Ebay-Käufer schaltet Anwalt wegen abgebrochener Auktion ein - Bertram/Hoffmeyer

    • mich hat es auch getroffen (der herr Bartram alias defe trade)

      habe auch im september vor gehabt mein iphone 5 bei ebay zu verkaufen

      der höchstbiegender war defe trade

      habe jedoch nach zwei tagen meine Auktion beendet, und prompt war eine email von dennis Bertram aufgepobbt ( ich sage nur sehr professionell der herr)

      anschliessend kam ein mahnbescheid von dem Anwalt aus Hannover ich soll quasi das iphone rausrücken oder einen Schadenersatz in höhe von 360€ an ihn überweisen


      jetzt läuft alles über meinen Anwalt
    • Zahlst du halt den Schadenersatz, den gegnerischen Anwalt und zusätzlich noch deinen Anwalt, teures Lehrgeld, aber wer es sich leisten kann 500 Euro Scheine auf der Strasse zu verbrennen der soll weiter Auktionen ohne Rechtsgrundlage abbrechen

      Das schlimme ist nur das man hier rumheult und die Schuld bei anderen sucht obwohl man erst selbst durch den rechtswidrigen Auktionsabbruch die Fakten geschaffen hat :wallbash
    • hää

      hast du vielleicht schlecht geschlafen, oder habe ich jetzt gerade jemanden beschuldigt??

      ich habe eine Rechtsgrundlage die mich zum Abbruch der Auktion berechtigt

      einfach nur geschrieben ohne nachzudenken solche Kommentare kannst du dir sparen

      rumheulen tue ich auch nicht, es gibt schlimmeres im leben

      falls du dich irgendwo auslassen willst bitte nicht über mein Kommentar

      ich denke viele ebay Mitglieder hatten schon mal den fall das sie vorzeitig beendet haben und nichts passiert ist
    • hasanT schrieb:

      hää



      ich habe eine Rechtsgrundlage die mich zum Abbruch der Auktion berechtigt




      Dann kannst du ja der Gegenseite die Tagebuchnummer der zuständigen Polizeistation offenbaren welche beweist das dir das Eierfone gestohlen wurde. dazu braucht es keinen Anwalt 8)

      Alle anderen "Rechtsgrundlagen" wird dir der Richter um die Ohren hauen :lach:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Wo hast du eigentlich die letzten Monate verbracht? Selbstverständlich gibt es eine Reihe von Gründen, die zum Abbruch einer eBay-Auktion berechtigen, nämlich alle von eBay im entsprechenden Grundsatz genannten.

      Dein Hinweis mit der Tagebuchnummer ist weiterhin nicht nur falsch, sondern zeigt auf, daß du dich überhaupt nicht mit der Thematik auseinandergesetzt hast. Speziell in den Fall mit dem Diebstahl, den du meinst, lag nämlich zum Beginn des Rechtsstreits gar keine Anzeige vor, was drei Instanzen nicht davon abgehalten hat, für den Verkäufer zu entscheiden.

      Wieso prellst du hier einen Neuankömmling zu und unterstellst ihm ohne Kenntnis der Sachlage rechtswidriges Handeln? Langeweile?
    • pandarul schrieb:

      Dein Hinweis mit der Tagebuchnummer ist weiterhin nicht nur falsch, sondern zeigt auf, daß du dich überhaupt nicht mit der Thematik auseinandergesetzt hast. Speziell in den Fall mit dem Diebstahl, den du meinst, lag nämlich zum Beginn des Rechtsstreits gar keine Anzeige vor, was drei Instanzen nicht davon abgehalten hat, für den Verkäufer zu entscheiden.
      Ich meine mich aber zu erinnern, dass im Urteil stand, dass der Diebstahl von Käuferseite nicht bestritten wurde. Insofern wurde vor Gericht vermutlich gar nicht geprüft, ob es wirklich einen Diebstahl gab oder nicht, also wurde auch nicht geprüft ob es eine Anzeige gab oder nicht.
    • @John

      Ganz so war es nach meinem Wissen nicht, die Anzeige wurde dort sehr wohl erstattet, wenn auch erst im laufenden Verfahren (lange nach dem Diebstahl) und aufgrund von was auch immer, wurde der Diebstahl nicht von der Käuferseite bestritten.
      Meiner Meinung nach wurde hier entweder falsch beraten oder die anderen vorhandenen (angedachten) Argumente so stark gewichtet, dass der Anzeige keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Zudem gab es ja wohl einen Zeugen für den Diebstahl, der alles genau geschildert hatte.
      Ist dieser nicht auch im Rahmen der Anzeige angehört worden? Meine mich zu erinnern, kann mich aber auch täuschen.
    • Der Diebstahl ist sehr wohl bestritten worden und der Fakt, daß die Anzeige erst im Nachhinein (genauer: auf Drängen des Klägers!) erstattet wurde, wurde dem Verkäufer nicht negativ angelastet. Der Beweis wurde mit einem Zeugen erfolgreich angetreten:

      Der Beklagte als auch der Zeuge konnte angeben, dass man sich überlegt habe, dass eine Strafanzeige in dieser Situation nichts bringen würde. Wäre von vornherein beabsichtigt, einen Diebstahl vorzutäuschen, so wäre vielmehr sofort eine solche Strafanzeige gemacht worden.


      Bemerkenswert realitätsnah vom AG Bad Hersfeld. Der BGH selbst hat freilich später dazu gar nix mehr gesagt, weil die diesbezüglichen Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen von der Revision dann nicht angegriffen wurden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Nee, der Diebstahl wurde nicht deshalb bestritten, sondern sowieso.

      Die Klägerseite hat nur auf der Anzeige bestanden, wahrscheinlich in der Hoffnung, daß der Beklagte vor dem Vortäuschen einer Straftat zurückschreckt und man die nicht vorhandene Anzeigebereitschaft dann genüßlich ausschlachten kann.

      Ist aber auch nicht so wichtig, mein Punkt war nur aufzuzeigen, daß man dieses substanzlose Geschrei von @Sternchen - hier wie im anderen Thread - nicht so ernst nehmen sollte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Guten Abend zusammen,

      mich hat´s auch erwischt, und stand vor kurzem mit Dennis Bertram und seinem Rechtsanwalt vor Gericht.
      Leider hat das Gericht die Klage für korrekt angesehen und muss nun Schadenersatz in Höhe von knapp 600 EUR Herrn Bertam zahlen... ;(
      Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, dass er mit seiner Masche durchkommt, und sich eine goldene Nase verdient.
      Bei mir ging es um ein Iphone 5...Das schlimmste anscheinend kann man gegen das Urteil keine Revision / Einspruch einlegen...zum kot*en

      Jetzt stelle ich mir die frage, woher er meine Kontaktdaten erhalten hat? gibt Ebay diese einfach raus? normalerweise kam doch keine Transaktion zwischen uns zustande?
    • alfonso1909 schrieb:

      Jetzt stelle ich mir die frage, woher er meine Kontaktdaten erhalten hat? gibt Ebay diese einfach raus? normalerweise kam doch keine Transaktion zwischen uns zustande?


      Wie dir das Gericht erklärt hat, habt ihr natürlich einen Vertrag. Und ja, ebay rückt in dem Fall die Daten des Verkäufers ohne weiteres an den gestrichenen Höchstbieter raus. Dazu reicht eine Anfrage mit dem Bietaccount unter Verweis auf §10 der ebay-AGB in Verbindung mit der "einschlägigen Rechtssprechung".

      alfonso1909 schrieb:

      Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, dass er mit seiner Masche durchkommt, und sich eine goldene Nase verdient.

      Ohne zu wissen, wieso Du abgebrochen hast kann das hier niemand. Urteil wäre daher nett. Das hilft zwar Dir nichts mehr, weil das Ding gegessen ist, aber aus der Begründung lässt sich herauslesen, was man anderen raten könnte bzw welche Fehler die nicht machen sollten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nach interessiertem Verfolgen all eurer Beiträge blieben trotzdem Fragen offen.
      Dabei ist mir egal ob das realistisch ist oder nicht. Mir geht es um's Prinzip.

      Wenn ich einen Artikel anbiete, kann ich mein Angebot nicht wieder zurückziehen, z.B. mit dem Verweis das ich den Artikel für einen Freund anbiete und ich ihn verloren habe (wie das möglich ist ist ja erst mal egal, aber ich kann ihn ja zum Beispiel in einer anderen Wohnung gelagert und auf dem Weg zu meiner verloren haben)?

      Gilt ein Angebot in einer Auktion nicht erst dann als angenommen, wenn die Auktion ORDENTLICH beendet wurde? Wenn nein, sollte man etwas an den Gesetzen ändern.
    • Nein siehe den Ebay AGB:

      "§10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter

      1.Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat
      Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines
      Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen
      Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per
      Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe
      eines Gebots über die Bieten-Funktion an. ..."


      Vertrag durch Angebot und Annahme. Verbindliches Angebot=einstellen des Artikels, vor allem dann wenn kein Mindestpreis eingestellt wurde. Verbindliche Annahme durch abgabe eines Gebotes.

      Und welche Gesetze sollen da geändert werden? Das jeder lustig wie er will Verträge schließen darf, sich aber nicht dran halten braucht?