Wer hat es geschafft, eine Sperre wieder loszuwerden?

    • *alte_eule* schrieb:

      Das halte ich jetzt aber mal schlichtweg für ein Gerücht. Kannst du das belegen?
      Natürlich, das geht aber auch aus deren Datenschutzerklärung hervor. Unter Offenlegung.

      pages.ebay.de/help/policies/pr…cy.html?rt=nc#Offenlegung
      Wir können Ihre personenbezogenen Daten außerdem weitergeben an:
      Strafverfolgungs- oder andere Behörden oder Dritte aufgrund eines
      Auskunftsersuchens im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren oder
      wegen eines Verdachts einer Straftat, einer rechtswidrigen Handlung oder
      andere Handlungen, aus denen sich für uns, Sie oder ein anderes
      eBay-Mitglied eine rechtliche Haftung ergeben kann. Dabei können von uns
      die folgenden personenbezogenen Daten offengelegt werden: aktueller und
      bisherige(r) Mitgliedsname(n), Name, Ort, Bundesland, Telefonnummer,
      E-Mail-Adresse, Betrugsbeschwerden und Gebots- und Angebotsübersicht und
      alle anderen Informationen, die wir für relevant halten.
      eBay ist Geil!
      Müllabfuhr ist nur einmal die Woche, eBay ist jeden Tag :thumbup:
    • Vom 21.09.2013


      Sehr geehrter Herr ,

      vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie möchten, dass wir Ihnen die Kontaktdaten des Mitglieds "xxxxx", die Sie für einen Rechtsstreit benötigen, zusenden, Gern helfe ich Ihnen weiter.
      Ich habe Ihnen die bei uns hinterlegten Kontaktdaten des Mitglieds zusammengestellt:

      Mitgliedsname: xxxxx

      E-Mail-Adresse: xxxxi@gmx.de
      Name: xxxx xxxx

      Anschrift:
      xxxxx
      50969 Köln, DE

      Um
      die Telefonnummer zu erfahren, rufen Sie bitte bei der Auskunft an. Aus
      datenschutzrechtlichen Gründen darf eBay die Telefonnummern von
      Mitgliedern nicht weitergeben.

      Ich wünsche Ihnen noch ein angenehmes Wochenende.
      Mit freundlichen Grüßen
      xxxx xxxx
      eBay-Sicherheitsteam








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    • pandarul schrieb:

      In der Praxis antwortet eBay aber allenfalls auf Briefe (ganz altmodische aus totem Holz jetzt) von Rechtsanwälten.


      Mit Rechtsanwälten und den Strafverfolgungsbehörden habe ich kein Problem in der "Glaubensfrage". Damit, dass Max Meier mal eben schriftlich anfragt, ohne dass er vorher in einem geschäftlichen Verhältnis als abgebrochener Höchstbieter o.ä. stand aber sehr wohl.
      Genau das wollte ich mit meiner Nachfrage zum Ausdruck bringen.
    • Ich wollte es eben sagen, daß eBay die Daten rausrückt, wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen sein könnte (z.B. Gebotsstreichung), ist bekannt und auch richtig.

      Gegen den von @eule benannten Max Meier spricht, daß eBay gesetzeskonform nur herausgeben darf, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann, und dazu reicht eine E-Mail nicht, wohl aber die anwaltliche Versicherung, daß z.B. ein Wettbewerbsverhältnis besteht.

      Natürlich kann auch ein Normalsterblicher diese Glaubhaftmachung angehen, z.B. mit beglaubigter Ausweiskopie, Gewerbeschein und co. in den Anlagen. Per E-Mail? Nö...
    • lollypop schrieb:

      Eine Mail an eBay genügt um an die Realdaten zu gelangen.


      Genau das war aber angegeben, um an die Daten für eine Abmahnung zu kommen.

      Es ist auch bekannt, dass eine Mail genügen kann, wenn ein Auktionsabbruch stattgefunden hat, sofern diese über den Account, der geboten hat, verfasst wird.
      Alternativ wird die beim Account hinterlegte Mail-Adresse genutzt und der betroffene Account benannt.