So betrügen sie sicherererer - Kauf in Hongkong

    • petergabriel schrieb:

      Ich hatte mir eine konkludente Antwort gewünscht dh.eine Antwort,die mittels Argumentation bzw.den einzelnen Teilen eben dieser zu dem Ergebnis(der Konkludenz) kommt,daß unser TE von PP(und nur um diese geht es,vergl.Überschrift) betrogen worden ist.


      Also weiter oben steht bereits, daß der VK derjenige ist, welcher hier den entscheidenden Irrtum erregt. Die Überschrift versteht eigentlich jeder entsprechend; der VK hat es mit PayPal sicherererer beim Betrügen. Davon ab daß die Überschrift eine sarkastische Zuspitzung auf PayPals Werbeversprechen ist... Allerdings werde ich nicht erneut behaupten, das hättest du gewußt @petergabriel.

      Zahli schrieb:

      Zoll und anhängige Behörden haben sich diesen Schritt "geschlabbert". Wir wissen nicht, warum sie das taten.


      Das ist wohl die interessante Frage, wobei ich mal spekulieren würde, daß der Hersteller bzw. die Produkte einschlägig bekannt ist/sind, so daß man beim Zoll wußte, daß es keine Konformitätserklärung gibt.

      Ich habe meine Zweifel, ob man noch als einfacher Verbraucher zu sehen ist, wenn man zum Importeur mutierte.


      Aber sicher doch.
    • *alte_eule* schrieb:

      @ riverside

      Es ging nicht darum, dass Zoll angefallen wäre sondern darum, dass der Zoll die Ware nicht für dem Import freigegeben sondern zurück geschickt hat.

      doch, denn das spielt da mit rein.

      falls einer nicht von allein drauf kommt, wie das zusammenhängt, dann erläutere ich das mal:
      hätte der TE den kram einzeln gekauft und sich auch einzeln schicken lassen, dann wäre der warenwert auf den sendungen wahrscheinlich jeweils deutlich unter 22EUR (vermutlich jeweils nur ein paar USD*) gewesen. somit wäre keine EUSt angefallen. folglich hätte der zoll nicht weiter geprüft und somit auch keine fehlenden siegel oder so bemerkt. billigkram wird nur geröntgt, das machen die nicht auf - die haben gar keine zeit dafür angesichts dessen, was da an versandmengen jeden tag eingeht.
      bei nem 80EUR-paket ist das anders: das machen die auf und da schauen die auch genauer hin, weil dabei EUSt fällig wird und bei der gelegenheit wird der inhalt gleich mal geprüft. deshalb auch die frage nach den versandkosten.

      *) bevor sich einer an dem "USD" hochzieht:
      auf meinen sendungen aus asien steht immer der warenwert in USD
      der preis in der auktion ist auch in USD.




      ebenso wär dem TE das mit paypal nicht passiert, weil 1 artikel = 1 fall gewesen wäre.

      @TE
      du hast nicht zufällig eine kreditkarte bei paypal hinterlegt und zahlst über diese?
      falls doch, dann kannst du dir über die karte das geld zurückholen. der paypal-fall ist dicht, also sollte es von deren seite kein theater geben.



      petergabriel schrieb:


      Ich hatte mir eine konkludente Antwort gewünscht

      tja, wir sind hier aber nicht bei "wünsch dir was" sondern bei "so isses".

      daß unser TE von PP betrogen worden ist.

      der straftatbestand "betrug" erfordert vorsatz, aber das weißt du ja schon.
      den vorsatz muß man paypal erstmal nachweisen. woher weiß man, daß das nicht einfach nur beschisseiden programmiert wurde und bisher keiner lust hatte, den fehler im system zu beheben? das wär fahrlässig, aber kein vorsatz. somit kann man nicht von betrug im juristischen sinne sprechen - außer man könnte wie gesagt beweisen, daß PP sowas absichtlich programmieren liess. wenn du dir eine konkludente antwort wünscht, dann mußt du sie wohl selbst schreiben, weil ich hier bisher keinen nachgewiesenen vorsatz sehe.

      Geschwafel auf dem Niveau einer Cindy aus Marzahn,

      muß ich die kennen?
      du kennst diese person offenbar ziemlich gut, wenn du weißt, was die von sich gibt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • petergabriel schrieb:


      Ich hatte mir eine konkludente Antwort gewünscht dh.eine Antwort,die mittels Argumentation bzw.den einzelnen Teilen eben dieser zu dem Ergebnis(der Konkludenz) kommt,daß unser TE von PP(und nur um diese geht es,vergl.Überschrift) betrogen worden ist.

      Was lese ich?

      a)Geschwafel auf dem Niveau einer Cindy aus Marzahn,

      bzw.

      b) ein paar "Gedanken"zum Gebrauch des Wortes in unterschiedlichen Zusammenhängen,nämlich "im Alltag" und "juristisch"!

      Das ist weder erhellend noch hilfreich.

      petergabriel
      Pruust! Das sehe ich ja jetzt erst. Liebelein, wennste "schlüssig" meinst, dann schreibe das doch einfach.
      Sich dann im Folgesatz über Geschwafel andere Poster zu echauffieren, ist auch eher drollig.
    • Wie ich weiter oben schon geschrieben habe ... lauter kleine Packerln mit Warenwert(angabe) von < 10 USD, dann winkt der Zoll das in der Regel durch.
      Außerdem bieten die meisten Chinks bei iBäh doch ohnehin kotzenlosen Versand an ...
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • pandarul schrieb:

      Die Chinesen wissen nur "da muß ein CE drauf"
      Ich ergänze mal: oft wird auch nur etwas draufgepinselt, was ungefähr aussieht wie ein CE-Zeichen. Fragt man so einen Hop-Sing-Neger dann auf der Messe, was der Mist eigentlich heissen soll bekommt man ernstlich die Antwort: C E = China Export.

      So, nun zur Frage im Threadtitel: ....

      Upps, da ist keine Frage. Na gut. Also: an wen muss man sich wenden, wenn man bei Ranzbude&Doofenheimer eine vernünftige Antwort kriegen will?

      Antwort: An den Verkäufer. Paypal (und/oder ebay) hat mit dem Mist nichts zu tun. Der Käuferschutz greift nur wenn
      1.) die Ware nicht verschickt wurde oder
      2.) eine andere Ware geliefert wurde als gekauft.

      Verschickt ist das Ding worden. Ist ja auch unstrittig. Dass die Artikel eventuell von der Beschreibung abweichend gewesen wären liesse sich mit einem "Gutachten" belegen, so man die Ware denn überhaupt in den Fingern hätte.

      Sorry, aber das ist kein Käferschmutzfall. Mit welcher fadenscheinigen Begründung hast Du denn für den einen Artikel das Geld zurückbekommen? Denn eigentlich hättest Du nicht mal das bekommen dürfen, wenn sich die Ranzbude mal endlich an ihre eigenen AGB halten würde.

      Axo - denkende Menschen? Bei Paypal? So was haben die weder als Kunde noch als Mitarbeiter im Sortiment.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Sorry, aber was verlangt ebay/PP im internationalen Versand?
      Eine Versandart mit nachweisbarer Zustellung beim Kunden.
      Und? Gibt es die Bestätigung des Kunden, dass die Ware angekommen ist bei ihm? Ist sie angekommen beim Kunden?

      Käuferschutz

      Beim Online-Shoppen kann schon mal was schiefgehen. Zum Beispiel kommt das ersehnte Paket nicht an, oder der Inhalt entspricht ganz und gar nicht der Beschreibung. Das ist ärgerlich, aber nicht unlösbar: Denn genau dafür haben wir den PayPal-Käuferschutz eingerichtet.

      aus: paypal.com/de/webapps/mpp/sicherheit

      Hat ebay in dem einen Fall, der eröffnet werden konnte doch gar nicht sooo falsch entschieden. Zumal es doch nicht das Problem des Kunden sein kann, ob der Artikel überhaupt zulässig ist. Schon gar nicht, wenn er das sicherer PP nutzt.
      Da sorgt doch ebay dafür, dass auf ebays sauberer Plattform nur zulässige Artikel zur Verfügung stehen. Ebay sorgt für das hervoragende und sichere Einkaufserlebnis.
      Dafür nehmen sie ja die paar Prozentchen Provision von den VK ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Na ja, ist Werbung.
      Ich zum Beispiel falle immer auf die Kalkreiniger rein. In der Werbung sagen die, dass man das Zeug aufsprüht, einwirken lässt, abspült, trocken reibt und alles glänzt, Kalk ist weg.
      Bei mir klappt das nicht, aber die Verfugung macht 1A-Läuferspuren auf die jeweils unter ihnen liegenden dunklen Kacheln.
    • Schabbes, irgendwie kann ich dir nicht ganz folgen.

      Natürlich sollst du dich nicht dazu berufen fühlen. Das eine sind die hübschen Werbeversprechen, das andere ist doch, was die menschlichen und somit fehlbaren Mitarbeiter des Bezahldienstes daraus machen.

      Logisch ist für mich aber nicht, dass nur ein einziger Fall eröffnet werden konnte. Ja, es war anzunehmen und vermutlich zu erkennen, dass zusammen verschickt worden war.
      Das hätte es verständlich gemacht, dass man nur einen Fall eröffnen kann. Denn - kommt ein Teil nicht an, kommen alle Teile nicht an. Sind ja in einem Paket.
      Aber warum dann aber die Zusammenfassung wegfällt, wenn es um das Erstatten geht, kann ich mir nur mit Überforderung des Mitarbeiters erklären.
      Eine Logik oder Systematik vermag ich da nicht zu erkennen.
    • wir können es aber gerne auch mit den beliebten AGB versuchen, aus dem Käuferschutz-Teil:

      4.1 Der bezahlte Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versandt oder nachfolgend in dieser Ziffer 4.1 beschriebene sonstige Verpflichtungen des Verkäufers werden nicht eingehalten.

      Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.


      Die Probleme, besonders für den internationalen Versand, für VK sind hier und anderswo schon mannigfaltig erläutert worden. Man findet sie aber auch in den AGB, ich verzichte hier aus Bleiwüstengründen auf das Zitat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Schabbes, genau aus diesem Grund (von dir angeführte AGB) schrieb ich, dass es vielleicht klüger gewesen wäre, die Artikel als "von der Beschreibung abweichend" zu melden.

      Aber da sie einen Artikel erstattet hatten und wir annehmen, dass sie das wg. des geöffneten Falles (nicht erhaltener Artikel) getan hatten, warum dann überhaupt in Anbetracht der von dir zitierten Passagen aus den AGB?
    • schabbesgoi schrieb:

      Zumal es doch nicht das Problem des Kunden sein kann, ob der Artikel überhaupt zulässig ist. Schon gar nicht, wenn er das sicherer PP nutzt.
      Da sorgt doch ebay dafür, dass auf ebays sauberer Plattform nur zulässige Artikel zur Verfügung stehen. Ebay sorgt für das hervoragende und sichere Einkaufserlebnis.


      :lach:

      Boah Schabbes.... wat kannz du für Spässekes machen... :lach:
    • Nö Zahli, lies Dir noch mal den Beitrag des von mir hochgeschätzten (muss auch mal sein :thumbsup: ) Beitrag von Löschie durch...

      Da geht es schon darum, dass in diesem Fall eigentlich gar kein Recht des K auf Käuferschutz vorhanden wären.

      Ansonsten bin ich auch der Meinung: Da hat der Kundenservice einfach was nicht geschnallt. Und das könnte/sollte man versuchen, ihnen mit viel Mühen und Geduld beizupulen.
    • monza30 schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Zumal es doch nicht das Problem des Kunden sein kann, ob der Artikel überhaupt zulässig ist. Schon gar nicht, wenn er das sicherer PP nutzt.
      Da sorgt doch ebay dafür, dass auf ebays sauberer Plattform nur zulässige Artikel zur Verfügung stehen. Ebay sorgt für das hervoragende und sichere Einkaufserlebnis.


      :lach:

      Boah Schabbes.... wat kannz du für Spässekes machen... :lach:

      Monzalein, die macht keine Spässekes, die erzählt Märschen, weil du schon lange in der Heia sein solltest.
    • monza30 schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Zumal es doch nicht das Problem des Kunden sein kann, ob der Artikel überhaupt zulässig ist. Schon gar nicht, wenn er das sicherer PP nutzt.
      Da sorgt doch ebay dafür, dass auf ebays sauberer Plattform nur zulässige Artikel zur Verfügung stehen. Ebay sorgt für das hervoragende und sichere Einkaufserlebnis.


      :lach:

      Boah Schabbes.... wat kannz du für Spässekes machen... :lach:


      /OT: einer versteht mich *lach /OT
    • schabbesgoi schrieb:

      Nö Zahli, lies Dir noch mal den Beitrag des von mir hochgeschätzten (muss auch mal sein :thumbsup: ) Beitrag von Löschie durch...

      Da geht es schon darum, dass in diesem Fall eigentlich gar kein Recht des K auf Käuferschutz vorhanden wären.

      Ansonsten bin ich auch der Meinung: Da hat der Kundenservice einfach was nicht geschnallt. Und das könnte/sollte man versuchen, ihnen mit viel Mühen und Geduld beizupulen.

      Rein formal ist es doch so: Wer auf dem europäischen Markt etwas in den Verkehr bringen möchte, muss sich an die Regelungen und Bestimmungen der EU halten.
      Dass eBay keine Plattform für Großhändler ist, die sich denn mal um eine Zertifizierung eines Produktes kümmern können, ist allen Beteiligten bekannt.
      Nach den Spielregeln von eBay ist der Einstellende verantwortlich für sein Angebot.
      Einerseits verständlich, da eBay schwerlich überprüfen kann, ob ein Händler Konformitätserklärungen auf dem Tisch liegen hat.

      Nun darf der Laie davon ausgehen, dass ein Profi weiß, was er in Europa anbieten darf.
      Bildet der Anbieter auch noch ein CE-Zeichen auf seiner Ware ab (z.B. in der AB), fühlt der Verbraucher sich sicher und kauft.
      Hat ein Artikel dann ein CE-Zeichen, das für China-Export steht und nicht für das für Europa nötige CE, ist das für mich ein Mangel.
      Den würde ich auch so reklamieren. Das Gutachten, das Löschbert ansprach, ist ja schon fast durch den Zoll vorhanden und sollte anführbar sein.

      Wenn niehls vom Zoll als Importeur und nicht als Verbraucher gesehen worden wäre, hätte man nicht so mit seiner Ware verfahren können.
    • Zahli schrieb:

      monza30 schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Zumal es doch nicht das Problem des Kunden sein kann, ob der Artikel überhaupt zulässig ist. Schon gar nicht, wenn er das sicherer PP nutzt.
      Da sorgt doch ebay dafür, dass auf ebays sauberer Plattform nur zulässige Artikel zur Verfügung stehen. Ebay sorgt für das hervoragende und sichere Einkaufserlebnis.


      :lach:

      Boah Schabbes.... wat kannz du für Spässekes machen... :lach:

      Monzalein, die macht keine Spässekes, die erzählt Märschen, weil du schon lange in der Heia sein solltest.

      Isch 'abe gakeine Heia... *sfg*

      Aber Märchen sind das garnicht. Weil alles Schlechte, was über Pillepalle erzählt wird, garkeine Märchen sind. Paypal's "Entscheidungen" hängen ja nicht von Recht und Gesetz ab, sondern von den Gummi§§ (sprich: den AGB), den launen eines diensthabenden Antwortknöpfchendrückers, den Überlegungen "Könnte uns der K/VK Ärger ans Bein hängen wollen und eventuell dem Tidenstand der Nordsee bei Vollmond und Sturmflut im Hafen Dagebüll. Aus dem Grund schreiben die ja auch, dass deren *hüstel* "Entscheidung" endgültig sei - denken wollen die nur wenn ein Anwaltsschreiben aufschlägt (manchmal auch vorher bei einer Drohung mit derselbigen).

      So wie ich das immer gelesen habe, sind die mit ihren Entscheidungen pro oder contra gegen/für einen Beteiligten immer auf der Seite desjenigen, bei dem man meint, dass da eher "Probleme" zu erwarten sind. Willkür eben.... wie wollen die es denn auch anders machen? Etwa bei sogenannten "Gutachten"? Damit können die doch garnichts anfangen...

      Oder diese "Komödie", die durch die Presse ging: spiegel.de/netzwelt/netzpoliti…ert-violine-a-807129.html
    • Ich gehe mal kurz nicht darauf ein, daß ihr gerade den Thread von @niehls vollkommen zerlabert habt.

      Löschbert hat genaugenommen Recht, was übrigens auch schon in #16 steht. PayPal will vom Verkäufer den Versand belegt haben, nicht die Zustellung. Zugegeben, ich hatte keine Quelle verlinkt, ich dachte, die Käuferschutzrichtlinie sei nicht so schwer zu finden. Habt ihr ja auch gefunden, nur habt ihr wieder den völlig unzutreffenden Teil selektiv gelesen *seufz*.

      "bzw. Empfang" bezieht sich auf diejenigen Länder, in denen das so ist. In .com z.B. muß man ab 200,- USD (oder waren es 250?) einen Versandmethode mit online einsehbarem Scan (!) der "signature" des Empfängers benutzen, um im Falle einer Käuferbeschwerde als Verkäufer abgesichert zu sein. Wie ich schon in einem anderen Thread ausgeführt habe, ist der Unsinn in den AGB von PayPal auf Bulk-Übersetzungen aus dem Englischen zurückzuführen. Was hierzulande ein

      gültige[r] Versandbeleg (wie im Detail in der Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben)


      ist, läßt sich in ebendieser nachlesen.

      Der Zahlungsempfänger belegt innerhalb der von PayPal hierfür gesetzten Frist (in der Regel 7-10 Tage) den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens (Versandbelege), die im PayPal-Konto hochgeladen werden können.


      (Hervorhebung von mir)

      Was hier passiert ist, ist ganz einfach: Der Konflikt wegen Nichtlieferung wurde von dem Bearbeiter bei eBay in einen wegen abweichendem Artikel umgewandelt. Deshalb hat @niehls überhaupt Recht bekommen. Daß dabei alle anderen Artikel hinten runter gefallen sind, ist das eigentliche Problem.

      @niehls: Ein Tip an mich aus dem HG hat ergeben, daß eBay tatsächlich auch eine Abteilung Executive Escalations unterhält. Ich schlage vor du fragst solange beim normalen CS danach, bis du dahin eskaliert wirst. Das sind die ersten Leute, die in doppeltem Sinne die Kompetenz haben, dir bei einem "endgültig" entschiedenen Fall zu helfen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()