So betrügen sie sicherererer - Kauf in Hongkong

    • pandarul schrieb:

      Die Schuld beim Käufer ansiedeln zu wollen ist völlig absurd!
      doch pandarul, nur der deutsche Käufer hatte die Schuld.
      Die Zollregeln sind halt so. Ich als Importeur muß wissen, was ich tue.
      Betuppt mich dann auch noch der Verkäufer ( egal ob der es hätte wissen können oder müssen, ob er absichtlich oder unabsichtlich das CE-Zeichen draufgepappt hat )
      kann ich den VK evt. noch haftbar machen. Wg. 80 Euro in Hongkong????
      Nööö, dann bleib ich halt auf meinem Schaden sitzen.
      Oder der Zoll kommt nach einem Jahr und stellt eine Nachforderung und macht ein Verfahren gegen mich auf.

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    • *alte_eule* schrieb:

      Monza,

      dann bleibe ich mal bei deinen Glimmstengeln. Der Pole auf dem Markt weiß mit Sicherheit, dass das Zeug über die Grenze soll, er wird mich trotzdem nicht aufhalten, wenn ich plötzlich 200 Stangen ordere. Das gilt auch für die Tankstelle, bei der ich 100 Liter Sprit in den Kofferraum lade.
      Sind die jetzt verantwortlich, wenn mich der Zoll stoppt?


      In diesem Fall hier wäre das alles kein Problem, wenn der Chinese sich an die anderen gesetzlichen Pflichten im Versandhandel halten würde.
      Widerrufsrecht und Erstattung. Schon wäre die Sache vom Tisch.


      Der Ziggi-Bleistift bezog sich auf die Abgaben.... du darfst soviel Ziggis einführen wie du willst... oder auch Kommodenlack zum trinken oder oder. Sofern du beim komisch grün bekleideten Menschen an der Grenze sagst: "jawoll... ich hab wat zum verzollen". dann löhnste deinen Zehnten und bist fertig damit. Sagste "Nö, ich hab nix" und der kuckt dir dann mal in die Ecken deines Autos überall rein und wird fündig, löhnste den zehnten auch, dazu dann noch ein paar Dollar mehr als "Beschissversuchszulage".

      Haste allerdings Klamotten dabei, die du garnicht erst mitbringen darfst, ein Nilkrokofanthandtäschchen etwa oder das besondere Gras "Bahndamm, Südseite", oder eben Klamotten die nicht CE-fähig sind, wird der dir das zeug wegnehmen und in die Tonne kloppen und du bekommst entweder "nur" eine Kostennote oder eben noch Post von so einem Staatsgewaltigen.....

      Ach ja... versuch macht kluch *gg*: versuch mal bei einem Chinesen Widerruf und/oder Erstattung durchzusetzen. Der legt einen Schrub vom Anwalt deines vertrauens auf den Tisch und macht ein Papierflieger daraus... wer sich an CE-Kennzeichnungspflicht nicht stört, wird sich an sowas auch nicht weiter stören....

      Und wenn der erstattet ohne Gedöne zu machen, weil es ein ehrlicher Händler ist, der sich tatsächlich seinen guten Ruf nicht kaputtmachen will, erstattet der eben und nimmt das zeugs zurück.

      Herr Ebay wäre hier gefragt, für die hiesigen Plattformen einem Händler von ausserhalb der EU sowas verpflichtend und zwingend in die Auktionen zu diktieren und darauf zu achten, dass der sich auch daran hält. Eben weil Herr Ebay die platte Form stellt.... und nur der kann einem Händler auch den Hahn abdrehen, der sich nicht dran hält.
    • Schön wäre es ja Löschbert, aber das kann noch dauern bis ebay da in die Verantwortlichkeit genommen wird, weil da erst Mal alle Hintertüren durchgeklappert werden, bevor eine Verantwortlichkeit erzwungen werden kann.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • grafiksammler schrieb:

      doch pandarul, nur der deutsche Käufer hatte die Schuld.
      Die Zollregeln sind halt so. Ich als Importeur muß wissen, was ich tue.



      Hat der Käufer doch gemacht: der hat über die Ebayseite gekauft, von der man ja weiss, dass da nur ware eingestellt werden darf, die den Bestimmungen des landes/der region entspricht. das wissen doch die Verkäufer, dass sie gefälschte waren oder waren, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, garnicht zum Kauf anbieten dürfen.

      Oder stimmt diese Aussage etwa nicht? Ach was... das sagt aber der Betreiber der platten Form nicht "lauthals"..... und solche sachen werden auch nicht entfernt bzw garnicht erst zugelassen....

      Woher soll also ein K wissen, dass sowas nicht den Bestimmungen entspricht?
    • [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_163.gif]

      Dass eBay es nicht schaffen möchte/kann, eine Maske für Angebote zu erstellen, in denen ein Nichteintrag bei WRB und/oder ordentlichem Impressum zu einer Fehlermeldung und Blockierung führt, wundert mich seit Jahren.
      Der Schluss, der sich aufdrängt: Sie wollen nicht.

      Ein neuer eBayer oder einer, der wenig auf eBay unterwegs ist, muss natürlich gerade dann nicht zwingend erkennen, dass viel illegaler Dreck ohne Schutz für ihn als Endverbraucher unterwegs ist, wenn parallel auch noch mit sicherem Einkauf geworben wird, dass die Oma ächzt.

      Ob niehls nicht wusste, was er riskiert, oder es bewusst hat darauf ankommen lassen, sei mal außen vor gelassen.
      Aber was imho gar nicht geht, ist das, was mit der Erstattung abgelaufen ist.

      Wenn niehls nur einen Artikel hat melden können, dann muss das einen Grund haben und der Kunde sollte diesen Grund kennen. Kann nicht so schwer sein, für solche Fälle einen weiteren Textbaustein zu basteln und zu versenden.
      Wenn das evtl. damit zusammenhing, dass bei Meldung eines nicht erhaltenen Artikels und einer zusammengefassten Sendung, eine Mehrfachmeldung seitens eBay/PP als überflüssig erachtet wurde, sollte auch dies den Nutzern zur Kenntnis gegeben werden. Auch wäre das an und für sich Käse, denn es kann auch und gerade bei zusammengefassten Sendungen immer mal dazu kommen, dass ein Teil der Lieferung fehlt.
      Ist das nicht der Grund, muss es ein Bug sein oder tatsächlich aktives Schützen des VK durch eBay.

      Egal, was die Ursache gewesen ist: eBay verlangte Unterlagen von niehls - also den Schreibkram vom Zoll.
      Nun sollte man erwarten dürfen, dass man das nicht in den Scanner legt und versendet, damit man was zu tun hat, sondern zu dem Zweck, dass jemand auf der Seite eBay/PP sich diese Sachen auch ansieht und erfasst!
      Und wenn sie von jem. angeschaut worden wären bzw. erfasst worden wären, hätte das so - wie geschehen - gar nicht reguliert werden dürfen.
      Aber auch hier hat der Kunde keine Chance. Man muss allerdings bedenken: Die PP-Gebühren zahlt der VK.

      Was mich an der Schilderung eigentlich stört, ist das Verhalten des Zolls. Die haben nicht zu entscheiden, was mit dem Krempel passiert, wenn es um Produktsicherheit geht. Punkt.
      Die müssen sich immer an die zuständige Behörde oder an die ZLS München wenden.
      Und wenn sie den ganz kurzen Dienstweg (Abnicken nach Schilderung) genommen haben sollten, dann müssen die Artikel einschlägig bekannt sein und dann sind es keine Einzelfälle und dann kann es nicht sein, dass der VK den Mist weiter so einstellen darf.
      Ich würde die bei der ZLS mal ganz lieb fragen, ob die Artikel bekannt sind, ob ihnen bewusst ist, wie viele in Deutschland verkauft werden und ob es nicht vielleicht wichtig wäre, eine Rückrufaktion zu starten.
      Das lassen die nicht gerne auf sich sitzen.
    • *alte_eule* schrieb:


      [...]dann bleibe ich mal bei deinen Glimmstengeln. Der Pole auf dem Markt weiß mit Sicherheit, dass das Zeug über die Grenze soll, er wird mich trotzdem nicht aufhalten, wenn ich plötzlich 200 Stangen ordere. Das gilt auch für die Tankstelle, bei der ich 100 Liter Sprit in den Kofferraum lade.
      Sind die jetzt verantwortlich, wenn mich der Zoll stoppt?


      Ist ein völlig anderer Sachverhalt, die Ware an der Tanke ist einwandfrei. Du darfst es ohne wenn und aber einführen, Du musst nur die entsprechenden Zwangsabgaben abführen, tust Du das nicht, begehst Du eine Steuerstraftat (je nach Menge). Außerdem hättest Du in der Praxis keinen Preisvorteil und um den ging es ja dem TE. Es geht bei den EC-Zeichen um die Verkehrsfähigkeit der Ware. Den Vergleich zum Priverblich vs. Gewerblich spare ich mir jetzt an dieser Stelle.
    • Monza, da musst Du aber ebay in die Verantwortung nehmen. Das ist es aber was Löschbert ausdrückt: ist aktuell nicht möglich und das weiß der Plattformbetreiber auch. Also warum sollte er!
      .
      Der Kauf des Te wird so behandelt, als wenn er direkt in Honkong gekauft hätte, in seinen Koffer gepackt hat und der Zoll am dt. Flughafen hat den Kofferinhalt geprüft.
      .
      Aktuell das Unternehmen für die über ihre Plattform gehandelte Ware nicht in Verantwortung zu nehmen - zumindest sieht das die plattform so. Solange kein Richter das Gegenteil entscheidet... kann sie das auch so sehen. Für den Zoll ist nun mal der K = Importeur verantwortlich und darf den Schaden tragen. Internetplattformen müssen dem Zoll aktuell egal sein!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Zahli schrieb:

      Was mich an der Schilderung eigentlich stört, ist das Verhalten des Zolls. Die haben nicht zu entscheiden, was mit dem Krempel passiert, wenn es um Produktsicherheit geht. Punkt.
      Die müssen sich immer an die zuständige Behörde oder an die ZLS München wenden.
      Und wenn sie den ganz kurzen Dienstweg (Abnicken nach Schilderung) genommen haben sollten, dann müssen die Artikel einschlägig bekannt sein und dann sind es keine Einzelfälle und dann kann es nicht sein, dass der VK den Mist weiter so einstellen darf.

      Das werden die auch gemacht haben... egal wie, zu jedem Vorgang gibts auch "was schriftliches" für die Akten.

      Allerdings: wie soll der Zoll oder sonstwer verhindern, dass das zeugs weiter eingestellt wird? Die Chinesen dürften sich über einen Bescheid einer deutschen Behörde höchstens leicht amüsiert noch einen Account backen. Bis das mal "hochoffiziell" durch wäre, fliesst viel wasser den Rhein runter. Bis dahin sind solche Dinger dann wieder technisch überholt und nicht mehr verkaufsfähig....

      Und Herrn Ebay störts nicht
    • vanvog schrieb:

      *alte_eule* schrieb:


      [...]dann bleibe ich mal bei deinen Glimmstengeln. Der Pole auf dem Markt weiß mit Sicherheit, dass das Zeug über die Grenze soll, er wird mich trotzdem nicht aufhalten, wenn ich plötzlich 200 Stangen ordere. Das gilt auch für die Tankstelle, bei der ich 100 Liter Sprit in den Kofferraum lade.
      Sind die jetzt verantwortlich, wenn mich der Zoll stoppt?


      Ist ein völlig anderer Sachverhalt, die Ware an der Tanke ist einwandfrei. Du darfst es ohne wenn und aber einführen, Du musst nur die entsprechenden Zwangsabgaben abführen, tust Du das nicht, begehst Du eine Steuerstraftat (je nach Menge). Außerdem hättest Du in der Praxis keinen Preisvorteil und um den ging es ja dem TE. Es geht bei den EC-Zeichen um die Verkehrsfähigkeit der Ware. Den Vergleich zum Priverblich vs. Gewerblich spare ich mir jetzt an dieser Stelle.
      Es kann durchaus sein, dass auch diese Artikel verkehrsfähig wären oder sind, aber sich das nirgendwo haben zertifizieren lassen.
      Und ganz nebenbei und allgemein: Es ist ja ein Unterschied, ob man etwas in den Verkehr bringt oder selbst benutzt.
    • monza30 schrieb:

      Zahli schrieb:

      Was mich an der Schilderung eigentlich stört, ist das Verhalten des Zolls. Die haben nicht zu entscheiden, was mit dem Krempel passiert, wenn es um Produktsicherheit geht. Punkt.
      Die müssen sich immer an die zuständige Behörde oder an die ZLS München wenden.
      Und wenn sie den ganz kurzen Dienstweg (Abnicken nach Schilderung) genommen haben sollten, dann müssen die Artikel einschlägig bekannt sein und dann sind es keine Einzelfälle und dann kann es nicht sein, dass der VK den Mist weiter so einstellen darf.

      Das werden die auch gemacht haben... egal wie, zu jedem Vorgang gibts auch "was schriftliches" für die Akten.

      Allerdings: wie soll der Zoll oder sonstwer verhindern, dass das zeugs weiter eingestellt wird? Die Chinesen dürften sich über einen Bescheid einer deutschen Behörde höchstens leicht amüsiert noch einen Account backen. Bis das mal "hochoffiziell" durch wäre, fliesst viel wasser den Rhein runter. Bis dahin sind solche Dinger dann wieder technisch überholt und nicht mehr verkaufsfähig....

      Und Herrn Ebay störts nicht

      Monza, dann sollte Niehls aber eigentlich auch mit der zuständigen Behörde kommuniziert haben und nicht allein mit dem Zoll.
    • Zahli schrieb:

      nd dann sind es keine Einzelfälle und dann kann es nicht sein, dass der VK den Mist weiter so einstellen darf.


      *rofl*

      Zahli, solange eBay dran verdient... Und selbst wenn ist der Chinamann keine 24 Stunden später mit einem neuen Account unterwegs.

      Ich halte es sogar für nicht unwahrscheinlich, dass der Absender dem Deutschen Zoll bekannt war.





      Aber wir reden und reden. Ich hätte zu gerne Butter bei die Fische.
      Der Großteil dessen, was hier getippselt wird, sind reine Spekulatius, solange man weder Händler noch Ware genau kennt.


      So Centartikel können schon schnell mal über das normale Haushaltsvolumen hinaus gehen.
    • Damas schrieb:

      Monza, da musst Du aber ebay in die Verantwortung nehmen. Das ist es aber was Löschbert ausdrückt: ist aktuell nicht möglich und das weiß der Plattformbetreiber auch. Also warum sollte er!

      Mach ich doch.... genau wäre doch der Ansatz von Zahli zu finden ggf.: die zuständigen Ämter müssen Herrn Ebay dazu zwingen, solche sachen nicht zuzulassen. Aber sowas wäre doch garnicht politisch gewollt. Da war doch mal einer aus Herrn Ebays Truppen, der sogar angesichts aller öffentlich zugängigen Sicherheitsbedenken und Betrugsaufdeckungen alleine in den Ebayforen zum Beratungsritter einer gewissen Regierung geschlagen wurde....
    • Zahli schrieb:

      Monza, dann sollte Niehls aber eigentlich auch mit der zuständigen Behörde kommuniziert haben und nicht allein mit dem Zoll.

      Hmmm... viele Leute werden garnicht wissen, wer denn nun was vernichtet bzw. zurückschickt. TE hat vom Zoll bescheid bekommen... das reicht doch. Ob vernichtet oder nur zurückgeschickt ist für den K egal, das Ergebnis steht fest: er kriegt seinen Krempel nicht...
    • *alte_eule* schrieb:

      Zahli schrieb:

      nd dann sind es keine Einzelfälle und dann kann es nicht sein, dass der VK den Mist weiter so einstellen darf.


      *rofl*

      Zahli, solange eBay dran verdient... Und selbst wenn ist der Chinamann keine 24 Stunden später mit einem neuen Account unterwegs.

      Ich halte es sogar für nicht unwahrscheinlich, dass der Absender dem Deutschen Zoll bekannt war.





      Aber wir reden und reden. Ich hätte zu gerne Butter bei die Fische.
      Der Großteil dessen, was hier getippselt wird, sind reine Spekulatius, solange man weder Händler noch Ware genau kennt.


      So Centartikel können schon schnell mal über das normale Haushaltsvolumen hinaus gehen.

      Dass dich das gleich vor Belustigung auf den Boden wirft... :?:
      Natürlich ist eBay wichtig, dass eBay daran verdient.
      Das hat aber nichts damit zu tun, dass man es eBay behördlicherseits leicht oder schwer machen kann.

      Immer dann, wenn sich wirtschaftliche Lobby dahinterklemmt, geht es ja komischerweise.
      Markenrechtsverletzungen werden eher abgestellt als Sicherheitsprobleme - weil eben jem. dahinter Druck macht.
      Was glaubst du denn, wie schnell eine Behörde für angebotene Artikel eine Konformitätserklärung verlangen kann, wenn bestimmte Produkte und Handelsplätze auffällig werden?
      Alles schon da gewesen.
      Da könnte ein VK den Namen wechseln, wie er lustig wäre.

      Und Papierkram anfordern kann eBay ja offensichtlich ganz gut.
      So mancher musste schon bei Inanspruchnahme von PP eine Bescheinigung/Begutachtung über einen Defekt beibringen.
      Oder einen Wisch, dass die alte Krokotasche auch wirklich alt ist.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und zum gefühlt fünfhunderzwölfundleipzigsten Mal vertrete ich da dann die Ansicht, wenn ebay in der Lage ist, auf z.B. ebay.com Angebote zu unterdrücken, die kein Paypal anbieten können sie auch in der EU Angebote unterdrücken, die keine ordnungsgemäße Verbraucherbelehrung (WRB, Impressum, korrekte Kennzeichungen etc) enthalten. Ach so, ich vergaß: an Paypal verdienen sie ja, an den Verbraucherrechten dagegen nicht. Natürlich sind daher auch die Motivationen für das eine und das andere reichlich unterschiedlich. Wie sie das machen sollen? Keine Ahnung, aber wenn die sich doch sooooo gerne über das reine "Wir stellen nur die Plattform" hinaus in alles einmischen können sie sich dazu ja gerne selber Gedanken machen. Ich würde mir jedenfalls nun nur Gedanken darüber machen, ob ich mein Geld von Paypal oder von ebay eintreibe. Vom VK könnne die es sich ja dann wiederholen.


      Ist die Anbieterkennzeichnung usw. EU-Weit einheitlich vorgeschrieben?

      Ebay erbringt zunächst eine Leistung an den Verkäufer und lässt sich diese entsprechend bezahlen, weil eBay an der Tochterfirma PP irgendwo mitverdient, ist das im Endeffekt kostenpflichtige Anbieten von PP für den Verkäufer wie eine Mitgleidschaft "Premium PLUS" (vs. "nur" Premium). Soviel zu eBays nachvollziehbaren BW-Interesse. Was den Käufer angeht, so ist das eine völlig andere Situation, eBay kann vor dem Kauf doch gar nicht prüfen, wo sich der Käufer gerade aufhält und die Ware entsprechend liefern lässt. Win-win also für alle außer den deutschen gewerblichen Verkäufer, bisweilen aber nur weil der deutsche Gesetzgeber durch unklare Definitionen, sich einzig auf die Rechtsprechung verlassend, viele eigentlich Privatleute in die Gewerblichkeit zwingt.
    • Was mich eigentlich wundert.... ich musste beim Zoll zum Öffnen meiner Sendungen persönlich anrücken.
      Mir wurde mit dem Hinweis, dass sie ein an mich addressiertes Packerl erst mal grundsätzlich nicht öffnen dürfen, ein Teppichmesser in die Hand gedrückt.
      Das war beim 1. Mal eine Diskussion mit den Beamten, die mich immer wieder auf das GG Art. 10. verwiesen haben, weil ich recht salopp meinte, dass es ihr Teppichmesser ist, sie mehr Erfahrung im Öffnen haben und mir das sowas von egal ist usw.
      Da gab es dann so Absurditäten: selbst wenn ich im Beisein eines weiteren Zollbeamten ausdrücklich die Genehmigung zum Öffnen durch einen Beamten gebe und der sich dann in der Dienstzeit beim Öffnen des an mich addressierten Packerls schneidet, dann....
      Ich habe die Jungs angeguckt wie ein Auto, kapituliert, selbst geöffnet und den Inhalt ihnen in die Hand gedrückt!
      Es gibt Einschränkungen, die der Zoll zur selbsttätigen Öffnung einer Sendung nutzen darf.... mit entsprechenden klar geregelten Gesetzesgundlagen z.B. Seuchenverdacht. Das wurde mir dann z.B. genannt. Meine Packerl kommen nicht aus Seuchengebiet, damit fällt diese Öffnungsmöglichkeit weg.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • monza30 schrieb:

      grafiksammler schrieb:

      doch pandarul, nur der deutsche Käufer hatte die Schuld.
      Die Zollregeln sind halt so. Ich als Importeur muß wissen, was ich tue.



      Hat der Käufer doch gemacht: der hat über die Ebayseite gekauft, von der man ja weiss, dass da nur ware eingestellt werden darf, die den Bestimmungen des landes/der region entspricht. das wissen doch die Verkäufer, dass sie gefälschte waren oder waren, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, garnicht zum Kauf anbieten dürfen.

      Oder stimmt diese Aussage etwa nicht? Ach was... das sagt aber der Betreiber der platten Form nicht "lauthals"..... und solche sachen werden auch nicht entfernt bzw garnicht erst zugelassen....

      Woher soll also ein K wissen, dass sowas nicht den Bestimmungen entspricht?
      ich wage mal ( aus eigener Erfahrung ) zu widersprechen, dass jeder ebay-Käufer nur auf die Seiten kommen kann, auf denen internationale Verkäufer Sachen anbieten, die dem Legalitätsstatus seines Landes entsprechen.
      Als ich vor 10 und mehr Jahren noch mehr verkauft habe, haben US-Interessenten oder auch Italiener durchaus meine Angebote gefunden, die nur für D eingestellt waren. Die haben mich dann angeschrieben und um eine Ausnahmeregelung zum Bieten gebeten.

      Nochmals: dem Zoll ist es egal, ob und ggf. woher ein Importeur die Bestimmungen kennt. Alles was nicht den jeweiligen Bestimmungen entspricht passiert den Zoll nicht - wenn es aufgeflogen ist.

      Es gibt dann noch eine weitere Unterscheidung:
      Bringt jemand im Reisegepäck ein Teil mit, dann ist das evt. anders zu behandeln, als wenn es per Paket importiert wird. Die Freigrenzen im Reisegepäck sind z.B. höher als bei der Einfuhr per Paket..... ( Siehe mein Beispiel mit dem Kaffee )

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