Zustand!
geiz_ist_ungeil schrieb:
Die Funktion, eine Auktion abzubrechen, gehört abgeschafft, da sie zu viele Fallstricke beinhaltet.
geiz_ist_ungeil schrieb:
Im Zweifel wird man dies, in der Tat, beim jeweils Höchstbietenden machen müssen.
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pandarul schrieb:
Wenns tatsächlich kurz vor Ende passiert kann es nicht nur durchaus ok sein, der Auktion ihren Lauf zu lassen, ggf. hat man auch eh keine Wahl mehr (12 Stunden).
riverside schrieb:
pandarul schrieb:
Wenns tatsächlich kurz vor Ende passiert kann es nicht nur durchaus ok sein, der Auktion ihren Lauf zu lassen, ggf. hat man auch eh keine Wahl mehr (12 Stunden).
kann man leicht beheben:
kumpel anrufen, damit der einen sehr hohes gebot drüberbügelt.
ist so zwar nicht gedacht, aber bevor das dann mit nem echten käufer theater (inc. böser mails + ner roten) gibt, würd ich das lieber so handhaben.
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geiz_ist_ungeil schrieb:
Hatten wir uns (nicht du und ich) mal darauf geeinigt, daß genau solche Tipps hier nicht stehen sollten?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich die rechtliche Interessenvertretung des Dennis Bertram,
Bischofsholer Damm 46, 30161 Hannover an.
Der Grund meiner Beauftragung ist der folgende Thread:
auktionshilfe.info/index.php?thread/8322/&pageNo=1
wo es Betrugsvorwürfe und Beleidigungen gegenüber meiner Mandantschaft
gegeben hat.
Ich bitte daher den Thread bis zum 07.11.2013 entsprechend zu moderieren
oder zu löschen.
Sollte dies nicht geschehen, müssen aufgrund der erheblichen
Persönlichkeitsverletzungen gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
atropa_belladonna! schrieb:
(...)
Sie haben eine Abmahnung von Dennis Bertram (Defe-Trade) durch die Rechtsanwaltskanzlei Hoffmeyer erhalten? Wir helfen Ihnen.
youtube.com/watch?v=s033X3JIE3w
(...)
tinyurl.com/lew4wna
redaktion schrieb:
Wir können beim besten Willen keine Beleidigungen finden.