So betrügen sie sicherererer - Kauf in Hongkong

    • vanvog

      Was nur wolltest du jetzt mit diesemBeitrag sagen?
      Ganz ehrlich, es erschließt sich mir nicht.

      Unser TE hat bei einem gewerblichen VK in China gekauft.
      Du "schädigst" auch jeden anderen Händler, indem du nicht bei ihm kaufst sondern woanders.

      Ich gehe davon aus, dass Panderul weiß, was er schreibt, wenn er anmerkt, dass für die Einfuhr in Deutschland ein bestimmtes Begleitpapier gefehlt haben wird.
      Du willst diese Aussage einschränken? Inwiefern?

      Und dann diese Sache mit dem "Veteranenstatus" des TE.
      Antworten sind entweder richtig oder falsch. In diesem Forum werden keine Unterschiede gemacht, wer eine Frage stellt.
    • @vanvog:

      Wie kommst du denn auf das schmale Brett, der TE hätte wissent- und willentlich Ware mit "falschem" CE-Zeichen importieren wollen? Und was hat das mit privatgewerblichem Verkauf zu tun? Ist dir langweilig oder was? Hör doch mal auf jeden einzelnen Thread mit deinen themenfremdem Litaneien zu versehen!

      @petergabriel: Entschuldige, ich ziehe dann mal meine Vermutung, du hättest den 263er gekannt, zurück. Ich hätte es besser wissen müssen.
    • Ich habe mal ein paar "beliebige" Angebote bei Conrad herausgesucht:
      Bei allen 3 Artikeln keinerlei Hinweis auf "CE" in der Artikelbeschreibung oder dem Datenblatt!



      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      CE ist kein Prüfzeichen, kann trotzdem einfach aufgestempelt sein und ist somit eine "Fälschung" im weiteren Sinne.
      Es ist dann sogar eine Fälschung im engeren Sinne:
      Die Verfahren, Maßnahmen und Sanktionen bei Nachahmung der CE-Kennzeichnung sind im nationalen Verwaltungs-, Zivil- und Strafrecht der einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt und jeweils unterschiedlich. Je nach Schwere des Verstoßes ist mit einer Geldbuße oder – in einigen Fällen – sogar mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen. Die Produkte können vom Markt genommen oder zurückgerufen werden.
      Quelle

      niehls0815 schrieb:

      ich wollte eigentlich nur wissen, ob ihr irgendeinen Weg wisst, wie man da mal an einen mitdenkenden Menschen gerät.
      Leider nein! Gibt es sowas bei paypal?

      Ich bestelle übrigens privat auch meine LED-Lampen direkt in China über ebay. Dabei achte ich darauf, daß der Gesamtbestellwert nur knapp über 20€ liegt. Neben der Freigrenze ist bei einem Totalverlust der Sendung der Schaden begrenzt. Wobei ich auch schon einmal eine nicht erhaltene Sendung beim VK in China reklamiert habe und umgehend eine Ersatzlieferung bekommen habe. Der erwähnte Bewertungsdruck steht den VK im Nacken.

      pandarul schrieb:

      Du hast den Konflikt über eBay eröffnet und damit hält PayPal sich in der Tat vollkommen heraus. Auch die Entscheidung hat jemand bei eBay getroffen, nicht bei PayPal. Offiziell sind es halt zwei verschiedene Firmen.
      Ja, die zwei verschiedenen Firmen, die über merkwürdige Bande miteinander verwurschtelt sind.
      Du meinst vielleicht diesen Passus?
      6.4 Käuferschutz durch PayPal oder eBay. PayPal lehnt einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab, falls der Käufer in Bezug auf diesen Kauf bereits eine Auszahlung im Rahmen eines etwaigen Käuferschutzprogrammes von eBay erhalten hat. Außerdem dürfen Sie keinen Antrag auf PayPal-Käuferschutz einreichen, wenn Sie für den gleichen Kauf schon einen Antrag im Rahmen eines etwaigen Käuferschutzprogrammes von eBay eingereicht haben.
      Quelle: PayPal-Käuferschutzrichtlinie
      Dies finde ich hier nicht zutreffend. Es wurde nur ein Fall bei Ebay eröffnet wegen eines nicht erhaltenen Artikels.
      Eventuell kann hier angesetzt werden:
      4.2 Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.
      Der Artikel ist nicht authentisch, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie.
      Der Artikel darf nicht, weil nicht konform, in die EU eingeführt werden. Es wurde unter Gesetzesverstoß versucht, ihn nach Deutschland einzuführen. Falls dies dem Einführenden (Käufer) nicht bekannt war und er durch die gefälschte Kennzeichnung z.B. in der Artikelbeschreibung getäuscht wurde, sind ihm die Kosten zu erstatten. Haftbar ist in erster Linie der VK.

      Letzendlich gilt aber das erste und letzte paypal-Gebot:
      PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht.
      Die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.
      Kein Kommentar dazu. Viel Erfolg!
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • pandarul schrieb:


      Wie kommst du denn auf das schmale Brett, der TE hätte wissent- und willentlich Ware mit "falschem" CE-Zeichen importieren wollen?


      Habe ich doch gar nicht geschrieben, ich bezog mich auf den jetzt Zustand, dass er sich über PP beschwert, obwohl die Ware nicht einwandfrei ist, er das aber, so entnehme ich es seinen Äußerungen, bereit ist hinzunehmen.
    • vanvog,

      und wieder weiß ich nicht, woher du deine Interpretationen nimmst.

      Ich unterstelle jetzt einfach mal, Niehls hat sich das VK-Profil sehr genau angesehen. Keine roten Punkte, die etwas anderes als Querschläger ausgesagt haben.
      So ist es z.B. nicht unüblich, dass ein Kunde, der plötzlich Zoll zahlen muss, das dem VK anlastet.

      Er musste also davon ausgehen, die Ware ist absolut in Ordnung und war auch bereit, den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.


      Der Zoll hat nicht mal die Ware sondern fehlendes Papier bemängelt.
    • Fairhandel schrieb:

      Dies finde ich hier nicht zutreffend. Es wurde nur ein Fall bei Ebay eröffnet wegen eines nicht erhaltenen Artikels.


      Nö, ich meine das Folgende:

      Käufer können ab sofort Käuferschutz für einen Artikel auch direkt bei eBay beantragen, wenn sie diesen mit PayPal bezahlt haben. Diese Fälle werden nicht mehr zu PayPal weitergeleitet, sondern von unserem Kundenservice nach der PayPal-Käuferschutzrichtlinie beurteilt.


      Das ist schon ein ganz normaler PayPal-Käuferschutzantrag, nur eben einer, der durch eBay bearbeitet wird. Das Dilemma ist eben nur, daß es bei PayPal durchaus Mittel und Wege gegeben hätte, sich Gehör zu verschaffen. Bei eBay - und bei eBay eingereichte Fälle werden eben durch eBay entschieden - ist das bislang nicht überliefert, es gibt dort (noch) keine Beschwerdeabteilung außerhalb des normalen Textbausteinsupports.

      Es gibt einzelne Berichte, daß man auch bei eBay irgendwann an einen verständigen Menschen gerät, wenn man immer wieder wortgleich dieselbe Beschwerde verschickt, ganz egal, was man als unzutreffende Antwort bekommt. Vielleicht ist das eine Idee für @niehls.

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    • Ich weiß nicht, ob TE rechtlich gesehen ein Importeur ist, ich habe Folgendes dazu gefunden:


      Importeure müssen daher über grundlegende Kenntnisse der einschlägigen Richtlinien verfügen und sind dazu verpflichtet, die nationalen Behörden bei Schwierigkeiten zu unterstützen. Importeure sollten über eine schriftliche Zusicherung des Herstellers verfügen, in der dieser erklärt, ihm Zugang zur notwendigen Dokumentation – wie z. B. der EG-Konformitätserklärung und der technischen Begleitunterlagen – zu gewähren und diese bei Bedarf auch den nationalen Behörden vorzulegen. Ferner sollten Importeure sicherstellen, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Hersteller zu jeder Zeit möglich ist.


      ec.europa.eu/enterprise/polici…ls/importers/index_de.htm
    • dieselente schrieb:

      Bei allen 3 Artikeln keinerlei Hinweis auf "CE" in der Artikelbeschreibung oder dem Datenblatt!
      Ich bin kein Experte. Aber könnte es sein, daß die CE-Konformität nur auf dem Produkt erkenntlich sein muß (ja, das muß sie!) und nicht in einer Artikelbeschreibung/Datenblatt zur Kundeninformation Pflicht ist?

      Habe nur diesen Hinweis gefunden:
      Der Hersteller muss die technische Dokumentation zusammenstellen, die durch die Richtlinie(n) zur Prüfung der Konformität des Produkts mit den relevanten Anforderungen und zur Risikobewertung vorgeschrieben wird. Die technische Dokumentation muss zusammen mit der EG-Konformitätserklärung der zuständigen nationalen Behörde auf Anfrage vorgelegt werden.
      Quelle: Infobroschüre für Wirtschaftsbeteiligte

      Zur Einführung von CE-konformen Waren in die EU:
      Obwohl es in der Verantwortung der jeweiligen Hersteller liegt, die Produktkonformität sicherzustellen und die CE-Kennzeichnung anzubringen, sind auch Einführer und Händler erheblich daran beteiligt, sicherzustellen, dass ausschließlich Produkte auf den Markt gelangen, die der Gesetzgebung entsprechen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sind.

      Werden Waren in Drittländern hergestellt und ist der Hersteller nicht im EWR ansässig, müssen die Einführer sicherstellen, dass die von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte die geltenden Anforderungen erfüllen und keinerlei Risiko für die europäische Öffentlichkeit darstellen. Die Einführer müssen prüfen, ob der außerhalb der EU ansässige Hersteller die jeweils erforderlichen Schritte unternommen hat und ob sämtliche Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können.
      Quelle: wie oben

      Also ist der Einführer/Käufer verantworlich?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • also, nochmal von vorne...

      das ist richtig, daß du zig teile gekauft hast (gesamtbetrag* dafür ca. 80EUR)?
      * = gesamtwert wollte ich nicht schreiben ;)
      und das wolltest du in einem paket geschickt haben?
      aber dann mußt du doch zoll bezahlen!
      beim zoll gehts nach dem gesamtwert des pakets, nicht nach der anzahl der teile. sonst könnte man ja auch 1 mio teile importieren, die alle nur 5EUR kosten und der zoll hätte nix davon.

      die meisten asiaten beiten kostenlosen versand an, wenn man nur das eine teil kauft.
      wie war das denn hier?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Nö, eigentlich geht es doch gar nicht darum, warum die Ware zurückgeschickt wurde.
      TE hat doch "Recht" bekommen.

      Aus dem EP:

      niehls0815 schrieb:

      Daraufhin habe ich dann einen Fall bei Ebay eröffnet wegen eines nicht erhaltenen Artikels. Bei allen weiteren Artikeln war das Eröffnen eines Falles nicht möglich, da kam immer der Hinweis, dass da bereists ein Fall eröffnet sei. Ebay wollte dann die Briefe eingescannt zugeschickt bekommen, woraus hervorging, dass das Paket zurückgeschickt sei.

      Zwei Tage später hab ich eine Mail im Kasten, dass meinem Anliegen Recht gegeben worden sei und ich das Geld zurück bekommen habe. Ich also voller Vorfreude, dass die Sache erledigt sei, mein Paypal-Konto angeschaut und was seh ich? Ich habe eine Rückzahlung. Allerdings nur über EINEN Artikel in Höhe von 5 Euronen


      Ich nehme an, dass die 5 Euronen genau die Höhe des einen Artikels waren, für den Du den Fall eröffnen konntest?
      Irgend ein für den Käuferschutz zuständiger Mitarbeiter hat in ihm zur Verügung stehenden Minuten oder Sekunden entschieden . Zuerst, dass Du die Rücksendung beweisen musst, und dann für Dich.
      Du hast Dein "Recht" bekommen. Dass da noch einige andere Artikel dran hängen, dass haben sie nicht geschnallt, nehme ich an. Gab ja keinen "Fall" dazu.

      Ob und warum nun "der Fall" (der eine) zu Recht oder zu Unrecht entschieden wurde, das ist in Deiner Frage eigentlich nebensächlich.
      Es wurde entschieden, sogar für TE positiv.

      das Problem sind die anderen Artikel. Die hat der "Fallbearbeiter" nicht mal zu Kenntnis genommen.


      Hier ein langwieriger Weg, der aber helfen könnte: Mit viel Geduld und starken Nerven. Und mit Höflichkeit ;)
      Nichts für jeden, aber es kann helfen.

      Du schreibst per Mail von der Plattformseite den Kundenservice an, schilderst Deinen Fall. Dabei führst Du alle Artikelnummern an, um die es geht, dass es sich um eine Sendung handelt, Du aber nur für einen Artikel einen Fall eröffnen konnstest, der auch positiv entschieden wurde (Nenne die Artikelnummer).
      Nun möchtest Du (bitte) auch die Erstattung für die anderen Artikel, die Du wegen der Beschränkung auf der Seite "leider" nicht beantragen konntest.

      Mach es möglichst kurz, aber erwähne alles, was wichtig ist. Der Supportmitarbeiter weiß zuerst mal gar nichts. Und erst, wenn Du sein Interesse erreichst, dann wird er sich den Fall genauer anschauen.

      Du wirst dann höchstwahrscheinlich sehr zeitnah ein (Automaten-)Mail erhalten, dass Dein Mail angekommen ist, die Bearbeitung aber einige Tage dauern wird.
      DIe wartest Du ab. (solche MAils wirst Du in der Folge öfters bekommen, sie sind nichts weiteres als Eingangsbestätigungen)

      Kommt danach keine Reaktion vom Kundenservice mehr, so schreibst antwortest Du wieder, hängst diesmal den Auszug aus der Automatischen Mail an.
      Höchstwahrscheinlich wirst Du aber eine Antwort bekommen, mit einer "Unterschrift" bzw. dem (Pseudonym-)Namen eines Kundendienst-MA darunter.

      Diese Mails sind meines Wissesn ziemlich einheitlich. Zuerst versucht der Kundendienst Dein Anliegen zusammen zufassen.
      Oft danach ein "Gutsle" der Art, dass man die Verärgerung verstehen könne.
      danach dan eine Art "Entscheidung" und der Verweis auf irgendwelche Textbausteine zur Erkärung.

      Die Wahrscheinlichkeit, dass der Kundendienstmitarbeiter Dein Anliegen auf Anhieb verstanden hat, tendiert gegen Null.
      (oder Du hast schweinisch Glück gehabt und dein Anliegen ist "durch).

      Also antortest Du nun wieder. Und zwar unter Angabe des Kundendienstmitarbeiter, so als ob Du ihm persönlich antwortest.
      Also "Sehr geherter Herr ..Ahmeier" ...
      Nicht neu schreiben, nur auf die NAchricht antworten, so daß der ganze Verlauf mitztiert wird.

      Es wird wieder eine Automaten-Mail kommen, mit "einige Tage"...
      Also wartest Du wieder ab.
      Die Wahrscheinlichkeit, dass Deine Antwort den selben MA beim Kundendienst in die Hände fällt, tendiert wieder gegen Null.
      Diesmal wir dir vielleicht eine "Frau BMüller" antworten. Sie wird wieder versuchen Dein Anliegen......

      Und Du wirst wieder erklären, was sie an Deinem Anliegen noch nicht verstanden haben.

      Diesmal antwortest Du also "Sehr geehrte Frau BMüller, sehr geehrter Herr Ameier"..... (Auf 5 Namen habe ich es schon gebracht *gr)
      Dies interessiert zwar beim Kundenservice nimeanden, weil dieses Mal Dein Schreiben eh wahrscheinlich bei Herrn XHuber aufschlagen wird.

      ...doch irgendwann werden sie die "Schnauze voll haben" und auf den Inhalt eingehen.
      SIe werden Dich eventuell bitten, einige Tage Geduld zu haben, weil sie noch recherchieren müssen.
      Wenn dann nach dem "Recherchieren" eine Woche später keine weitere Antwort kommt, dann antwortest Du eben noch mal, und mahnst das Ergeniss der Recherche an.....Gut Ding will Weile haben.

      Und immer schön darauf achten, dass der ganze Schriftverkehr, mit allen fehlerhaften Antworten, "Nicht verstehen", "noch recherchieren müssen"....schön zusammen bleibt.
      Wenn der Kundendienst zum Beispiel nicht unter Zitierung aller vorigen Mails antwortet, sondern eine neue B"rieffreundschaft" anfängt (dann versuchen sie eine besonders "peinliche" unpassende Antwort eines ihrer Mitarbeiterzu tilgen). ...So packst Du den früheren Briefwechsel eben in Deiner neuen Antwort wieder rein......

      Wenn das zweite Mal kommt: "brauchen wir noch einige Tage für unsere Recherchen" , dann kannst Du kontern:
      "wie untigem Verlauf zu entnehmen ist, hat doch Frau BMüller schon am xx.MM.JJ recherchiert....

      Ja, es ist nervig und es dauert...aber es kann lohnen. Ist ja nur ein Mail pro Woche....

      Man muss sich dabei immer klar machen, dass dort Leute im Kundendienst sitzen, die ganz wenig Zeit für die einzige Anfrage haben. Sie "müssen" aus Zeitmagel standardisiert antworten wo immer es zu gehen scheint.
      Erst wenn man mit Beharrlichkeit es schafft durch diese Mauer des Zeitmangels durch zu kommen, dann hat man eine Chance. Aber dann hat man sie.

      Und man hat auch Chancen bei einer späteren Beschwerde in Luxemburg den ganzen Schmonzes nachzuweisen, auch, dass man beim Kundendienst wirklich "alles" versucht hat, aber im Kreis gelaufen ist.
      Und DAS ist auch dem Kundendienst-Callcenter als Dienstleister von ebay bewusst, denen, mit denen Du kommunizierst und die Dir bei einer Lösung helfen sollen. Denen, die von ebay Geld erhalten für den Service ;)

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    • Ganz amüsant(der letzte lange Textbeitrag),aber

      mir ist absolut unklar,wieso sich der TE von PP mit Fug und Recht BETROGEN(egal,ob im Sinne des 263(Du 9xkluger kryptischer Schreiber vor ein paar Stunden..)fühlen darf oder eben nicht.

      (Ganz im Sinne der Eingangsüberschrift:wieso hat PP ihn aus welchen Gründen absichtsvoll(ja ja 263...)einschließlich Vermögensschädigung betrogen?)

      Irgendwelche konkludente Antworten??

      petergabriel
    • Warum TE sich betuppt fühlen darf? Ganz einfach: weil sich wieder mal zeigt, dass Pillepalle im Gegensatz zu den grossartigen Werbeversprechungen ein Verein ist, der den Durchblick nicht erfunden hat. PP kümmert es einen Schaixxenmistdreck, dass sie einfach nur auf nen Knopf drücken um IRGENDEINE Entscheidung zu fällen (egal welche) und keinesfalls in der Lage sind, IRGENDETWAS zu prüfen (ausser vielleicht den Belag ihrer Butterbote).
    • petergabriel schrieb:

      mir ist absolut unklar,wieso sich der TE von PP mit Fug und Recht BETROGEN(egal,ob im Sinne des 263(Du 9xkluger kryptischer Schreiber vor ein paar Stunden..)fühlen darf oder eben nicht.

      (Ganz im Sinne der Eingangsüberschrift:wieso hat PP ihn aus welchen Gründen absichtsvoll(ja ja 263...)einschließlich Vermögensschädigung betrogen?)

      Irgendwelche konkludente Antworten??

      petergabriel


      Meine einzige Antort darauf: Normalmensch darf ein anderes Gefühl dafür haben, was "Betrug" im juristischen Sinne sei. Das Wort wird vielfach benutzt und vielfach mißbraucht, hat im Alltagsgebrauch des Nicht-Juristen eine andere Bedeutung, als im formal-juristisch-Deutsch.
      Das Wort an sich mag zwar den juristischen Sachverhalt nicht treffen, jedoch halte ich es für die Fragestellung für unmaßgeblich, ob TE sich nun betrogen fühlt oder nur nicht zu "seinem Recht" kommt, weil er schlicht an den Instanzen scheitert. Wie unendlich viele andere auch.
    • Argumentation und Schlußfolgerungen

      aus diesen sehen aber anders aus!

      Ich hatte mir eine konkludente Antwort gewünscht dh.eine Antwort,die mittels Argumentation bzw.den einzelnen Teilen eben dieser zu dem Ergebnis(der Konkludenz) kommt,daß unser TE von PP(und nur um diese geht es,vergl.Überschrift) betrogen worden ist.

      Was lese ich?

      a)Geschwafel auf dem Niveau einer Cindy aus Marzahn,

      bzw.

      b) ein paar "Gedanken"zum Gebrauch des Wortes in unterschiedlichen Zusammenhängen,nämlich "im Alltag" und "juristisch"!

      Das ist weder erhellend noch hilfreich.

      petergabriel
    • [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_163.gif]

      Bin gerade schwer verwundert, dass es schon wieder um die Schwan*länge zu gehen scheint - bei mindestens zweien jedenfalls.
      Mal zusammenfasse, damit es wieder auf den Punkt kommt:

      1. Unstrittig durfte sein, dass niehls mit seinem Kauf aus Chinaland mal eben zum Importeur mutiert ist. Ein Importeur hat Rechte, aber auch ne Menge Pflichten.
      2. Die importierten Waren trugen offenbar - zumindest aus Sicht des Zolls - unberechtigt ein CE-Zeichen. Die Folge müsste sein, dass der Zoll das an die zuständige Stelle, z.B. die Leute von der Produktsicherheit (Meist in Gewerbeaufsicht integriert) informiert. Dann wird Hersteller oder Importeur nach der Konformitätserklärung gefragt und ggf. muss die vom Hersteller oder VK in China angefordert werden - leider sind die benannten Stellen dafür nicht so super koordiniert, dass man zentral darauf zugreifen könnte.
      Diese Möglichkeit muss praktisch jedem Importeur gegeben werden!
      3. Zoll und anhängige Behörden haben sich diesen Schritt "geschlabbert". Wir wissen nicht, warum sie das taten.
      4. Niehls gibt an, dass er nur einen der gekauften Artikel als "nicht erhalten melden konnte". Das ist einerseits naheliegend, wenn die Kaufabwicklung auf Verschicken als eine einzige Sendung hinweist, andererseits offenbar erschreckend fehlerbehaftet, wenn dann nur ein Artikel erstattet wird.
      Vielleicht wäre es klüger und möglich gewesen, wenn man den Fall "Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab" gewählt hätte.
      5. Ein Mangel an Erreichbarkeit ist leider immer wieder ein Problem bei eBay. Aber eine Anfrage bei der Pressestelle, ob die Sprecherin sich mal wieder mit einem Vertreter eines Verbrauchermagazins unterhalten möchte - über diese Art von Käuferschutz, kann Wunder wirken.
      6. Ich habe meine Zweifel, ob man noch als einfacher Verbraucher zu sehen ist, wenn man zum Importeur mutierte. Du solltest den Vorgang der zuständigen Stelle für Produktsicherheit und der BAuA melden. Und vielleicht gleich darauf hinweisen - wenn du kannst - wie viele Artikel dieser Art der Händler nach Deutschland über eBay verkauft. Das sieht man ja ggf. über die Bewertungen.
      Steter Tropfen höhlt den Stein.