Käufer meines Iphones möchte Rückerstattung - Drohungen

    • Käufer meines Iphones möchte Rückerstattung - Drohungen

      Hallo Freunde,



      Folgendes ich habe ein Gebrauchtes Iphone4 bei Ebay Auktion ganz normal
      versteigert für 190€.

      Der Käufer hat etwa 2 Wochen gebraucht um mir das Geld zu überweißen, als das
      Geld ankam prüfte ich das Iphone 4 ein letztes mal auf Funktion und als diese
      geben war packte ich es Großzügig und sicher ein und habe es sofort nach Geld Eingang
      versendet. Nun zwei Wochen nach Ankunft beim Käufer hatte ich heute eine Nachricht
      auf eBay er hat einen Fall eröffnet und Fordert Rückerstattung weil das Gerät
      angeblich nicht anspringen würde. Ich sehe jetzt nicht ein dem Käufer das Geld Rück
      zu erstatten weil ich 100% weiß das es Funktioniert hat und er sich zwei Wochen
      später erst meldet kommt mir spanisch vor. Auf den Detail Fotos beim Verkauf
      von dem Gerät habe ich auch noch Bilder drin wo das Handy läuft.



      Ich bitte um rat langsam fängt er mir an zu drohen.



      Danke



      Dima

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dima ()

    • Dann kannst du dich rein rechtlich gesehen beruhigt zurück lehnen.

      Schreib ihr (über das System), du habest ein intaktes Handy versendet. Es scheint ja auch nach Ankunft bei ihr noch funktioniert zu haben. Du könntest nicht beurteilen, was in den vergangenen 14 Tagen damit passiert sei.


      Als Idee von mir hat sie Kinder, die das Gerät in der Badewanne reinigen wollten? *g*
      Soll alles schon vorgekommen sein...
    • Kommt darauf an, der Käufer kann den Fall selber schließen, er kann ihn an ebay Kundendienst übergeben oder wenn er überhaupt nicht reagiert wird der Fall (nach Eröffnung ca. 45 Tage später*) automatisch geschlossen.

      Falls er den Fall zur Entscheidung an den Kundendienst weitergibt, dann wird er sicherlich zu deinen Gunsten geschlossen, da er mit Überweisung bezahlt hat.

      *bin mir da nicht ganz sicher, kann auch 60 Tage sein
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • Die Zeit zur Stellungnahme Deinerseits beträgt 10 Tage,dann hat der K die Möglichkeit,die Sache an den "Kundenservice" zur Entscheidung weiterzureichen,was dann innerhalb von 48 Stunden erfolgt.

      Du solltest diese Frist sinnvoll nutzen.

      Wenn sich in der Angelegenheit nach 45 Tagen keine der beiden Seiten gerührt hat,erfolgt die Schließung des Falls automatisch und gegen Dich.

      petergabriel
    • Trotz, dass dir durch Gelderhalt via Überweisung von "Ebay-Seite" nicht viel passieren kann, ist es aber dennoch möglich, dass der Käufer zivilrechtlich versucht, gegen dich vorzugehen.

      Denn du weißt z.B. nicht, was auf dem Versandweg passiert ist -möglicherweise war das Handy doch nicht ausreichend verpackt und hat dadurch Schaden genommen.

      Andererseits denke ich aber auch an die immer beliebter werdende Masche des Handy-Tauschs: Kaputt für ganz - und das alles für lau.

      Ich hoffe deshalb, du hast die IMEI deines Handys notiert (?)
      Status: inaktiv

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von blaccbox ()

    • Dima schrieb:

      Nun zwei Wochen nach Ankunft beim Käufer hatte ich heute eine Nachricht
      auf eBay er hat einen Fall eröffnet und Fordert Rückerstattung weil das Gerät
      angeblich nicht anspringen würde.


      Ein Transportschaden wäre sicherlich sofort aufgefallen.
      Und nur bei unzureichender Verpackung oder wenn ein vorher verschwiegener Defekt aufgetreten wäre, hätte ein Käufer ein Anrecht auf Schadenersatz oder Rückabwicklung.
    • *alte_eule* schrieb:




      Ein Transportschaden wäre sicherlich sofort aufgefallen.
      Und nur bei unzureichender Verpackung oder wenn ein vorher verschwiegener Defekt aufgetreten wäre, hätte ein Käufer ein Anrecht auf Schadenersatz oder Rückabwicklung.



      Ein Sturzschaden bei einem kleinen Packerl muss nicht unbedingt äußerlich sichtbar sein; zudem: der Käufer hat sich ja auch schon mit dem Bezahlen Zeit gelassen, warum also nicht auch mit der Meldung.

      Was die Verpackung angeht: Ich tippe mal, dass zu mehr als 90 % Prozent bei Privatdeals die mangelhafte Verpackung Ursache für Transportschäden ist. Die Vorgaben der Versandunternehmen sind streng - kaum einer hält sie ein.

      Ich schreibe hier auch nur was passieren "könnte" - also sich beruhigt zurücklehnen, nur weil via Überweisung bezahlt wurde, halte ich für verfrüht.
      Status: inaktiv
    • *alte_eule* schrieb:

      Das mag ja sein, aber wie kommst du jetzt dazu, die Aussage unserer VK einfach so in Frage zu stellen?


      Dima schrieb:

      ...packte ich es Großzügig und sicher ein...



      Haben wir nicht alle inzwischen gelernt, dass man Aussagen entweder dem TE aus der Nase ziehen oder hinterfrage muss?

      Nein, im Ernst, gerade in dem Bereich sind vielen privaten Versendern die strengen Verpackungsrichtlinien der Versender nicht bekannt. Jeder meint, er hätte gut verpackt - in vielen Fälle reicht es aber bei weitem nicht aus.

      Man müsste hier mal das Versandunternehmen wissen und vor allem auch, was der TE unter "großzügig (???)" und "sicher" versteht - also wie er explizit verpackt hat.


      Dieser Aufwand wäre aber wohlt erst dann notwendig, wenn der Käufer keine Ruhe gibt... ;)
      Status: inaktiv
    • Dima schrieb:

      ...weil das Gerät angeblich nicht anspringen würde.

      Was heißt "Gerät springt nicht an"? Hats der Käufer mal mit Akku aufladen probiert? Soll manchmal helfen.
      Ich würde klarstellen, daß eine Rücknahme nicht in Betracht kommt und statt dessen eine kleine Handlungsanleitung schicken. Man glaubt gar nicht wie doof sich manche Leute mit Technik anstellen. Ich nehme mich dabei nicht aus. Um sicher zu gehen, daß es sich wirklich um dein ex-Iphone handelt, solltest du dir die IMEI-Nummer durchgeben lassen, die du hoffentlich genau für diesen Fall irgendwo notiert hast.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Die einen sind angstgeleitet und

      die anderen nicht.

      Hier im Forum wird auch viel zu viel auf angstgeleitetes Vermeidungsverhalten spekuliert.

      Die jeweils andere Seite weiß das und versucht es auszunutzen.

      Wenn man selbst vernünftige Vorsicht walten und sich darin auch durch Einflüsterungen der genannten Art nicht kirre machen sowie den Gegener erst mal kommen läßt(um zu sehen,was dieser so drauf hat),kann einem nichts passieren.

      Meine Erfolgsquote mit dieser Strategie liegt bei 100 Prozent.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()