Lüttenredder - mehrfacher Betrug durch eine Familie aus 22457 Hamburg

    • luna18 schrieb:


      Wenn M.T. aus Koblenz auch geschädigt ist wieso verlangt er denn sein Geld bei PayPal zurück .unverständlich ;(
      Das hast du schon selbst richtig erkannt "sein Geld". Leider bist du, die am meisten verloren hat -deine Ware. M.T kriegt sein Geld
      zurück. Schliesslich hat er mit dir keinen Vertrag geschlossen - also darfst du auch sein Geld nicht behalten.
      Schreib bitte M.T trotzdem er soll auch eine Anzeige erstatten und evtl sich auch hier melden.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Hallo,

      hier mein Aktenzeichen: BY1617-004014-14/1
      Seit über einem Jahr habe ich nichts mehr von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu meiner Anzeige gehört. Ist das normal, in welchem "wischiwaschi" Staat leben wir?
      Was macht unsere Exekutive den ganzen Tag an 365 Tagen im Jahr?

      Das iphone 5s welches mir abhanden gekommen ist, wird definitiv benutzt, der aktuelle Inhaber kann anhand der IMEI und des appe Accounts sicher identifiziert werden.
      Was wird gemacht, nichts, rein gar nichts. Betrug steht Tür und Tor offen.
    • Mark83 schrieb:

      Was wird gemacht, nichts, rein gar nichts. Betrug steht Tür und Tor offen.
      Ich geb dir Recht - so ist auch meine Meinung zu dieser Familie :wallbash

      Mark83 schrieb:

      Seit über einem Jahr habe ich nichts mehr von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu meiner Anzeige gehört. Ist das normal...
      Versuch mal nachzufragen, am besten schriftlich und höfflich. Schreib aber rein, dass, wenn du überhaupt keine Antwort
      kriegst, du gezwungen bist anzunehmen, dass Legalitätsgrundsatz nach § 152 StPO Abs. 2 verletzt wird und
      du dann eine Beschwerde anbringen wirst.
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    • Wieder zugeschlagen Monika und Erik Meyer (Mutter und Sohn) Lüttenredder 6, 22457 Hamburg

      Hallo,

      auch ich habe gestern eine Anfrage per Ebaykleinanzeigen erhalten. Die Dame wollte meine Uhr kaufen und ich sollte es diese dann nach Hamburg senden. Als ich dann heute früh die Zahlung erhalten haben per paypal war ich sehr überrascht, da werde der Name des Bezahlers, Adresse und ganz stutzig hat mich der Hinweise gemacht. Hier habe ich nämlich ein IPhone 6 verkauft. Die Paypalzahlung habe ich sofort an die Adresse zurückgesandt mit dem Vermerk, dass ich Ihm nichts verkauft habe.

      Ich ehrlich gesagt schockiert, dass dies anscheinde schon über Jahre geht. Ich werde vorsichthalber auch Anzeige erstatten. Habe mir alle Nachrichten per Email WhatsApp ausgedruckt.

      Ich bin nur froh, dass ich nichts versand habe und es rechtzeitig gemerkt haben.
    • Hallo @Melli123456

      Mach die Anzeige unbedingt, und auch dein 'Bezahler' sollte die Meyers anzeigen.
      Schon der Versuch eines Betruges ist strafbar.

      Ich würde ausserdem die Bande noch ein wenig ärgern.

      Eine oder zwei Nachfragen, wann das Geld endlich angwiesen wird.
      Anfragen mit welchem Versanddienstleister (DHL fährt die Adresse nicht mehr an).
      Dann eine Nachricht 'Geld da, Päckchen ist unterwegs'.
      Versenden würde ich eine alte, zerfledderte Geldbörse mit einem Zettel drin 'Diesmal seid Ihr leer ausgegangen'.

      Gönn' Dir den Spass, ein wenig Scambaiting schadet nicht.

      @atropa_belladonna! macht das richtig gut >> Dümmer geht' Nimmer

      Ganz wichtig, keine Beleidigungen oder Beschimpfungen.


      Gruß

      Zentauer
      Der Beitrag wurde zu 100% aus recycelten Elektronen erstellt. Wer Schrebfeihler oder Dreckfuhler findet, darf sie behalten.
      Und wer meine Omma beleidigt, muss sie mitnehmen.
    • Zentauer schrieb:

      Ich würde ausserdem die Bande noch ein wenig ärgern.
      Da man sich aber ziemlich sicher sein kann, dass die Familie hier mitliest auch nicht
      enttäuscht sein, wenn baiting nicht klappt. Durch die Beschreibung der Situation dürften die @Melli gut
      erkennen können.

      Andere Sache aber:

      @Melli
      Erstmal alle Achtung, dass du das gemerkt hast. Wenige achten dadrauf.
      Wenn ihr aber alles verbindlich besprochen habt, dann ist eventuell ein Vertrag entstanden.
      Du müsstest dann eigentlich eine Frist zu Bezahlung setzen und bei Nichteinhaltung der Frist dann von Vertrag zurücktreten.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Ich bin ein Geschädigter (Verkäufer) aus dem Jahr 2011. Leider hat mich der ebenfalls geschädigte Käufer zivilrechtlich verklagt und diesen Monat hat er in der 1. Instanz Recht bekommen, so dass ich ca. 1.500 EUR incl. aller Gerichts und Anwaltskosten zahlen muss. Ich habe im Jahr 2011 selbstverständlich Anzeige wegen Betrug gemacht.

      Da der geschädigte Käufer von der Familie Meyer nix bekommen hat, war ich im Jahr 2014 an der Reihe. Mir liegen übrigens Vermerke der Polizei Hamburg vor, dass Erik Meyer bereits 2008 wegen Betuges oder Beihilfe vom AG Hamburg verurteilt wurde. Leute, wir sprechen über 8 Jahre, seit dem schafft es die Familie immer wieder. Im Jahr 2009 wurde Erik Meyer wurde Erik Meyer eine krankhafte seelische Störung gem. § 20 StGB attestiert, so dass er keien Freiheits/Geldstrafe fürchten muss.

      Ich musste erst einmal hier die 28 interesseante Seiten lesen, soll man sich noch an die Taff-Redaktion wenden oder ist es bereits zu spät?
    • scp06 schrieb:

      Leider hat mich der ebenfalls geschädigte Käufer zivilrechtlich verklagt und diesen Monat hat er in der 1. Instanz Recht bekommen, so dass ich ca. 1.500 EUR incl. aller Gerichts und Anwaltskosten zahlen muss.


      Inwieweit war er geschädigt? Fand der Dreiecksbetrug per Überweisung oder Paypal statt? In der Verhandlung war es aber schon bekannt dass die Familie Meyer den Kauf vermittelt hat?

      Ich wüsste nicht dass es zu spät wäre die Redaktion von Taff zu kontaktieren, evtl. wird die Angelegenheit nun nochmal etwas interessanter für den Sender.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Der Käufer von mir hatte per banküberweisung gezahlt. Der Betreff war falsch, auf Nachfrage wurde mir erklärt, das ginge schon in Ordnung, er hätte sich vertan. Der Käufer ist geschädigt gewesen, weil er bezahlt hat und keine Ware erhalten hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von scp06 ()

    • Warum hast du es zu einem Prozess kommen lassen, der zusätzliche Kosten für dich verursacht hat?
      Du bist betrogen worden, der/die Betrüger haben die Ware.
      Dein Anwalt hätte erkennen müssen, dass dem, der die tatsächliche Zahlung geleistet hat (ohne Ware zu erhalten), genau so betrogen wurde wie du, aber da er seine Zahlung an dich geleistet hat, eben auch Ansprüche an dich hat.

      Wenn du Zeit hast, scanne mal das Urteil ein und schicke es mir per PN, vielleicht kann man da über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deines Anwaltes was machen.
    • Ich habe Ware nach Geldeingang versandt. Ich muss nicht erwähnen, dass es für einen onlinehändler völlig normal ist von einem anderen Empfänger Geld zu bekommen.
      Mein Anwalt hat begründet, dass eine durchgriffshaftung nicht besteht. Urteile zum Beispiel bgh njw 1999, 2890, 2891 m.w.N. Der Käufer von Herrn meyer hat sich seiner Meinung mit seinen Ansprüchen an Herrn meyer als Vertragspartner zu richten. Aber es gibt diesbezüglich auch andere Urteile und nun eines mehr..
    • Natürlich ist es für einen Onlinehändler durchaus normal, Geld für bestellte Ware von einem "Dritten" zu bekommen, nämlich dem der bei dir kauft und die Ware an jemand anderen verschicken lässt z. B. als Geschenk.
      Nicht normal ist es hingegen, Geld für einen völlig anderen Verwendungszweck = Artikelnummer = Kauf zu bekommen.

      Der Bezahler hat dir schriftlich bestätigt, dass der Überweisungszweck ein Fehler war?

      Nicht, dass du mich falsch verstehst, natürlich bist du betrogen worden, dein Verlust liegt in der Form der Ware, aber der Bezahler ist ebenfalls betrogen worden und du hattest nunmal das Geld und zwar für etwas, was der Bezahler niemals bei dir gekauft hatte.
      Aus diesem Grund verstehe ich halt nicht ganz, wie du/dein Anwalt sich auf einen Prozess einlassen konnten, der in meinen Augen nur verloren werden konnte.

      Gut, jetzt kannst du sagen/schreiben: "Nachher ist man immer schlauer".
      Schick mir dennoch mal das Urteil und die Urteilsbegründung. Du hilfst damit auch zukünftigen Betrugsopfern.
    • Der Käufer hat mir schriftlich bestätigt, das er sich im Verwendungszweck vertan hat. Der Überweiser ist meinem Käufer ja auch auf dem Leim gegangen und war mir bis dato unbekannt. Urteil kommt.
      Ich kann das Urteil verstehen, aber mir kommt dabei zu kurz, dass es sich bei dem Kauf um ein Preis gehandelt hat, der einfach völlig unrealistisch ist. Das wäre so, als ob man heute ein iphone 6 für die Hälfte des ursprünglichen Preis bekommt.
    • Der "Zahler" war möglicher Weise selbst extrem naiv mit seiner Überweisung bzw. seinem Kauf. Das ja.
      Das ändert aber nichts daran, dass er Dir Geld überwiesen hat, ohne dass ihr beide eine gemeinsame Vertragsgrundlage dafür gehabt hättet. Und "so ein Geld" gehört Dir nicht.
      Der Betrüger lacht sich ins Fäustchen. Aber der "glücklichere" der zwei Betrogenen ist der Käufer in diesem Fall. Der Verkäufer sitzt auf dem dünnen Ast.
      So sieht es zumindest aus. Ich würde auch verdammt gern das Urteil und insbesondere die Begründung lesen.
      So ein Fall kann noch viele Leute treffen (nicht nur wegen der Meyer in Schnelsen). Die Frage der Annahme von Zahlungen und das Vertrauen, dass damit die Vorkasse "erledigt" ist...wird immer wichtiger.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Danke für die PN, darf ich die in einem sehr kleinen Kreis von Spezialisten und dort in einem geschlossenen System hochladen?
      Damit sich andere das mit mir anschauen können? Selbstverständlich wird absolute Diskretion zugesichert!

      Ohne deine Erlaubnis kann und werde ich das natürlich nicht machen.

      Die Antwort auf deine Frage muss noch ein paar Stunden warten, bin noch am arbeiten.