Frage zum Käuferschutz

    • Frage zum Käuferschutz

      Hallo,
      habe mal ne Frage zum o. g. Thema.

      Wenn ich per E-Mail einen Kaufvertrag abschließe und Zahlung per PayPal vereinbare, dann gibt es ja 2 Möglichkeiten zu bezahlen.
      1. Über "Geld senden"
      2. Der VK sendet eine Zahlungsaufforderung

      Meine Frage: In welchem Fall bin ich als Käufer über den PayPal-Käuferschutz abgesichert?
    • Na ja, ob ich sie richtig verstanden habe, weiß ich nicht, deshalb frage ich ja hier nach.

      Ich habe mir nochmals die Käuferschutzrichtlinie durchgelesen, dort steht.
      "... bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der
      PayPal Webseite durch Anklicken der "Kaufen"-Schaltfläche oder im Rahmen
      des PayPal-Checkout-Ablaufs."

      Liest sich für mich eher so, als würde in meinem Fall keine der beiden Möglichkeiten den Käuferschutz ermöglichen?
      Was meint PayPal denn mit "im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs"?
    • Nachfragen ist immer eine gute Entscheidung!
      Leider sind uns die Glaskugeln ausgegangen/in Reperatur.
      Wenn du evt. weitere Informationen zu deinem Kauf hast/bereitstellst, kann dir in deinem Fall evt. weitergeholfen werden.
      So hat dieser Fred keinen Sinn ala "Hr. Doktor, ich habe mich verletzt. Wo? Weiß ich nicht" ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ja, okay. Es geht um eine CD-Sammlung. Der VK kommt aus Italien. Ich habe bei ihm bereits einmal über eBay gekauft und war zufrieden und vertraue ihm auch grundsätzlich. Er hat mir gesagt, dass er weitere CDs der entsprechenden Band hat und hat mir Bilder und Preisvorstellungen zugesendet. Ich habe ihm daraufhin eine Liste zugemailt, mit den CDs, die ich gern kaufen möchte. Er hat gesagt, ich solle ihm, dass Geld per PayPal senden.
      Und nun frage ich mich, ob hier der Käuferschutz überhaupt ziehen kann?

      PS: ch hoffe, dass sind alle relevanten Infos.
    • Heartagram schrieb:

      Ja, okay. Es geht um eine CD-Sammlung. Der VK kommt aus Italien. Ich habe bei ihm bereits einmal über eBay gekauft und war zufrieden und vertraue ihm auch grundsätzlich. Er hat mir gesagt, dass er weitere CDs der entsprechenden Band hat und hat mir Bilder und Preisvorstellungen zugesendet. Ich habe ihm daraufhin eine Liste zugemailt, mit den CDs, die ich gern kaufen möchte. Er hat gesagt, ich solle ihm, dass Geld per PayPal senden.
      Und nun frage ich mich, ob hier der Käuferschutz überhaupt ziehen kann?

      PS: ch hoffe, dass sind alle relevanten Infos.

      Um wieviel Euros geht es? Das von mir hervorgehobene liest sich doch grundsätzlich gut!?
    • Hier etwas Lesestoff:
      cms.paypal.com/de/cgi-bin/mark…ction_full&locale.x=de_DE

      MMn. bist du "abgesichert". Da es sich zudem um einen dir bekannten Händler handelt, verstehe ich deine Bedenken nicht.
      Was PP im Falle der Fälle entscheidet kann ich aber auch nicht vorhersagen!
      Der obige Link sollte dir, nach durchlesen, weiterhelfen können :)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • pandinus_imperator schrieb:

      lasse dich nicht verunsichern ... auch wenn die Klassifizierung "Senior Mitglied" suggeriert dir würde ein erfahrenes Mitglied dieses Forums antworten. Dem ist nicht unbedingt so.

      Ich würde doch den Vorschlag machen, du benennst die falschen Passagen und korrigierst sie sachlich mit der entsprechenden Quelle. Damit ist dann allen gedient. Deine dubiosen Andeutungen sind dagegen absolut unpassend und unproduktiv!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • In dieser Form ist die PP-Zahlung nicht vom Käuferschutz abgedeckt.

      Ihr könntet das so handhaben, dass ein VK die Komplettsammlung über eBay zum Sofortkauf einstellt.
      Es dauert meist ein paar Stunden, bis der Artikel in der Suche überhaupt auftaucht.
      Er gibt dir die Artikelnummer und sagt Bescheid, dann schlägst du sofort zu.

      In dem Fall ist der Kauf vom Käuferschutz abgedeckt.
    • *alte_eule* schrieb:

      In dieser Form ist die PP-Zahlung nicht vom Käuferschutz abgedeckt.

      Ihr könntet das so handhaben, dass ein VK die Komplettsammlung über eBay zum Sofortkauf einstellt.
      Es dauert meist ein paar Stunden, bis der Artikel in der Suche überhaupt auftaucht.
      Er gibt dir die Artikelnummer und sagt Bescheid, dann schlägst du sofort zu.

      In dem Fall ist der Kauf vom Käuferschutz abgedeckt.

      Moin,
      magst du dir mal auf der von mir verlinkten Seite Unterpunkt 3.4 durchlesen?
      Wörtlich zitiert:
      "bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der
      PayPal Webseite durch Anklicken der "Kaufen"-Schaltfläche oder im Rahmen
      des PayPal-Checkout-Ablaufs."
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • biguhu schrieb:

      pandinus_imperator schrieb:

      lasse dich nicht verunsichern ... auch wenn die Klassifizierung "Senior Mitglied" suggeriert dir würde ein erfahrenes Mitglied dieses Forums antworten. Dem ist nicht unbedingt so.

      Ich würde doch den Vorschlag machen, du benennst die falschen Passagen und korrigierst sie sachlich mit der entsprechenden Quelle. Damit ist dann allen gedient. Deine dubiosen Andeutungen sind dagegen absolut unpassend und unproduktiv!

      Aha. Nun ... vorschlagen kannst du ...alles. Was unpassend ist entscheidet der geneigte Leser, oder?
    • Dazu bedarf es keiner Glaskugel, in dem Satz fehlt schlicht ein Komma.

      ...über die Funktion "Geld senden" auf der
      PayPal Webseite [KOMMA] durch Anklicken...


      Geld senden = du machst es selbst
      Kaufen = du klickst dir eine Ware nach Hause
      Checkout = du gehts über das System des Verkäufers, das an die PayPal-API angebunden ist (Shop, Warenkorb usw.)

      Diese wirre Formulierung stammt aus der Zeit, als der "Käuferschutz" nur bei eBay galt. Der dritte Punkt, der quasi alles umfaßt - außer vielleicht Händlerabbuchungen - ist eigentlich überflüssig, stattdessen hätte man den ganzen Kram auch streichen können, als die Einschränkung fiel. Grundsätzlich ist dein Kauf zumindest laut Aussage von PayPal sehr wohl "abgesichert". Aber:

      Allgemein::
      Wenn du aus irgendeinem Grund kein gutes Gefühl hast, nimm Abstand von der Transaktion! Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, daß Betrüger und Kriminelle sämtliche Fallstricke des Systems besser kennen als du. Wenn du eine Transaktion nur deshalb machst, weil sie über PayPal möglich ist, hast du schon den ersten Fehler begangen, denn PayPal wird dich im Zweifel nicht schützen. Eine sichere Transaktion beginnt mit der Auswahl des Transaktionspartners und der Berücksichtigung der Umstände. Willst du 1000 Euro auf eine anonyme Kleinanzeige hin durchs Netz schicken? Schlechte Idee, ganz besonders mit PayPal, denn dort erfährst du nicht, wer dein Transaktionspartner ist. Es könnte Dagobert Duck sein. Geht es hingegen um zwöfleurofuffzich oder hast du bei einer höheren Summe auf anderem Wege deinen Transsktionspartner verifiziert, steht PayPal nix im Wege.

      Konkret:
      Deinen Ausführungen entnehme ich, daß du schonmal ein Paket von deinem VK erhalten hast. Du hast seine Adresse bei eBay und die stimmt mit dem Absender überein. Also ist schnmal grundsätzlich anzunehmen, daß es die Person gibt. Daß ein Italiener per PayPal bezahlt werden möchte, ist nicht ungewöhnlich, mangels funktionierendem kundenorientiertem Bankensystem ist Italien ein klassisches PayPal-Land. Dazu geht es um Ware, die plausiblerweise zum Sortiment des Verkäufers gehört. Wenn der Preis realistisch ist, halte ich das Risiko für überschaubar.

      Um die Bedingung "steht in Zusammenhang mit einem Artikel" bestmöglich zu erfüllen, kopiere die zuvor abgesprochenen Details der Transaktion (=den Kaufvertrag!) beim Zahlung senden in das Feld "Nachricht an den Verkäufer". Beispiel "Wie per E-Mail vom xx.yy.zzzz abgesprochen sende ich Betrag X für Ware Y (wichtige Eigenschaft 1, Eigenschaft 2, 3, ...) und sendungsverfolgten Versand mit Dienstleister ABC". Falls es ein Problem gibt, verbessert das deine Karten, weil PP dann eure Abmachungen einsehen kann.

      Und: laß die Sendung auf jeden Fall versichert verschicken. Italiens Post ist in dieser Hinsicht leider berühmt...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • @ pandinus

      Ehe du hier weitere Threads durch OT-Bemerkungen zerschießt, eröffne doch bitte einen eigenen Meckerthread!
      Du erweckst jedenfalls nicht den Eindruck, dass du einem Fragesteller mit deinen Bemerkungen Hilfe anbieten willst.

      Solltest du dich nicht daran halten, kann das Team dir auch gern einen Tag Bedenkzeit verschaffen.
    • Heartagram schrieb:

      Ja, okay. Es geht um eine CD-Sammlung. Der VK kommt aus Italien. Ich habe bei ihm bereits einmal über eBay gekauft und war zufrieden und vertraue ihm auch grundsätzlich. Er hat mir gesagt, dass er weitere CDs der entsprechenden Band hat und hat mir Bilder und Preisvorstellungen zugesendet. Ich habe ihm daraufhin eine Liste zugemailt, mit den CDs, die ich gern kaufen möchte. Er hat gesagt, ich solle ihm, dass Geld per PayPal senden.
      Und nun frage ich mich, ob hier der Käuferschutz überhaupt ziehen kann?

      PS: ch hoffe, dass sind alle relevanten Infos.


      Ich möchte mich der Grundfrage von Heartgram anschließen, wei lich bisher nie wirklich "begriffen" habe, wann der volle "Käuferschutz" nun wirklich zieht.
      Ok, bei Käufen bei ebay.(Unter Beachtung weiterer Einschränkungen)
      Auch, wenn Paypal in einem Shop angeboten wird.

      Gemeinsam ist dort, dass es Zugriffe auf Angebote gibt, PP also den Angebotsumfang überprüfen kann, wenn es zu Konflikten zu abweichenden Artikeln kommt.
      in den "wesentlichen Hinweisen zu unserem Service"
      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd…ption_full&locale.x=de_DE AGB schreibt PayPal:

      " PayPal-Käuferschutzrichtlinie

      Mit der Käuferschutzrichtlinie unterstützt PayPal Käufer von Waren, die Zahlungen über den Service senden, bis zu einem bestimmten Betrag (in Deutschland unlimitiert), bei der Rückerstattung von Geldern von Verkäufern.
      Dies gilt unter bestimmten Umständen, wenn der erwähnte Verkäufer nicht die zugesagte Ware schickt, bzw. die zugeschickte Ware eindeutig von der Produktbeschreibung abweicht."


      Das sagt irgendwie nichts, bzw fast nichts, außer was zu den"Geldern der Verkäufer". Die "bestimmten Umstände" machen es also aus, ob Paypal hilft, wenn Backstein statt CD-Sammlung ankommt.

      In den AGB? dort finde ich einen Link auf die Käuferschutzrichlinie...

      Wo finde ich jetzt die "bestimmten Umstände? In der Käuferschutzrichtlinie...
      Dort (gleich unter "Allgemeines, 1 ") finde ich:
      "Der PayPal-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, siehe hierzu Ziffer 4. "

      Ah so, unter Ziffer 4....
      Das weitere hilft mir hier nicht, um Ebay handelt es sich ja nicht.

      Vorher bleibe ich aber noch an 3.4 hängen...(alles ganz einfach, gell? ;) )..
      " 3.4 Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung stattgefunden hat

      - über die Funktion "Jetzt zahlen" auf der eBay-Website oder
      - über die Funktion "Geld senden" und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto oder
      - bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal Webseite durch Anklicken der "Kaufen"-Schaltfläche oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs

      Andere Zahlungen, die Sie außerhalb dieser Funktionen tätigen, können wir nicht zuordnen und sind daher nicht vom Käuferschutz abgedeckt. "


      Nun "Jetzt zahlen" bei ebay, kann TE schon mal knicken
      Auch Punkt 2 hat wieder mit ebay zu tun.
      "Geld senden" auf der Paypal Webseite durch Anklicken der "kaufen"-Schaltfläche? Welche Schalfläche?

      TE hast Du sowas für diesen Kauf? Das bezieht sich auf Shops, oder?

      Bleibt der "Check-Out-Ablauf. Was ist das?

      Und woher wird PP den Vertragsinhalt über die zu liefernde Ware und die Beschaffenheit nachvollziehen können um über "abweichende Artikel entscheiden zu können? Die Kommunikation ist ja für diesen Fall komplett über Mail gelaufen (Habe ich so verstanden, Bitte TE um Bestätigung)

      Ich möchte es auch wissen. Wenn jemand helfen kann: Welcome :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Entschuldige, hast du mein Posting gelesen? Das habe ich doch gerade alles erklärt!

      Es gibt keinen "Kaufen"-Button auf der PayPal-Website, das ist ein Fehler im Satzbau, und das Formulierungschaos ist historisch gewachsen und eigentlich überflüssig.

      An "anderen" Zahlungen gibt es allerdings noch Sammelzahlungen und Händlerabbuchungen; in einigen anderen Ländern gibt es auch noch (teils) gebührenfreie persönliche Zahlungen. PayPal neigt dazu, die AGB nicht für einzelne Länder zu formulieren (dann müssen die Fachkräfte sie nur noch übersetzen), was in der Praxis regelmäßig zu Verwirrung führt, weil der Adressat bestimmte Passagen mangels Kenntnis der dadurch beschriebenen Funktionen gar nicht nachvollziehen kann.

      "In Zusammenhang mit dem gekauften Artikel" heißt weiterhin, daß der Auswahlpunkt "Dienstleistung" dazu führt, daß kein Käuferschutz gilt (logisch). Es ist "Waren / sonstige" auszuwählen.

      schabbesgoi schrieb:

      Und woher wird PP den Vertragsinhalt über die zu liefernde Ware und die Beschaffenheit nachvollziehen können um über "abweichende Artikel entscheiden zu können? Die Kommunikation ist ja für diesen Fall komplett über Mail gelaufen (Habe ich so verstanden, Bitte TE um Bestätigung)


      Das wird eben nur gehen, indem man im Konfliktfall die Mails einreicht und auf die korrekte Entscheidung von PayPal hofft, oder in dem man meinen erprobten Rat befolgt und den Vertragsinhalt direkt mit der Zahlung verbandelt.

      Das allerwichtigste ist aber: Wenn PayPal gegen dich entscheidet, gibt es GAR NIX! Diese Entscheidung ist endgültig, der Rechtsweg ausgeschlossen (meint PayPal jedenfalls).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Doch, Panda, ich habe Dein Post gelesen. Wirklich Klarheit habe ich daruas noch nicht. Und TE? Will das Risiko nun eingehen...
      Ich nehme noch mal die "Fallbeschreibung" und meache einige Worte fett


      Heartagram schrieb:

      Ja, okay. Es geht um eine CD-Sammlung. Der VK kommt aus Italien. Ich habe bei ihm bereits einmal über eBay gekauft und war zufrieden und vertraue ihm auch grundsätzlich. Er hat mir gesagt, dass er weitere CDs der entsprechenden Band hat und hat mir Bilder und Preisvorstellungen zugesendet. Ich habe ihm daraufhin eine Liste zugemailt, mit den CDs, die ich gern kaufen möchte. Er hat gesagt, ich solle ihm, dass Geld per PayPal senden.
      Und nun frage ich mich, ob hier der Käuferschutz überhaupt ziehen kann?

      PS: ch hoffe, dass sind alle relevanten Infos.


      und dazu dann zur Vertiefung, das aus 3.4 der Käuferschutzrichtlinie:
      "Andere Zahlungen, die Sie außerhalb dieser Funktionen tätigen, können wir nicht zuordnen und sind daher nicht vom Käuferschutz abgedeckt."

      PS und OT/ Ist es notwendig, dass Du ständig Leute fragst, ob sie gelesen haben bzw des Lesens mächtig sind? ;( ;) /OT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()