Du kannst den Geschädigten des anderen Falles ja anschreiben über Privatmail.
Ach ja, und eine Frage von dir ist bislang unbeantwortet geblieben.
Dass du minderjährig bist, hilft dir in diesem Fall leider nicht weiter.
Diese Tatsache ist nur dann relevant, wenn es Probleme mit Kaufverträgen gibt, z.B. vor allem auch dann, wenn Kinder/Jugendlich unerlaubt bei Ebay auf der Plattform direkt handeln.
Ach ja, und eine Frage von dir ist bislang unbeantwortet geblieben.
Dass du minderjährig bist, hilft dir in diesem Fall leider nicht weiter.
Diese Tatsache ist nur dann relevant, wenn es Probleme mit Kaufverträgen gibt, z.B. vor allem auch dann, wenn Kinder/Jugendlich unerlaubt bei Ebay auf der Plattform direkt handeln.
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