Frage zum Käuferschutz

    • Wer über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal-Website geht, ist (laut PayPal) "abgesichert".

      Was das konkret bedeutet, entscheidet PayPal im Anlaßfall. Wenn PayPal entscheidet, daß du in die Röhre schaust, schaust du in die Röhre.

      Was genau ist dir daran unklar?

      edit: Wenn du editierst, editiere ich auch: Es gibt eben noch andere Möglichkeiten, eine Zahlung zu senden, 3 davon habe ich oben benannt.

      Und ich meine diese ständige Frage danach, was gelesen wurde, vollkommen Ernst, ich kapiere einfach nicht, wieso nach einer länglichen Erklärung exakt die Fragen gestellt werden, die gerade thematisiert wurden, vollkommen ohne auf das entsprechende Posting (das betrifft ja nicht nur mich) einzugehen. Man kann doch bei einem Verständnisproblem gezielt nachfragen "du schreibst xy, habe ich richtig verstanden, daß das yz bedeutet?" oder sinngemäß.

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    • Dies ist nun wiederum klar und einfach :)

      Für mich als pessimistischen Handlungsanleitung ausreichend für die Entscheidung, ob mir PP hilft/helfen wird.

      Bleibt: Hast Du Vertrauen zum VK, dann braucht es kein PP. Hast Du es nicht, dann hilft PP auch nicht (viel) zu "sichererer" :lach:
    • Naja, das Problem ist systemimmanent.

      PayPal kann vielleicht anhand eines Versandbelegs die korrekte Entscheidung treffen, ob etwas versendet wurde. Die Frage "CDs oder Backstein" kann PayPal nicht beantworten. Sie fordern den Käufer dann auf, irgendwas zu belegen. Gutachten, Herstellerbestätigung, Anzeige bei der Polizei, je nach konkretem Anlaß.

      Wenn in einem Fall wie diesem - Kauf verabredet per Mail - der Verkäufer sagt, es war etwas ganz anderes vereinbart als das, was der Käufer jetzt reklamiert, ist PayPal in der Tat völlig nutzlos. Beide Seiten können (gefälschte) Mails einreichen bis zum umfallen, belegen tut das nix.

      Der Vollständigkeit halber: die Erfahrungen der vergangenen 10 Jahre haben gezeigt, daß PayPal eher dem Käufer zugeneigt ist; wenn es jedoch tatsächlich zum Streit kommt, geben sie der rhetorisch unterlegenen Partei den Korb. Kalkül dahinter ist, daß sie nicht gegen den entscheiden wollen, der sich (möglicherweise gerichtlich) zur Wehr zu setzen weiß.

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    • pandarul schrieb:

      Naja, das Problem ist systemimmanent.

      PayPal kann vielleicht anhand eines Versandbelegs die korrekte Entscheidung treffen, ob etwas versendet wurde. Die Frage "CDs oder Backstein" kann PayPal nicht beantworten. Sie fordern den Käufer dann auf, irgendwas zu belegen. Gutachten, Herstellerbestätigung, Anzeige bei der Polizei, je nach konkretem Anlaß.

      Wenn in einem Fall wie diesem - Kauf verabredet per Mail - der Verkäufer sagt, es war etwas ganz anderes vereinbart als das, was der Käufer jetzt reklamiert, ist PayPal in der Tat völlig nutzlos. Beide Seiten können (gefälschte) Mails einreichen bis zum umfallen, belegen tut das nix.

      Der Vollständigkeit halber: die Erfahrungen der vergangenen 10 Jahre haben gezeigt, daß PayPal eher dem Käufer zugeneigt ist; wenn es jedoch tatsächlich zum Streit kommt, geben sie der rhetorisch unterlegenen Partei den Korb. Kalkül dahinter ist, daß sie nicht gegen den entscheiden wollen, der sich (möglicherweise gerichtlich) zur Wehr zu setzen weiß.


      Mit dem von mir gefettenden verlassen wir die Frage des TE. Tasächlich nehme ich an, dass es PP unmöglich wäre, eine fallgerechte Entscheidung "gerecht" und mit ökonomisch vertretbaren Aufwand (für PP) treffen zu können, wenn als Grundlage "nur" Mails von Vk und K zur Verfügung stehen.

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    • Heartagram schrieb:


      ...

      1. Über "Geld senden"
      2. Der VK sendet eine Zahlungsaufforderung

      Meine Frage: In welchem Fall bin ich als Käufer über den PayPal-Käuferschutz abgesichert?



      Nur kurz meine Erfahrung, ohne mit Paragraphen um mich werfen zu können.

      • Über Ebay Kleinanzeigen Kauf getätigt, indem ich via Paypal (70 €) bezahlt habe und das Produkt zugesandt bekam.
      • Produkt war defekt / nicht funktionsfähig.
      • Keine Einigung mit VK möglich gewesen, da er sich quer gestellt hat ("Produkt war in Ordnung...").
      • PP eingeschaltet und nach einigem hin und her mailen (inklusive Gutachten eines Fachmannes) und Zurücksenden der Sache (versichert / auf eigene Kosten) Kaufbetrag gut geschrieben bekommen.

      Willkür oder nicht. Mir wurde geholfen ;)
    • Abzüglich der Gutachterkosten meinst du. Oder hattest du eine kreative Lösung für dieses Problem parat? *g*

      In deinem Fall gab es allerdings den Beleg, um was es ging, immerhin diese Kleinanzeige, die du sicher auch im Zahlungsbetreff erwähnt hattest - oder stand dort "Da haste!" drin? "Einiges Hin- und Hermailen" bedeutet auch, daß grundsätzlich Einigung darüber bestand, daß die Zahlung und der Konflikt zu deinem spezifischen Kauf gehörten, nehme ich mal an. D.h. der Verkäufer stritt den Defekt oder seine Verantwortung ab, nicht den Deal an sich.

      Die Bedenken hier im Thread gingen ja in die Richtung, daß, wenn der Verkauf ausschließlich per Mail ausgehandelt wird, PayPal gar nicht wissen kann, worum es eigentlich geht.

      Trotzdem danke für deine Rückmeldung, die ein Beleg dafür ist, daß die "Geld senden"-Funktion grundsätzlich - wie von PayPal behauptet - vom Käuferschutz eingeschlossen ist.
    • Das stimmt so nicht!

      pandarul schrieb:

      Trotzdem danke für deine Rückmeldung, die ein Beleg dafür ist, daß die "Geld senden"-Funktion grundsätzlich - wie von PayPal behauptet - vom Käuferschutz eingeschlossen ist.


      NUR Zahlungen,die sich auf Ebay beziehen dh. sich von Ebay(!!!) anhand der Transaktionsnummer bzw.der Identitätsnummer auf dem Anzeigenmarkt einordnen lassen,fallen unter den Käuferschutz bzw.das,was PP dafür hält bzw.gnädigerweise nach Gutsherrenart gewährt.

      Irgendwelche anderen Zahlungen bzw.solche von privat an privat sind komplett OHNE "Käuferschutz".

      Die anderen offiziellen Handelspartner,bei denen mit PP bezahlt werden kann,gewähren den Käuferschutz analog zu Ebay oder eben nicht.

      petergabriel

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    • petergabriel schrieb:

      Das gilt auch bei anderen Plattformen!

      Nicht ganz, z.B. Hood ist auch abgedeckt.
      Käuferschutz ist auch gegeben sobald ein Bezahl-Button vorhanden ist und man durch diesen mit Paypal bezahl hat.

      Edit: Hat sich jetzt erledigt/überschnitten mit der Korrektur von petergabriel´s Beitrag!
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

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    • Abzüglich der Gutachterkosten meinst du. Oder hattest du eine kreative Lösung für dieses Problem parat? *g*

      Das Gutachten gab es kostenlos vom netten Experten um die Ecke. Es war ein einfaches Schriftstück mit dem Experten im Briefkopf, in dem stand, dass das Produkt nicht funktioniert. Das einzige Minus waren die (Rück) Versandkosten von 4,90 €. Aber besser als 70 € Miese zu machen...

      In deinem Fall gab es allerdings den Beleg, um was es ging, immerhin diese Kleinanzeige, die du sicher auch im Zahlungsbetreff erwähnt hattest - oder stand dort "Da haste!" drin? "

      Es gab keinen Beleg für den Kauf, da die Kleinanzeige nicht mehr existierte und die Verhandlungskommunikation über SMS/WhattsApp geführt wurde. Ich wusste also nicht mal mehr die Anzeigennummer...

      Also anstatt "Da haste!" stand in der betreffenden Zeile: "Ebay Kleinanzeige (mittlerweile gelöscht)".


      Einiges Hin- und Hermailen" bedeutet auch, daß grundsätzlich Einigung darüber bestand, daß die Zahlung und der Konflikt zu deinem spezifischen Kauf gehörten, nehme ich mal an. D.h. der Verkäufer stritt den Defekt oder seine Verantwortung ab, nicht den Deal an sich.


      Das Mailen bezog sich nur auf die Kommunikation mit PP und Ja, der VK stritt den Defekt ab, nicht den Deal.

      Die Bedenken hier im Thread gingen ja in die Richtung, daß, wenn der Verkauf ausschließlich per Mail ausgehandelt wird, PayPal gar nicht wissen kann, worum es eigentlich geht.


      Sorry, dass das in meinem Post nicht ausdrücklich erwähnt wurde (habe den Thread nur überflogen). PP wusste nur von der "Überweisung" von 70 € und meiner Unzufriedenheit wegen des Defekts. Ich hatte weder eine Anzeigennummer noch eine E-Mail als Beweis.

      Trotzdem gab es das Geld zurück.

      Trotzdem danke für deine Rückmeldung, die ein Beleg dafür ist, daß die "Geld senden"-Funktion grundsätzlich - wie von PayPal behauptet - vom Käuferschutz eingeschlossen ist.


      Das war der Grund meiner Antwort. ;)
    • petergabriel schrieb:

      Ich habe nichts anderes gesagt.

      Hier geht es aber von privat an privat(oder habe ich das falsch verstanden?Oder hat der italienische Handelspartner als Gewerblicher Käuferschutz zugesagt??) und damit ist Käuferschutz außen vor.

      petergabriel

      Soll ich die PP-AGB noch 48x verlinken bevor du sie dir mal durchliest?
      Ein Originalzitat reicht auch nicht :rolleyes:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich habe das Gefühl, dass wir den "Kern" noch nicht so wirklich haben.

      Auch ich habe, wie bornsummer, schon in einem konkretem Einzelfall "gute" Erfahrungen gemacht. Bezahlung per PP, Fall wegen abweichendem Artikel bei Ebay eröffnet.
      Im Endeffekt bekam ich mein Geld zurück. Ohne irgendwelche Beweise. War für mich recht angenehm. Es wäre blöd gewesen (und hätte sich nicht gelohnt) eine Zivilklage im Ausland (wenn auch nur Österreich) gegen eine (wie sich dann raus stellte) minderjährige VK zu führen, die Teile der Sammlung eines Verwandten verscheuerte...Mir persönlich "peinlich": Am Ende hatte ich (falsche) Ware und Geld.
      Die Ware liegt heute noch "ungenutzt" bei mir im Schrank rum.

      Auch ein EInzelfall. Ich mag bestimmt nicht abstreiten, dass PP "was bringen kann". Jedoch bleibt auch: Ich habe wohl "glaubhaft" gemacht, aber nichts "bewiesen". Ob VK dafür blechen musste? Ich weiß es nicht.

      Deshalb noch mal: Welche im Ernstfall "einklagbaren" Rechte gegen PP habe ich aufgrund deren AGB und Richtlinien? Besteht da ein Unterschied, ob das ebay, ein "teilnehmender Anderer" oder eine andere Zahlung ist?
      Was genau beinhaltet dieser "KÄUFERSCHUTZ" in welchem Fall, so er denn nach Ausschluss des Punktes 3.4 überhaupt greift?
      Gibt es diesen "jetzt kaufen" Button (oder ist er ein Relikt, wie hier schon angedeutet wurde?)

      Der PP-Käuferschutz bei Hood: Ist das einer, den Hood gibt, oder PP, wenn man mit PP zahlt?

      Kann das jemand sicher sagen? Für mich werden die Fragen immer mehr, statt weniger....

      Für halbwegs gesichert halte ich nur den von PP beworbenen Vorteil, dass das Gegenüber meine direkten Bankdaten nicht sieht.
      Dazu noch den Vorteil, dass immerhin der VK den Versand von irgendwas nachweisen muss.....Was jetzt bei gewerblichen VK nicht so den Vorteil bringt, aber immerhin gegenüber Privaten, die den Versand ja sonst nur glaubhaft machen, aber nicht direkt beweisen müssen. Hilft also bei Briefen, Päckchen und Warensendungen von Privaten ein bisschen vielleicht.

      Alles weitere in Sachen Käuferschutz sehe ich mehr denn je als "eine weitere Chance", wenn was schief geht. Kann ja sein, dass PP für mich entscheidet. Aber nicht als ernsthaften und einforderbaren Schutz?!

      Vorauseilend: Ja ich habe die vorigen Postings gelesen.
    • Ist schon ok, @petergabriel ist nur in der Zeit verrutscht.

      Jahrelang gab es, wie oben erwähnt, nur Käuferschutz beim Kauf auf eBay. 2010 kam im April dann zunächst der nicht gelieferte Artikel außerhalb von eBay dazu, was nichts anderes bedeutete, als daß ein Empfänger zu jeder PayPal-Zahlung, die unter "Waren/sonstige" lief, fortan im Anlaßfall einen Versandbeleg zur Verfügung stellen mußte. Die Ausweitung auf "von der Beschreibung abweichende" Artikel fand - laut meinem Archiv - mit der Änderung der Käuferschutzrichtlinie zum 01.11.2010 statt.

      Das ist übrigens derselbe Zeitpunkt, zu dem eBay das Käuferschutzprogramm an sich zog ("eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal"); seitdem müssen bei PayPal angestellte Mitarbeiter keine Unterscheidung eBay/nicht eBay mehr treffen.

      Daß private Zahlungen nicht betroffen sind, ist prinzipiell korrekt. Nur gibt es diese von PayPal als "persönliche Zahlung" referenzierte Zahlungsweise in Deutschland wie bereits erwähnt im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern nicht.

      Als weiteren Beleg füge ich mal eben einen Screenshot der Funktion "Geld senden" an, der explizit darauf verweist, man möge prüfen, ob man über den Käuferschutz abgesichert sei. Wenn eine derartige Zahlung nicht abgesichert sein sollte, wäre das ja nun völlig überflüssig (*).

      Im nächsten Schritt ist dann eine Lieferadresse auszuwählen oder nicht ("Keine Lieferadresse erforderlich"), insofern muß ich mich korrigieren, daß die Unterscheidung in "Dienstleistung" und "Waren/sonstige" mittlerweile anhand der (nicht) benannten Lieferadresse getroffen wird.

      (*) Bevor jemand "eBay-Artikel" schreit, erstens steht da "Sie bezahlen für Waren?" und zweitens ist auch das Feld für die Eingabe der eBay-Artikelnummer lange verschwunden, nämlich ganz offensichtlich ebenfalls zusammen mit der Auswahlmöglichkeit Dienstleistungen / Waren. eBay-Artikel war da nämlich die dritte Variante im Bunde. Die Käuferschutzrichtlinie ist also wie üblich eine stümperhafte Ruine zusammenkopierter und teils veralteter Informationen, aber das ist ja weder neu noch strittig *g*.

      @bornsummer: Danke für die Erläuterungen.
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    • @schabbesgoi:

      Der "Kaufen"-Button ist an einem einzelnen Artikel angehängt, der sich separat kaufen und bezahlen läßt. Die Nicht-Warenkorb-Lösung, die z.B. gerne bei digitalen Gütern (ja, die sind nicht abgesichert, darum geht es hier nicht, sondern nur um das wohl häufigste Anwendungsbeispiel für fehlenden Warenkorb!) zum Einsatz kommt.

      Der Checkout-Prozeß ist der Warenkorb in einem x-beliebigen Shop. Es gibt da noch Varianten, z.B. kann der Verkäufer auch eine "Zahlungseinwilligung" bekommen und die Zahlung erst nach xx Tagen (wenn er liefern kann) abrufen.

      Beides ist nicht die Funktion "Geld senden".

      Mir ist auch noch was eingefallen, was nicht für den Käuferschutz qualifiziert ist. Spenden. Auch das gibt es als Button und liefert einen Grund, warum PayPal meint, das in der Käuferschutzrichtlinie konkretisieren zu müssen.

      schabbesgoi schrieb:

      Welche im Ernstfall "einklagbaren" Rechte gegen PP habe ich aufgrund deren AGB und Richtlinien?


      Im Falle einer Nichtlieferung: Daß der Verkäufer einen Versandnachweis (nicht: Zustellungsnachweis!) an die von dir angegebene Lieferadresse (oder einen Einschreibebeleg mit deinem Namen drauf) vorlegt oder PayPal das Geld zurückzahlt.

      Im Falle einer Abweichung des Artikles: Keine, außer daß PayPal "anhand einzureichender Nachweise...bla" endgültig unter Ausschluß des Rechtsweg entscheidet. Also: Keine.

      schabbesgoi schrieb:

      Besteht da ein Unterschied, ob das ebay, ein "teilnehmender Anderer" oder eine andere Zahlung ist?


      Nein. Mit dem Unterschied, daß du dich im Falle von eBay an ebenjenes wenden kannst, denn dort bieten die dir den Käuferschutz an, sagen aber, daß sie nach PayPal-Richtlinie entscheiden.

      schabbesgoi schrieb:

      Der PP-Käuferschutz bei Hood: Ist das einer, den Hood gibt, oder PP, wenn man mit PP zahlt?


      Ich habe keine Ahnung was Hood "gibt", aber der Käuferschutz bei PayPal-Zahlung ist immer derselbe, man kann den als Händler oder Plattform nicht "anbieten" oder "abstellen".

      schabbesgoi schrieb:

      Alles weitere in Sachen Käuferschutz sehe ich mehr denn je als "eine weitere Chance", wenn was schief geht. Kann ja sein, dass PP für mich entscheidet. Aber nicht als ernsthaften und einforderbaren Schutz?!


      So steht das hier auch deutlich, oder? Niemals den Sicherheitsgurt weglassen, nur weil du einen Airbag hast (zu haben glaubst, denn ausprobiert hast du den sicher nicht).

      schabbesgoi schrieb:

      Vorauseilend: Ja ich habe die vorigen Postings gelesen.


      Das merkt man diesmal. :P

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