Ware (Michael Kors Handtasche, Leder, Braun JetSet Vip wie Neu - UVP 349€) nicht erhalten

    • löwen_lady7 schrieb:

      Worauf ich Antwotete, wenn das so einfach ist dann wäre die Tasche aschon längst da.

      Mal 'ne kurze Rückfrage hier: ist die Tasche inzwischen da? BTW: Geld zurück ist nicht. Er hat zu liefern. Basta. Punkt. Schluss. Aus. Notfalls indem er eine solche Tasche kauft und Dir dann die schickt.

      BTW: aus dem Angebot:
      [b]Kostenloser Versand[/b]
      Deutschland
      Standardversand (DHL Paket)
      Innerhalb von ca. 4-5 Werktagen nach Zahlungseingang.
      Bezahlt wurde am 19.08. (siehe EP)

      Meine Frage wäre daher nun nur noch: Wo ist die Tasche, die seit einem knappen Monat überfällig ist, Herr Becker?

      Mag ein Anwalt noch so sehr darauf herumreiten, dass eine Lieferfrist von vier Wochen von diversen AG als angemessen angesehen wird - das mag sein, wenn keine gesonderte Vereinbarung über den Zeitraum der Lieferung getroffen wurde und der Gläubiger dann nicht die Bewirkung der Leistung sofort einfordert. Hier haben wir aber eine gesonderte Vereinbarung. Sowohl über die Lieferzeit als auch (nur mal als ergänzender Hinweis) über die Versandform.

      So - und nun der Punkt an dem ich mich möglicherweise unbeliebt mache...

      loewen_lady7, die Vorgehensweise, die Du nun an den Tag legen musst,unterscheidet sich keinen Millimeter von der, die Höchstbieter von abgebrochenen Auktionen an den Tag legen, wenn sie die Schnäppchen einklagen. Mit dem Unterschied, dass Du zum einen die Daten des VK von ebay schon hast und dass Du nicht erklären musst, weshalb aus der abgebrochenen Auktion ein Vertrag zustandegekommen sein soll. Weil die ja nicht abgebrochen wurde. Und netterweise wurden die Daten des VK ja schon verifiziert.

      Also falls die Tasche immer noch nicht da sein sollte, dann los. Leistungsklage, hilfsweise Schadensersatz. Letzterer beschränkt sich allerdings nicht nur auf den Zahlungsbetrag.

      @all:

      Wieso ihr den Käufern immer so lange Nachfristen anratet werde ich nie kapieren. Hier war die Lieferzeit doch klar definiert. Danach ist ziemlich Schluss mit lustig. Angemessene Nachfrist für den Versand einer Ware ist dann genau so lange, wie man braucht um das Teil zur Post zu bringen. Notfalls auch, indem man den Arsch mal extra aus dem Haus bewegt, die "nicht-extra-deshalb-wegwollen-Planung" hatte der VK ja schon in der regulären Lieferfrist drin. Also 24 bis 48 Stunden ab Aufforderung. Das Wort mit Doppel-ck: Zack-Zack. Nach h.M. auch gelegentlich "unverzüglich" genannt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wir haben das Geld bekommen und ich war damit einverstanden. Da ich Angst hatte wenn ich auf die Ware bestehe gar nichts bekomme. Daher war ich froh als wir das Geld wieder hatten. Eigendlich hätte ich lieber Tasche bekommen. Er war seid dem Vorfall ja auch nicht mehr unter, dem mir bekannten Ebaynamen, aktiv. Auch bei den Taschen gucke ich immer mal wieder ob es ein ähnliches Angebot gibt. Vieleicht hätte ich hartnäckiger sein sollen oder hätte nicht gleich damit einverstanden sein sollen das das Geld zurück kommt. Aber ich dachte mir wenn er das Geld so schnell zurück überweisen kann und die Tasche nicht, dann gibt eswohl auch keine Tasche.
    • Löschbert ist im Herzen wohl noch immer in erster Linie Anwalt, entsprechend sein Ratschlag hier. Ne, im Ernst ich weiß nicht, ob das unter gegebenen Umständen nicht die beste Lösung ist. Deine Tasche hast Du zwar nicht, sparst dir aber eine Menge Zeit, der Anwalt ist traurig, denn er hat nichts verdient. Je nachdem wie groß die Differenz zwischen dem Geldbetrag und dem Marktpreis so einer Tasche ist, musst Du Dir schon überlegen, ob das Ganze Sinn macht. Dann klopft Dir halt der Richter samt Anwalt auf die Schulter und sagt: "Du bist im Recht! Gut gemacht.", ob das Ganze die dabei verlorene Lebenszeit wettmacht? Ich will damit keinesfalls Sagen, dass man seine Rechte nicht wahrnehmen sollte, nur abwägen, das sollte man schon.