Klagewelle gegen Raupkopierer

    • Klagewelle gegen Raupkopierer

      68 deutsche Musiktauscher zittern

      Jetzt ist auch in Deutschland Schluss mit dem fröhlichen Musiktauschen im Internet. In den nächsten Tagen sollen 68 Hardcore-Tauscher verklagt werden, kündigte der Branchenverband IFPI heute in Berlin an. Weitere Prozesse dürften folgen.

      Nicht mehr tatenlos zusehen

      Die deutsche Musikindustrie startet erstmals Verfahren gegen Nutzer von Tauschbörsen. In einer ersten Klagewelle haben der Branchenverband (IFPI) und die von ihr beauftragte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch insgesamt 68 Strafanzeigen erstattet. "Nutzer von so genannten Tauschbörsen, die Musik illegal im Internet anbieten, müssen jetzt auch in Deutschland mit Rechtsverfahren rechnen", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender des deutschen IFPI-Ablegers.

      Es gebe im Internet millionenfach illegale Musikangebote. Die Phonowirtschaft könne dem nicht mehr tatenlos zusehen, während der Musikabsatz stark einbreche, betonte Gebhardt. "Wir gehen deshalb jetzt auch gegen diese illegalen Anbieter mit rechtlichen Schritten vor."

      Mit Klagen aus der Pleite?

      Mit Klagen hatte die Musikindustrie schon länger gedroht - in den USA laufen entsprechende Verfahren bereits seit Monaten. Hierzulande blieben Tauschbörsennutzer bislang jedoch ungeschoren. Die IFPI konzentrierte sich zunächst auf illegale Musikangebote auf Webseiten oder ftp-Servern. Nach eigenen Angaben wurden über 4000 Anbieter in den letzten Jahren belangt und "einige Millionen illegale Musikangebote" vom Netz genommen.

      Um Nutzer von Tauschbörsen zu überführen, benötigt die IFPI Unterstützung der Internetprovider, denn nur diese können die beim Tauschen benutzte IP-Adresse einem Benutzer zuordnen. Weil die Provider die Identitäten ihrer Kunden aber nicht einfach so herausgeben, hat die IFPI über ihren Anwalt zunächst 68 Strafanzeigen gegen unbekannt erstattet. Die Staatsanwaltschaft habe die Provider zur Information verpflichtet und Strafverfahren eingeleitet, teilte die IFPI mit. Sobald die Identitäten der Dateitauscher bekannt sind, wollen die Rechteinhaber Zivilverfahren einleiten und Schadensersatz geltend machen.

      Klagen gegen 247 Personen in vier Ländern

      Die beschuldigten Personen hätten urheberrechtlich geschützte Musik in erheblichem Umfang ins Internet gestellt und Dritten zum Herunterladen angeboten. Damit haben sie die Rechte der Textdichter, Komponisten, ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller missachtet. Sie müssten nun die Folgen ihres verbotenen Handelns tragen, hieß es. Ähnlich wie in Deutschland werde auch in Dänemark, Italien und Kanada vorgegangen. In diesen drei Ländern laufen nach IFPI-Angaben 179 weitere Verfahren, sodass inklusive Deutschland 247 Personen auf der Klageliste stehen. Die Betroffenen müssten mit Tausenden Euro Schadenersatz rechnen.

      Ob die Verfahren so glatt über die Bühne gehen, wie es sich die Musdikindustrie vorstellt, ist ungewiss. Juristen wie der Hannoversche Medienrechtsexperte Joerg Heidrich halten den Ausgab entsprechender Verfahren für offen. Vor allem der Nachweis des durch Musiktauschens entstandenen Schadens dürfte alles andere einfach sein, meint Heidrich.

      Die Musiklobbyisten hatten auf verschiedenen Wegen versucht, die in ihren Augen umsatzschädigende Tauscherei einzudämmen. So wurden "mehr als 30.000 illegale Anbieter" per Kurznachricht vor dem Musiktauschen gewarnt. Genutzt wurde dabei die in der P2P-Software integrierte Instant-Messaging-Funktion. Auch 1300 große Unternehmen und mehrere Hundert Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen wurden angeschrieben und auf Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen hingewiesen.

      20 Prozent Umsatzeinbruch

      "Wer Musik aus dem Internet beziehen will, der kann inzwischen auch in Deutschland jede Menge legale Musikdienste nutzen", betonte IFPI-Chef Gebhardt. Er verwies auf Angebote von T-Online, OD2 und die im März gestartete Plattform Phonoline. "An legalen, komfortablen, umfangreichen und sicheren Diensten ist also kein Mangel."

      Die Schäden, die die Musikwirtschaft durch illegale Internetangebote erleide, seien immens. Im vergangenen Jahr gingen die Erlöse der Branche um fast 20 Prozent zurück. Statt 223 Millionen Tonträgern (2002) wurden 2003 nur noch 183 Millionen verkauft. Der Umsatz sei damit schon das sechste Jahr in Folge gesunken, erklärte Verbandsgeschäftsführer Peter Zombik.

      Er machte neben den illegalen Downloads auch das massenhaftes Musikkopieren dafür verantwortlich. Das Brennen von Privat-CDs habe in Deutschland alarmierende Ausmaße angenommen. Etwa 325 Millionen CD-Rohlinge seien 2003 in Privathaushalten mit Musik bespielt worden. Die Phonoverbände hoffen, dass eine Novelle des Urheberrechts, die zur Zeit in Arbeit ist, die Möglichkeit der Privatkopie stark einschränkt.

      Die Zahl der illegalen Musikdownloads in Deutschland bezifferte die IFPI auf gut 600 Millionen (Jahr 2003). Die Zahl der Internet-Downloader ist den IFPI-Angaben zufolge 2003 von 6,4 Millionen auf 7,3 Millionen gestiegen. Mehr als 98 Prozent von ihnen hätten kostenlose Angebote genutzt, sagte Gebhardt. Downloader geben wegen der Nutzung illegaler Angebote wesentlich weniger Geld für Musik aus, hieß es.

      Dem widerspricht allerdings eine neue Studie der Harvard University und der University of North Carolina. "Wir haben festgestellt, dass File Sharing nur einen begrenzten Einfluss auf die Musikverkäufe hat", heißt es in dem Papier. Die Forscher hatten im Jahr 2002 17 Wochen lang Musikdownloads und Verkäufe in Plattenläden beobachtet. Die Auswirkungen der P2P-Börsen seien "statistisch nicht von Null zu unterscheiden", schreiben die Forscher.
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    • LOL Ich kopiere weiter :D

      <LOL> na ja :) es gibt da einen kleinen aber feinen unterschied
      zweischen Sharing und Verkaufen ... Zweiteres ist nut auf Profit
      ausgerichtet, wobei die MIndustrie da wahrscheinlich keinen
      Unterschied macht... na ja,

      kopiere grade all meine Daten von meine vielen hunderten CDs
      auf DVD :D hab aber gar nicht soviel na ja bloß 170CDs, macht
      macht etwas 20 DVDs :) 4GB DVDs.
      Share & Care :D Hirntot.de
    • Abmahnungen Emule Torrent

      Einen Freund von mir hat es nun erwischt und rief mich mal zu helfen. Nach einiger Recherchen habe ich 100te betroffene gefunden, den es nun auch so geht.
      So sieht das ganze den aus.

      Abmahnung Dez. 2006
      RA: Dr. Karl Urmann & Wagner
      Auftraggeber: Koch Media
      angeblich zum upload freigegebene Datei im September 2006:
      Gilde 2
      Client: torrent
      50€ Schadensersatz
      100€ RA - Gebühren

      2.
      Mahnung Jan 2007
      RA: Dr. Karl Urmann & Wagner
      Auftraggeber: Koch Media
      angeblich zum upload freigegebene Datei im September 2006:
      Gilde 2
      Client: torrent
      1146€

      Mit Ipadresse und Urzeit, Dateiname.

      Informationen hier und Dieverse anderre Foren.
    • Re: Klagewelle Gegen Raubkopierer

      Haben denn die Abnahmer irgentwelche rechtsgültige Beweise ?

      Ich würde mir da zB. mal ein exaktes Protokoll der Personenermittlung zeigen lassen. Auf welchem Wege wurde aus der IP der Anschlußinhaber ermittelt ? Gab es dazu eine gerichtliche Anordnung ? Wurden die Fristen gewahrt (zB. sind bei dynamischen IPs die Zuordnungen IP<->Kunde IMHO direkt nach dem Wechsel zu löschen ... vor einiger Zeit waren es wohl mal 24h).

      Bei solchen Kleinigkeiten ist die deutsche Jusiz nicht so schnell, daß man binnen 24h (-> bei DSL: Zwangstrennung und neue IP) die nötigen Beweise sicherstellen kann. Somit ist die Chance, einen verwertbaren Beweis zu erhalten, äußerst gering. Wenn die Datensätze nicht rechtzeitig gelöscht wurden, dann dürfte das nicht nur einen unzulässiges Beweismittel sein, sondern gleich noch ein eklatanter Rechtsverstoß seitens des Providers (dann wohl gleich in abertausenden Fällen).

      Ergo: keine Panik machen lassen. Schön sauber alles auf den Tisch legen lassn und Stück für Stück demontieren. Wenn's geht auch gleich Rechtsverstöße der anderen rigeros ausnutzen.

      Meine perönliche Meinung (als Nicht-Jurist) dazu.


      cu
    • RE: Klagewelle Gegen Raubkopierer

      Soweit ich weiß, müssen die Provider speichern, welchem Anschluß welche IP zu welcher Zeit zugeordnet war. Und das nicht nur 24 Stunden. Damit ist jeder Anschluß eindeutig identifizierbar. Man weiß zwar nicht, wer da am Rechner saß, aber im Zweifel haftet der Anschlußinhaber.

      Bester Schutz vor solchen Abmahnungen: Immer legal handeln und Grauzonen nach Möglichkeit meiden.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Klagewelle Gegen Raubkopierer

      aber im Zweifel haftet der Anschlußinhaber.


      Sorry, niehls, da muß ich dir ganz eindeutig widersprechen. Wir hatten dieses Thema gerade auch ganz frisch in einem Rechtsforum. Die Industrie würde das gerne so sehen, aber dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, weder zivil- noch strafrechtlich.
      Bei Anschlüßen gibt es keine Halterhaftung, es muß zweifelsfrei nachgewiesen werden, wer den Verstoß begangen hat.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Klagewelle Gegen Raubkopierer

      Hab aber schon über mehrere solcher Urteile gelesen. Außerdem bräuchten sich ja dann die Eltern keinen Kopf machen, wass die Junioren am PC anstellen., denn Eltern nicht am PC = keine Haftung - Kinder nicht oder nicht voll Geschäftsfähig = auch keine Haftung. wer haftet denn dann?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
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    • RE: Klagewelle Gegen Raubkopierer

      Zur Elternhaftung hier auf vier Seiten nachzulesen:

      123recht.net/article.asp?a=241

      Eltern müssen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, um haftbar gemacht zu werden. das dürfte für das nicht grundsätzlich gelten.
      Da aber die Eltern zumindest den zivilrechtlichen Schaden begleichen, weil das Kind dafür keine Mittel hat, bleibt es in der Praxis doch an ihnen hängen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Klagewelle Gegen Raubkopierer

      Hier noch ein Artikel, der das Thema kontrovers diskutiert.

      anwalt-seiten.de/artikel/sec9/99.html

      Ergebnis:

      Der Anschlußinhaber kann in manchen Fällen haftbar gemacht werden, eine grundlegende Haftungspflicht gibt es aber nicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Klagewelle Gegen Raubkopierer

      Wie mans macht, ist es falsch. Typisch Deutschland. :O
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.