So betrügen sie sicherererer - Kauf in Hongkong

    • Ich glaube, ihr denkt zu kompliziert.

      TE hat ein Paket nicht bekommen.
      Bestellt hat er Artikel, die ihm über die Plattform zum Kauf zur Verfügung gestellt wurden
      Bezahlt hat er mit PP.
      Also stellt er einen Käuferschutzantrag nach den Regeln von ebay. Leider ist es ihm aus irgendwelchen systemtechnischen Gründen nur für einen artikel möglich.

      Ebay verlangt den Nachweis, dass das Zeug vom Zoll abgewiesen wird. TE bringt den.
      Ebay entscheidet in dem einen Teilfall für den TE.

      Nun fehlen aber noch die Erstattungen für die anderen Artikel.

      Nicht mehr und nicht weniger.

      Wenn man sich in die PP-AGB vertiefen will, so findet man im Käuferschutzteil den Hinweis, auf den "gültigen Versandbeleg." Und darauf, dass man darüber in den VK-Richtlinien nachlesen könne.
      Zu diesen VK-Richtlinien gehören dann auch alle schwammigen Regeln zu "verbotenen Artikeln" ...
      Das soll aber nun bitte nicht auch noch das Prob des Käufers sein...

      Der TE ist doch "nur" (*gr) gefordert, ebay klar zu machen...dass da noch was fehlt....Die grundsätzliche Entscheidung hat er doch schon.

      Zumindest bis ebay ihm mitteilen würde, dass es keinen K-Schutz gibt, weil...CE-Kennzeichnung, Fake oder irgend so was. Bis dahin gehe ich mal davon aus, dass ebay das mit dem VK klären wird.
      Dann, und erst dann, wenn ebay dem TE in diesem Fall hier erklärt, dass er illegake Artikel bei ebay gekauft hätte, macht es Sinn darüber zu reden.
    • schabbesgoi schrieb:

      Also stellt er einen Käuferschutzantrag nach den Regeln von ebay. Leider ist es ihm aus irgendwelchen systemtechnischen Gründen nur für einen artikel möglich.



      Weil die Zahlung aller Artikel "in einem Rutsch" durch die Zusammenfassung erfolgte, in der Falleröffnung aber nur eine Artikelnummer angegeben wurde/werden kann?

      Ist eine ernsthafte Frage meinerseits.... ich hab sowas noch nie machen müssen/können. Bei Pillepalle nicht "mangels Masse" *sfg*, bei Ebay nicht wegen Selbstabholung ausschliesslich...
    • Er hat das Paket wohl bekommen!

      schabbesgoi schrieb:

      TE hat ein Paket nicht bekommen.


      Lt.Eingangsposting hat der TE das Paket wohl "bekommen" dh.hier konkret,daß es bis zur Zoll-bzw.Importabfertigung gelangte,allerdings wurde es ihm aufgrund Verletzung von importrechtlichen Bestimmungen nicht ausgehändigt.

      Das ist schon mal einwesentlicher Unterschied,was die Fakten betrifft.

      Die Sendung ging an den Absender zurück,weil die notwendige Dokumentation nicht beigebracht wurde.

      Es wäre ---wenn überhaupt----eine( Kulanz)leistung des Verkäufers gewesen,nach Rückkehr der Sendung nach China,dem K den Betrag problemlos zu erstatten.

      Stattdessen wird ein Fall bei PP mit den bekannten Folgen eröffnet.Diese Vorgehensweise war schlicht nicht zielführend(und wird es auch nicht werden)!

      Ich habe eine Menge gegen die Praktiken von PP,aber hier ist ----wenn überhaupt------PP nur bezüglich der Abwicklung ein Mangel zuzusprechen,der aber nett gesagt aus Systemgründen nicht (mehr)behebbar ist oder wenigstens zu sein scheint.

      Die reißerische Überschrift des TE,daß hier PP (absichtsvoll)betrogen habe,ist sachlich falsch und an den Haaren herbeigezogen.

      Von den hier versammelten Forianern ist übrigens immer noch keiner in der Lage gewesen,mir konkludent aufzuzeigen,daß PP betrogen habe.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Ich würde es ähnlich sehen wie petergabriel. Mit dem Erreichen beim Deutschen Zoll ist das Paket "angekommen".

      Der TE hat sich im Gestrüpp der PP-Bedingungen verlaufen. Hätte er einen erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel
      (statt eines nicht erhaltenen Artikels ) bei PP reklamiert, hätte er die Rücksendung vom Zoll bereits nachweisen können und
      PP hätte wohl geleistet.
      Da der VK den Versand dokumentieren konnte, hatte er seine "Pflichten" gegenüber PP erfüllt. Und PP ist draussen, das die für
      ordnungsgemäß versandte Artikel nicht mehr haften.
    • Leute, wir haben hier 2 Vorgänge!

      1. Die Ware wurde nicht vom Zoll freigegeben.

      2. Es wurde ein Fall eröffnet. Es war nur für einen Artikel möglich, den Fall zu eröffnen!



      Niehls fühlt sich durch die Werbung, PP sei sicher, betrogen.


      An einer Stelle hier im Thread habe ich gelesen, Niehls habe selbst Schuld, der Zoll habe ja nur durch die Zusammenfassung geprüft. Unsinn!!!
      Entweder, es darf etwas eingeführt werden - oder nicht. Wäre es nicht um Dioden gegangen sondern um diese hässlichen bunten Shirts, die all überall angemahnt werden, reicht in vielen Fällen schon der China-Absender, dass der Zoll hellhörig wird.
      Niehls hat durch die Summe nur sein Risiko erhöht, erwischt zu werden.
    • *alte_eule* schrieb:

      1. Die Ware wurde nicht vom Zoll freigegeben.

      2. Es wurde ein Fall eröffnet. Es war nur für einen Artikel möglich, den Fall zu eröffnen!
      zu 1) = von der Beschreibung erheblich abweichender Artikel, da Zoll wg. unrechtmäßigem/fehlendem CE-Zeichen die Ware nicht freigab
      zu 2 ) = kann von uns wohl niemand überprüfen.
      Wäre auch nicht mehr zielführend/zu reparieren, da TE fälschlicherweise eine nicht erhaltene Ware reklamiert hat.

      Das ebay/PP eine vielfach irreführende, nicht wahrheitsgemäße Werbung machen, eine Fehlerberichtigung nicht zulassen etc. dürfte allenfalls ein 3. Punkt sein.
      Dann müssen wir aber als 4. Punkt immer noch berücksichtigen, dass die Geiz ist geil Geisteshaltung mal wieder dafür gesorgt hat, das das billigste Angebot noch lange nicht das Günstigste ist. Und den Schuh muß sich der TE anziehen
    • Ich kann (und will) nicht verstehen warum hier auf den TE eingeprügelt wird.... der ist Verbraucher. Ok... er "importiert" die Funzeln, allerdings nicht um sie in Verkehr zu bringen sondern um sie zu "verbrauchen". Wer bringt die Dinger in Verkehr und hat für eine ordnungsgemässe Kennzeichnung und ordnungsgemässe Papiere zu sorgen? Derjenige, der das Zeugs eben als Händler in Verkehr bringt, ansonsten darf er das hierzulande garnicht verkaufen.

      Und da der Chinese wohl meint, dass ihm das am Kofferraum vorbeigehen könne, kommt man schon auf den Gedanken, dass man da "Betrugsversuch" zu sagen könnte. Und die Abwicklung eines "Käuferschutzfalles" so abzuwickeln, dass man gerade einen Artikel "ersetzt" bekommt und für den Rest in die Röhre schaut... auch da kommt Otto Normalverbraucher schon auf den "Betupp"-gedanken. Die unsägliche Pillepallekeilerei mit den marktschreierischen Versprechungen entpuppt sich schliesslich als Augenwischerei. NICHTS ist bei Pillepalle einfach wie die Werbung verspricht, höchstens das Geldloswerden. Im "Fall des Falles", also genau dann, wenn man die Werbeversprechungen auch mal in die tat umsetzen will/muss, versagt das System wie ein schrottreifer Motor.

      Und wieso sollte der chinesische Händler "höchstens aus Kulanzgründen" rückzahlen? Kulanz??? Bei Waren die er hätte garnicht hierzulande anbieten dürfen???? Was eine Sicht der Dinge..... aber Hauptsache man hat mal wieder einen TE niedergemacht....
    • Emotionale Rundumschläge

      Der TE hat auf seine Art genauso emotional und damit falsch gehandelt wie Du (monza30)Dich mit Worten äußerst.

      Ich halte diese Art von Vorgehensweisen beide für nicht zielführend.

      Ein Satz aber dennoch:ob die Ware hier eingeführt werden darf,kann dem chinesischen Händler absolut egal sein;für die Prüfung solcher Dinge ist NUR der K zuständig!

      Du bringst da ein feines Beispiel für die (bewußte??)Verwechslung von Ursache und Wirkung!

      petergabriel
    • monza: auseinanderklauben, um zu den grundlegenden Dingen zu kommen, ist nicht auf den TE einprügeln.

      Bei einem Problemfall hat jeder Kunde genau 1 Schuß. Wird der falsch abgefeuert ist PP aus der Haftung draussen.

      Die Werbung berücksichtigt das nicht - hab ich geschrieben.

      Am Anfang stand aber ein nicht sauber durchdachter Gedanke: Geiz ist geil.
      Und der kam weder von ebay, noch von PP, noch vom Verkäufer.

      Wer in China einkaufen will, braucht ein enormes Wissen. Das haben längst nicht alle ebayer

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    • monza30 schrieb:

      Und wieso sollte der chinesische Händler "höchstens aus Kulanzgründen" rückzahlen? Kulanz???


      Ja Kulanz, @monza.

      Wir wissen nämlich nicht, wer da der VK ist und ob er überhaupt ein Widerrufsrecht/Rückgaberecht einräumt.
      Verbraucherrechte wie hier sind in anderen Teilen der Welt nämlich reine Traumtänzerei.

      Der VK hat geliefert und seine Pflicht erfüllt. Dafür, dass Niehls wegen rechtlicher Bestimmungen nicht in der Lage ist, seinen Teil zu erfüllen und die Ware auch anzunehmen, kann er nichts.

      Es ist auch keinem Exporteur zuzumuten, alle Einfuhrbestimmungen anderer Länder auch zu kennen. Für ihn ist lediglich relevant, was er ausführen darf.
      Aus genau diesem Grund ist der Käufer dafür verantwortlich.
    • Und dann setze ich mal voraus, er hat genau das getan. Er hat sich bei Einstellung des Artikels um keinerlei Verbraucherrechte gekümmert und sie mit Füßen getreten.

      Warum kauft man dann bei so einem VK?
      Poker? Lotto?

      Denn dass eine solche Durchsetzung bei einem China-VK nicht möglich ist, da braucht man keine zehn Finger für die Abzählung.
    • petergabriel schrieb:

      Von den hier versammelten Forianern ist übrigens immer noch keiner in der Lage gewesen,mir konkludent aufzuzeigen,daß PP betrogen habe.


      Ich erkläre es dir gerne noch einmal; wenn hier einer betrogen hat, dann der VK. PayPal mit Sicherheit nicht, das hat auch niemand behauptet - auch nicht der TE.

      grafiksammler schrieb:

      Ich würde es ähnlich sehen wie petergabriel. Mit dem Erreichen beim Deutschen Zoll ist das Paket "angekommen".


      Wenn wir mal einen Moment davon absehen, daß der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs noch nicht erreicht war, das Paket also rechtlich gesehen mitnichten "angekommen" ist, habt ihr - ebenfalls unbestritten insofern Recht, daß kein Fall von nicht geliefertem Artikel vorliegt. Nicht geliefert bedeutet nach PayPal-Definition, daß nicht verschickt wurde, und darüber, daß verschickt wurde, sind sich alle einig.

      grafiksammler schrieb:

      Hätte er einen erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel
      (statt eines nicht erhaltenen Artikels ) bei PP reklamiert, hätte er die Rücksendung vom Zoll bereits nachweisen können und
      PP hätte wohl geleistet.


      Auch hier verweise ich auf eines meiner Vorpostings; eBay (!) hat mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit den Fall in einen abweichenden Artikel umgewandelt. Das ist ein Standardvorgehen (seit das möglich ist, so um 2010 rum), und aus den Angaben von @niehls erschließt sich ja auch, was er eigentlich will. Falls das wider Erwarten nicht der Fall gewesen sein sollte und eBay tatsächlich stumpf den nicht gelieferten Artikel durchgezogen hat, hat @niehls deshalb Recht bekommen, weil der VK keinen Versandbeleg eingereicht hat.

      So oder so ist es egal, die Entscheidung ist für @niehls gefallen, und das hätte selbstverständlich alle Artikel oder keinen umfassen müssen! Es geht also in diesem Thread thematisch darum, wie man eBay klarmachen kann, daß mehrere Artikel ein- und derselbe Fall sind, was sie eigentlich von alleine hätten merken müssen. Eine mögliche Vorgehensweise zur Lösung des Problems habe ich auch schon gepostet.

      grafiksammler schrieb:

      Wer in China einkaufen will, braucht ein enormes Wissen. Das haben längst nicht alle ebayer


      petergabriel schrieb:

      Es wäre ---wenn überhaupt----eine( Kulanz)leistung des Verkäufers gewesen,nach Rückkehr der Sendung nach China,dem K den Betrag problemlos zu erstatten.


      Unfug!

      Wer über eBay.de (!) in China als Verbraucher einkaufen will, hat überhaupt nichts zu beachten! Es ist auch keine "Kulanz" des chinesischen Verkäufers, daß seine auf der deutschen Plattform angebotene Ware den deutschen Bestimmungen zu entsprechen hat und er sie ansonsten zurücknimmt, sachmangelfrei nachliefert oder wenigstens vollumfänglich erstattet. Wenn wir mal eben von der praktischen Durchsetzbarkeit absehen, gilt für den Chinesen hierzulande natürlich deutsches Recht, mit all seinen schönen Vorteilen für den unbedarften Konsumenten.

      @TE ist nicht auf das chinesische eBay gegangen, sondern hat von einem gewerblichen Verkäufer Ware erworben, die dieser auf dem deutschen Markt anbietet. Und zwar nicht, weil er hierzulande zufällig auch (automatisch) gelistet ist, sondern weil er explizit bei eBay.de eingestellt hat. Davon ab, daß er dort gar keine Waren annoncieren darf, die gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen (s. AGB und Grundsätze), hat er natürlich gewußt oder wissen müssen (=Vorsatz/Eventualvorsatz), daß seine Ware nicht für den deutschen bzw. europäischen Markt zugelassen ist. Selbstverständlich hat der Verkäufer mit dem Angebot bei eBay beim durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck erzeugt, daß man sein Geraffel - salopp gesagt - problemlos kaufen kann. Und natürlich spekuliert er darauf, daß wie von @riverside beschrieben 99,x% der Sendungen wegen Überlastung und niedrigem Wert durch den Zoll rutschen.

      Das macht den Verkauf dieser Sachen nicht legal und ist im Übrigen nicht der geringste Grund, @niehls vollzuprellen. Der hat seine Intention klar geschrieben: Er wollte denselben "China-Schrott", den er von einem deutschen Händler bekommen hätte, nur ohne die Margen der anderen Beteiligten in der Warenkette mitzubezahlen. Das ist ein legitimes Anliegen und mithin sogar der Zweck (bzw. einer davon) von Internethandel und eBay.
    • monza30 schrieb:

      ach... schulligung. Da liege ich dann doch falsch..... *beschämtkuck*

      ich dachte immer, dass Händler, die hierzulande anbieten, sich an die hier geltende gesetzeslage halten müssten.... :love:
      Und was ist, wenn sie das nicht tun?
      Wenn ich es freundlich ausdrücke: ein mildes, schwaches Achselzucken. Wie schon geschrieben worden ist. Sinkt der Account unter 98% wird er geschlossen und den nächste eröffnet.

      Was ist, wenn jemand sich über internationale ebay-Seiten nach speziellen Produkten erkundigt und bietet?
      ebenso freundlich ausgedrückt: sein Risiko. Nur wenn er die PP-Schliche für sich einsetzen kann, kann er das Risiko abwälzen.

      Ich hab mich schon vor langer Zeit bei PP abgemeldet. Seither kaufe ich nicht mehr international via ebay in Asien ein. Nicht, weil ich die PP-Regeln nicht für mich einsetzen könnte, sondern weil ich ohne PP kaum zahlen kann. Und das ist mir PP nicht wert.
      Aber es gibt genügend andere Möglichkeiten sicher, ohne PP und in Asien oder anderswo einzukaufen.
      Die Händleradressen liefert ebay ja kostenlos und frei Haus. Und es gibt schon gute Adressen - auch in China!
    • @Petergabriel
      Ich verstehe aber nicht, warum Du hier so darauf herumreitest, wie der TE darauf kommt, dass PP ihn betrogen habe?

      Es wurde hier doch schon oft genug erklärt, dass das offensichtlich auf das Bauchgefühl vom TE zurück zu führen ist. Es kann Dir also keiner konkludent anzeigen, das PP betrogen hat, weil es nicht so ist!

      Verstehst Du das jetzt? Wenn nicht, ist das dein Problem.

      Ich bitte dich deswegen, zukünftig es zu unterlassen, weiterhin so provokativ darum zu bitten. Du stifftest bewusst oder von mir aus auch unbewusst damit nur einen unnötigen Unfrieden. Lass es also sein!
    • grafiksammler schrieb:

      Und was ist, wenn sie das nicht tun?



      siehste... und was heisst das "auf hochdeutsch"?

      das Wort "betrug" kommt dann nicht nur leicht, sondern auch mit einiger Berechtigung über die tastatur.... Ich gehe mal davon aus, dass TE sich ganz normal auf der hiesigen platten Form eingeloggt hat, das Angebot gesehen und gekauft hat. dass er an einen Händler gekommen ist, der es zumindest mit der wahrheit über seine Artikel nicht soooo genau nimmt (oder dem es scheissegal ist und somit den K täuscht) und er nun die Folgen zu tragen hat.

      Und ja... er hat den versprechungen Pillepalles geglaubt, dass es ja sooooo easy ist, in Problemfällen seine Knete zurückzubekommen mit dem Käferschutz. Und zumindest diese versprechung war dann auch sowas wie (mundartlich) Beschiss.....

      Soll Pillepalle seine Versprechungen mal auf den Boden der Tatsachen stellen und das ganze AGB-Gestrüpp durchforsten und ausholzen. Mal sehen was dann übrigbliebt von den Geschwafel und vor allem: was dann die Kunden dazu noch sagen und ob Frau Ebay-Paypal dann immer noch so attraktiv wirkt. Ich glaube, dass ganz viele Leute dann die hässliche Fratze erkennen werden...