Was gehört zum Lieferumfang

    • senseman schrieb:

      der normalo schraubstock wird mit 2- 3 schrauben befestigt links und rechts und eine hinten unter der spindel aber auch egal.

      [...]
      Gib mal in der Gockel-Bildersuche nur "Schraubstock" ein, da wirst Du die meisten Treffer mit 4 Löchern haben. Der in der Auktion abgebildete ist aber tatsächlich einer, der nur mit 2 oder 3 Schrauben befestigt ist.

      Bildqualität ist lausig, daher in der Vergrößerung auch nur mühselig erkennbar.

      vanvog schrieb:

      Erkennt jemand auf dem Bild Schrauben, von denen die Rede ist? Ich sehe da nichts.

      Du nicht, andere schon. Und das auch schon vor der Ausschnitt-Vergrößerung.


      Und außerdem verstehe ich langsam so einige(s) hier nicht mehr, vor allem die Vergleiche mit allen möglichen anderen Sachen (Fernseher, Autoradio, usw. ...).

      Der Schraubstock ist auf dem abgebildeten Werktisch mit dem Werktisch verschraubt, also nach landläufiger Deutung "fest verbunden" — also nicht wie die Schraubzwingen-Modelle (meist kleinerer) Schraubstöcke nur abnehmbar befestigt.

      Dass nicht vorher angefragt wurde, ist nicht mehr zu ändern. Berliner würden sagen "jelatscht is jelatscht". :)

      Da aber hier — ob vorsätzlich oder fahrlässig — durch den Anbieter eine Artikelabbildung eingestellt wurde, aus der man durchaus das Verkaufsangebot als "Werktisch mit Scharubstock" deuten könnte, sollte aus meiner Sicht die einvernehmliche Aufhebung des Deals und ggf. SCO durch den VK der sauberste Weg sein.
      Bilder
      • Schraubstock.png

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      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

    • Wenn das jetzt ein Foren-Frischling gefragt hätte, hätte ich das ja noch verstanden ..., ... aber Du?

      SCO = second chance offer = Angebot an zweithöchsten Bieter ---- seit x Jahren in allen möglichen und unmöglichen Foren verwendetes Kürzel, wenn es um iBäh geht.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • dieselente schrieb:


      Wenn das jetzt ein Foren-Frischling gefragt hätte, hätte ich das ja noch verstanden ..., ... aber Du?

      SCO = second chance offer = Angebot an zweithöchsten Bieter ---- seit x Jahren in allen möglichen und unmöglichen Foren verwendetes Kürzel, wenn es um iBäh geht.


      :lach:

      ich nenn sowas nicht bei der englischen bezeichnung, sondern wie es hier in DE genannt wird: "angebot an den unterlegenen bieter" :)
      bin auch zu wenig in den ebayforen, wo diese kürzel wohl häufiger vorkommen, als das ich solche abkürzungen langfristig behalte. SCO ist mir schon begegnet, aber ich hab das bald wahrscheinlich schon wieder vergessen, was das heißt, weil ich das einfach so gut wie nie benutze.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Darf ich mal auf diese höchstrichterliche Entscheidung hinweisen:



      "Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs
      (BGH, Urteil vom 12. Januar 2011, Az. VIII ZR 346/09) sind Produktfotos im
      Internet, die einen bestimmten Lieferumfang erkennen lassen bzw. eine bestimmte
      Ausstattung des Verkaufsgegenstandes zeigen, für den Kaufvertrag genauso
      bindend wie die Artikelbeschreibung in Textform.


      In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein gewerblicher
      Verkäufer ein beschädigtes Unfallfahrzeug in einer Internet-Restwertbörse zum
      Verkauf angeboten. Die Produktbilder zeigten ein Kfz mit Standheizung. In der
      Artikelbeschreibung wurde eine Standheizung als zum Lieferumfang gehörend nicht
      aufgeführt. Dementsprechend baute der Verkäufer die Standheizung auch noch vor
      der Abholung des Fahrzeugs durch den Käufer wieder aus. Der Käufer, der sich
      auf das Bild verlassen hatte, klagte – nachdem er auf eigene Kosten
      „nachgerüstet“ und eine gebrauchte Standheizung in das Kfz eingebaut hatte –
      auf Schadensersatz. Der Verkäufer berief sich auf seine Artikelbeschreibung, in
      der von einer Standheizung nicht die Rede war."
    • Welch eine Diskussion...

      Die angeführte Klimaanlage war eine fest verbaute Ausstattung des Autos.

      "Fest verbunden" scheint hier eine echte Argumentationsgrundlage zu sein. Das gilt auf jeden Fall immer für Immobilien. So gehört bei Übereignung jeder Strauch im Garten und auch die Einbauküche zum Kaufgegenstand - sofern sie nicht vertraglich ausgeklammert werden. Das ist aber eine Sonderregelung innerhalb des Kaufrechts wie die Notarpflicht für Übereignung.

      Hier handelt es sich um ein bewegliches Gut. Da gilt der Grundsatz, dass der Gegenstand nicht mehr einzeln wirtschaftlich nutzbar sein darf, um nicht getrennt betrachtet zu werden. Das ist bei einer Werkbank ohne Schraubstock nicht der Fall.
    • alte eule,

      Fest verbunden ist auch "miteinander verschraubt".

      Schrauben kann man lösen, eine Klimaanlage ist auch per Schrauben zu lösen und ausbaubar.

      Das Urteil zielt. m.Ea. klar auf die zum Lieferumfang gehörenden Teile ab.
      Bestimmt aber nicht ist damit gemeint, dass Teile unter Hinterlassen von Löchern ohne weiteres abgebaut werden dürfen.

      Was anderes wäre ein Deko-Blumentopf auf dem Tisch gewesen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Und noch etwas:

      nach den ebay-Regeln ist es alleine Sache des Verkäufers, seinen Artikel genau zu beschreiben. Ich lese im Auktionstext nicht "der Schraubstock gehört nicht zum Lieferumfang"

      Alle möglichen Mißverständnisse gehen nach den ebay-Regeln zu Lasten des Verkäufers - nie zu Lasten des Käufers!
    • alte eule,

      mit Deinem Satz

      "Da gilt der Grundsatz, dass der Gegenstand nicht mehr einzeln
      wirtschaftlich nutzbar sein darf, um nicht getrennt betrachtet zu
      werden. Das ist bei einer Werkbank ohne Schraubstock nicht der Fall"

      liegst Du falsch. Ausweislich des Fotos und fehlender textlichen Einschränkung ist das verbundene Teil im Ganzen und nicht in Teilen angeboten und verkauft worden.

      Einen losen Schraubstock hätte man für das Foto runtergenommen. Der fest verbundenen Schraubstock gehört zum angebotenen Lieferumfang.
    • dieselente schrieb:

      Und außerdem verstehe ich langsam so einige(s) hier nicht mehr, vor allem die Vergleiche mit allen möglichen anderen Sachen (Fernseher, Autoradio, usw. ...).

      Der Schraubstock ist auf dem abgebildeten Werktisch mit dem Werktisch verschraubt, also nach landläufiger Deutung "fest verbunden" — also nicht wie die Schraubzwingen-Modelle (meist kleinerer) Schraubstöcke nur abnehmbar befestigt.

      Dass nicht vorher angefragt wurde, ist nicht mehr zu ändern. Berliner würden sagen "jelatscht is jelatscht". :)

      Da aber hier — ob vorsätzlich oder fahrlässig — durch den Anbieter eine Artikelabbildung eingestellt wurde, aus der man durchaus das Verkaufsangebot als "Werktisch mit Schraubstock" deuten könnte, sollte aus meiner Sicht die einvernehmliche Aufhebung des Deals und ggf. SCO durch den VK der sauberste Weg sein.


      Da immer weiter ausgeholt wird und wurde, habe ich das hier noch mal einkopiert.

      Ich hatte eine Diskussion über "fest verbunden" mal mit einem TÜV-Sachverständigen, als es um eine (ohnehin bei mir damals genehmigte) Rundumleuchte am Fahrzeug ging, die ich zur Vermeidung von Diskussionen mit der "Rennleitung" eintragen lassen wollte. In meinem Fall war die auf einem Dachbügel (wie Skihalter) montiert.
      Seine Definition: Wenn das Teil ohne Zuhilfenahme von Werkzeug abnehmbar ist, gilt es als abnehmbar. Wenn ich ein Werkzeug wie Schraubenschlüssel oder Schraubendreher benötige, um es vom Fahrzeug zu trennen, gilt es als fest verbunden.

      Diese Definition ist und war kein Einzelfall.

      Und genau an dieser Definition mache ich meine oben einkopierte Einschätzung einer irreführenden Kombination aus Abbildung und textlicher Beschreibung fest.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • Erpel,
      es geht mir nicht um die Definition von "fest verbunden". Die ist mir klar.

      Aber ich frage hier zur vielleicht besseren Verständlichkeit mal umgekehrt. Wäre hier der Schraubstock angeboten worden, hättet ihr die Lieferung der Werkbank auch erwartet? Die war schließlich (ganz) mit auf dem Bild und wäre im Gegensatz zum beim Schraubstock genau angegeben Maßen mit nicht einem Wort erwähnt worden.

      Edit:

      Ich gehe sogar noch weiter. Im Gegensatz zu einer Werkbank ohne Schraubstock ist ein Schraubstock ohne Werkbank nicht einmal alleine nutzbar.
    • Ich gehe mit :D

      Ein Schraubstock ohne Werkbank ist insofern nutzbar, als ich ihn mir an jede beliebige Zimmertür schrauben kann!
      Da Pferd von hinten aufzäumen ist hier gewagt.
      Wäre nur der Schraubstock angeboten, wäre es wohl auch so bechrieben.
      Und da liegt ja der Pfeffer im Hasen. In die vorliegende AB kann einiges hineininterpretiert werden.
      In einem evt. Rechtstreit sähe ich da durchaus Chancen für den K.
      Nur soweit möchte TE nicht gehen, was auch vernüftig ist.

      Festgehalten werden kann aber, daß ein Artikelbild zur Auktionsbeschreibung gehört!

      Die Kategorie ist übrigens nicht belastbar, oder gibt es bei IBäh eine Kategorie "Werkbank mit Schraubstock"?
      Hier geht es nämlich nicht um (nicht von dir) aufgeschnapptes "Wissen" in Richtung Pappenverkäufer.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Wir deuten um,

      damit der Vk verwirrt wird und nachgibt:

      aus dem angebotenen Tisch(Überschrift und Text)machen wir Tisch mit Schraubstock(Foto,auf dem auch noch einiges andere zu sehen ist).

      Mehr oder minder erpresserisch weisen wir den Vk darauf hin,damit dieser nachgibt.

      Wenn ja":erfolgreich" Schnäppchen gemacht(und man denkt:was für ein Weichei..)

      Wenn nein:ausweinen in einem genehmen Forum,damit man dort weitere Tricks und Argumente erfährt,seinen Kopf durchzusetzen.

      Um letzteres geht es hier,um nichts weiteres!

      petergabriel

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    • petergabriel:

      ich finde Deine Art, die Diskussion auf eine Ebene zu bringen, die den Käufer diskreditiert, nicht in Ordnung.

      Man kann gegensätzliche Auffassungen auch anders vertreten!

      Zum Inhalt: Auktionen haben den gegensätzlichen Erwartungshorizont, dass Käufer ein Schnäppchen und Verkäufer einen besonders guten Preis erzielen möchten.


      Das hat nichts mit Moral zu tun. Das Ergebnis einer Auktion steht immer erst nach deren Ende fest. Dann den einen oder anderen wegen des Auktionsergebnisses, für das er nichts kann (!) mit dem Adjektiv erpresserisch zu belegen, geht an der Sache vorbei. Das Zivil-Recht ist demzufolge auch frei von dieser Betrachtungsweise.
    • wer so eine beschreibung "verbricht", der muß sich nicht wundern, wenn das dann probleme gibt.
      was nicht dazu gehört, muß man halt aufschreiben.
      der verkäufer scheint aber auf seinem standpunkt geblieben zu sein, denn der käufer hat bereits negativ bewertet.

      auch ein knaller:
      dieser verkäufer bietet PAYPAL in verbindung mit "nur abholung!" an :wallbash
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • War ich unzutreffend?

      a)habe ich etwas sachlich unzutreffend ausgedrückt??

      b)ich spitze eben gerne zu:hier wird eine einwandfrei verlaufene Auktion mit zutreffender Artikelbeschreibung schlicht umgedeutet,so daß der VK ins Unrecht und der K ins Recht gesetzt wird,

      c)eine Reihe von Äußerungen sieht die Sache genauso wie ich:

      (d)warum werde ich aber dann in schulmeisterlichen To "zurechtgewiesen"?? Klar,ich bin ja der bekannte Rüpel........,da gehört das mittlerweile zum "guten Ton"":petergabriel Bashing" nennt man das,aber:WTF))

      e)wie ich sehe,ist der Vk hart geblieben,dafür hat er eine neg.Bewertung bekommen.Ich beglückwünsche ihn zu seiner konsequenten Haltung,was mich darin bestärkt,daß er das Verhalten des K genauso sieht wie ich!

      f)was ist daran nicht in Ordnung,PP bei Abholung zu akzeptieren? Wieso ist das "ein Knaller"?? Ach ja,ich vergesse:dann kann man nicht mehr runterhandeln,wenn der ersteigerte Gegenstand einen "unsichtbaren" Fehler hat,denn merke:gebraucht muß mindestens "wie neu" sein!

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • petergabriel schrieb:

      damit der Vk verwirrt wird und nachgibt:

      aus dem angebotenen Tisch(Überschrift und Text)machen wir Tisch mit Schraubstock(Foto,auf dem auch noch einiges andere zu sehen ist).

      Mehr oder minder erpresserisch weisen wir den Vk darauf hin,damit dieser nachgibt.

      Wenn ja":erfolgreich" Schnäppchen gemacht(und man denkt:was für ein Weichei..)

      Wenn nein:ausweinen in einem genehmen Forum,damit man dort weitere Tricks und Argumente erfährt,seinen Kopf durchzusetzen.

      Um letzteres geht es hier,um nichts weiteres!

      petergabriel

      Das möchte ich nicht unkommentiert stehen lassen!
      Überschrift/Text und Artikelbild gehören insgesamt zur Artikelbeschreibung, ob dir das passt oder nicht.
      TE ist hier nicht aufgetreten in irgendeiner weinerischen Art oder mit "erpresserischen" Gedanken.
      Vielmehr ging es wohl darum, den unvollständigen Artikel nicht haben zu wollen. Das ergibt sich aus dem Lesen und Verstehen des EP, was aber wohl nicht jedem gegeben ist!

      Aber der eine meint auf 2 oder 4 Löcher rumreiten zu müssen und der andere haut auf das Blech "der arme VK soll genötigt werden".
      Beides völlig am Thema vorbei!

      Und nochmals:
      Ich sähe bei einer juristischen Auseinandersetzung durchaus Erfolgschancen für TE, nur ist dieser daran überhaupt nicht interessiert.

      Das lese ich jetzt erst:
      "f)was ist daran nicht in Ordnung,PP bei Abholung zu akzeptieren? Wieso
      ist das "ein Knaller"?? Ach ja,ich vergesse:dann kann man nicht mehr
      runterhandeln,wenn der ersteigerte Gegenstand einen "unsichtbaren"
      Fehler hat,denn merke:gebraucht muß mindestens "wie neu" sein!"

      Wenn TE so drauf wäre, wie du mutmaßt, hätte er mit PP bezahlt, abgeholt, einen Fall bei PP gemeldet und kostenlos eingekauft!
      Und jetzt lasse ich dich im Tal der Ahnungslosen weiterwandern :wallbash
      P.S. Deine Unterstellungen ggü. TE sind unverschämt!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

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    • petergabriel:

      zu a) ja
      zu b) das war nicht zugespitzt, sondern eine unangebrachte moralisierende Qualität in eine Sachdiskussion eingebracht
      zu c) das allgemeine Volksempfinden hat nach meiner Information zum BGH Urteil schlagartig abgenommen
      zu d) schulmeisterlich? Warum schon wieder diese "rüpelhafte" BW. Und noch etwas: rüpelhafter Ton gehört nicht zum "guten" Ton.
      zu e) der Käufer hat bei dem Streitwert wohl nicht anders gekonnt als den VK rot zu bewerten. Es ist nicht jedem gegeben, "Grundsatzurteile" zu erfechten.
      zu f) PP und Barzahlung sind eine Steilvorlage für betrügerische Käufer.
    • Wie auch immer - ob der Schraubstock nun zum Lieferumfang gehören müsste oder nicht (ich meine immer noch "Nein" - da dieses Urteil ein völlig anderer Fall ist): Ich bleibe dabei und sehe den "bösen Buben" eher beim Käufer. Der hat imho die Anfängerfehler des VK gnadenlos ausgenutzt und jetzt auch noch unnötigerweise rot bewertet (wollte der Käufer sich anfänglich nicht "einvernehmlich" auf Vertragsrücktritt einigen: die Bewertung sieht nicht danach aus).

      Und diese merkwürdige Gebotsauslotung hat Gschmäckle... auch dabei bleib ich.
      Status: inaktiv

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von blaccbox ()