pandarul schrieb:
die dieser auf dem deutschen Markt anbietet
Wo steht das? Habe ich da etwas überlesen?
Ich gehe nicht davon aus, dass Niehls chinesisch spricht. Es ist aber nicht unüblich, diese Dinge über com einzustellen und da auch abzurufen.
pandarul schrieb:
die dieser auf dem deutschen Markt anbietet
niehls0815 schrieb:
Zur Geschichte:
Ich habe bei einem Verkäufer aus Hongkong einige LEDs sowie diversen Kleinkram gekauft (Bei deutschen Händlern kriegt man meist 100% das gleiche Zeugs nur eben drei- bis viermal so teuer). Am Ende des Kaufvorganges hab ich mit dem Verkäufer vereinbart, dass der alles zusammen in ein Paket packt und mir zuschickt. Bezahlt per Paypal - ca. 80 Euronen.
niehls0815 schrieb:
Vom Verkäufer bekam ich immer nur die standartantwort, ich solle mich gedulden, da ja in der Sendungsverfolgung stünde, dass das Paket noch in Bearbeitung sei.
niehls0815 schrieb:
Daraufhin habe ich dann einen Fall bei Ebay eröffnet wegen eines nicht erhaltenen Artikels. Bei allen weiteren Artikeln war das Eröffnen eines Falles nicht möglich, da kam immer der Hinweis, dass da bereists ein Fall eröffnet sei. Ebay wollte dann die Briefe eingescannt zugeschickt bekommen, woraus hervorging, dass das Paket zurückgeschickt sei.
niehls0815 schrieb:
Zwei Tage später hab ich eine Mail im Kasten, dass meinem Anliegen Recht gegeben worden sei und ich das Geld zurück bekommen habe. Ich also voller Vorfreude, dass die Sache erledigt sei, mein Paypal-Konto angeschaut und was seh ich? Ich habe eine Rückzahlung. Allerdings nur über EINEN Artikel in Höhe von 5 Euronen. Da bin ich schon das erste mal explodiert.
niehls0815 schrieb:
Ich daraufhin Ebay geantwortet, ob die mich verarschen wollen (hab ich so reingeschrieben in der Hoffnung, dass sich der Antwortgenerator verschluckt und ich vielleicht mal einen des Lesens mächtigen Menschen erwische). Nix passiert. Kommunikation mit dem Käufer ist nicht mehr möglich, weil ja die Fälle geschlossen wurden. Artikel aufrufen geht auch nicht mehr, weil inzwischen schon zu lange her. Ich das zweite Mal explodiert.
niehls0815 schrieb:
Fazit: Dass Paypal für Verkäufer nur Schikane is, war mir schon bekannt, dass man aber auch als ehrlicher Käufer dermaßen verarscht wird, war mir neu. Ergo: Nur noch bei deutschen Verkäufern einkaufen und möglichst einen Bogen um Paypal machen.
niehls0815 schrieb:
Zur Geschichte:
Ich habe bei einem Verkäufer aus Hongkong einige LEDs sowie diversen Kleinkram gekauft (Bei deutschen Händlern kriegt man meist 100% das gleiche Zeugs nur eben drei- bis viermal so teuer). Am Ende des Kaufvorganges hab ich mit dem Verkäufer vereinbart, dass der alles zusammen in ein Paket packt und mir zuschickt. Bezahlt per Paypal - ca. 80 Euronen.
pandarul schrieb:
Das macht den Verkauf dieser Sachen nicht legal und ist im Übrigen nicht der geringste Grund, @niehls vollzuprellen. Der hat seine Intention klar geschrieben: Er wollte denselben "China-Schrott", den er von einem deutschen Händler bekommen hätte, nur ohne die Margen der anderen Beteiligten in der Warenkette mitzubezahlen. Das ist ein legitimes Anliegen und mithin sogar der Zweck (bzw. einer davon) von Internethandel und eBay.
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vanvog schrieb:
Ein Ausländischer V ist also unter Umständen dem deutschen V. in einer ähnlichen Weise besser gestellt, wie ein Priverblicher dem Gewerblichen gegenüber. Er wälzt, wie hier eindrucksvoll durch @niehls bewiesen, alle Risiken auf dem Käufer ab.
vanvog schrieb:
Ein Ausländischer V ist also unter Umständen dem deutschen V. in einer ähnlichen Weise besser gestellt, wie ein Priverblicher dem Gewerblichen gegenüber. Er wälzt, wie hier eindrucksvoll durch @niehls bewiesen, alle Risiken auf dem Käufer ab.
Zollerklärung:
Die Zollerklärung und die Angabe von Zollverpflichtungen sind die Verpflichtung eines jeden Bürgers in seinem Heimatland, daher ist der Käufer verantwortlich für jeglichen Zoll, den seine Ware verursachen sollte. Somit würde in einigen Ländern die Mehrwertsteuer, GST, VAT oder sonstige Steuern wegfallen. Normalerweise wird eine verspätete Lieferung auf den verzögerten Bearbeitungsweg beim Zoll zurückzuführen sein. Zum Beispiel sind Laser Pointer in manchen Ländern nicht erlaubt. Daher sollten sie bitte die Zollregularien ihres Landes genau durchlesen, bevor sie bestellen. Wir haften nicht für Fehl- oder Nichtzustellungen, die auf den Zoll zurückzuführen sind.
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pandarul schrieb:
Unfug!
Wer über eBay.de (!) in China als Verbraucher einkaufen will, hat überhaupt nichts zu beachten! Es ist auch keine "Kulanz" des chinesischen Verkäufers, daß seine auf der deutschen Plattform angebotene Ware den deutschen Bestimmungen zu entsprechen hat und er sie ansonsten zurücknimmt, sachmangelfrei nachliefert oder wenigstens vollumfänglich erstattet. Wenn wir mal eben von der praktischen Durchsetzbarkeit absehen, gilt für den Chinesen hierzulande natürlich deutsches Recht, mit all seinen schönen Vorteilen für den unbedarften Konsumenten.
*alte_eule* schrieb:
Grafiksammler,
beziehst du dich auf diesen Passus?
pandarul schrieb:
Unfug!
Wer über eBay.de (!) in China als Verbraucher einkaufen will, hat überhaupt nichts zu beachten! Es ist auch keine "Kulanz" des chinesischen Verkäufers, daß seine auf der deutschen Plattform angebotene Ware den deutschen Bestimmungen zu entsprechen hat und er sie ansonsten zurücknimmt, sachmangelfrei nachliefert oder wenigstens vollumfänglich erstattet. Wenn wir mal eben von der praktischen Durchsetzbarkeit absehen, gilt für den Chinesen hierzulande natürlich deutsches Recht, mit all seinen schönen Vorteilen für den unbedarften Konsumenten.
Ich weiß nicht, wo der mir widerspricht, sehe ich mal davon ab, dass lt. Pandarul der angebotene Artikel den hier geltenden Bestimmungen entsprechen muss.
*alte_eule* schrieb:
Wo steht das? Habe ich da etwas überlesen?
Ich gehe nicht davon aus, dass Niehls chinesisch spricht. Es ist aber nicht unüblich, diese Dinge über com einzustellen und da auch abzurufen.
grafiksammler schrieb:
pandarul meinte heute mittag noch, es sei Unfug, dass man ein enormes Wissen brauche, wenn man Ware aus China einführen will....
alte eule schrieb um 16:35 zutreffend, dass der Groß- und Aussenhandelskaufmann ein sehr spezialisierter Beruf ist. Also doch nicht ganz so simpel?
Und wie schnell aus einem armen unwissenden Endverbraucher ein Importeur wird, ist auch geklärt. Und der sollte sich nicht nur mit Zolldingen, sondern auch mit
allen Eigenheiten, Tricks und rechtlich zweifelhaften Dingen eines Verkäufers vertraut gemacht haben, bevor er auf den Bestellknopf drückt. - Geht das ohne
ein Mehr an Wissen????
Löschbert Bastelhamster schrieb:
wenn ebay in der Lage ist, auf z.B. ebay.com Angebote zu unterdrücken, die kein Paypal anbieten können sie auch in der EU Angebote unterdrücken, die keine ordnungsgemäße Verbraucherbelehrung (WRB, Impressum, korrekte Kennzeichungen etc) enthalten.
monza30 schrieb:
naja... zum "Importeur" wirste auch, wenn du ein Andenken aus dem Ausland mitbringst
monza30 schrieb:
Wichtig ist hier doch nur, dass der chinesische Hökerer das Zeug garnicht hätte für den verkauf hierzulande hätte anbieten dürfen.
monza30 schrieb:
Ist ein Unterschied, ob man als Verbraucher etwas bestellt oder als Weiterverkäufer, sprich: gewerblicher Händler, der das zeug in seinem Laden zum verkauf anbietet.
monza30 schrieb:
Was ich also wissen muss ist: bescheisst der Chinamann oder nicht.... und wie willste das feststellen vorher?
*alte_eule* schrieb:
Ich habe eine Probeklicks durch. Viele Beschreibungen in englischer Sprache.
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*alte_eule* schrieb:
Ich widerspreche nicht.