mag sein das ich es nicht richtig verstehe aber das finde ich sehr interessant speziell ab pos 56:
lareda.hessenrecht.hessen.de/j…&showdoccase=1&doc.part=L
lareda.hessenrecht.hessen.de/j…&showdoccase=1&doc.part=L
*alte_eule* schrieb:
Und sorry, nur weil ich etwas mit auf ein Boot nehme, handle ich noch lange nicht fahrlässig geschweige denn schuldhaft.
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wolle67 schrieb:
da ich eine Auktion vorzeitig beendet habe.
Sternchen schrieb:
Probleme bereiten eher Bieter welche ohne rechtliche Grundlage eine Auktion einfach abbrechen, wenn z.B an Ebay vorbei verkauft wurde um Gebühren zu sparen, solchen gehört mit recht einer auf den Deckel
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chrisben schrieb:
und was ist mit den Verkäufern die zu recht eine auktion beenden?Sternchen schrieb:
Probleme bereiten eher Bieter welche ohne rechtliche Grundlage eine Auktion einfach abbrechen, wenn z.B an Ebay vorbei verkauft wurde um Gebühren zu sparen, solchen gehört mit recht einer auf den Deckel
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LaHire schrieb:
Die müssen nichts befürchten.chrisben schrieb:
und was ist mit den Verkäufern die zu recht eine auktion beenden?Sternchen schrieb:
Probleme bereiten eher Bieter welche ohne rechtliche Grundlage eine Auktion einfach abbrechen, wenn z.B an Ebay vorbei verkauft wurde um Gebühren zu sparen, solchen gehört mit recht einer auf den Deckel
Sternchen schrieb:
um Gebühren zu sparen, solchen gehört mit recht einer auf den Deckel
Hervorhebung durch mich!Dienstag, 22. April 2014 | 10:49 Uhr MEZ Liebe eBay-Verkäufer, um die seltenen Fälle vorzeitig beendeter Auktionen weiter zu reduzieren, berechnen wir ab dem 6. Mai 2014 eine Gebühr, die in ihrer Höhe der Verkaufsprovision entspricht. Wenn eine Auktion, auf die bereits Gebote vorliegen, nach dem 6. Mai vorzeitig beendet wird, erhält der Verkäufer eine Warnmeldung, dass eine Gebühr anfällt. Die Gebühr basiert auf dem endgültigen Artikelpreis zum Zeitpunkt der Beendigung der Auktion (höchstes Gebot). Verpackungs- und Versandkosten werden nicht mit eingerechnet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Auktionen: -für die noch keine Gebote vorliegen -die innerhalb von 24 Stunden nach dem Einstellen beendet werden, weil jedem Verkäufer beim Einstellen von Artikeln Irrtümer unterlaufen können -wenn eBay die Auktion z.B. wegen eines Grundsatzverstoßes vorzeitig beendet. Verkäufer können grundsätzlich eine Auktion pro Jahr vorzeitig beenden, ohne dass eine Gebühr berechnet wird. Mit dieser Änderung wollen wir enttäuschenden Kauferfahrungen besser vorbeugen und das Vertrauen in eBay stärken. Herzliche Grüße Ihr eBay-Team
Pandora schrieb:
so ist es, man sieht ja hier das die meisten Abbruchjäger immer direkt nach dem Grund des Abbruches fragen und wer da einen berechtigten angibt, der hat dann auch idr nichts mehr zu befürchten. Früher gab es da natürlich noch das Problem mit der Anfechtung, aber die Sache ist ja jetzt deutlich einfacher und insofern sehe ich da auch kein großes Problem mehr.