pandarul schrieb:
So ist es z.B. in 99% der Fälle schier unmöglich, einen verdeckten Sachmangel vor Gefahrenübergang zu beweisen, der sich erst zwei Wochen nach dem Auspacken zeigt. Ein Grund dafür, daß ich als Privatverkäufer seit Jahren längst keinen pauschalen Gewährleistungsausschluß mehr benutze. Ist völlig überflüssig.
schön für dich, wenn DU das überflüssig findest.
der gewährleistungsausschluss hat seine berechtigung, aber wenn du unbedingt darauf verzichten möchtest - bitte. du solltest allerdings deutlich machen, daß das deine meinung ist (nicht die gängige vorgehensweise) und jeder sich vorher genau überlegen sollte, ob er das genau so handhaben will wie du.
Those who mind don’t matter
and those who matter don’t mind.
and those who matter don’t mind.