pandarul schrieb:
Die Schuld beim Käufer ansiedeln zu wollen ist völlig absurd!
Die Zollregeln sind halt so. Ich als Importeur muß wissen, was ich tue.
Betuppt mich dann auch noch der Verkäufer ( egal ob der es hätte wissen können oder müssen, ob er absichtlich oder unabsichtlich das CE-Zeichen draufgepappt hat )
kann ich den VK evt. noch haftbar machen. Wg. 80 Euro in Hongkong????
Nööö, dann bleib ich halt auf meinem Schaden sitzen.
Oder der Zoll kommt nach einem Jahr und stellt eine Nachforderung und macht ein Verfahren gegen mich auf.
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