Ebay-Käufer schaltet Anwalt wegen abgebrochener Auktion ein - Bertram/Hoffmeyer

    • Du solltest vllt. sagen wie du das verstehst, wenn du danach fragst, ob du das richtig verstehst.

      Meiner Meinung nach ist das nämlich genau so ein Tiefflieger, wie das Urteil aus Alzey. Denn eBay bietet innerhalb der letzten 12 Stunden einer Auktion, den Abbruch einer bebotenen Auktion ja nur noch per Support und nicht mehr per Formular an. Daraus folgert man in Darmstadt nun offenbar das Auktionen außerhalb dieser Frist grundsätzlich unverbindlich sind und jederzeit und ohne Grund beendet werden können :wallbash

    • Dies Urteil widerspricht den BGH Urteilen bezüglich Auktionsabbruch und dürfte damit rechtlich wenig Bestand haben.

      Und der Versuch, einen mangelnden Kaufbindungswillen zu beweisen dürfte extrem schwierig sein.

      Lies Dich mal ein wenig hier durch, in den Abbruchthreads und lies, was pandarul und Heineken dazu geschrieben haben
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Fehlender Rechtsbindungswillen? Das wird schwierig bis unmöglich.

      Ich hätte jetzt gern mehr über die tatsächlichen Gegebenheiten gelesen, wie und wo das Ding ins Wasser gefallen ist.

      Bleiben wir doch mal, dass der Untergang der Sache unverschuldet passiert sein muss.
      20 m sprechen auf jeden Fall für einen Bootsunfall. Und sorry, nur weil ich etwas mit auf ein Boot nehme, handle ich noch lange nicht fahrlässig geschweige denn schuldhaft.
      Der Rest liegt dann im Detail.
    • Grafik,

      klar, wenn du gerade das Boot verlassen hast, weil du schwimmen willst und dabei telefonierst, dann geb ich dir recht. Das würde echter Fahrlässigkeit entsprechen.

      Das Boot liegt außerhalb der Fahrrinne vor Anker, du hast das Handy in der Tasche, während du von deinem Boot zum Kaffee auf das Boot deines Nachbarn wechseln willst... jemand hält die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht ein, es kommt zu unvorhergesehenem Wellenschlag - *plumps*
      Selbst erlebt. *g*
    • a)es ist bekannt,daß die aktuelle Rechtsprechung sehr widersprüchlich ist und
      b)derjenigen der "Obergerichte" nicht unbedingt folgt,
      c)dazu kommt noch:BGH war 2011,jetzt ist(bei diesem Urteil) 2014,
      d)darüberhinaus ist das Urteil detailliert,abwägend und sicherlich nicht "so mal eben" aus den Angeln zu heben.

      Was die Sorgfaltspflichten gegenüber eingestellten Artikeln betrifft:

      Es gibt NIRGENDWO eine Rechtsgrundlage dafür,daß ich einen bei Ebay eingestellten Artikel mit besonderer Sorgfalt("wie ein rohes(nicht faules wie schon hier geschrieben stand)Ei)zu behandeln habe.
      Daß ich gut beraten bin,dies zu tun,wenn ich interessiert daran bin,daß er auch verkauft wird,ist eine andere Frage.Eine Art Anrecht ist es jedenfalls nicht.Geht das Teil wie hier geschehen "über Bord",ist es eben so und dann ist baldigst die Auktion abzubrechen.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Post vom Anwalt defetrade

      Hallo Zusammen,

      ich habe auch Post vom Anwalt der Firma "defetrade" bekommen, da ich eine Auktion vorzeitig beendet habe.

      Gibt es einen "Pool" oder so was ähnliches von betroffenen Leuten zum Informationsaustausch???

      Bitte um Hilfe.....

      Danke

      MFG
    • so ist es, man sieht ja hier das die meisten Abbruchjäger immer direkt nach dem Grund des Abbruches fragen und wer da einen berechtigten angibt, der hat dann auch idr nichts mehr zu befürchten. Früher gab es da natürlich noch das Problem mit der Anfechtung, aber die Sache ist ja jetzt deutlich einfacher und insofern sehe ich da auch kein großes Problem mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • LaHire schrieb:

      chrisben schrieb:

      Sternchen schrieb:

      Probleme bereiten eher Bieter welche ohne rechtliche Grundlage eine Auktion einfach abbrechen, wenn z.B an Ebay vorbei verkauft wurde um Gebühren zu sparen, solchen gehört mit recht einer auf den Deckel
      und was ist mit den Verkäufern die zu recht eine auktion beenden?
      Die müssen nichts befürchten.

      Ich finde es nur komisch, das hier immer wieder der gleiche Name auftaucht, das kann doch kein Zufall sein, das immer der gleiche Bieter Opfer eines Abbruches wird. Ich denke das sollte Ebay mal wirklich überprüfen.
    • Sternchen schrieb:

      um Gebühren zu sparen, solchen gehört mit recht einer auf den Deckel
      das klappt in der "früher"-gewohnten Art nicht mehr
      -
      Ebay kassiert auch bei abgebrochenen / vorzeitig-beendeten Auktionen Gebühren (m.E. vollkommen zu Recht ;) :!: :(

      Dienstag, 22. April 2014 | 10:49 Uhr MEZ Liebe eBay-Verkäufer, um die seltenen Fälle vorzeitig beendeter Auktionen weiter zu reduzieren, berechnen wir ab dem 6. Mai 2014 eine Gebühr, die in ihrer Höhe der Verkaufsprovision entspricht. Wenn eine Auktion, auf die bereits Gebote vorliegen, nach dem 6. Mai vorzeitig beendet wird, erhält der Verkäufer eine Warnmeldung, dass eine Gebühr anfällt. Die Gebühr basiert auf dem endgültigen Artikelpreis zum Zeitpunkt der Beendigung der Auktion (höchstes Gebot). Verpackungs- und Versandkosten werden nicht mit eingerechnet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Auktionen: -für die noch keine Gebote vorliegen -die innerhalb von 24 Stunden nach dem Einstellen beendet werden, weil jedem Verkäufer beim Einstellen von Artikeln Irrtümer unterlaufen können -wenn eBay die Auktion z.B. wegen eines Grundsatzverstoßes vorzeitig beendet. Verkäufer können grundsätzlich eine Auktion pro Jahr vorzeitig beenden, ohne dass eine Gebühr berechnet wird. Mit dieser Änderung wollen wir enttäuschenden Kauferfahrungen besser vorbeugen und das Vertrauen in eBay stärken. Herzliche Grüße Ihr eBay-Team
      Hervorhebung durch mich!

      news.ebay.de/showitem&id=1858
    • Einen Gratisabbruch hat man trotzdem pro Jahr und innerhalb der ersten 24std ist es auch gratis. Und da der Preis ja nicht sofort auf das Endgebot steigt, spart man trotzdem noch Gebühren bei einem Abbruch, wenn auch nicht mehr so viel wie früher.

      Und dann könnte man auch immer noch so kreativ sein und erst die Gebote streichen und dann die Auktion beenden, dann kosts auch nichts.
    • Pandora schrieb:

      so ist es, man sieht ja hier das die meisten Abbruchjäger immer direkt nach dem Grund des Abbruches fragen und wer da einen berechtigten angibt, der hat dann auch idr nichts mehr zu befürchten. Früher gab es da natürlich noch das Problem mit der Anfechtung, aber die Sache ist ja jetzt deutlich einfacher und insofern sehe ich da auch kein großes Problem mehr.
      Es gibt nur zwei Gründe, die man abbrechen darf:
      - das Artikel wurde gestohlen --> kann man durch Anzeige nachweisen
      - das Artikel geht ohne eigenes Verschulden kaputt --> ist schwieriger nachzuweisen

      Ich behaupte mal, dass 99% der Auktionsabbruch unberechtig sind. Die Ursache ist, dass niemanden die AGB von Ebay durchliest.

      Kannst du mir mal bitte das Problem mit der Anfechtung mal näher erklären?
    • Früher stand in den AGB nur was von einer gesetzlichen Berechtigung zum Abbruch. Darunter verstand mann dann eine Anfechtung und diese sieht nicht nur vor das ein zum Anfechten berechtigender Grund vorliegt, sondern man eben auch unverzüglich die Anfechtung gegenüber dem Höchstbietenden erklären muss. Das hat natürlich praktisch nie jemand gemacht und somit hatte man dann auch im Falle eines der auf den Hilfeseiten genannten Gründen einen Kaufvertrag an der Backe.
      Mittlerweile hat eBay die AGB aber insofern geändert als das dort explizit auf die auf den Hilfeseiten genannten Gründe verwiesen wird und die Anfechtungskiste so komplett außen vor bleibt.