rincewind schrieb:
Und erstatten kann er ja wohl, solange ein Fall offen ist auch nix, oder?
Doch, es gibt einen Button "Vollständige Rückerstattung" (sinngemäß) im Fall selbst, der dem Käufer das virtuelle Geld gutschreibt und den Fall automatisch schließt.
Sollte allerdings die Kohle bereits auf dem Weg zum Bankkonto gewesen sein, geht das nicht, weil die erforderliche Deckung des PayPal-Accounts fehlt. Dann müßte der gefrostete Account erst wieder befüllt werden.
Vielleicht meintest du das hier @rincewind:
Früher gab es sogar die folgende kuriose Situation: Wenn ein Konflikt kam, während der Account nicht mit dem entsprechenden Betrag bestückt war und deshalb in Minus rutschte, mußte man a) den Account auf null bringen, um überhaupt handlungsfähig zu sein, d.h. den Fehlbetrag aus dem Konflikt ausgleichen und b) denselben Betrag nochmal aufladen, um die Rückerstattung vorzunehmen, da man aus gesperrtem Guthaben, daß nicht bei Falleröffnung positiv vorhanden gewesen war, nicht rückerstatten konnte. Der einbehaltene Teil zählte quasi doppelt. Nach der Rückerstattung und der Aufhebung des holds konnte man das dann nicht mehr eingefrorene Guthaben wieder abbuchen.
Da ich allerdings schon seit ewigen Zeiten keine entsprechenden Berichte mehr gelesen habe, gehe ich davon aus, daß PayPal dieses Problem mittlerweile abgeschafft hat.
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