Blackboxx: bei Auktionen gibt es zwar Anfängerfehler, aber dafür ist alleine der jeweilige Verkäufer verantwortlich. Insofern kann der Käufer ( der ja vor Auktionsende nie weiß, ob er der Auktionsgewinner ist ) auch keinen Fehler gnadenlos ausnutzen. Mangels dessen auch kein böser Bube sein.
Grundlage jeder ebay-Auktion ist nun einmal, dass der VK alleine für sein Angebot veranwortlich ist. Macht er einen Fehler, muß er dafür haften. ( da ist das zivile Recht gnadenlos ) - es sei denn, er könne sich auf § 119 BGB zurückziehen. Für Emotionen bleibt da kein Raum. Es gibt ja auch keine Verschuldenshaftung hier, sondern eine objektive Betrachtung, Du hast gemacht, also ist es so.
Das Kauferlebnis war negativ - daher eben rot. Auch da ist der VK in der Abwägungspflicht. Er mußte bei Ablehnung der Käuferforderung, zu liefern was auf dem Foto zum Werktisch gehörte, damit rechnen, dass er rot bewertet wird. Der Versuch einer Einigung hätte m.Ea. anders aussehen müssen und da war der VK in der Vorhand. Er hätte einen Fehler zugeben können, den K bitten, nicht darauf zu bestehen und einen ( akzeptablen ) Vorschlag machen können.
Grundlage jeder ebay-Auktion ist nun einmal, dass der VK alleine für sein Angebot veranwortlich ist. Macht er einen Fehler, muß er dafür haften. ( da ist das zivile Recht gnadenlos ) - es sei denn, er könne sich auf § 119 BGB zurückziehen. Für Emotionen bleibt da kein Raum. Es gibt ja auch keine Verschuldenshaftung hier, sondern eine objektive Betrachtung, Du hast gemacht, also ist es so.
Das Kauferlebnis war negativ - daher eben rot. Auch da ist der VK in der Abwägungspflicht. Er mußte bei Ablehnung der Käuferforderung, zu liefern was auf dem Foto zum Werktisch gehörte, damit rechnen, dass er rot bewertet wird. Der Versuch einer Einigung hätte m.Ea. anders aussehen müssen und da war der VK in der Vorhand. Er hätte einen Fehler zugeben können, den K bitten, nicht darauf zu bestehen und einen ( akzeptablen ) Vorschlag machen können.