Kostros E-Commerce UG, Kevin Kostros ./. MacBook Pro 15": 2,7 GHz mit Retina Display NEU mit Rechnung

    • @Vanvog
      Sorry, selbst da ist dringend von abzuraten!

      Halte Dir ganz einfach mal vor Augen. Warum bietet ein NoName-Großhandel eine geringfügige Tätigkeit an, bei der der Beschäftigte sogar noch richtig was verdienen kann. Warum nimmt der vermeidliche Großhändler diese Minderung des Umsatzes in kauf, wenn er selbst doch kaum etwas an dem Teil verdient? Anders gesagt: "Keiner verschenkt Geld!"

      Es gibt dutzende Varianten der Agenten-Tätigkeit. Nicht eine ist Seriös!

      Damit aber genug zu dieser Möglichkeit. Denn hier deutet alles auf einen naiven 19 jährigen hin, der womöglich das große Geschäft gewittert hat.

      Bei "Sparpack" finden wir den Zusatz "e.K" = eingetragener Kaufmann. Mag ja sein, das er eine kaufmännische Ausbildung hat. Nur sollte er sich mal Frage, warum seine Ausbilder diese Gelddruckmaschine nicht nutzen!
    • @FU

      Schon richtig, wenn ein Angebot zu gut ist um wahr zu sein...

      Grauimporte lohnen sich in der Regel durch relative Preisunterschiede in den einzelnen Ländern, das kann mit Garantiebestimmungen, Nachfrage, Marktanteil, Sonderaktionen usw. zusammen hängen, aber so ein MacBook werde ich auch in China ganz gut los, im Ostblock sowieso, dort sind meines Wissens die Preise sogar noch etwas höher und kritische Fragen nach Herkunft der Ware gibt es dort auch keine.

      forenuser schrieb:


      Bei "Sparpack" finden wir den Zusatz "e.K" = eingetragener Kaufmann. Mag ja sein, das er eine kaufmännische Ausbildung hat. Nur sollte er sich mal Frage, warum seine Ausbilder diese Gelddruckmaschine nicht nutzen!


      Der Letzte Satz ist eine Pointe, oft sinngemäß so zu hören aber meiner Meinung nach Quatsch, "If you are so smart, why arent you rich?" - ist Löschbert Multimillionär, weiß das jemand?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • @vanvog: Bitte lies nochmal nach, ich sage es in aller Freundlichkeit:

      Es gibt zu diesem Preis kein MacBook. Kein weißes, kein graues, kein schwarzes!

      Du spielst gerade mit dem Geld fremder Menschen, denn sowohl die Betroffenen dieses Betruges als auch Kevin sitzen jetzt möglicherweise lesend vor ihrem Bildschirm und versuchen zu verdrängen, daß sie voll ins Klo gegriffen haben. Niemand konfrontiert sich gerne mit der eigenen Blödheit (bitte nicht falsch verstehen!). Man nennt das kognitive Dissonanz. Du lieferst mit deinem Geschwafel darüber, was möglich wäre oder nicht, Ausreden für alle Betroffenen dieses Falles, die sie sich selbst einreden können. Unter Umständen verschlimmert das alles nur noch, laß es bitte!

      Zu Kevin:

      Der hat z.B. auch iPads verkauft, google hat es gecached: 1 2 3 4.

      490 Euro VB! Anhand der Kennung "A1459" läßt sich rausfinden, daß es das aktuelle Modell ist, das in der 128er Ausführung ab knapp 840 Euro zu haben ist!

      Es gab auch weitere MacBooks.

      (Ich fühle mich nicht zuständig, Screenshots zu machen, ich wollte nur den Rechercheansatz in den Raum werfen.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • forenuser schrieb:

      Aktuell bietet er das "MacBook Pro 15" 2,7 GHz - i7 - Retina Display" für 1600,- € an!
      kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen…lay-512gb-flash/134705973

      Bei Apple kostet das Teil ab 2800 € :!: :!:
      store.apple.com/de/mac/family/…9|GODE&cid=AOS-DE-KWG-PLA

      Das Angebot ist OBERFAUL :!: :!:


      Was anscheinend untergegangen ist und den Verdacht der — sehr vorsichtig formuliert — nicht "koscheren" Vorgehensweise für mich untermauert:

      Als Artikelstandort in den Screenshots der letzten Angebote ist einmal Köln und einmal Hannover eingetragen ... aber nichts mit dem Standort dieses "Unternehmers"!
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • Es gab auch München, Berlin und Lüneburg (iPads). Und sicher vieles mehr, es waren ja wohl über 100 Anzeigen online. Ich nehme an dem aufstrebenden Jungunternehmer ist bewußt, daß bei eBay Kleinanzeigen die Suche häufig mit PLZ läuft und es deshalb betriebswirtschaftlich geboten ist, die vermeintlichen Artikelstandorte zu streuen *hust*.

      So oder so, Kevin weiß genau was er tut:

      redaktion schrieb:

      Zu dem Thema selbst schreibt Herr Kostros, dass es wohl Lieferschwierigkeiten gäbe und er das dem Kunden auch so mitgeteilt habe.
    • Die Angebote der Kostros E-Commerce UG sind immer noch bei eBay-Kleinanzeigen online. Kevin hat also nichts von dem verstanden, was man ihm hier mitgeteilt hat.
      kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen…iste.html?userId=12519777

      Ich von meiner Seite aus, kann ich daher auch nicht mehr "nur" von einer Dummheit ausgehen. Er scheint es drauf anzulegen, dass man ihm nun den Vorsatz zum Betrug nachweist.
    • forenuser schrieb:

      Die Angebote der Kostros E-Commerce UG sind immer noch bei eBay-Kleinanzeigen online
      Ich hab 'nen Bekannten, der sitzt dienstlich zwischen ZKA und BKA. Sollte ich den mal eines der Kölner Notbuchs abholen lassen? Ich hab meinen Favoriten mal unten drangehängt...
      Bilder
      • 2013-09-05_kleinanzeigen_popup.png

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      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • forenuser schrieb:

      ...
      Schick ihm die Fristsetzungen am besten per Einschreiben mit Rückschein. So hast Du wenigstens etwas in der Hand, dass Du was unternommen hast und er es erhalten hat. Dann kann er sich nicht (mehr) rausreden!

      Wenn der Empfänger das Rückschein-Einschreiben nicht abholt bzw. die Annahme verweigert, gilt es als nicht zugestellt. Daher ist von dieser Zustellungsart abzuraten. Ein Einwurf-Einschreiben gilt beim Einwurf als zugestellt und wird per Urkunde vom Zusteller bescheinigt. Allein hier könnte man nun noch auf den fehlenden Inhalt abstellen.

      Daher ist die absolut sichere Weise, die Zustellung per GV vorzunehmen, da dieser auch noch vom Inhalt des Schreibens Kenntnis nimmt und dieses auch bei Hinterlegung, falls der Empfänger nicht angetroffen wird, als zugestellt gilt.


      forenuser schrieb:

      ...
      Was ist den ein Stammkapital von 500,- €? Das ist NICHTS! Alle deutschen "1 EUR GmbHs" mit so einem niedrigen Stammkapital sind das Papier nicht wert, auf dem der Gesellschaftervertrag unterschrieben wurde. Hätte Kevin 250 € als Stammkaital gewählt ( sogar 1 € wäre möglich gewesen ), dann wäre er im Prinzip schon mit der Rechnung des Notars, der die Gründung ja notariell beglaubigt, Insolvent gewesen, wenn die Rechnung sich auf 300 € beziffert hätte. Er wäre dann schon überschuldet gewesen.
      ...

      Kannst Du bitte erklären, wie die Höhe der Stammeinlage mit der Liquidität des Unternehmens zusammenhängt? Danke.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • forenuser schrieb:

      ...
      Bei "Sparpack" finden wir den Zusatz "e.K" = eingetragener Kaufmann. Mag ja sein, das er eine kaufmännische Ausbildung hat...

      Da für die Eintragung als e.K. keine Ausbildung notwendig ist, ist zu befürchten, dass er diese auch nicht hat.


      @TE
      Sieht alles in allem nicht gut aus und hier ist mit Sicherheit kein Argument zu finden, überhaupt noch Zeit vergehen zu lassen oder Fristen zu setzen.

      Hier bist Du in der "Pflicht" unverzüglich zu handeln und auch den strafrechtlichen Weg parallel zu beschreiten.
    • Heiner? Thread gelesen? Sonst schlage ich vor, du holst das nochmal nach.

      Und nur weil sich FU vielleicht unglücklich ausgedrückt hat und ihm der Unterschied von Stamm- und Eigenkapital eines Unternehmens nicht geläufig ist, ändert das am von ihm geschlossenen Ergebnis rein garnichts.

      Das Forum ist jedenfalls nicht dazu da, in den Threads Nebenexkurse in kaufmännischer Ausbildung zu führen und kann das auch nicht leisten.
    • *alte_eule* schrieb:

      Heiner? Thread gelesen? Sonst schlage ich vor, du holst das nochmal nach.

      Ja, sehr genau sogar.

      *alte_eule* schrieb:


      Und nur weil sich FU vielleicht unglücklich ausgedrückt hat und ihm der Unterschied von Stamm- und Eigenkapital eines Unternehmens nicht geläufig ist, ändert das am von ihm geschlossenen Ergebnis rein garnichts.

      Es war eine erstgemeinte Nachfrage.

      *alte_eule* schrieb:


      Das Forum ist jedenfalls nicht dazu da, in den Threads Nebenexkurse in kaufmännischer Ausbildung zu führen und kann das auch nicht leisten.

      Dennoch stimmst Du mit überein, das Behauptungen auch hinterfragt und belegt werden dürfen.
    • @eule

      Was nichts daran ändert, dass die Aussage von FU (in diesem Fall) falsch ist, auch wenn er richtig gedacht hat.

      EDIT:
      Richtig gedacht in der Hinsicht, dass bei Eintragung des Stammkapitals noch keine Eigenkapitalsüberweisung erfolgt sein kann, denn die Fa. war ja noch nicht eingetragen. Falsch darin, dass die RE für die Eintragung der Gesellschaft noch nicht fällig gewesen sein kann, wahrscheinlich noch gar nicht erstellt oder zugestellt und damit keine Überschuldung bereits bei Eintragung eingetreten sein kann. Schließlich wäre es möglich, 2 Sekunden nach Eintragung und vor Erstellen der RE dem Unternehmen Kapital zuzuführen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Kannst Du bitte erklären, wie die Höhe der Stammeinlage mit der Liquidität des Unternehmens zusammenhängt?

      Ich zitiere mal die Antwort, damit sie nicht falsch verstanden wird.


      (...)
      Zum anderen bestehen die Vorschriften des Insolvenzrechts unverändert fort. Bei Gründungen mit besonders wenig Stammkapital besteht somit das Risiko, dass die gegründete Gesellschaft schon von Anfang an (z.B. nach Zahlung der Notar- und Handelsregistergebühren) überschuldet und damit insolvenzreif.
      (...)

      Quelle: rechtzweinull.de/archives/95-D…-und-Internetbranche.html
    • Auch bin vermutlich betrogen worden!

      Hallo,


      leider ist mir mit diesem Anbieter höchstwahrscheinlich das Selbe passiert. Hier ist der Link zum Angebot: ebay.de/itm/MacBook-Pro-15-4-i…253D&orig_cvip=true&rt=nc

      Das Gleiche Angebot konnte man auch noch auf Ebay Kleinanzeigen finden, ist nun aber nicht mehr verfügbar.

      Folgendes lässt mich annehmen, dass es sich bei diesem Verkäufer um den selben Anbieter wie hier im Forum genannt handelt.

      Nachdem ich den Artikel ersteigert hatte, erhielt ich seine Bankverbindung(Commerzbank Lüneburg), bei der als Name Kevn S. angegeben war.

      Dummerweise wusste ich nicht, dass Ebay mir die Adresse des Verkäufers in einer Mail geschickt hatte. Als ich das nun bemerkt hatte, wurde ich sehr skeptisch. Denn der Name lautete nicht mehr Kevn S., sonder Kevin Kostro, wohnhaft in der Ellringer Straße 10 in Dahlenburg. Somit hat er die selbe Adresse wie die Kostros E-Commerce UG.

      Des Weiteren ähnelt sich die Art, wie er mit mir und dem hier Betrogenen geschrieben hat sehr. Er schrieb z.B.: "Bitte geben Sie mir bescheid wenn Sie das Geld überwiesen haben damit ich das Paket schoneinmal verpacken kann.". So in der Art wurde er ja auch hier zitiert.

      Ich habe das Geld idiotischerweise bereits überwiesen und der Verkäufer meldet sich natürlich auch nicht mehr. Mein Glück könnte nur sein, dass ich das Ganze nach bereits 2 Stunden gemerkt habe und meine Bank sofort zur Rückbuchung veranlasst habe. Die meinten nämlich, dass das noch ginge, falls es noch nicht auf seinem Konto gutgeschrieben wurde.

      Falls nicht, werde ich auf jeden Fall Anzeige erstatten und ein zivilrechtliches Verfahren gegen die omiöse Person einleiten.

      Eins hab ich aber auf jeden Fall gelernt: Nie wieder Ebay mit Vorkasse!


      Gruß

      Basti
    • Nie wieder eBay mit Vorkasse würde wohl fast schon bedeuten, nie wieder eBay.

      Dabei wäre es hier so einfach gewesen, nicht reinzufallen. Ich will nicht jedem Nuller unterstellen, dass er nicht lieferwillig ist, aber als VK sollte man anhand seines Profils schon mal eine gewisse Zuverlässigkeit nachgewiesen haben. Dazu kommt, dass entweder die Summe, die zu zahlen ist, nicht gleich alles sprengt, was bisher gewesen ist, oder aber man ist als Käufer Abholer.

      Nichts davon war hier gegeben.

      Und das hier:
      ebay.de/csc/mbck2013/m.html?LH…&_since=15&_sop=13&_rdc=1

      ist weit ab davon, Vertrauen zu wecken.
    • Ja, da haben Sie Recht, das hätte einem schneller auffallen können. Was mir etwas Sicherheit gegeben hatte war die angebotene Abholungsmöglichkeit.

      Als ich das Ganze bemerkt habe, schrieb ich dem Verkäufer unter anderem Namen noch zusätzlich auf eBay Kleinanzeigen, weil dort das selbe Gerät noch als verfügbar angezeigt wurde. Er antwortete mit daraufhin, dass es noch verfügbar sei und ich es abholen kann. Als es dann um einen konkreten Termin ging, brach er den Kontakt auch wieder ab.


      Sollte ich bereits jetzt auf Verdacht Anzeige erstatten? Im Prinzip fehlen mir richtige Beweise. Ich könnte nur alle Zahlungs- und eBay-Daten sowie diese Forenbeiträge vorweisen.


      Mit freundlichen Grüßen


      Basti
    • Hi Basti,

      warte erst mal ab, ob dein Geld wirklich wieder zurück kommt. Es würde mich freuen, eben weil du es so früh gemerkt hast, hast du eine reelle Chance.

      Auch wenn es dann bei einem Versuch bleibt, kannst du Anzeige erstatten. Du solltest dabei auch auf diesen Thread hinweisen, damit du da nicht als Einzelfall stehst, der lediglich kalte Füße bekommen hat.