Ich glaube, ihr denkt zu kompliziert.
TE hat ein Paket nicht bekommen.
Bestellt hat er Artikel, die ihm über die Plattform zum Kauf zur Verfügung gestellt wurden
Bezahlt hat er mit PP.
Also stellt er einen Käuferschutzantrag nach den Regeln von ebay. Leider ist es ihm aus irgendwelchen systemtechnischen Gründen nur für einen artikel möglich.
Ebay verlangt den Nachweis, dass das Zeug vom Zoll abgewiesen wird. TE bringt den.
Ebay entscheidet in dem einen Teilfall für den TE.
Nun fehlen aber noch die Erstattungen für die anderen Artikel.
Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn man sich in die PP-AGB vertiefen will, so findet man im Käuferschutzteil den Hinweis, auf den "gültigen Versandbeleg." Und darauf, dass man darüber in den VK-Richtlinien nachlesen könne.
Zu diesen VK-Richtlinien gehören dann auch alle schwammigen Regeln zu "verbotenen Artikeln" ...
Das soll aber nun bitte nicht auch noch das Prob des Käufers sein...
Der TE ist doch "nur" (*gr) gefordert, ebay klar zu machen...dass da noch was fehlt....Die grundsätzliche Entscheidung hat er doch schon.
Zumindest bis ebay ihm mitteilen würde, dass es keinen K-Schutz gibt, weil...CE-Kennzeichnung, Fake oder irgend so was. Bis dahin gehe ich mal davon aus, dass ebay das mit dem VK klären wird.
Dann, und erst dann, wenn ebay dem TE in diesem Fall hier erklärt, dass er illegake Artikel bei ebay gekauft hätte, macht es Sinn darüber zu reden.
TE hat ein Paket nicht bekommen.
Bestellt hat er Artikel, die ihm über die Plattform zum Kauf zur Verfügung gestellt wurden
Bezahlt hat er mit PP.
Also stellt er einen Käuferschutzantrag nach den Regeln von ebay. Leider ist es ihm aus irgendwelchen systemtechnischen Gründen nur für einen artikel möglich.
Ebay verlangt den Nachweis, dass das Zeug vom Zoll abgewiesen wird. TE bringt den.
Ebay entscheidet in dem einen Teilfall für den TE.
Nun fehlen aber noch die Erstattungen für die anderen Artikel.
Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn man sich in die PP-AGB vertiefen will, so findet man im Käuferschutzteil den Hinweis, auf den "gültigen Versandbeleg." Und darauf, dass man darüber in den VK-Richtlinien nachlesen könne.
Zu diesen VK-Richtlinien gehören dann auch alle schwammigen Regeln zu "verbotenen Artikeln" ...
Das soll aber nun bitte nicht auch noch das Prob des Käufers sein...
Der TE ist doch "nur" (*gr) gefordert, ebay klar zu machen...dass da noch was fehlt....Die grundsätzliche Entscheidung hat er doch schon.
Zumindest bis ebay ihm mitteilen würde, dass es keinen K-Schutz gibt, weil...CE-Kennzeichnung, Fake oder irgend so was. Bis dahin gehe ich mal davon aus, dass ebay das mit dem VK klären wird.
Dann, und erst dann, wenn ebay dem TE in diesem Fall hier erklärt, dass er illegake Artikel bei ebay gekauft hätte, macht es Sinn darüber zu reden.