Lüttenredder - mehrfacher Betrug durch eine Familie aus 22457 Hamburg

    • Cholio schrieb:

      Nun hab ich mal die ganzen Seiten überflogen und meine nicht gelesen zu haben, dass jemand hier der etwas verschickt hat seinen Artikel durch Anzeige o.Ä wiederbekommen hat.

      Lieg ich da richtig?
      Hey,

      Ja, da liegst du richtig. Ich bin auch erst vor kurzem auf die Familie reingefallen und habe mir das ganze Forum diesbezüglich "reingezogen".

      Wenn du magst, lasse ich Dir gerne meine gesammelten Aktenzeichen zukommen.

      Ich habe noch das Pech, dass ich für jemand anderes die Ware, in meinem Fall auch ein nagelneues Smartphone, verkauft habe und der das Geld schon für Miete u.ä. ausgegeben hat und ich mich jetzt mit dem Inkasso-Unternehmen auseinandersetzen muss. Schaden von 760EUR (+ Smartphone)

      Ich habe vorhin erst mal der Taff-Redaktion geschrieben. Hoffnung, dass man die Gauner mal endlich stoppen kann.

      Gruß
    • Würde mich eigentlich mit der Redaktion in Kontakt setzen, allerdings bin ich schon seit 3 Jahren an einer Agoraphobie erkrankt (deshalb war das Geld für bereits erwähnten Medikamente) und kann damit momentan wirklich nicht umgehen. Wäre mir einfach zu unwohl bei.

      Entschuldigt die womöglich etwas dumme Frage, aber was bringen mir die Aktenzeichen eigentlich?
    • Hallo zusammen,
      da ja leider wieder einige Bewegung in das Thema gekommen ist, teile icheuch mal meinen aktuellen Stand mit:

      - Ende Januar Anzeige Online erstellt, Aktenzeichen erhalten -> bisherkeine Reaktion von irgendeiner staatlichen Organisation.
      - PayPal hat inzwischen versucht sein Geld von mir wieder zu bekommen (ichhatte mir das Geld zum Glück schnell auf mein eigenes Konto überwiesen).
      - Es gab zahlreiche Drohanrufe und -E-Mails mit Zahlungsaufforderung zumAusgleich meines Kontos.
      - E-Mails durch von der von PayPal beauftragten Kanzlei KSP RechtsanwälteHamburg.
      - Und zuletzt einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding (Berlin) gegen michgegen welchen ich kommentarlos am 21.05.2015 in Widerspruch gegangen bin.
      - Seitdem ist erstmal Ruhe in der Sache.
      Auf Anraten meines Anwaltes lassen wir es auf einen Prozess ankommen, daPayPal in seinen AGB's ausdrücklich einen Käuferschutz für Transaktionenaußerhalb von eBay ausschließt (was hier ja der Fall ist).
      Dies hatte ichPayPal gleich zum Anfang mitgeteilt, es wurde aber nie mit nur einer Silbedarauf eingegangen. Das Unternehmen versucht durch "Druck" die Leutezum Bezahlen zu bewegen.

      Letzte Woche hat mir Fr. K. von der Taff Redaktion angerufen und um Mithilfegebeten. Ihr Ziel ist es - wie bereits oben erwähnt - Geschädigte vor dieKamera zu bekommen die quasi als Beweis für das betrügerische Treiben derFamilie Meyer dienen. Es würde ihr ausreichen, wenn man ein mind. 20sek. Videovon sich selbst dreht (worin man kurz den Fall schildert) und per e-Mail / WPan sie schickt.
      Aktuell bin ich am überlegen, ob ich dies mache...

      Soweit von mir

      VG
      -tbooo
    • tbooo schrieb:

      daPayPal in seinen AGB's ausdrücklich einen Käuferschutz für Transaktionenaußerhalb von eBay ausschließt (was hier ja der Fall ist).
      Du hast mich neugierig gemacht. - Verzeih mir, wenn es eine doofe Frage ist. Aber wo soll das hinführen? Das würde doch bedeuten, dass der ebenfalls Geschädigte Geldgeber kein Anrecht auf sein Geld hat!? Oder bin ich jetzt völlig Banane?

      Gruß
    • Terex schrieb:

      tbooo schrieb:

      daPayPal in seinen AGB's ausdrücklich einen Käuferschutz für Transaktionenaußerhalb von eBay ausschließt (was hier ja der Fall ist).
      Du hast mich neugierig gemacht. - Verzeih mir, wenn es eine doofe Frage ist. Aber wo soll das hinführen? Das würde doch bedeuten, dass der ebenfalls Geschädigte Geldgeber kein Anrecht auf sein Geld hat!? Oder bin ich jetzt völlig Banane?
      Gruß
      Das soll dazu führen, dass sich PayPal mal endlich dieses Problems annimmt und diese Lücke schließt.
      Es kann doch nicht sein, dass ich
      a) an keine alternative Adresse verschicken darf (das ist m.E. völlig normal im Onlinehandel)
      b) wenn ich es doch tue, dafür dann noch bestraft werde weil PayPal nicht irgendwo darauf gut sichtbar hinweist dass dann der Verkäuferschutz futsch ist (jaja ich weiß, die AGBs komplett vorher durchlesen - aber WER macht das bitteschön?!?)
      c) PayPal sich ganz einfach aus der Verantwortung stiehlt und uns Kleinen das Problem aufhalst was sie durch ihre undurchsichtigen AGB's verursachen (Warum bekommt der Geldsender Recht (und damit sein Geld zurück) obwohl er lt. eigenen PayPal AGB's _KEIN_ Anspruch auf Käuferschutz hat und ich bekomme kein Recht und soll auf dem Verlust sitzen bleiben? )

      Ganz ehrlich. wenn es PayPal nicht weh tut werden sie auch nichts unternehmen. Wahrscheinlich tut es denen auch nicht weh, mir aber schon...

      VG
      - tbooo
    • Das Problem bei der Herangehensweise ist ja aber, dass entgegen der AGB nicht an die vorgesehene Adresse versendet worden ist


      tbooo schrieb:

      3. Als ich das Geld von PayPal erhielt, stand in der Transaktion jedoch eine Adresse B und im Kurztext „iPhone 6 64GB gold“


      4. Ich fragte ihn nun an welche Adresse ich schicken soll: an B oder an A
      und ich wies ihn darauf hin, dass das iPhone silber ist und nicht gold


      5. K. bestätigte Adresse A (abweichend von PayPal) und meinte er wäre
      bei der Beschreibung durcheinandergekommen weil er so viele Leute
      angeschrieben hatte und silber sei richtig.

      Es steht zu befürchten: da werden wohl zusätzlich die Kosten des Verfahrens anfallen.

      tbooo schrieb:

      (jaja ich weiß, die AGBs komplett vorher durchlesen - aber WER macht das bitteschön?!?)
      ;) sollte man, ... oder solche Dienste mit unübersichtlichen AGB nicht nutzen.

      Abgesehen davon ist es ja sinnvoll, nur an den zu verschicken, der zahlt. Wenn man schon bei den Kleinanzeigen "no risk no fun" spielt, sichert sich PP natürlich dagegen ab, dafür die Zeche zu zahlen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Könntest du bitte einmal die Klausel zitieren, in der PayPal (angeblich) den K-Schutz ausserhalb Ebays ausschließt?
      Dankeschön.
      Das wäre doch wirklich sehr interessant, da es schließlich nicht nur ebay gibt, zahlreiche Internetshops u.s.w. bieten Paypal als Zahlungsmethode an.

      @tbooo
      Ich bin mir nicht sicher ob dein Anwalt so eine gute Wahl war, wenn ich mir die Begründung anschaue mit der darauffolgenden von ihm vorgeschlagenen Vorgehensweise.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • tbooo schrieb:

      b) wenn ich es doch tue, dafür dann noch bestraft werde weil PayPal nicht irgendwo darauf gut sichtbar hinweist dass dann der Verkäuferschutz futsch ist (jaja ich weiß, die AGBs komplett vorher durchlesen - aber WER macht das bitteschön?!?)
      Ich kann Dich verstehen, tbooo. Ich bin genau so Opfer, wie Du. - Trotzdem muss ich PayPal "Recht" geben.
      Nachdem ich gemerkt hatte, dass ich es auf voller Linie versch****** hatte, habe ich mir noch einmal den ganzen Verlauf meines Verkaufes angeschaut. Und bei mir war es mehr als riesig vermerkt, dass ich doch bitte an die und die Adresse senden soll und es stand auch dabei, dass mein Käuferschutz sonst verfällt.

      Mit der Aussage, dass der K-Schutz ausserhalb Ebays ausgeschlossen wird, bekommst Du trotzdem nicht Deinen Schaden ersetzt. Im Gegenteil, du ziehst ein Weiteres Opfer mit in die Schulden, was ja mal absolut unschuldig ist. - Du hast den Fehler gemacht. Genau wie ich ihn gemacht habe und hundert andere auch.

      Ich bin einen anderen Weg gegangen, da ich mir ziemlich sicher bin, dass ich vor Gericht keine Chance hätte. Ich habe mehrere Emails und Anrufe bei PayPal getätigt. Ich bin oft auf Verständnis gestoßen. Ich habe um Kulanz gebeten und war erfolgreich. Man hat mir die Hälfte erstattet.

      Gruß
    • Schön das jetzt alle hier Anwälte oder Hellseher sind, die den Ausgang vorhersehen können... ;)


      Einfach mal die PayPal-Käuferschutzrichtlinie vom 18. November 2013 heraussuchen und die Anspruchsberechtigung um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können prüfen...
      Und nein, die kopiere ich euch jetzt nicht hier rein, ihr Experten könnt die gern selbst suchen, lesen und verstehen...

      VG
      - tbooo
    • tbooo schrieb:

      Einfach mal die PayPal-Käuferschutzrichtlinie vom 18. November 2013 heraussuchen

      paypal AGB schrieb:

      Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.

      3.1Der Käufer hat einen Artikel gekauft und zahlt diesen


      1. mit PayPal von einem registrierten PayPal-Konto aus
      2. mit PayPal (nicht von einem registrierten PayPal-Konto aus) auf der deutschen eBay-Website www.ebay.de, oder
      3. mit anderen Zahlungsmethoden auf der deutschen eBay-Seite www.ebay.de, falls und soweit für diesen Kauf auf ebay ein spezielles Schutzprogramm beworben wird (eBay Garantie). Bitte beachten Sie hierfür die speziellen Voraussetzungen in Ziffer 5.3.

      So, wo steht da nun, dass der Käuferschutz da ausgeschlossen ist? ?(

      Ein registrierter Paypal-Account reicht,

      (anders, wenn man bei ebay als "Gast" über Lastschrift/Paypal zahlt, (2) oder mit ebay-Garanantie(3))
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    • @tbooo
      Wir wollen ja lediglich verhindern, dass du Dich noch tiefer in die Schulden reitest. Sprechen kann ich auch nur aus meiner Erfahrung. Mein Beratungsstelle hat mir gesagt, dass ich da wenig Chancen habe werde, was ich mir aber auch schon dachte. Vielleicht hast Du Glück, halt uns auf dem Laufenden, wenn Du es trotzdem weiter versuchen möchtest.
      Ich kann nur noch mal sagen, dass in der Email groß steht, wohin Du senden musst und dass der Schutz verfällt, wenn nicht. Alles Informationen, die ich erhalten habe, ohne auch nur einmal die AGB's geöffnet zu haben. Somit hat PayPal schon mehr getan als sie müssen.
      Ich habe mich genau so wie Du geärgert, keine Frage. Meine Wunden sind auch noch ganz frisch...
      Indem ich mit meinem "Kummer" mehrfach bei PayPal angerufen habe und Emails geschrieben habe, habe ich Kulanz erhalten.

      Gruß
    • Paypal AGB schrieb:

      Anspruchsberechtigung.
      ..
      .


      3.4 Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung stattgefunden hat

      1. über die Funktion "Jetzt zahlen" auf der eBay-Website oder
      2. über die Funktion "Geld senden" und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto oder
      3. bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal Webseite durch Anklicken der "Kaufen"-Schaltfläche oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs.



      Falls du diesen Nachsatz meintest:

      "...Andere Zahlungen, die Sie außerhalb dieser Funktionen tätigen, können
      wir nicht zuordnen und sind daher nicht vom Käuferschutz abgedeckt."

      bezieht der sich NUR auf einen zusätzlichen Schutz bei der "(eBay Garantie)" von

      "Käufe(n), die auf www.ebay.de mit anderen Zahlungsmethoden als PayPal bezahlt werden, "
      die dann ebenfalls abgesichert, sein sollen
      "falls für einen solchen Kauf auf eBay ein spezielles Schutzprogramm beworben wird (eBay Garantie)"

      Hat also auch nix mit mangelndem Käuferschutz außerhalb Ebays zu tun.
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    • heise.de schrieb:

      27.04.2010 11:13

      Alle Käufer, die PayPal benutzen, sind künftig vor Abzocke durch unseriöse Händler geschützt, sagt der Bezahldienst: Kommt die Ware nicht an, erstatte PayPal die Kosten zurück. Das gelte für alle Einkäufe im In- und Ausland, die über den Dienst bezahlt werden, und sei nicht länger auf den Online-Marktplatz eBay beschränkt.
      Anhaltspunkt des Zeitrahmens, wie lange schon "Käuferschutzt" außerhalb Ebays stattfindet. Jedenfalls, wenn sonst alles passt ;)
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