Möchte meinen Drucker zurücksenden - Verkäufer droht mit 40 Euro Abzug

    • giu, der angegebene Artikelzustand ist zwar nicht ganz richtig, aber alle Details sind der AB zu entnehmen einschl. des Hinweises auf die mangelnde Garantie.

      Selbst die Schriftgröße weicht nach oben hin vom angekreuzten Artikelzustand ab.

      Einen Grund für die Reklamation sehe ich da nicht.
    • Du hast jetzt Tunnelblick für ein paar Euros

      und bist dazu nicht im recht.

      Außerdem versuchst Du hier krampfhaft und ganz ungeniert,aber mit offensichtlichem,die Einsicht zugekleisterten Tunnelblick Dir etwas zusammenzukonstruieren.

      Der beste Rat ist der,das Teil bei Ebay zu verhökern,dann damit aufzuhören,Dir solche Sachen bei ebay etc zu kaufen,sondern dies im Fachhandel zu tun und:

      Dich VORHER zu informieren,was DU von einem Gerät erwartest und ob es dies leisten kann!

      Als Vk würde ich Dir was husten.

      petergabriel
    • *alte_eule* schrieb:

      giu, der angegebene Artikelzustand ist zwar nicht ganz richtig, aber alle Details sind der AB zu entnehmen einschl. des Hinweises auf die mangelnde Garantie.

      Selbst die Schriftgröße weicht nach oben hin vom angekreuzten Artikelzustand ab.

      Einen Grund für die Reklamation sehe ich da nicht.

      Sach ich doch! Einen Grund zur Reklamation gibt es nicht.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Man könnte (Ver)Handeln. Ich sehe durchaus Ansatzpunkte für eine solche Strategie, weil ich aber kein Jurist bin schreib ich lieber nichts dazu. Der Händler nennt hier einen willkürlichen Betrag ohne Begründung, das Berechtigt zum Handeln, dezenter Hinweis auf Hersteller könnte hier helfen, muss aber nicht. TE hätte vielleicht von Anfang an anders reklamieren müssen.
    • Was kostet so eine Arbeitsstunde, um den Drucker wieder vernünftig für den Verkauf zu reinigen? Dazu kommt ein neuer Satz Patronen.
      Die Verhandlungsbasis wird da dünn.

      Der richtige Rat wurde schon gegeben. Das Ding einfach anderweitig verkaufen und den Rest als Lehrgeld ansehen, sich demnächst vorher zu informieren und keine Wünsche in Beschreibungen zu interpretieren.
    • schumiline schrieb:




      Nein, das soll heißen, dadurch das nicht die markeneigenen Druckerpatronen benutzt worden sind, ist die Herstellergarantie futsch.

      Steht aber auch in der AB vom VK "Achtung: die Herstellergarantie kann bei dem Einsatz von kompatiblen Patronen verloren gehen!"


      Die Herstellergarantie berührt nicht die Gewährleistung durch den Händler!

      Ich
      halte es für einen Mangel, wenn ein Datenblatt des Druckers nicht
      darauf hinweist, dass er für bestimmte Papier/Folien nicht geeignet ist.
      Normale Tintendrucker ( ich benutze HP bzw. Canon ) können das anstandslos

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    • grafiksammler schrieb:

      Die Herstellergarantie berührt nicht die Gewährleistung durch den Händler!

      Ich
      halte es für einen Mangel, wenn ein Datenblatt des Druckers nicht
      darauf hinweist, dass er für bestimmte Papier/Folien nicht geeignet ist.
      Normale Tintendrucker ( ich benutze HP bzw. Canon ) können das anstandslos



      Du kannst es halten wie Du willst,denn Deine Aussagen sind schlicht unzutreffend!

      Es wäre richtig,wenn dem TE keine Hirngespinste aus" Wolkenkuckucksheim"vorgegaukelt würden,denn:

      a)der VK hat bezüglich der Eigenschaften etc in der AB mehrfache und deutliche Einschränkungen vorgenommen(Folge:"neu"etc zieht nicht mehr)
      b)spezifisch bezüglich DIESES Geräts hätte sich der K vor dem Kauf informieren müssen!
      c)hätte er gegoogelt,wäre er daruf gestoßen,daß DIESES gerät KEINE Folien druckt,der Einwand mit dem" Datenblatt" greift gerade deswegen NICHT,
      d)der TE hat das Gerät durch seine vorgebliche Testerei(realiter:Ingebrauchnahme über Stunden) rückgabeunfähig gemacht,so daß dem VK dafür eine von diesem(!!)festzusetzende Entschädigung zusteht.

      Akzeptiere doch mal die Fakten!

      petergabriel
    • Ich glaube, ich habe jetzt doch noch eine Lösung gefunden, durch Herumprobieren.

      Ich hatte Anfangs die falsche Folie verwendet. Es war eine Inkjetfolie für Overheadprojektoren. Hat aber trotz der Bezeichnung "Inkjet" absolut nix getaugt. Vorne, und auch hinten bedruckt nicht. Entweder nur Geschmiere oder einzelne Tropfen im Abstand von 3 mm. Der Epson-Chat-Support hat mir gerade noch geschrieben, dass der XP 30 sehr wohl Folien bedrucken kann, nämlich dann wenn man Folien verwendet die ein weißes Rückblatt haben. Eine offizielle Freigabe gibt's aber trotzdem nicht.

      Nun sind gerade per Post andere "Folien" eingetroffen, und zwar diese hier:




      Und siehe da, es sieht schon viel besser aus. (Am allerbesten mit der Papiereinstellung "Epson Glossy" und "Photo RPM")

      Habe zwar für die Tests etwa 20 Folien und einiges an Tinte verheizt, aber ich bin erst mal zufrieden. Noch dazu mit Refill-Tinte für wenige Euro :thumbsup: .

      Ich mach noch ein paar Belichtungstests, ob die Ausdrucke auch UV-dicht sind, aber darum geht's ja hier in diesem Thread gar nicht hauptsächlich.

      Danke für alle Tipps und Ratschläge. Werd' ihn mir wohl erstmal behalten.

      Noch recht viel billiger als für 59,99 Euro Platinenbelichtungsvorlagen selbst herstellen, geht glaube ich nicht.

      Hier die Ergebnisse:

      [Blockierte Grafik: http://i.imagebanana.com/img/mzyv1l3k/thumb/IMG_20130904_160142.jpg]

      [Blockierte Grafik: http://i.imagebanana.com/img/rdq4s18y/thumb/IMG_20130904_160358.jpg]


      Danke! :)

      Christian
    • petergabriel schrieb:

      Du kannst es halten wie Du willst,denn Deine Aussagen sind schlicht unzutreffend!

      Es wäre richtig,wenn dem TE keine Hirngespinste aus" Wolkenkuckucksheim"vorgegaukelt würden,denn:

      a)der VK hat bezüglich der Eigenschaften etc in der AB mehrfache und deutliche Einschränkungen vorgenommen(Folge:"neu"etc zieht nicht mehr)
      b)spezifisch bezüglich DIESES Geräts hätte sich der K vor dem Kauf informieren müssen!
      c)hätte er gegoogelt,wäre er daruf gestoßen,daß DIESES gerät KEINE Folien druckt,der Einwand mit dem" Datenblatt" greift gerade deswegen NICHT,
      d)der TE hat das Gerät durch seine vorgebliche Testerei(realiter:Ingebrauchnahme über Stunden) rückgabeunfähig gemacht,so daß dem VK dafür eine von diesem(!!)festzusetzende Entschädigung zusteht.

      Akzeptiere doch mal die Fakten!
      halte mal an Dich!

      akzeptiere mal, dass es bei jedem Kauf von einem gewerblichen VK eine Gewährleistung gibt Sogar für "neu, sonstiges" oder gar gebrauchtes.
      akzeptiere mal, dass jeder Verkäufer bei ebay dafür haftet, wenn er Mängel nicht angibt. Der Interessent muß NIE vor dem Kauf fragen ( so nach dem Motto: was haben Sie vergessen, wo haben Sie gelogen, wollen Sie den Käufer reinlegen ) Daher muß er auch nicht "googlen", sondern kann sich darauf verlassen, dass ein 08/15 Drucker genau das kann, was jeder andere 08/15 Drucker auch kann. ( und inzwischen hat sich herausgestellt, er kann - wenn die richtige Folie eingelegt ist )

      akzeptiere mal, dass auch ein stundenlanges Probieren den Händler nicht von einer Mängelrüge befreit.

      Es steht Dir selbstverständlich frei, Dich beim dafür vorgesehenen Berufsstand kundig zu machen.

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    • Thema erledigt!

      Angelegenheit geklärt und Fall damit geschlossen.

      Interesse an einer differenzierten Auseinandersetzung mit Meinungen,die wie von der Kanzel kommend sich äußern,habe ich nicht,dies auch deshalb nicht,da bis auf Dich alle anderen dargelegt hatten,daß keine Begründung für eine dem TE vorschwebende "Regelung" vorliegt,zu finden oder zu konstruieren ist.

      petergabriel
    • "Fall geschlossen"

      ?????


      In Deutschland zählt in der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( = Zivilrecht ) nicht die Mehrheitsmeinung, sondern das BGB bei Rechtsstreitigkeiten mit einem Verbraucher.
      Ab § 437 kannst Du Dich zu Kaufverträgen informieren

      Hier (OT) ein brandneues Urteil zur unrechtmäßigen Verkürzung der Gewähleistungsfrist bei B-Ware: shopbetreiber-blog.de/2013/07/24/gewaehrleistung-b-ware/
      Für die ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr.

      Die Kosten des Händlers, um einen reklamierten Artikel wieder verkaufsfähig zu machen, dürfen dem rücksendenden Käufer nie in Rechnung gestellt werden.
      (Gewährleistungsrecht, der Käufer ist so zu stellen, als ob der Verkauf nie stattgefunden hätte )
      Bei ebay findest Du bei jedem Verkauf oberhalb der Beschreibung den Satz: Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
      Die Generalklausel umfasst auch das Nennen aller Einschränkungen und Mängel des Artikels.

      Nachdem sich hier herausgestellt hat, dass der TE die falschen (ungeeigneten) Folien zunächst verwendet hat, entfiel aus diesem Grund das Recht zur Mängelrüge. Das ist uns allen erst gestern um 16:16 mitgeteilt worden - nachdem Du Dein Posting von 16:08 abgesetzt hast.

      Ich kann Dir nur empfehlen, Dich an die Dinge zu halten.
    • BayerWaldWichtel schrieb:

      "Der Drucker ist nicht mehr im NEU-Zustand, sondern bereits gebraucht"
      Ja das stimmt.
      Aber 40,00 Euro abzuziehen? 66 %. Ich finde das unverschämt.

      Du kannst dich darüber gern aufregen aber das bringt dir nichts. Mein Rat: behalte das Teil oder schmeiß es in die nächste Altdruckertonne.

      Bei so einem Preis und nicht Originaltinte kannst du nicht davon ausgehen, daß dieser Drucker für Foliebedrucken ausgelegt ist. Dazu gehört ja mehr dazu als ein schickes Druckergehäuse. Der Mediendurchlauf muß für Folie ausgelegt sein, die Folien müssen sich ebenfalls eignen und nicht zuletzt muß auch die Tinte dafür geeignet sein. Kein Mensch würde auf die Idee kommen, mit einem Filzer auf einer DVD rumzukritzeln und sich hinterher beschweren, daß alles wieder verwischt.

      Der Verkäufer nimmt deinen Widerruf entgegen und macht von der gesetzlichen Möglichkeit des Einbehalts von eben diesen 40 Euro Gebrauch wegen Verschlechterung des Zustandes durch Ingebrauchnahme des Artikels. Eine volle Rückerstattung wäre nur möglich, wenn du nach der äußerlichen Begutachtung feststellst, daß du dir Plunder eingehandelt hast. Dann muß das Gerät für den Verkäufer aber sofort und ohne Aufwand wiederverkaufsfähig sein. Also alles noch original zugetackert, nicht aufgerissen und wieder doof zugeklebt. Das trifft hier nicht zu. Eine Reklamation wegen Fehlfunktion wäre möglich, wenn du z.B. auf der Herstellerseite einen dicken fetten Angeberhinweis findest, daß dieser und nur dieser Drucker der beste schnellste und überhaupt der einzig mögliche Drucker zum Folie bedrucken ist. Wist du aber bei deinem Billigheimer nicht finden. Also behalten oder verschenken.

      Edit: Wieder nicht alles bis zum Ende gelesen. Also falsche Folie wie ich zuerst vermutet habe. Alle Aufregung mal wieder umsonst. Aber das übt.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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    • grafiksammler schrieb:

      akzeptiere mal, dass jeder Verkäufer bei ebay dafür haftet, wenn er Mängel nicht angibt. Der Interessent muß NIE vor dem Kauf fragen ( so nach dem Motto: was haben Sie vergessen, wo haben Sie gelogen, wollen Sie den Käufer reinlegen ) Daher muß er auch nicht "googlen", sondern kann sich darauf verlassen, dass ein 08/15 Drucker genau das kann, was jeder andere 08/15 Drucker auch kann. ( und inzwischen hat sich herausgestellt, er kann - wenn die richtige Folie eingelegt ist )
      Jeder 08/15-Drucker kann Papier bedrucken. Folien sind nicht 08/15. Wenn da nix steht, kann man sich nicht automatisch darauf verlassen. Genausowenig wie Duplex, Randlosdruck usw., was heute auch viele Drucker können, aber deswegen trotzdem nicht standart ist.

      Ungeachtet dessen ist die Fähigkeit, Folien zu bedrucken in der Regel eher ein Problem der Tinte als des Druckers als Modell. Da kann durchaus eine billige Refill-Tinte andere Eigenschaften haben, als die Originaltinte (besser oder schlechter) obwohl die Qualität auf Papier identisch sein mag.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.