So betrügen sie sicherererer - Kauf in Hongkong

    • niehls0815 schrieb:

      Zur Geschichte:
      Ich habe bei einem Verkäufer aus Hongkong einige LEDs sowie diversen Kleinkram gekauft (Bei deutschen Händlern kriegt man meist 100% das gleiche Zeugs nur eben drei- bis viermal so teuer). Am Ende des Kaufvorganges hab ich mit dem Verkäufer vereinbart, dass der alles zusammen in ein Paket packt und mir zuschickt. Bezahlt per Paypal - ca. 80 Euronen.

      Hmmm.... also ob nun K, Vk, PP oder sonstwer den Karren in den Straßengraben geschubst hat oder m.u.U. alle zusammen, erschließt sich mir bisher überhaupt nicht und wie der da wieder rauskommen soll - fehlendes CE-Zeichen notwendig oder nicht - auch nicht.
      .
      Das obige Zitat vom TE - unterstrichene im Besonderen - suggeriert mir, dass es mehrere durchlaufene KA gab! Kann das tatsächlich sein und wenn ja, wie viele waren es?
      Der Vk selbst hat den erforderlichen Nachweis für eine Lieferung, um diese PP zu übermitteln.

      niehls0815 schrieb:

      Vom Verkäufer bekam ich immer nur die standartantwort, ich solle mich gedulden, da ja in der Sendungsverfolgung stünde, dass das Paket noch in Bearbeitung sei.


      Waren alle K mit der einen Sendungs-Nr. versehen?

      niehls0815 schrieb:

      Daraufhin habe ich dann einen Fall bei Ebay eröffnet wegen eines nicht erhaltenen Artikels. Bei allen weiteren Artikeln war das Eröffnen eines Falles nicht möglich, da kam immer der Hinweis, dass da bereists ein Fall eröffnet sei. Ebay wollte dann die Briefe eingescannt zugeschickt bekommen, woraus hervorging, dass das Paket zurückgeschickt sei.


      Galt das tatsächlich für alle Artikel oder schon nach dem Dritten melden aufgegeben?

      niehls0815 schrieb:

      Zwei Tage später hab ich eine Mail im Kasten, dass meinem Anliegen Recht gegeben worden sei und ich das Geld zurück bekommen habe. Ich also voller Vorfreude, dass die Sache erledigt sei, mein Paypal-Konto angeschaut und was seh ich? Ich habe eine Rückzahlung. Allerdings nur über EINEN Artikel in Höhe von 5 Euronen. Da bin ich schon das erste mal explodiert.


      Die Plattform ebay bastelt seit Wo. gerade was das Zeug hält. Muss also nicht an PP liegen. Sind alle K im nachhinein vom Vk eigentlich zusamengefasst bei Dir im Kauf-Account erschienen?

      niehls0815 schrieb:

      Ich daraufhin Ebay geantwortet, ob die mich verarschen wollen (hab ich so reingeschrieben in der Hoffnung, dass sich der Antwortgenerator verschluckt und ich vielleicht mal einen des Lesens mächtigen Menschen erwische). Nix passiert. Kommunikation mit dem Käufer ist nicht mehr möglich, weil ja die Fälle geschlossen wurden. Artikel aufrufen geht auch nicht mehr, weil inzwischen schon zu lange her. Ich das zweite Mal explodiert.


      Das Unterstrichene ist ein nichtunerhebliche weitere Hürde, um das Problem zu lösen.

      niehls0815 schrieb:

      Fazit: Dass Paypal für Verkäufer nur Schikane is, war mir schon bekannt, dass man aber auch als ehrlicher Käufer dermaßen verarscht wird, war mir neu. Ergo: Nur noch bei deutschen Verkäufern einkaufen und möglichst einen Bogen um Paypal machen.


      Ich bin kein PP-Liebhaber, aber mir deucht, dass das Problem nicht unbedingt seitens PP gelaufen ist. Es ist schwierig zu sagen wer wann wo was an dem System so eingegeben hat, dass es zu diesem aktuellen Problem von 5 statt 80 EUR Rückerstattung gekommen ist. Mir scheint, dass es an der Schnittstelle ebay zu PP eine Fehlinformation gekommen ist. PP kann nur das verarbeiten, was ebay liefert und darauf hat PP letztlich ja auch verwiesen.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • niehls0815 schrieb:

      Zur Geschichte:
      Ich habe bei einem Verkäufer aus Hongkong einige LEDs sowie diversen Kleinkram gekauft (Bei deutschen Händlern kriegt man meist 100% das gleiche Zeugs nur eben drei- bis viermal so teuer). Am Ende des Kaufvorganges hab ich mit dem Verkäufer vereinbart, dass der alles zusammen in ein Paket packt und mir zuschickt. Bezahlt per Paypal - ca. 80 Euronen.


      Öhm untergegangen beim ersten Versuch:

      "mit dem Verkäufer vereinbart, dass der alles zusammen in ein Paket packt"

      Wie wurde das vereinbart?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • pandarul schrieb:


      Das macht den Verkauf dieser Sachen nicht legal und ist im Übrigen nicht der geringste Grund, @niehls vollzuprellen. Der hat seine Intention klar geschrieben: Er wollte denselben "China-Schrott", den er von einem deutschen Händler bekommen hätte, nur ohne die Margen der anderen Beteiligten in der Warenkette mitzubezahlen. Das ist ein legitimes Anliegen und mithin sogar der Zweck (bzw. einer davon) von Internethandel und eBay.


      Der deutsche Händler muss davon ausgehen, dass er irgendwann den Nachweis der "Echtheit" des CE-Zeichens auf seinen Lampen/LEDs zu erbringen hat, mit all den dazu nötigen Auslagen bzw. Strafen, ähnlich wie ein gewerblicher Verkäufer bestimmte Kosten einpreisen muss (IHK, Anwalt, Steuerberater), die einem Priverblichen nie entstehen. Man muss außerdem davon ausgehen, dass er die Ware ordnungsgemäß verzollt hat (ähnlich anzusehen wie das Versteuern bei gew. V), auch wenn er andere Großabnehmer-Preise bekommt, eine Freigrenze hat er im Gegensatz zu privaten K nicht genutzt. Ein Ausländischer V ist also unter Umständen dem deutschen V. in einer ähnlichen Weise besser gestellt, wie ein Priverblicher dem Gewerblichen gegenüber. Er wälzt, wie hier eindrucksvoll durch @niehls bewiesen, alle Risiken auf dem Käufer ab.
    • @eule:

      Das steht da nicht, aber vielleicht hilft ein exemplarischer Blick in die Suche (beachte die Artikelstandorte).

      Die Zeiten wo man das Zeug noch auf ausländischen Plattformen suchen mußte sind längst vorbei. Die ABs sind in Deutsch (bzw. was man in dem Falle so als Deutsch bezeichnet...).

      @vanvog: Wenn du mich noch einmal quotest und was von "priverblich" laberst werd ich aber stinksauer. Ich habe dir schonmal gesagt, unterlasse es, jedes Thema irgendwie auf privat/gewerblich zurückzuführen. Du gehst allen hier Anwesenden damit tierisch auf den Keks!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • vanvog schrieb:

      Ein Ausländischer V ist also unter Umständen dem deutschen V. in einer ähnlichen Weise besser gestellt, wie ein Priverblicher dem Gewerblichen gegenüber. Er wälzt, wie hier eindrucksvoll durch @niehls bewiesen, alle Risiken auf dem Käufer ab.



      Abwälzen von Risiken? Hä? Das ist doch kein Risikoabwälzen.... das ist bewusster Beschiss am Kunden, wenn vorgeschriebene Kennzeichnungen gefälscht werden und/oder ganz ohne Kennzeichnung an Verbraucher abverkauft werden.

      Priverbliche VK bescheissen "Vadder Staat" um Abgaben und Verbraucher um Rechte (Widerruf etc). In solchen Fällen wie hier gehts um Ware, die nicht in Verkehr gebracht werden darf....
    • vanvog schrieb:

      Ein Ausländischer V ist also unter Umständen dem deutschen V. in einer ähnlichen Weise besser gestellt, wie ein Priverblicher dem Gewerblichen gegenüber. Er wälzt, wie hier eindrucksvoll durch @niehls bewiesen, alle Risiken auf dem Käufer ab.


      vanvog... *soifz*

      Und wieder völlig OT.

      Der Groß- und Außenhandelskaufmann ist ein Lehrberuf, der mindestes 2,5 Jahre, i.d.R. aber 3 Jahre dauert.
      Zusätzlich gibt es da sehr branchenspezifische Eigenheiten und Bestimmungen.
      Wer in der Stahlbranche gelernt hat sollte sich ohne weitere Kenntnisse keinesfalls in der Textilbrache versuchen. Die Bauchlandung wäre vorprogrammiert.

      Es ist völlig natürlich, dass der ausländische Händler, in dessen Land diese Ware auch noch hergestellt wird, die Ware wesentlich besser anbieten kann als der VK, der am Ende der Reihe von "Generalimporteur" und Großhandel dazwischen steht.
      Beim ausländischen Händler fehlt in der Reihe mindestens einer, der auch daran verdienen und davon leben muss.

      Und nochmal:
      Als Importeur, der du in dem Moment bist, wo du Ware aus dem Ausland einführst, bist du dafür verantwortlich, was du einführen willst und ob das den Bestimmungen entspricht.


      Wenn Niehls jetzt (leichtgläubig) zum Importeur geworden ist, dann hat das nichts damit zu tun, dass der VK das Risiko auf ihn übertragen hat.
    • @ panderul

      Ich habe eine Probeklicks durch. Viele Beschreibungen in englischer Sprache.

      Gleich der erste Anbieter aus deinem Link hatte unter viel Text vergraben

      Zollerklärung:
      Die Zollerklärung und die Angabe von Zollverpflichtungen sind die Verpflichtung eines jeden Bürgers in seinem Heimatland, daher ist der Käufer verantwortlich für jeglichen Zoll, den seine Ware verursachen sollte. Somit würde in einigen Ländern die Mehrwertsteuer, GST, VAT oder sonstige Steuern wegfallen. Normalerweise wird eine verspätete Lieferung auf den verzögerten Bearbeitungsweg beim Zoll zurückzuführen sein. Zum Beispiel sind Laser Pointer in manchen Ländern nicht erlaubt. Daher sollten sie bitte die Zollregularien ihres Landes genau durchlesen, bevor sie bestellen. Wir haften nicht für Fehl- oder Nichtzustellungen, die auf den Zoll zurückzuführen sind.


      Das fasst es doch schön zusammen. *find*
    • pandarul meinte heute mittag noch, es sei Unfug, dass man ein enormes Wissen brauche, wenn man Ware aus China einführen will....

      alte eule schrieb um 16:35 zutreffend, dass der Groß- und Aussenhandelskaufmann ein sehr spezialisierter Beruf ist. Also doch nicht ganz so simpel?

      Und wie schnell aus einem armen unwissenden Endverbraucher ein Importeur wird, ist auch geklärt. Und der sollte sich nicht nur mit Zolldingen, sondern auch mit
      allen Eigenheiten, Tricks und rechtlich zweifelhaften Dingen eines Verkäufers vertraut gemacht haben, bevor er auf den Bestellknopf drückt. - Geht das ohne
      ein Mehr an Wissen????

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    • Grafiksammler,

      beziehst du dich auf diesen Passus?


      pandarul schrieb:

      Unfug!

      Wer über eBay.de (!) in China als Verbraucher einkaufen will, hat überhaupt nichts zu beachten! Es ist auch keine "Kulanz" des chinesischen Verkäufers, daß seine auf der deutschen Plattform angebotene Ware den deutschen Bestimmungen zu entsprechen hat und er sie ansonsten zurücknimmt, sachmangelfrei nachliefert oder wenigstens vollumfänglich erstattet. Wenn wir mal eben von der praktischen Durchsetzbarkeit absehen, gilt für den Chinesen hierzulande natürlich deutsches Recht, mit all seinen schönen Vorteilen für den unbedarften Konsumenten.



      Ich weiß nicht, wo der mir widerspricht, sehe ich mal davon ab, dass lt. Pandarul der angebotene Artikel den hier geltenden Bestimmungen entsprechen muss.
    • Der deutsche Händler muss davon ausgehen, dass er irgendwann den Nachweis der "Echtheit" des CE-Zeichens auf seinen Lampen/LEDs zu erbringen hat, mit all den dazu nötigen Auslagen bzw. Strafen, ähnlich wie ein gewerblicher Verkäufer bestimmte Kosten einpreisen muss (IHK, Anwalt, Steuerberater), die einem Priverblichen nie entstehen. Man muss außerdem davon ausgehen, dass er die Ware ordnungsgemäß verzollt hat (ähnlich anzusehen wie das Versteuern bei gew. V), auch wenn er andere Großabnehmer-Preise bekommt, eine Freigrenze hat er im Gegensatz zu privaten K nicht genutzt. Ein Ausländischer V ist also unter Umständen dem deutschen V. in einer ähnlichen Weise besser gestellt, wie ein Priverblicher dem Gewerblichen gegenüber. Er wälzt, wie hier eindrucksvoll durch @niehls bewiesen, alle Risiken auf dem Käufer ab.[/quote]


      Es gibt den privaten Verkauf und es gibt den gewerblichen Verkauf. Beide Arten von Verkäufen sind gesetztlich reguliert - auf Grund ihrer unterschiedlichen Natur auch unterschiedlich reguliert und völlig legal!
      .
      Das Du hier völlig selbstversändlich den privatgewerblichen Verkauf - der bitte gegen viele Gesetze verstößt - schon als m.M. nach skandalös selbstverständlich zu den beiden völlig legalen Verkäufen dazupackst und Vor- wie Nachteile diskutieren willst.... aber hallo, geht's Dir gut?
      Willst Du vielleicht auch völlig off-topic über die Vor- und Nachteile einer geetzteswidrigen Kündigung (Wohnung/Arbeitsstelle/Zeitungsabo/etc.) diskutieren. Das macht ja wohl keinen Sinn!
      .
      Und zu den ausländischen Verkäufern:
      Für einen privaten Einkauf ist es wie aus dem Nicht-EU-Urlaub kommen und gekauftes Zeug im Gepäck haben, beim dem der Zoll auch ein Wörtchen mitzureden hat.
      DU führst es ein - ob nun über Internet oder Koffer spielt keine Rolle - damit bist Du als Einführender verantwortlich. Wobei der Gesetzgeber unterschiedliche Vorlagen für den privaten und den gewerblichen Einfuhr anwendet - nicht die geschäftliche Abwicklung. Die musst Du mit Deinem Vk aus Timbuktu schon selbst ausmachen!
      Wenn also Ware gekauft wird, die nicht nach EU/dt. Recht eingeführt werden dürfen, dann ist das das Problem des K. Ausgenommen der K - bei gewerblichen Käufen üblich - hat einen entsprechenden Vertrag/Druckmittel dieses zum Problem des Vk zu machen ;)
      Hast Du eigentlich eine Vorstellung, wie Handelsverträge zw. dt. /eu Firmen und Ländern außerhalb Europas aussehen, um Risiken zu minimieren?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • naja... zum "Importeur" wirste auch, wenn du ein Andenken aus dem Ausland mitbringst.... entweder kuckste vorher in die (Zoll)Bestimmungen rein oder löhnst nachher eben "ein paar Dollar mehr" (beliebt bei Zigartettenfans...) oder man zieht die Schaixxe sofort ein.....

      Wat sacht WIKI dazu? "hineintragen, einführen".... de.wikipedia.org/wiki/Import

      Man bringt also etwas aus dem Land A ins B-Land.

      Wichtig ist hier doch nur, dass der chinesische Hökerer das Zeug garnicht hätte für den verkauf hierzulande hätte anbieten dürfen. Dafür ist DER nämlich zuständig. Mit Anpreisung zum Kauf sagt der nämlich "Hey... Käufer. Das zeug darfste kaufen, ich hab alle Bestimmungen beachtet und der Krempel entspricht euren bekloppten Gesetzen."

      dass das nicht stimmt kann der Käufer erst dann feststellen, wenn er entweder das zeug in Händen hält und begutachten kann oder eben garnicht in die Finger bekommt, weil die zuständige Stelle gesagt hat: "Njet, geht nicht. Zoll bitte schick das Zeug zurück" (alternativ: "Zoll, vernichte den Krempel"). Den Schaden hat der Käufer... der muss zusehen dass er eventuell sein Geld wiederbekommt (hier: über die Werbeversprechen von Paypal, die allerdings: siehe oben...).

      Ist ein Unterschied, ob man als Verbraucher etwas bestellt oder als Weiterverkäufer, sprich: gewerblicher Händler, der das zeug in seinem Laden zum verkauf anbietet. Da kommt dann u.U. die Gewerbeaufsicht mal vorbei und konfisziert das zeug. dazu gibts dann eine kleine Kostennote. Beim verbraucher, dessen Sendung durch die Zollgrenze gekommen ist, passiert das nicht. da kommt niemand zu hause vorbei und schaut in die Ecken, ob da was rumliegt, was nicht den Bestimmungen entspricht (ausser es passiert etwas und die Ursachen von z.B. einem Brand wird ermittelt. Aber das ist eine leicht andere Baustelle).

      Was ich also wissen muss ist: bescheisst der Chinamann oder nicht.... und wie willste das feststellen vorher? Ach ja... Herr Ebay könnte z.B. Hinweise auf sowas ernsternehmen.... ein "verbrannter" Account dürfte einem chinesischen Fälscher soviel interessieren wie eine Kuh der Gründonnerstag... der backt sich nen neuen Account und gut ist...
    • *alte_eule* schrieb:

      Grafiksammler,

      beziehst du dich auf diesen Passus?


      pandarul schrieb:

      Unfug!

      Wer über eBay.de (!) in China als Verbraucher einkaufen will, hat überhaupt nichts zu beachten! Es ist auch keine "Kulanz" des chinesischen Verkäufers, daß seine auf der deutschen Plattform angebotene Ware den deutschen Bestimmungen zu entsprechen hat und er sie ansonsten zurücknimmt, sachmangelfrei nachliefert oder wenigstens vollumfänglich erstattet. Wenn wir mal eben von der praktischen Durchsetzbarkeit absehen, gilt für den Chinesen hierzulande natürlich deutsches Recht, mit all seinen schönen Vorteilen für den unbedarften Konsumenten.



      Ich weiß nicht, wo der mir widerspricht, sehe ich mal davon ab, dass lt. Pandarul der angebotene Artikel den hier geltenden Bestimmungen entsprechen muss.
      alte eule,

      Du sagst richtigerweise, dass es einigen Wissens bedarf, um sich in den möglichen Fallstricken nicht zu verheddern. Ich habe das genau so gesehen.
      Wissen, was Otto-Normal-Verbraucher nicht unbedingt haben muß. Und Damas hält folglich um 17:14 richtig fest, dass jeder, der im Ausland kauft, sein eigener Importeur wird. Egal ob er gewerblich oder privat unterwegs ist. Da macht der Zoll auch keinen Unterschied.

      Wer erinnert sich nicht an die Nachverzollung plus Verfahren für Kaffee-Käufer in Holland..... Es muß ja nicht immer Hongkong sein.
    • *alte_eule* schrieb:

      Wo steht das? Habe ich da etwas überlesen?

      Ich gehe nicht davon aus, dass Niehls chinesisch spricht. Es ist aber nicht unüblich, diese Dinge über com einzustellen und da auch abzurufen.

      Nein, Eule. Die Dinger lassen sich über ebay.de abrufen. Und zum gefühlt fünfhunderzwölfundleipzigsten Mal vertrete ich da dann die Ansicht, wenn ebay in der Lage ist, auf z.B. ebay.com Angebote zu unterdrücken, die kein Paypal anbieten können sie auch in der EU Angebote unterdrücken, die keine ordnungsgemäße Verbraucherbelehrung (WRB, Impressum, korrekte Kennzeichungen etc) enthalten. Ach so, ich vergaß: an Paypal verdienen sie ja, an den Verbraucherrechten dagegen nicht. Natürlich sind daher auch die Motivationen für das eine und das andere reichlich unterschiedlich. Wie sie das machen sollen? Keine Ahnung, aber wenn die sich doch sooooo gerne über das reine "Wir stellen nur die Plattform" hinaus in alles einmischen können sie sich dazu ja gerne selber Gedanken machen. Ich würde mir jedenfalls nun nur Gedanken darüber machen, ob ich mein Geld von Paypal oder von ebay eintreibe. Vom VK könnne die es sich ja dann wiederholen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Monza,

      dann bleibe ich mal bei deinen Glimmstengeln. Der Pole auf dem Markt weiß mit Sicherheit, dass das Zeug über die Grenze soll, er wird mich trotzdem nicht aufhalten, wenn ich plötzlich 200 Stangen ordere. Das gilt auch für die Tankstelle, bei der ich 100 Liter Sprit in den Kofferraum lade.
      Sind die jetzt verantwortlich, wenn mich der Zoll stoppt?


      In diesem Fall hier wäre das alles kein Problem, wenn der Chinese sich an die anderen gesetzlichen Pflichten im Versandhandel halten würde.
      Widerrufsrecht und Erstattung. Schon wäre die Sache vom Tisch.
    • grafiksammler schrieb:

      pandarul meinte heute mittag noch, es sei Unfug, dass man ein enormes Wissen brauche, wenn man Ware aus China einführen will....

      alte eule schrieb um 16:35 zutreffend, dass der Groß- und Aussenhandelskaufmann ein sehr spezialisierter Beruf ist. Also doch nicht ganz so simpel?

      Und wie schnell aus einem armen unwissenden Endverbraucher ein Importeur wird, ist auch geklärt. Und der sollte sich nicht nur mit Zolldingen, sondern auch mit
      allen Eigenheiten, Tricks und rechtlich zweifelhaften Dingen eines Verkäufers vertraut gemacht haben, bevor er auf den Bestellknopf drückt. - Geht das ohne
      ein Mehr an Wissen????



      Ich führe als Endverbraucher immer mal wieder Ware zum privaten Verbrauch aus dem Nicht-EU-Land (Sri Lanka, China, Japan) ein.
      Was es ist, spielt keine Rolle.
      Mein Eindruck war allerdings, dass der Zoll sehr wohl darauf achtet, was ich als Endverbraucher einführe. Die Zollbeamten haben sich mir gegenüber zwar jedes Mal sehr (ich war insgesamt 3x zum Vorort-Päckchen öffnen eingeladen worden) wohlwollend gezeigt aber mich auch deutlich daraufhingewiesen haben, was unerwünscht ist bzw. auf meine Kosten zur Vernichtung führen würde.
      Es wurde m.M. nach auch abgeklopft, ob es sich tatsächlich um "Endverbrauch" handelt und ich bin überzeugt davon, dass ich im Zollsystem erfasst bin, da ich seit mehr als 4-5 Jahren keine persönl. Abholung mehr hatte und mein Einkauf mehr oder weniger konstant blieb.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • monza30 schrieb:

      naja... zum "Importeur" wirste auch, wenn du ein Andenken aus dem Ausland mitbringst


      Genau!

      monza30 schrieb:

      Wichtig ist hier doch nur, dass der chinesische Hökerer das Zeug garnicht hätte für den verkauf hierzulande hätte anbieten dürfen.


      Genau!

      monza30 schrieb:

      Ist ein Unterschied, ob man als Verbraucher etwas bestellt oder als Weiterverkäufer, sprich: gewerblicher Händler, der das zeug in seinem Laden zum verkauf anbietet.


      Genau!

      monza30 schrieb:

      Was ich also wissen muss ist: bescheisst der Chinamann oder nicht.... und wie willste das feststellen vorher?


      Ganz genau!

      Und wenn er besch*** ist das nicht die Schuld des Käufers.

      Natürlich ist der Käufer für die ordnungsgemäße Anmeldung und Verzollung der Ware verantwortlich, das hat niemand in Abrede gestellt. Ich glaube, ich war sogar der erste in diesem Thread, der darauf hingewiesen hat. Im Gegensatz zu der Kaffee-Sache, wo die Leute nachversteuern mußten, handelt es sich hier aber um Ware, die gar nicht (legal) importiert werden kann, was der Verkäufer ganz genau weiß und der Käufer nicht wissen kann, bevor der Zoll nicht zuschlägt.

      Die Schuld beim Käufer ansiedeln zu wollen ist völlig absurd!

      *alte_eule* schrieb:

      Ich habe eine Probeklicks durch. Viele Beschreibungen in englischer Sprache.


      Du meinst *auch* in englischer Sprache. Das sind sie fast alle, und einige sind auch nur in Englisch. Was nichts daran ändert, daß sie für den deutschen Markt und auf eBay.de eingestellt sind. Kannst du btw auch an den Kategorien sehen, wenn du mal ein paar ausländische Plattformen auswählst. Die korrekten Kategorien werden nur angezeigt, wenn es die auf dem "anderen" eBay entsprechend gibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Ich widerspreche nicht. ;)

      Siehste - und dann gehe ich jetzt noch einen Schritt weiter: so wie ebay von einem Verkäufer, der plötzlich ein merklich gesteigertes Umsatzvolumen aufweist, die Einkaufsbelege und Eigentumsnachweise anfordert, können sie auch von einem Hop-Sing-Neger der in der EU anbieten will, für jeden seiner Artikel eine Konformitätserklärung anfordern und die Angabe einer strukturierten Rücknahmebedingung nebst Anbieterkennzeichung vorschreiben. Wäre alles kein Problem und mit den bestehenden Mitteln umsetzbar.

      Das tun sie aber nicht - weil da nichts mit verdient ist und sie für solche Vorkommnisse (noch) nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Wird wohl mal Zeit, dass es Zeit wird. Nur schade, dass TE dafür wohl nicht der richtge Kunde ist. Aber vielleicht erbarmt sich ja auch webhilfe seiner und es erfolgt kurzfristig eine kulanzhalberte Erstattung des Komplettbetrags.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.