Freeler GmbH und Willers Müller-Römer Kunze & Partner - Fischen im Dunkeln?

    • OK, zu aller erst, man lässt sich nie auf die Stufe seines Gegners herunter und sei es nur rhetorisch. Das geht gar nicht, verleiht unbeteiligten das Gefühl, dass nur ein Machtkampf stattfindet, welcher nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat.

      Mein Text hätte folgendermaßen ausgesehen:

      Liebe Frau Rechtsanwälting Rigtering,

      wie ich sehe, lesen Sie den angesprochenen Blog mit, dies freut mich außerordentlich.
      Unabhängig davon, welche "Geschütze" sie noch auffahren, ich werde bei meinen Äußerungen bleiben.
      Warum gestehen Sie sich nicht ein, dass es wohl einen Fehler in der Sache "Freeler" gegeben hat und verzichten auf das Mandat?

      Bin jedenfalls sehr gespannt, wie die Sache schlussendlich ausgeht. Wir lesen uns, ganz sicher!
    • Nur noch zur Klarstellung:

      Man gibt erstens nie was zu, außer man hat sich mit seinem Anwalt beraten.
      Man teilt niemals mit, dass man grundsätzlich ja noch andere Möglichkeiten hätte, den Blog zu "reanimieren".
      Ob du "Weltenbürger" bist oder nicht, wird wohl ein Gericht darstellen müssen und dieses Gericht liest deine Beiträge als Screenshot unter Beweis 1/2/3 oder sonst wo.
      Lass die RA drohen, wie sie will, Schritte unternehmen........ was solls, du drohst auf keinen Fall mit der Reanimierung des Blogs über andere Länder, das sehen Richter nicht gerne.

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    • Ich gugg......

      Und wenn du Ratschläge zu deinem Blog möchtest, dann müsstest du deine gewünschten und formulierten Postings hier voher einstellen, nicht erst, wenn sie ON sind. Manchmal dauert es etwas länger, bis eine Antwort kommt, aber die Welt rennt dir ja nicht innerhalb von 24 Stunden davon!


      EDIT
      Ist OK so, auch wenn du nicht hättest zwingend meine Wortwahl 1:1 übernehmen brauchtest, das war nur ein Vorschlag.

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    • Kaiolito schrieb:

      Ist OK so, auch wenn du nicht hättest zwingend meine Wortwahl 1:1 übernehmen brauchtest, das war nur ein Vorschlag.
      naja, momentan gerate ich gegenüber der Frau RAin ins Polemisieren, da bin ich lieber auf Nr. Sicher gegangen

      Kaiolito schrieb:

      Und wenn du Ratschläge zu deinem Blog möchtest, dann müsstest du deine gewünschten und formulierten Postings hier voher einstellen, nicht erst, wenn sie ON sind. Manchmal dauert es etwas länger, bis eine Antwort kommt, aber die Welt rennt dir ja nicht innerhalb von 24 Stunden davon!
      es gab seit Samstag keine Meinungen mehr, daher glaubte ich, dass das Thema von untergeordneter Natur ist und niemanden interessiert.

      S´ist nicht immer leicht als Einzelkämpfer :wallbash
    • Wohnungsbetrug2010 schrieb:

      das Thema von untergeordneter Natur ist und niemanden interessiert.

      Das stimmt so nicht, ich kann dir leider zu dem Thema wenig helfen aber lese hier aufmerksam mit! :)
      Dieses Thema hat bereits ca. 900 Zugriffe, daran kannst du sehen das dieses Thema von Interesse ist.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • *alte_eule* schrieb:

      du erleichterst es den stillen Mitlesern, indem du klare Fragen stellst, auf die sie antworten können.
      O.K. dann fange ich mal an:
      was ist mit der Impressumgeschichte?
      Auf der hackt Frau RAin jetzt herum, sozusagen ihr letztes und einziges Kampffeld.
      Ausser, dass sie noch verlangt, den Beitrag zu löschen.

      Das wäre dann schon die 2. Frage. Kann sie verlangen, dass ich lösche?
    • Da dein Blog nicht rein privater Natur ist, ist die RA im Recht.

      Die Post aus Düsseldorf solltest du entsprechend nicht auf die leichte Schulter nehmen.


      Die Kosten, die wegen evtl. Gerichtsverfahren auf dich zukommen können - auch wenn du im Endeffekt Recht bekommen solltest - übrigens auch nicht.
    • Wohnungsbetrug2010 schrieb:

      Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Überwachung und
      Einhaltung der Bestimmungen des Telemediengesetzes und des
      Rundfunkstaatsvertrages in Nordrhein-Westfalen.
      nur in Nordrhein-Westfalen oder sind die zuständig für alle Bundesländer?

      Wohnungsbetrug2010 schrieb:

      Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen
      (Angabe der Telefon und/oder Faxnummer und/oder eine Adresse der elektronischen Post (e-mail-Adresse) für eine Kommunikation im deutschsprachigen Raum.
      es sind 3 Email-Adressen für die elektronische und unmittelbare Kommunikation hinterlegt.
      Sollte ich noch eine Handy-Nr. hinterlegen?
    • Den zweiten Absatz hast du überlesen.

      Wohnungsbetrug2010 schrieb:

      ....Telefon und/oder Faxnummer und/oder eine Adresse der elektronischen Post (e-mail-Adresse) für eine Kommunikation im deutschsprachigen Raum.
      Namen und Anschrift, unter der der Inhaltsanbieter der Internetseite, die über die Domain abrufbar ist, niedergelassen
      ist. Die Angabe des Postfaches reicht nicht aus und mindestens ein Vorname muss ausgeschrieben sein.
      Bei
      juristischen Personen ist die Rechtsform sowie der Vor-und Nachname des Vertretungsberechtigten anzugeben.
    • @Wohnungsbetrug
      Fast wichtiger als alles andere dürfte sein, nicht alles öffentlich zu erfragen, zu antworten oder zu besprechen. Die Gegenseite liest garantiert mit und wird so vorgewarnt.

      Ich glaub auch nicht, dass deine Gegenseite dir im Gegenzug alles öffentlich im Vorfeld verraten würde.

      Der Schriftverkehr hingegen ist ein wichtiger Nachweis. Der sollte sicherlich auch weiterhin online seinen Platz finden.

      Zur Sache selbst kann ich nur sagen, dass man in Deutschland leider immer wieder solche Arten von Armwälten antrifft. Sie versuchen alles um die Gegenseite zum schweigen zu bringen. Sind aber selbst so etwas von betriebsblind, um zu erkennen, dass sie total am Ziel vorbeischießen.

      Ich kann mich noch gut an Talidoo erninnern, die es auch über eine berühmte Kanzlei versucht hat, das Netz von den Berichten über deren betrügerischen Machenschaften zu säubern. Endergebnis war, die Betrüger-Familie stand / steht wegen gewerblichen Betruges vor Gericht. Ich glaube, wenn man heute den RA nochmal darauf ansprechen würde, dann würde er hochrot anlaufen.

      Wieso fällt mir da gerade der Spruch " Ich war jung und brauchte das Geld" ein? :whistling:

      Ähmm, weist Du rein zufällig gerade, wie alt die Frau RA Rigtering ist?

      @Frau RA Rigtering
      Nicht das sie jetzt auf den Gedanken kommen, ich wollte damit einen gewissen Eindruck erwecken. Nein, dem ist mit nichten so. Genau so wenig habe ich auch bei ihnen nicht den Eindruck gewonnen, deutsches Recht bezüglich ihrer Mandaschaft zu beugen. Nee nee, hab ich niemals nie so empfunden!
    • Wohnungsbetrug2010 schrieb:

      Ich gehe davon
      aus, dass Sie in der nächsten Zeit dann auch Nachricht von der
      Staatsanwaltschaft erhalten werden.
      Irgendwie erinnert mich das gerade an den Herrn Brennecke und die Kanzklei Höcker in Köln. Die haben auch mal den Namen talidoo GmbH auf ihrer Webseite als Referenzmandat genannt. Eventuell fragt Frau Rigtering mal dort kollegial nach, wieso der Name des Mandanten wieder rausgenommen wurde.

      Kaiolito schrieb:

      Man gibt erstens nie was zu, außer man hat sich mit seinem Anwalt beraten.
      Ergänzung: man schreibt der Gegenseite nie etwas, auf das sie gefälligst selber zu kommen hat.

      Wohnungsbetrug2010 schrieb:

      was ist mit der Impressumgeschichte?
      Was soll mit der sein?

      Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer

      1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
      2. (...)
      Quelle: §55 RStV

      Und

      Dieser Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder des vereinten Deutschlands. Er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung.
      Quelle: Präambel des RStV

      Unterzeichnet ist der RStV von den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. Schon aus dem Grund muss (sollte, hätte zu sein) der nach §55 zu nennende Verantworliche einen Wohnsitz in Deutschland. Gibt es für einen solchen Blog nur und ausschliesslich einen Verantworlichen, der seinen ständigen Wohnsitz aber nicht in Deutschland hat scheitert die Impressumspflicht nach §55 RStV zum einen an der Unmöglichkeit, einen solchen Verantworlichen zu benennen und - viel gravierender - daran, dass dieser Verantworliche den Rundfunkstaatsvertrag nie (durch seine gewählten Volksvertreter) unterzeichnet hat.

      Wohnungsbetrug2010 schrieb:

      Das wäre dann schon die 2. Frage. Kann sie verlangen, dass ich lösche?
      Klar. Sie kann auch verlangen, dass Du auf dem blanken Arsch zum Mond raufrutschst und ihr dort ein Stück Kräuterkäse rausschneidest. Selbst eine Strafanzeige wegen des Tragens von grünen Socken zu einer blauen Hose ist denkbar. Die Frage ist, ob das dann rechtlich auch durchsetzbar ist.
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      Und ich stelle jetzt nochmal fest, dass die Freeler GmbH durch ihre Möglichkeit der Inseratsübernahme zumindest billigend in Kauf nimmt, dass unter ihrem Namen betrügerische Angebote ins Netz gestellt weden können.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und ich stelle jetzt nochmal fest, dass die Freeler GmbH durch ihre Möglichkeit der Inseratsübernahme zumindest billigend in Kauf nimmt, dass unter ihrem Namen betrügerische Angebote ins Netz gestellt weden können.

      Dann könnte man der Freeler GmbH doch mal Unterlassungserklärung schicken. :D

      Sie wissen davon und lassen es billigend zu? Ein Mitstörer in der Mitstörerhaftung?

      Oder wie war das heute in NRW? Strafbefehl wegen "Beihilfe zum Betrug".
    • done

      Da taucht der Geschäftsführer - der Mandant - nochmal auf.

      Über die Firma LMP GmbH Last Minute Promotion (Ersteintragung im Handelsregister)

      HRB 75 622 LM Nikjou GmbH Last Minute Promotion , Hamburg (Schloßstr. 6, 22041 Hamburg). Gegenstand Beratung, der Verkauf von Telefonverträgen und der Handel mit Waren aller Art, außer genehmigungspflichtigen. Stammkapital 25 000,--- EUR. Geschäftsführer Ali Reza Nikjou, geb. 20. 09. 1973, Hamburg. Er vertritt allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06. April 2000. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind...

      genios.de/firmen/firma/LM/1/lm…ast-minute-promotion.html

      Über die GmbH findet man ja auch noch etwas.
      4promo.de/go_new.php?id=446&SID=ab264a70636d9b565c..

      Wenn ich mir den Handelsrehistereintrag ansehe, dann frage ich mich, welche Schreibweise vom Vornamen denn nun richtig ist?
    • Folgende Mail erreichte die Redaktion gestern:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      zu allererst möchten wir unseren Unmut darüber bekunden, dass offensichtlich auch auf Ihrer Webseite kein ordnungsgemäßes Impressum vorgehalten wird.

      Sie betreiben eine Seite, auf der Sie Nutzern die Möglichkeit geben, Ihre Meinung zu äußern.
      Ein Impressum dient dazu, denjeinigen, die durch die rechtswidrigen Äußerungen verletzt werden, die Möglichkeit zu geben, sich zu wehren.
      Ohne das entsteht im Internet tatsächlich ein rechtsfreier Raum.
      Wir bitten um Mitteilung, ob freiwillig ein Impressum nachgepflegt wird. Ansonsten werden wir auch diesen Fall der zuständigen Aufsichtbehörde melden müssen.
      Der Verstoß gegen die Imrepssumspflicht wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

      Nun aber zu unserem eigentlichen Anliegen:

      Wir vertreten eine Mandantin, die einen Rechtstsreit gegen den Beteiber der Webseite wohnungsbetrug.blogspot.de geführt hat. Dort sind rechtswidrige Äußerungen über unsere Mandantin erfolgt. Der Betreiber wurde zur Löschung aufgefordert.

      Dieser hat zunächst nicht gelöscht, sondern stattdessen auch noch unsere Schreiben bei sich veröffentlicht. Mit seinen Außerungen hat er dann auch rechtswidrig in die Rechte der Unterzeichnerin eingegriffen. Im Übrigen hat er dort unsere Daten veröffentlicht und uns rechtswidrig als Rechtsvertreter von Betrügern bezichtigt.

      Die Seiten mit den rechtswidrigen Äußerungen gegen unsere Madnantin und uns sowie den rechtswidrigen Veröffentlichungen unserer Schriftsätze aus einem laufenden Verfahren sind mittlerweile von ihm gelöscht. Der Betreiber ist auf unsere Anzeige hin von der Bezirksregierung Düsseldorf unter Androhung eines Bußgeldbescheids zur Veröffentlichung eines Impressum aufgefordert worden. Da er das nicht will, ist auf seiner Seite zu lesen, dass diese demnächst für die Öffentlichkeit deaktiviert wird.

      Die gesamte Geschichte scheint ein User von Ihnen mitbekommen zu haben. Auch dieser User hatte wieder nichts besseres zu tun, als den ganzen Vorgang auf Ihrer Webseite zu veröffentlichen, ohne zu prüfen, ob er damit Rechte Dritter verletzt. Er hat alles, was mittlerweile von der anderen Webseite gelöscht wurde kopiert, und bei Ihnen veröffentlicht, samt unserer Schreiben, der Daten unserer Mandantin sowie unserer Daten, was - wie wir lesen konnten - auch gegen Ihre Nutzerreglen verstößt.

      Da die ursprünglichen Beiträge mittlerweile gelöscht sind, führen die Links ins Leere. Durch die Wiederholung auf Ihrer Webseite wird der rechtswidrige Zustand dennoch aufrecht erhalten.
      Er hat unserer Schreiben vervielfältigt und bei Ihnen neu hochgeladen. Das ist auch urheberrechtlich problematisch.
      Ferner erscheint der Post mit samt der inkriminierenden Überschrift "Freeler GmbH und Willers, Müller-Römer, Kunze & Partner - Fischen im Dunkeln?" bei Google.

      Es handelt sich um den Thread: Freeler GmbH und Willers Müller-Römer Kunze & Partner - Fischen im Dunkeln?
      Und dort den Post des Users beowulf vom Mittwoch, 28. August 2013, 22:30, mit der Überschrift "Freeler GmbH und Willers Müller-Römer Kunze & Partner - Fischen im Dunkeln?"

      Wir üblich folgt auf einen solchen Post dann noch beleidigender Inhalt.
      Die Userin pewebe kommentiert das am Donnerstag, 29. August 2013, 00:08 wie folgt:
      "Ein Beleg mehr dafür, dass nicht wenige Anwälte nicht über den Tellerrand zu schauen in der Lage sind.
      Äußerst peinlich für diese Kanzlei und auch für den Auftraggeber."

      Auch das ist gegenüber der Unterzeichnerin sowie unserer Kanzlei glatt beleidigend und rechtswidrig.

      Der Betrieber der Webseite wohnungsbetrug.blogspot.de ist bei Ihnen als User unter dem Namen "Wohnungsbetrug2010" registriert. Auch er kommentiert die Angelegenheit am 29.08.:
      "Willers Müller-Römer Kunze & Partner, Mandant Freeler ./. Wohnungsbetrug2010
      Super, dass Ihr meinen Beitrag hier aufgegriffen habt. Ich habe ihn in meinem Beitrag verlinkt
      wohnungsbetrug.blogspot.de/2013/0…kunze.html#more"

      Der Link führt mittlerweile ins Nichts, da er seinen eignen Beitrag auf der Webseite gelöscht hat.
      Auch der Beitrag - wie alle nachfolgenden - wäre selbstverständlich zu löschen.

      Wir wollen kien großes Faß aufmachen, wenn es nicht sein muss, aber der Thread muss insgesamt gelöscht werden. Den Anspruch auf Löschung richten wir gegen Sie als Webseitenbetreiber. Als Störer haften Sie nach den allgemeinen Grundsätzen auf Löschung. Um ein unkontrolliertes Verbreiten zu unterbinden, ist schnelles Handeln nötig.

      Wir geben Gelegenheit den gesamten Threat bis spätesten zum Donnerstag, den 12. September, 12:00 Uhr zu löschen und die Löschung uns gegenüber per Mail zu bestätigen.

      Sollte die Löschung nicht fristgerecht erfolgen, werden wir den Anspruch umgehend mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen müssen. In diesem Fall würden wir dann auch den Anspruch auf Herausgabe der Userdaten geltend machen. Gegen die User müsste dann sowohl urheberrechtlich als auch presserechtlich vorgegangen werden.
      Auf die hiermit für den User und auch Sie verbunden Kosten weisen wir ausdrücklich hin.

      Wir sind zuversichtlich, dass die weiteren Maßnahmen nicht erforderlich sein werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Verena Rigtering
      Rechtsanwältin LL.M.



      Dazu nehmen wir wie folgt öffentlich Stellung:


      Sehr geehrte Frau Rigtering,

      selbstverständlich steht es Ihnen zu, Unmutskundgebungen zu äußern. Wir möchten daher nicht zurückstehen und tun unseren Unmut über Ihre offensichtliche Ignoranz hinsichtlich der Rechtslage über die von Ihnen vermutete Impressumspflicht kund. Eventuell riskieren Sie einen Blick in Ihren RStV, das TMG und die einschlägige EU-Richtlinie. Spätestens dann sollte Ihnen klarwerden, dass es mit unserem Impressum schon seine Richtigkeit hat. Es steht Ihnen natürlich trotzdem frei, sich bei einer Behörde Ihrer Wahl zu beschweren oder zu erleichtern.

      Nun zu Ihrem Anliegen.

      Vielleicht mögen Sie freundlichst die Interpretation unserer Forenregeln denen überlassen, die dazu berufen sind. Sie sind es nicht.

      Des weiteren berühmen Sie sich eines Löschungsanspruchs namens Ihres Mandanten. Wir haben unter der Annahme der von Ihnen unbestrittenen Authentizität der Schreiben die Sachlage soweit möglich geprüft und dabei festgestellt, dass Ihr Mandant unter Angabe eines von Ihnen so sehr wert- und hochgeschätzten Impressums, das seine Unternehmensdaten enthalten hat, offenkundig Immobilienangebote veröffentlicht hat, die zumindest unstrittig Bilder einer Wohnung enthalten haben, die von einem fremden Angebot unter Verletzung auch des deutschen Urheberrechts in das Angebot eingebunden wurden.

      Ebenfalls wurden von Ihrem Mandanten unter seiner Anbieterkennzeichnung offenbar Wohnungsangebote veröffentlicht, die angesichts der Gesamtumstände durchaus den Eindruck erwecken, Ihr Mandant habe betrügerische Angebote veröffentlicht.

      Exakt dies ist die Aussage des Users wohungsbetrug2010.

      Unstrittig ist zumindest bisher auch, dass Ihr Mandant sich diese Angebote im geschäftlichen Verkehr durch Angabe seiner Firma in der Anbieterkennzeichnung zu Eigen gemacht hat. Sollte dies nicht zutreffen, bitten wir um geeigneten Nachweis, in Anbetracht der von Ihnen selber gesetzten kurzen Frist bis spätestens 14. September 2013, 12:00 Uhr MESZ.

      Ob Sie rechtswidrig unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Löschung von Beiträgen auf anderen Seiten erreichen können, ist für unsere Beurteilung hierbei keinesfalls von Belang.

      Was diverse Äußerungen zu Ihrer anwaltlichen Geschäftspraxis oder Ihrer Handlungsweise im geschäftlichen Umgang angeht, insbesondere hinsichtlich Ihrer Fähigkeit, die Lage korrekt zu erfassen, stellt die Einschätzung, dass Sie offenbar nicht realisiert haben, dass Ihr Mandant sich möglicherweise nach den Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuches in der selben Weise strafbar gemacht hat wie eine Person, die einem Dritten sein Bankkonto zur Verfügung stellt, um darüber Gelder aus Straftaten zu waschen, keine unberechtigte Schmähkritik dar. Im Gegenteil zeigt Ihre - überdies reichlich unsubstantiierte - Nachricht an uns sehr deutlich, dass Ihnen das nicht bewusst ist. Man könnte mit anderen Worten auch weniger direkt auf Sie bezogen formulieren, dass "einige Anwälte nicht in der Lage sind, über ihren Tellerrand zu schauen".

      Leider müssen wir dies ebenfalls für Ihr Begehren annehmen, die geführte und hier veröffentlichte Korrespondenz sei zu löschen. Sie stellen gerade anheim, dass der Veröffentlicher der berechtigte Empfänger der Schreiben bzw. deren Verfasser ist. Dies wird von uns derzeit so akzeptiert, einen Nachweis darüber sind Sie uns schuldig geblieben. Eine urheberrechtlich bedenkliche Veröffentlichung kann von uns darin jedoch nicht gesehen werden. Diese Auffassung wird auch gestützt durch den Ihnen eventuell unbekannten Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2010 Az. 1 BvR 2477/08.

      Es kann natürlich dahingestellt bleiben, ob eine solche Veröffentlichung taktisch unklug ist. Dies zu beurteilen, ist weder unsere Sache noch umfasst Ihr Anliegen dies. Tatsächlich meinen wir, es wäre taktisch klüger gewesen, Anzeige gegen Ihren Mandanten wegen (zumindest Beihilfe zum) Betrug bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten und die Prüfung der zuständigen Ermittlungsbehörde zu überlassen.

      Selbstverständlich steht es Ihnen frei, sich im Thread selber zur Sache zu äußern und eine Gegendarstellung abzugeben. Da wir den Nutzern die auch nach deutschem TMG erforderliche Möglichkeit geben, unseren Teledienst anonym zu nutzen, möchten wir Sie aber bitten, Ihre geschäftsmäßigen Veröffentlichungen durch eine farbenfrohe und formschöne Anbieterkennzeichnung in der Signatur abzurunden.
    • Was möchte eigentlich die Anwältin Rigtering erreichen? Dass ihre Mandantin weiterhin von ihr nicht mit der nötigen Sorgfalt* geprüfte Betrugsanzeigen Dritter im Internet veröffentlichen darf, ohne sich dafür Vorwürfe eines Bloggers gefallen lassen zu müssen? Was ist an einer Warnung vor eindeutig identifizierten betrügerischen Anzeigen rechtswidrig? Als zynisch empfinde ich das Verhalten dieser RA. Und nun fängt sie mit ihren Impressumsspielchen auch noch hier an.

      Ich hätte an Wohnungsbetrugs Stelle längst den Spieß umgedreht und zum Schutz von Wohnungssuchenden Anzeige gegen die Freeler GmbH wegen Beihilfe zum Betrug erstattet. Anders scheint dieser Firma nicht beizukommen sein.

      *Dass hier keine nötige Sorgfalt an den Tag gelegt wurde ergibt sich aus der Differenz von 750 € zwischen der Betrugsanzeige und der realen. Aber darauf wird seitens der RA ja gar nicht eingegangen. Genau das meine ich mit nicht über den Tellerrand zu schauen.