Käufer meines Iphones möchte Rückerstattung - Drohungen

    • Also das Iphone wurde so eingepackt das ein Wurf des Paketes
      aus 5 Meter sicher standhält. :wallbash
      Außerdem hat er sich 2 wochen nach empfang des Iphones bei mir gemeldet sehr merkwürdig.

      Doppelter Karton Luftfolie und styroporkugeln.
      Leider hab ich nur die Serien Nummer und Produktionsjahr und Produktionsnummer, hoffe das reicht außerdem habe ich Fotos von der rückseite gemacht worauf man auch einige codes erkennen kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dima ()

    • Worin besteht das Problem?

      Mir ist absolut unklar,worin Dein Problem besteht.

      Du schreibst vier Sätze:

      1.Zunächst ist festzustellen,daß die Bezahlung des Artikels erst nach mehrfachen Mahnungen nach xx Tagen erfolgte.
      2.Zweitens ist festzustellen,daß ich den Artikel absolut bruchsicher verpackt habe: in doppeltern Karton mit Luftfolie und Styropurkugeln wurde der Artikel so eingelegt,daß er selbst bei äußerer Erschütterung sich nicht bewegen ließ.;auch ein erfolgreicher Funktionstest vor einem Zeugen wurde ausgeführt bevor ich die Sendung verschlossen habe.
      3.Der Käufer meldete den von ihm behaupteten Schaden erst volle zwei Wochen nach Erhalt der Sendung;ich schenke seinen Ausführungen keinen Glauben.
      4.Er hat mich in der Angelegenheit bereits genötigt,seinem Verlangen nachzukommen;eine Rückabwicklung kommt insgesamt für mich nicht in Betracht.

      Schaffst du das?

      petergabriel
    • Es ist doch ein Fall eröffnet worden

      oder nicht?

      Dazu erwartet ebay doch eine Stellungnahme,oder nicht?

      Ich würde genauso schreiben wie ich vorgeschlagen habe,um den K ins schiefe Licht zu rücken.

      Da unterscheiden sich eben unsere Geschmäcker und evtl.auch meiner und derjenige der VK.Aber das kann sie ja wohl selbst entscheiden!

      Du kannst ja auch einen Textvorschlag machen,der möglicherweise besser ist als meiner.Dann kannst Du ja der Vk zu Hilfe eilen und mit ihr direkt(PN????!!) kommunizieren.

      Vielleicht lieferst Du ja mal hier was Konkretes ab,das habe ich nämlich bei Dir noch nie erlebt!

      petergabriel
    • Ich denke daß @petergabriel meint, diese Sätze in den Streitfall zu schreiben.

      Da kann es durchaus Sinn machen, den bearbeitenden eBay-MA darauf hinzuweisen, mit welcher Art von Käufer man es zu tun hat. Deshalb auch dritte Person; ich habe meine (wenigen) Streitfälle bislang auch so verfaßt, als ob ich mit eBay kommuniziert habe und nicht mit dem K/VK. Allein durch diese Tatsache regt sich i.d.R. was auf der anderen Seite.

      edit: jetzt hatte er schon selbst geantwortet - Dopplung durch mich ignorieren, bitte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Also hast du in dem eröffneten Fall bereits geantwortet?
      Bzw. meine Frage lautet; was steht in der Falleröffnung drinnen, auf welche Antwort wird gewartet, auf deine oder des Käufers?
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • Ebay erwartet Deine Antwort innerhalb(!!) von 10 Tagen:morgen ist bereits der 11.Oktober!

      Wenn die es genaus nehmen,hast Du wegen Fristüberschreitung keine Chance mehr!

      Mein Rat:schreibe SOFORT!! JETZT!!!

      @Panda:deine Interpretation und Sichtweise meines Textvorschlages sind absolut richtig.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • schumiline schrieb:

      Also hast du in dem eröffneten Fall bereits geantwortet?
      Bzw. meine Frage lautet; was steht in der Falleröffnung drinnen, auf welche Antwort wird gewartet, auf deine oder des Käufers?
      1:1 Text



      Käufer:


      "Hallo, Das iPhone geht nicht mal an, warum schicken
      Sie mir einen dekekten Handy ?"


      Ich:


      Hallo, Das Handy wurde von mir auf Werkseinstellung versetzt
      und auf Funktion geprüft. Das Handy funktionierte wunderbar bei der Auslieferung
      (Siehe Bild). Außerdem haben sie das Handy mindestens schon 2 Wochen und melden
      sich so verzögernt. Eine Rückerstattung schließe ich aus. MfG





      Käufer:


      erstens ich habe das Paket spät erhalten und zweitens das
      Handy geht garnicht an !!! Wollen Sie mich veraschen !!!, Sie werden es nicht
      schafen. Ich möchte mein Geld wieder zurück !!!"





      Ich:


      "Hallo, Wie schon gesagt wurde das Handy vor Versand
      nochmals auf Funktion getestet und das Akku vollgeladen.Ihr Geld hab ich nach 1
      1/2 Wochen auf meinem Konto einsehen können, darauf hin wurde es sofort
      versendet.Wenn sie mir weiterhin drohen werde ich echtliche Schritte gegen sie
      einleiten. "





      Käufer:


      "Ich habe Sie nicht gedroht, ich habe mein Geld
      verlangt oder ein funktionierende iPhone 4. Das Handy geht gar nicht an, kein
      Zeichen vom Leben !!! Ich werde Sie anzeigen wenn Sie mir keine Lösung
      vorschlagen. Da sind knapp 200€ die ich die nicht auf'm Boden finde.





      Ich:


      Also nochmals das Handy wurde von mir vor dem Versand
      nochmals geprüft und es lief Wunderbar. Ich hab sogar Zeugen die das bestätigen
      können. Deshalb gibt es keine Rückerstattung!"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dima ()

    • Den Anruf kannst du dir schenken, in der ebay-Hotline sitzen nur Mitarbeiter die einem um den Mund reden, alles mögliche zusagen und Verständnis bezeugen, aber nichts bei rum kommt.

      Du hast bisher richtig gehandelt, geantwortet hast du auch in innerhalb des Falles und in der Frist, jetzt heißt es abwarten bis zum nächsten Schritt, morgen kann der Käufer den Fall an ebay weitergeben oder er macht nichts mehr.

      Ich weiss, sowas geht an die Nerven, aber du hast hier kompetente Forenhelfer die dir mit Ratschlägen zur Seite stehen.
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    • kannst du in dem fall noch antworten?
      war das ladekabel mit dabei oder hast du das iphone ohne alles verkauft?

      falls das kabel mit dabei war, dann schreib dem käufer doch mal in die unstimmigkeit, wie er das iphone aufladen kann - möglicherweise ist auch der akku nicht richtig drin. der typ macht nicht den eindruck, als sei er die hellste kerze auf der torte.
      wer kauft sich ein handy und legt es dann erstmal 2 wochen weg? macht doch keiner, man will doch gleich wissen, was an funktionen drin ist usw.
      wer weiß, was in den 2 wochen mit dem teil passiert ist. zum einen kann das sein, daß der versucht dir ein anderes, defektes iphone unterzuschieben, aber zum anderen wär möglich, daß der das teil loswerden will, weil dem jetzt schon aufgefallen ist, das es bereits das iphone 5 S (war doch S?) gibt, er ein gebrauchtes iphone 5 kriegen kann und daher das 4er nicht mehr will.

      eine anzeige bringt dem wenig. wer geld zurück will, muß den zivilrechtlichen weg nehmen und anwälte arbeiten nicht für lau - d.h. er muß erstmal in vorleistung gehen... wieder ein paar scheine weg, die er bedauerlicherweise auch nicht auf der strasse finden wird.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Akku falsch drin kann nicht sein, der ist fest verbaut.

      Mein Rat: Nur noch antworten, wenn es unbedingt nötig ist. Der Käufer kommt mir auch sehr spanisch vor, mich würde es wundern, wenn er überhaupt den Weg zur Polizei finden würde. :wallbash Vor allem "Wollen Sie mich veraschen !!!" Auf so einen unfreundlichen SCHEISS würde ich gar nicht erst reagieren. Außer er meint, ob Du ihn als Asche in eine Urne stecken willst. :]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von anonymous ()

    • Sorry das ich Reroll den Beitrag aber für alle beteiligten hier das Ergebnis:


      Kommentare vom eBay-Kundenservice:
      Da
      über den eBay-Käuferschutz nur Artikel abgesichert sind, die mit PayPal
      bezahlt wurden, können wir dem Käufer keine Rückerstattung gewähren.
      Sie müssen keine weiteren Schritte für diesen Fall unternehmen.
      Endgültige Entscheidung:
      Ihnen wurde keine Schuld zugesprochen.

      Danke an alle :thumbup: :thumbsup:

      MFG DIMA
    • versteh nur eines nicht so recht: Käufer hat Anspruch auf ein funktionierendes Gerät. Verkäufer behauptet dies und hat verschickt. Jetzt gibt es Meinungsverschiedenheiten. Es kann ja sein, dass es wirklich einen Schaden hat. Wer muss nun erfüllen, bzw was beweisen? Dieses nach hinten lehnen des Verkäufers und gut ist, kann ich so nicht sehen.
      Mir wurde mal durchaus absichtlich eine defektes Handy geschickt mit einer defekten Simkartenhalterung. V behauptete, es sei in Ordnung. Jetzt hätte ich einen Apparat von Reklamation oder Klage in Gang setzen müssen. Aber ich könnte es ja auch kaput gemacht haben, beim Versuch, die Karte einzusetzen. Muss man alles erst unter Zeugen auspacken und testen um auf der sicheren Seite zu sein?
    • Die Antwort auf deine Frage ist ganz einfach.

      In unserem Rechtssystem ist immer der in der Beweispflicht, der einen Anspruch behauptet.

      nouvaleur schrieb:

      Muss man alles erst unter Zeugen auspacken und testen um auf der sicheren Seite zu sein?


      Letztlich: Ja. Und selbst das schützt dich nicht. So ist es z.B. in 99% der Fälle schier unmöglich, einen verdeckten Sachmangel vor Gefahrenübergang zu beweisen, der sich erst zwei Wochen nach dem Auspacken zeigt. Ein Grund dafür, daß ich als Privatverkäufer seit Jahren längst keinen pauschalen Gewährleistungsausschluß mehr benutze. Ist völlig überflüssig.