Ich bin privater Verkäufer - Käufer droht mit Anwalt, falls ich Kaufbetrag + Porto nicht zurückerstatte

    • Ich bin privater Verkäufer - Käufer droht mit Anwalt, falls ich Kaufbetrag + Porto nicht zurückerstatte

      So, nun hat es mich auch einmal erwischt.
      Ich habe am 20.8. bei Ebay ein Paar nagelneue Römersandalen verkauft.
      Zu den Versandbedingungen habe ich geschrieben, dass ich via Hermes Shop2Shop versende und dass dieser Preis NUR innerhalb Deutshlands gilt.

      Der Versand ins Ausland erfolgt per DHL als Standartpäckchen bis 2 kg zu 8,90 € . Weiterhin habe ich geschrieben, dass der Käufer, falls gewünscht, auch eine andere Versandart ( wie z.B. mit Nachweis) wählen kann und dass ich als Privatperson keine Garantie übernehme.

      Soweit, so gut. Verkauft an ein Mädel in Österreich. Der Kontakt war zunächst einmal sehr freundlich. Nach 8 Tagen hat sie dann auch gezahlt. Ich habe direkt online frankiert, mit Paypal bezahlt und das Päckchen dann am Mittwoch abend, den 28.08. zur Post gebracht, natürlich ohne einen Nachweis mitzubuchen, weil sie es ja offensichtlich nicht gewünscht hat und den Zuschlag bezahlte.
      AM Sonntag, dem 1.9. kam dann auch schon eine mail mit der Frage "Wann kommen die Schuhe?".

      Ich habe dann auch geantwortet, dass ich ja aus Deutschland versende und nicht weiß, wnn die genau ankommen. Dann haben wir in den nächstn Tagen immer wieder Mails hin und her geschrieben.

      Sie schrieb mir, dass bei den Portokosten der Versand ja wohl versichert sein müßte und forderte den Kaufpreis + Portokosten, insgesamt 23, 95 €, zurück.
      Ich habe ihr den online-frankierten versandaufkleber, den ich vorsichtshalber auf meinem rechner gespeichert hatte + die bestätigung über die paypal- zahlung des portos zugesandt. Und immer wieder beharrte sie darauf, dass sie eine Sendungsnummer haben möchte, um selbst zu kontrollieren, wo das Päckchen steckt.
      Schließlich meldete sie am 3.9. einen Fall wegen Nichterhalt. Ingesamt habe ich 10 mails geschrieben und ihr mehrfach erklärt, dass es bei einem Standardpäckchen internnational keinen Nachweis, bzw Sendungsnummer gibt, wenn es nicht zusätzlich bezahlt wird.
      Obwohl ich schon ziemlich genervt war, habe ich immer höflich und freundlich geantwortet.
      Gestern fragte sie noch einmal via Mail, ob ich bereit wäre, ihr ein Angebot zu machen. Diese Mail aheb ich aber erst heute abend lesen können ( man sitzt ja auch nicht 24/7 ) am Rechner. :S
      Also hat sie mich heute negativ bewertet. Sie schrieb, ich wäre eine Abzockerin, unprofessionell, unkooperativ und nicht zu einer Klärung bereit.
      Diese Bewertung ärgert mich extrem, zumal sie ja nicht den Tatsachen entspricht. 10 Mails sprechen doch wohl für sich. :wallbash
      In einer letzten Mail von ihr, die ich heute bekam, erpresste sie mich mit einem Anwalt, falls ich nicht weiter kooperiere.

      Nun habe ich zwei Fragen
      Kann ich gegen die Bewertung, speziell gegen die "Abzockerin" etwas unternehmen, bzw sie durch ebay löschen lassen?
      Kann ich sie wegen der Erpressung bei Ebay melden?
    • Dass es bei einem Päckchen keine Sendungsverfolgung gibt, sollte auch einer Österreicherin bekannt sein, schließlich ist es hier nicht anders.

      Eines der Probleme ist die Einschaltung der unterschiedlichen Versandunternehmen.

      Ein Hermes-Paket aus Deutschland liefert in Österreich die Post aus. (!)
      Ein DHL-Paket aus Deutschland liefert in Österreich DHL direkt aus.
      Bei DPD*, GLS und UPS läuft (auch) alles unter einem "Konzerdach" ab.

      *) DPD: Früher stand dieses Kürzel für "Deutscher Paketdienst", heute ist es in D "DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG" und in A "DPD Direct Parcel Distribution Austria GmbH" :)

      Außerdem wird sich kein Anwalt für einen Forderungsbetrag von nicht einmal 25,00 Euronen den A**** aufreißen, und auch für einen einfachen Mahnbescheid samt Zustellungs- und ggf. Vollstreckungskosten übersteigen die Verfahrenskosten den Streitwert.

      Selbst wenn die Käuferin eine Rechtsschutzversicherung haben sollte, werden die wohl abwinken.
      Ansonsten: Österreichische Anwälte "arbeiten" nach Stundensätzen und nicht nach einer festen und streitwertabhängigen Gebührentabelle wie in Deutschland. Wenn sie da nicht vorab schon mal mindestens 200,- Euronen auf den Schreibtisch blättert, tut der nichts! Und die Verfahrenskosten für einen EU-weit vollstreckbaren Titel, hier "Zahlungsbefehl" und "Fahrnisexekution", übersteigen den Betrag der Forderung um ein mehrfaches, selbst ohne Armwalt.

      Frage am Rande: Lief der Mailverkehr über iBäh (also mit den langen Codes am Ende) oder direkt? Direckt wäre schlecht, ansonsten ist alles "im System".
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • tanja45701 schrieb:


      Zu den Versandbedingungen habe ich geschrieben, dass ich via Hermes Shop2Shop versende und dass dieser Preis NUR innerhalb Deutshlands gilt.

      Der Versand ins Ausland erfolgt per DHL als Standartpäckchen bis 2 kg zu 8,90 €. Weiterhin habe ich geschrieben, dass der Käufer, falls gewünscht, auch eine andere Versandart ( wie z.B. mit Nachweis) wählen kann

      also hast du das unversichert versendet und die hat per eu-überweisung gezahlt - richtig?

      tanja45701 schrieb:

      natürlich ohne einen Nachweis mitzubuchen, weil sie es ja offensichtlich nicht gewünscht hat und den Zuschlag bezahlte.

      das ist aber lediglich deine vermutung. kann ja auch sein, daß sie dachte, DHL = versicherter versand.
      es gibt sogar in deutschland ne menge leute, die ernsthaft glauben, das päckchen sei versichert und dann dumm aus der wäsche gucken, wenn man denen sagt, daß das eben nicht versichert ist.

      AM Sonntag, dem 1.9. kam dann auch schon eine mail mit der Frage "Wann kommen die Schuhe?".

      solche käufer "liebe" ich... erstmal selbst 8 tage zeit lassen und dann nach 4tagen (2 davon wochenende) schon quengeln.

      Sie schrieb mir, dass bei den Portokosten der Versand ja wohl versichert sein müßte

      nö, das "müßte" gar nix.
      wenn sie das nicht sicher weiß, dann muß sie halt fragen.

      und forderte den Kaufpreis + Portokosten, insgesamt 23, 95 €, zurück.

      nach so kurzer zeit - is klar.
      wenn du nicht direkt an der österreichischen grenze wohnst und sie nicht nur bis zu 100km weiter dauert der versand entsprechend einige zeit. DHL hat ja noch anderes zu tun, als nur dieses eine päckchen zuzustellen.

      Schließlich meldete sie am 3.9. einen Fall wegen Nichterhalt.

      und solche ebayer mag ich noch viel mehr, die nach einem kürzeren zeitraum (6tage incl. wochenende) einen nichterhalt melden als sie selbst für die zahlung (8tage) in anspruch genommen haben. spätestens jetzt hätte die einen platz auf meiner "hab dich lieb"-ebay-liste gewonnen.

      Gestern fragte sie noch einmal via Mail, ob ich bereit wäre, ihr ein Angebot zu machen.

      :lach: sonst noch was?
      wir sind doch nicht bei "wünsch dir was"...

      Also hat sie mich heute negativ bewertet. Sie schrieb, ich wäre eine Abzockerin, unprofessionell, unkooperativ und nicht zu einer Klärung bereit.
      [...]
      Kann ich gegen die Bewertung, speziell gegen die "Abzockerin" etwas unternehmen, bzw sie durch ebay löschen lassen?

      wenn da wortwörtlich "abzockerin" drin steht, dann kannst du das löschen lassen.

      In einer letzten Mail von ihr, die ich heute bekam, erpresste sie mich mit einem Anwalt, falls ich nicht weiter kooperiere.

      naja, die rote hast du doch schon...
      wenn sie weiter was machen will, muß sie erstmal zahlen, denn auch die anwälte in österreich arbeiten nicht für einen warmen händedruck, die wollen geld sehen. wer sagt dir denn, daß die tante die schuhe nicht längst hat und sie ihr a) doch nicht so gefallen b) nicht passen oder c) sie einfach nur geld UND ware haben will?

      Kann ich sie wegen der Erpressung bei Ebay melden?

      kannst du zwar probieren, dürfte aber wenig bringen.
      meist kriegt man dann textbaustein-gefasel, daß einem mitteilt, ebay könnte da nix machen, weil sie nicht alle details kennen blablablabla... :S
      die löschung der negativen bewertung sollte allerdings kein problem sein, wenn da "abzockerin" drin steht.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • petergabriel schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      DU hast den Versand mit PP bezahlt, deine Käuferin hat eine Banküberweisung getätigt?


      Im Eingangsposting steht,daß die Online-Frankierung mit PP durchgeführt wurde.

      Wie die K bezahlt hat,steht da nicht.

      petergabriel

      Nö, das steht da nicht. Aber so wie die K rumhampelt dürfte es wohl eine Überweisung gewesen sein.
      Andernfalls hätte sie nämlich PainPal einschalten können ;)

      Den roten Punkt sollte TE loswerden können, Link hat Schumi schon gepostet.
      Ansonsten, abwarten und Tee trinken!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • (zumindest nach deutschem Recht) Ihmo gilt § 447 wonach hier die Käuferin das Versandrisiko trägt. Da es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, gilt § 447 auch, siehe § 474. Sofern du also nachweisen kannst, dass du die Sache verschickst hast, bist du aus der Leistungspflicht und auch aus der Rückzahlungspflicht raus. Möglich erscheint mir aber, dass du ihr gegenüber einen bestehenden Anspruch gegenüber dem Lieferer abtreten musst, damit sie sich bei ihm schadlos halten kann.
    • lonbinki schrieb:

      (zumindest nach deutschem Recht) Ihmo gilt § 447 wonach hier die Käuferin das Versandrisiko trägt. Da es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, gilt § 447 auch, siehe § 474. Sofern du also nachweisen kannst, dass du die Sache verschickst hast, bist du aus der Leistungspflicht und auch aus der Rückzahlungspflicht raus. Möglich erscheint mir aber, dass du ihr gegenüber einen bestehenden Anspruch gegenüber dem Lieferer abtreten musst, damit sie sich bei ihm schadlos halten kann.

      Das Problem ist aber, dass bei einem Versand als Päckchen eben kein Einlieferungsnachweis ausgehändigt wird.
      Nachweisbar ist derzeit nur, dass das Porto bezahlt wurde und ein Versandaufkleber ausgedruckt wurde.

      Nach logischen Gesichtspunkten sollte man dann auch von einem erfolgten Versand ausgehen (können) .... nur: Seit wann ist Logik eine Sache, mit der Juristen "arbeiten"?
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.