Damas schrieb:
Was mich eigentlich wundert.... ich musste beim Zoll zum Öffnen meiner Sendungen persönlich anrücken.
Mir wurde mit dem Hinweis, dass sie ein an mich addressiertes Packerl erst mal grundsätzlich nicht öffnen dürfen, ein Teppichmesser in die Hand gedrückt.
Das war beim 1. Mal eine Diskussion mit den Beamten, die mich immer wieder auf das GG Art. 10. verwiesen haben, weil ich recht salopp meinte, dass es ihr Teppichmesser ist, sie mehr Erfahrung im Öffnen haben und mir das sowas von egal ist usw.
Da gab es dann so Absurditäten: selbst wenn ich im Beisein eines weiteren Zollbeamten ausdrücklich die Genehmigung zum Öffnen durch einen Beamten gebe und der sich dann in der Dienstzeit beim Öffnen des an mich addressierten Packerls schneidet, dann....
Ich habe die Jungs angeguckt wie ein Auto, kapituliert, selbst geöffnet und den Inhalt ihnen in die Hand gedrückt!
Es gibt Einschränkungen, die der Zoll zur selbsttätigen Öffnung einer Sendung nutzen darf.... mit entsprechenden klar geregelten Gesetzesgundlagen z.B. Seuchenverdacht. Das wurde mir dann z.B. genannt. Meine Packerl kommen nicht aus Seuchengebiet, damit fällt diese Öffnungsmöglichkeit weg.
Eher Postgeheimnis. Mitarbeiter der Post dürfen es öffnen, Zollbeamte wohl nicht. Kenne ich zumindest so, wenn die Briefe usw. geöffnet werden, geschieht das in der Regel im Postzentrum durch einen Post-Mitarbeiter und der Zollbeamte steht daneben. Ausnahmen gibt es, bei Verdacht auf Drogen, Waffen, Bargeld, K1ddiepr0n usw. soweit ich weiß, Produktpiraterie aber schon z.B. nicht mehr.
Ich musste auch schon mal ein Paket selbst öffnen. Waren Bücher aus den USA, riesengroßes Paket, Rechnung aber nur 20 Euro, weil alles über Amazon gebraucht für $1-2 das Stück.