Hallo Zusammen!
ich bin leider gerade etwas ratlos; aber vielleicht finde ich ja hier etwas Hilfe!? Wäre jedenfalls super....
Ich habe vor einigen Wochen ein Handy auf Ebay versteigern wollen. Mir ist die Geschichte mit vorzeitig beendeten Auktionen bekannt. Um so schlechter fand ich die Situation, als das Handy während der Auktion den Geist auf gab (wohl gebrickt....). Das ist so natürlich ein bes**** Zufall. Also habe ich die Auktion ab gebrochen und dem Höchstbietenden gleich erklärt, was vor gefallen ist. Ich dachte so weit sei das mal kein Problem!
Aber: der Höchstbietende ist der Meinung, dass durch meine weitere Benutzung ich durchaus durch eigenes Verschulden den Defekt herbei geführt hätte und besteht auf Erfüllung bzw. Schadenersatz. Naja so ein Handy ist schon zum Benutzen gedacht und das neue war eben noch nicht da; wenn in dem Zeitraum es "von selbst" versagt, kann ich dann dafür Verantwortlich sein?
Handy gibt es noch (unrepariert). Aber bevor ich mit dem guten Mann den langen Weg gehe wüsste ich gerne, was ihr so denkt! Kann ich mich auf
LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012 (Az.: 9 S 166/12) - Vorzeitiger Abruch einer ebay-Auktion
beziehen?
Danke schon mal!
Patrick
ich bin leider gerade etwas ratlos; aber vielleicht finde ich ja hier etwas Hilfe!? Wäre jedenfalls super....
Ich habe vor einigen Wochen ein Handy auf Ebay versteigern wollen. Mir ist die Geschichte mit vorzeitig beendeten Auktionen bekannt. Um so schlechter fand ich die Situation, als das Handy während der Auktion den Geist auf gab (wohl gebrickt....). Das ist so natürlich ein bes**** Zufall. Also habe ich die Auktion ab gebrochen und dem Höchstbietenden gleich erklärt, was vor gefallen ist. Ich dachte so weit sei das mal kein Problem!
Aber: der Höchstbietende ist der Meinung, dass durch meine weitere Benutzung ich durchaus durch eigenes Verschulden den Defekt herbei geführt hätte und besteht auf Erfüllung bzw. Schadenersatz. Naja so ein Handy ist schon zum Benutzen gedacht und das neue war eben noch nicht da; wenn in dem Zeitraum es "von selbst" versagt, kann ich dann dafür Verantwortlich sein?
Handy gibt es noch (unrepariert). Aber bevor ich mit dem guten Mann den langen Weg gehe wüsste ich gerne, was ihr so denkt! Kann ich mich auf
LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012 (Az.: 9 S 166/12) - Vorzeitiger Abruch einer ebay-Auktion
beziehen?
Danke schon mal!
Patrick