iPhone als defekt eingestellt und außerhalb von eBay verkauft - Käufer bemängelt Schaden

    • iPhone als defekt eingestellt und außerhalb von eBay verkauft - Käufer bemängelt Schaden

      Hallo.
      ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich habe auch vorher die Suchfunktion benutzt aber nicht wirklich das gefunden, was zu meinem Fall passt. Daher hier nun mein Problem.

      Ich habe mein defektes iPhone 4S bei eBay als "defekt/Ersatzteil" verkauft und dies auch beim Verkauf angegeben. eBay bietet ja jetzt die Funktion, dass man den Artikelzustand als "defekt" angibt wenn man die Auktion erstellt. Dies habe ich getan und sonst die Auktionsvorlage von eBay verwendet (Sprich eBay Foto und eBay Text)
      Des weiteren, habe ich den folgenden Text dazugeschrieben:

      "Ich verkaufe hier mein iPhone 4S in schwarz und mit 16 GB Speicherkapazität. Ich hatte nie Probleme mit dem Handy und optisch ist es einwandfrei. Es wurde immer mit Schutzfolie und Schutzhülle benutzt. Dazu gibt es noch die Ladekabel und das Teil, das in die Steckdose kommt.
      Leider lädt es nicht mehr und geht somit auch nicht an. Daher wird es hier ausdrücklich als 'defekt' verkauft. Vielleicht kriegt ja jemand anders das gute Stück repariert.
      Viel Spass beim Bieten!

      Ich biete sowohl PayPal wie auch Überweisung an. Den Versand übernehme ich für Sie!

      Da dies eine Privatauktion ist, ist leider keine Gewährleistung oder Rücknahme möglich. "



      ([ebay='Apple iPhone 4s - 16 GB - Schwarz (Ohne Simlock)','08. Okt. 2013 22:33:22 MESZ']321223329486[/ebay] )

      Viele Kaeufer haben mich dann angeschrieben und gefragt, ob ich auch einem Sofortkauf zustimmen wuerde. Als der Preis stimmte, habe ich das getan. Ich habe also den Artikel aus eBay rausgenommen und der Kaeufer hat mir dann das Geld ueberwiesen. Dann habe ich das Paket zur Post gebracht. Heute kam es wohl bei ihm an und er schrieb mir das Folgende:


      "hi!hab das iphone erhalten. also das ist ein totalschaden. es ist ein wasserschaden. sieht man unten an der ladebuchse.
      innen drin ist alles korridiert! von wasserschaden war nichts die rede. bitte um rücknahme!"

      Ich wusste nicht, dass es ein Wasserschaden war und habe dem Kaeufer dies auch mitgeteilt.Weiterhin habe ich auch angegeben, dass der Artikel ausdruecklich als defekt verkauft wird. Leider ist er nicht einsichtig. Er moechte die ganze Sache jetzt per PayPal klaeren, da er so bezahlt hat.
      Meine Frage ist nun, kann es passieren, dass er Recht bekommt obwohl ich nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe? Ist PayPal im Zweifelsfall eher auf der Seite des Kaeufers oder Verkaeufers? Ich bin Studentin und habe das erhaltene Geld bereits in die Anschaffung eines neuen Handys investiert und habe nun natuerlich Angst, dass ich den Fall verlieren koennte.
      Was sagt Ihr dazu?

      Danke fuer die Hilfe :D
    • Eule hat recht!

      der Beurteilung durch Eule kann ich mich nur anschließen!

      Besonders wichtig:sTUR bleiben und NICHT ANTWORTEN!!

      Keine Erläuterungen,keine Erklärungen,keine Einigunsversuche,NICHTS!!

      Wenn dann PayPal und oder Ebay eine Stellungnahme wollen(aber erst dann!!)stellst Du den Fall kurz dar.Besonders würde ich dann(aber erst dann!!)darauf hinweisen,daß der K darauf bestanden und Dich bedrängt hat,den Kauf außerhalb der Ebay AUKTION(!!) abzuschließen.

      Käuferschutz entfällt daher! Das soll Dein K aber selbst rausfinden.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • supi. danke fuer die Hilfe.
      jetzt habe ich aber leider ein Problem, weil ich ihm schon einmal geantwortet habe um ihm zu sagen, dass eine Ruecknahme nicht moeglich ist. In dieser Nachricht habe ich ihm auch ausfuerlich erklaert, wieso ich nicht wusste, dass es ein Wasserschaden ist. Er hat dann geantwortet und gemeint, dass wir, wenn ich keiner Ruecknahme zustimme, den Fall von PayPal klaeren muessen. Darauf habe ich nicht geantwortet und stattdessen die Situation hier dargestellt um zu sehen, was die Meinung des Forums ist.
      War es doof von mir, auf die erste E-Mail zu antworten oder ist das jetzt auch egal?

      Werde jetzt also stur bleiben und auf den PayPal Vorschlag nicht eingehen.
    • Mal ganz dusselig gefragt, hat diese Unterhaltung per "normaler Mail" oder über das System stattgefunden?
      eBay sieht solche Verkäufe nämlich auch nicht gern.


      Was du bisher geantwortet hast, ist ohnehin nicht zu ändern. Ab sofort solltest du dich wirklich tot stellen und nicht mehr antworten.
      Antwort erst, wenn ein geöffneter Fall über PP kommen sollte.

      Für die Zukunft gilt, dass du als VK niemals nie nicht wieder PP anbietest. Da wird nach Gutsherrenmanier entschieden, ob ein VK oder der Käufer im Recht ist.
    • Kein Fracksausen kriegen!

      Es ist ja noch nichts passiert!

      Und nicht vergessen:DU BIST BEDRÄNGT WORDEN,einem SOFORTKAUF zuzustimmen!

      Damit hat PayPal nichts zu tun;das mußt Du erst für den Fall der Fälle Ebay mitteilen,aber erst,wenn Du gefragt/aufgefordert wirst!

      Es gibt keinen Käuferschutz für Deinen Gegner und ob Ebay was macht,wird sich herausstellen.

      Außerdem:der Typ scheint DUMM genug zu sein,seinen Fall über PayPal laufen zu lassen und genau dort hat er noch weniger als keine Chance!!

      Er hat sich absolut verzockt!!

      Laß es ihn selbst herausfinden!

      petergabriel
    • Das ist in der Tat angezeigt, @hondamobil!

      Im Gegensatz zur bislang vertretenen These gewährt PayPal sehr wohl Käuferschutz außerhalb von eBay, sofern der Käufer eine Lieferadresse über das PayPal-System angegeben und über die vorgesehene Funktion bezahlt hat (davon ist auszugehen).

      Wobei hier die Frage ist, inwieweit der Käufer einen abweichenden Artikel glaubhaft machen kann. In allen Fällen, die ich kenne, wo es um ausdrücklich defekte Ware ging, hat PayPal sich nicht auf eine Diskussion eingelassen, wie defekt das Teil nun wirklich war bzw. annonciert wurde, sondern für den Verkäufer entschieden. Bei PayPal weiß man allerdings vorher nie so genau...

      QDB schrieb:

      Ist PayPal im Zweifelsfall eher auf der Seite des Kaeufers oder Verkaeufers?


      Das hängt zuweilen auch davon ab, auf welcher Seite PayPal auf mehr Widerstand stößt. Deshalb: Account leerräumen und vorübergehend nicht mehr nutzen! Wenn PayPal die Kohle selbst auszahlen müßte und sich nicht einfach bei dir bedienen kann, steigen die Chancen, daß erst gar nicht gegen dich entschieden wird. Entsprechender Ermessensspielraum ist locker da, der Käufer hat wohl bekommen was er gekauft hat: ein defektes Handy.
    • Ok. Konto ist leer geraeumt. (Ist eigentlich sowieso nie was drauf)
      Ich habe mir mal den Kaeuferschutz von PayPal durchgelesen und da wird gesagt, dass "ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht." wenn z.B. "
      1. Der Käufer möchte den Artikel nicht mehr, nachdem er ihn erhalten hat, oder der Artikel entspricht nicht den Erwartungen des Käufers. Der Artikel war aber in der Artikelbeschreibung richtig beschrieben.

      Und in diesen Faellen gibt es wohl keinen Kaeuferschutz.

      Die Frage ist nun "nur" noch ob das Handy, so wie von mir beschrieben, wirklich "in der Artikelbeschreibung richtig beschrieben" war.
      ?(
    • Die kürzest mögliche Antwort in einem vielleicht noch von deinem Käufer zu öffnenden Fall wäre:

      Sie haben ein ausdrücklich als defekt beschriebenes und auch so eingestelltes Handy bestellt und auch erhalten.


      Ein Satz, leicht und auf Anhieb für jeden zu erfassen. Du solltest auf jeden Fall bedenken, dass diese Entscheidungen am Fließband bearbeitet werden. Wenn man erst einen Roman erfassen muss, könnte der Schwerpunkt auf ein falsches Detail gelegt werden.
    • pandarul schrieb:


      Im Gegensatz zur bislang vertretenen These gewährt PayPal sehr wohl Käuferschutz außerhalb von eBay, sofern der Käufer eine Lieferadresse über das PayPal-System angegeben und über die vorgesehene Funktion bezahlt hat (davon ist auszugehen).

      wieso ist davon auszugehen?
      die auktion wurde abgebrochen und die auktion ist folglich nicht in den transaktionsdetails verlinkt. wenn der käufer nicht die artikelnr. in die zahlung geschrieben hat und paypal glaubhaft machen kann, daß er genau dieses handy bezahlt hat, dann macht paypal gar nix.

      3.4 Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung stattgefunden hat

      über die Funktion "Jetzt zahlen" auf der eBay-Website oder
      über die Funktion "Geld senden" und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto oder
      bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal Webseite durch Anklicken der "Kaufen"-Schaltfläche oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs.

      Andere Zahlungen, die Sie außerhalb dieser Funktionen tätigen, können wir nicht zuordnen und sind daher nicht vom Käuferschutz abgedeckt.

      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd…D=ua/BuyerProtection_full


      wenn man was als defekt verkauft, ist das dann nicht egal, wie der defekt zustande kam? der hätte nach mehr fotos fragen können, wo man die korrosion evtl. hätte sehen können. ich weiß nicht, was der typ will: das handy ist defekt - er hat bekommen, was er gekauft hat.
      das wär ja noch schöner, wenn man einen anspruch auf eine bestimmte sorte von defekt hätte.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      ...
      wenn man was als defekt verkauft, ist das dann nicht egal, wie der defekt zustande kam? der hätte nach mehr fotos fragen können, wo man die korrosion evtl. hätte sehen können. ich weiß nicht, was der typ will: das handy ist defekt - er hat bekommen, was er gekauft hat.
      das wär ja noch schöner, wenn man einen anspruch auf eine bestimmte sorte von defekt hätte.


      Auch ein Defekt stellt eine vereinbarte Beschaffenheit dar, die umso genauer beschrieben, auch so vorhanden sein muss.

      Wenn dann daürber hinaus noch andere Beschädigungen auftreten und man eben nicht den Hergang der Beschädigung beschrieben hat, aus dem der Käufer weiteres schließen kann, dann entspricht der Kaufgegenstand nicht der Vereinbarung.

      Letztlich hat der Käufer ja einen Grund, den defekten Kaufgegenstand erwerben zu wollen, weil er evtl. die nicht als defekt beschriebenen Teile nutzen oder aber eine Reparatur durchführen will. Alleine nur den Defekt wird keiner kaufen wollen (können).

      Allgemein stellt sich aber die Frage, ob die Artikelbeschreibung überhaupt Gegenstand des Vertrages geworden ist, da der Vertragsschluss außerhalb eBays erfolgt ist. Das Wie des Zustandekommen des Vertrages wäre hier auch noch einmal zu beleuchten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • riverside schrieb:

      wieso ist davon auszugehen?


      Weil es in Deutschland kaum eine andere Möglichkeit gibt als "über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal Webseite" zu kaufen, und weil es um Ware ging, die der Käufer ja geliefert haben wollte (Lieferadresse), womit der Einwand "kein Versand" flach fällt.

      Ich möchte erneut betonen, daß es "auf der PayPal Website" keine "Kaufen"-Schaltfläche gibt und es sich bei dem bei dir zitierten Ausschnitt @riverside um eine Aufzählung mit Kommafehler handelt. Kaufen = ein Artikel über dedizierten PayPal-Link, Checkout = Warenkorb (z.B. Shop) via PayPal-API, Geld senden = manuell eingeleitete Zahlung, genauer: eine bestimmte Art, wie man mit PayPal eine Zahlung initiieren kann. Hier noch die Erläuterung zum "Kaufen"-Button, aus der ebenfalls klar wird, daß dieser Halbsatz der Käuferschutzrichtlinie nicht als Erläuterung von "Geld senden" zu verstehen ist, sondern eine ganz andere Funktion meint:

      paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=_singleitem-intro-outside

      Die Funktion "Geld senden", die für die Bezahlung von Waren gedacht ist, soll abgegrenzt werden gegen (z.B.) Spenden, Händlerabbuchungen ("recurring payments" - PPs Lastschrift-Pendant), Sammelzahlungen, persönliche Zahlungen (siehe das Beispiel mit dem österreichischen Käufer im benachbarten Kleinanzeigen-Thread) und sonstige Zahlungsmöglichkeiten, die es bei PayPal so gibt.

      Nicht alle davon sind in D verfügbar, es handelt sich bei der Käuferschutzrichtlinie allerdings wie üblich um eine schlechte Übersetzung, die generisch Anwendung auf viele Länder mit teils sehr verschiedenen PayPal-Funktionalitäten findet, siehe AT, wo dieselbe Formulierungwie in D verwendet wird. Drüben macht sie allerdings Sinn, weil "Geld senden" dort eben nicht die auf den ersten Blick einzige Methode ist, eine PayPal-Zahlung durchzuführen.

      Dieses Generikum ist auch insofern zu verstehen, daß PayPal nicht jedesmal die Käuferschutzrichtlinie umformulieren will, wenn in D eine Funktion eingeführt oder gestrichen wird. De facto kann ein Käufer nur die eine - für den Käuferschutz qualifizierte - Zahlungsart selbst auslösen derzeit, falls er nicht ankreuzt, daß "keine Lieferadresse erforderlich" ist.

      Einer irgendwie gearteten Artikelnummer bedarf es nicht, da PayPal explizit Käufe außerhalb von eBay absichert, wie du selbst zitiert hast.

      @Heiner:

      Heiner.Hemken schrieb:

      Wenn dann daürber hinaus noch andere Beschädigungen auftreten und man eben nicht den Hergang der Beschädigung beschrieben hat, aus dem der Käufer weiteres schließen kann, dann entspricht der Kaufgegenstand nicht der Vereinbarung.


      Das ist vollkommen korrekt, ich wundere mich auch, daß der Wasserschaden unerwähnt war, denn Korrosion geschieht nur durch Versenken des Teils und nicht etwa durch ein wenig Regen - sprich: das müßte man mitbekommen haben. Sofern der Schaden beschönigt dargestellt wurde, ist der Käufer - rein rechtlich gesehen - natürlich im Recht, muß allerdings den Beweis führen, daß da ein Sachmangel (eventual-)vorsätzlich verschwiegen wurde. @TE meint allerdings, eine plausible Erklärung zu haben und sie dem Käufer auch übermittelt zu haben.

      Meine Bemerkung oben bezog sich darauf, daß PayPal bei "defekt" i.d.R. kurzen Prozeß macht und sich auf die durchaus schwierige Materie, wie defekt ein defektes Gerät genau sein darf und was man aus den Ankündigungen des Verkäufers herauslesen darf und was nicht, gar nicht erst einläßt. Eventuelle zivilrechtliche Ansprüche berührt das natürlich nicht.

      Heiner.Hemken schrieb:

      Allgemein stellt sich aber die Frage, ob die Artikelbeschreibung überhaupt Gegenstand des Vertrages geworden ist


      Das kommt auf die genauen Formulierungen des Mailverkehrs an. Wenn ich außerhalb von eBay kaufe oder verkaufe tue ich das mit explizitem Verweis auf die Artikelnummer und schreibe rein, daß die AB Vertragsinhalt wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Hallo.
      Vielen Dank fuer die vielen Antworten.
      Ich weiss nicht, woher der Schaden kam und der Kaeufer hat auch nie gefragt. Andere Leute, die auch interessiert waren, haben gefragt, und denen habe ich dann mitgeteilt, dass ich es nicht weiss. Daraufhin kam zwischen mir und denen dann kein Vertrag zustande.
      Wenn ich nicht weiss, wie der Schaden zustande kam, dann kann ich ihn ja auch nicht genauer beschreiben. Oder? Auch wurde die "Untersuchung" des iPhones ja auch nur vom Kaeufer vorgenommen, ich weiss also nicht, ob der Schaden wirklich so schlimm ist, wie vom Kaeufer beschrieben.
      Ich habe jetzt das Problem, dass die Zahlung durch PayPal auh "hold" gesetzt wurde. Sprich mein PayPal Konto jetzt im Minus ist.
      Hat jemand ne Ahnung, wie lange die Klaerung eines PayPal Falles normalerweise dauert?


      Ich habe jetzt so viele verschiedene Meinungen gelesen mit mehr oder weniger klaren Aussagen. Daher hier nun konkret die Frage: Hab ich eine Chance das zu gewinnen und wenn ja, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit?

      Vielen Dank :D
    • Das hängst ganz allein von Dir ab!

      QDB schrieb:

      Ich habe jetzt so viele verschiedene Meinungen gelesen mit mehr oder weniger klaren Aussagen. Daher hier nun konkret die Frage: Hab ich eine Chance das zu gewinnen und wenn ja, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit?


      Ich entnehme aus Deiner Frage ein gehöriges Maß an Verunsicherung!

      Die Lösung Deines Problems hängt aber nicht an mehr oder minder wortreichen,mehr oder minder pedantischen,mehr oder minder abgezockten Beiträgen hier im Forum.

      Niemals! Denn dann bist Du nur eine willenlose Marionette bzw.ließest Dich dadurch zu einer machen.

      WENN Du eine ängstliche,konflikvermeidende und nicht mit der nötigen Klugheit ausgestattete Person bist,beträgt die Wahrscheinlichkeit "zu gewinnen"(wie Du es ausdrückst)exakt NULL Prozent!

      WENN Du eine selbstbewußte,konfliktfähige und mit der nötigen Klugheit ausgestattete Person bist,beträgt die Wahrscheinlichkeit "zu gewinnen" exakt EINHUNDERT Prozent!

      Keiner von uns hier hat darauf einen Einfluß,wie Du Dich letztendlich entscheidest.Da bist Du ganz alleine!

      Ich habe MEINE Sichtweise und MEINE Vorgehensweise in MEINEN Beiträgen dargelegt.Denen gibt es nichts hinzuzufügen!

      Ach ja,doch:du hast in Deiner Artikelbeschreibung das Handy als "funktionsuntüchtig" ="defekt")und als NICHTS SONST angegeben dh.Du hast NICHT reingeschrieben,daß jemand mit (Fach)kenntnissen in der Lage sei oder sein könnte,es zu reparieren bzw.wieder funktionstüchtig zu machen.

      Du bist NICHT verpflichtet,den Schaden genauer zu spezifizieren bzw.zu evaluieren,selbst dann nicht,wenn Du "vom Fach" bist.

      Ausführungen hier,die dies quasi zur Pflicht des Vk hinzuaddieren,sind kontraproduktiv und unhaltbar.Da ist dann immer der Wunsch Vater des Gedankens.

      Und noch:dein Gegenüber versucht mit einer genau dieser entsprechenden Masche,Dir das Gift der Verunsicherung zu verpassen,evtl.sogar noch aus geschlechtsspezifischer Arroganz("dieser dummen Pute werde ich es mal zeigen.")

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • QDB schrieb:

      Hab ich eine Chance das zu gewinnen und wenn ja, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit?


      Über PayPal: ja, wie bereits geschrieben. Deine Chancen? Gut bis sehr gut, eine genauere Prognose ist unmöglich, da PayPal dafür bekannt ist, auch mal willkürlich zu entscheiden. Also immer sofort reagieren auf vom Käufer beigebrachte Fakten, etwaigen Behauptungen entgegentreten und die gelaufenen Mails, die belegen, daß der Käufer ein defektes Gerät gekauft hat und ausdrücklich wußte, daß du keine Ahnung von der Art des Defektes hast, in den Fall einbringen.

      Der Punkt den @Heiner aufbrachte ist ein zivilrechtlicher; wenn es dein Käufer, nachdem er bei PayPal verloren hat, auf dem Rechtsweg versucht, stehen seine Chancen besser, weil deine Geschichte ("weiß nicht") im Gegensatz meiner obigen Vermutung unglaubwürdig ist. Für Korrosion, die sich ja nachweisen läßt, müßte das Gerät unter Wasser gewesen sein, und zwar für länger als 2 Sekunden. Da stellt sich natürlich die Frage, ob du davon gewußt haben könntest.

      Nur kostet ein solcher Versuch den Käufer im Voraus - im Gegensatz zum PayPal-Fall, den hat er frei. Also ist das alles ein höchst hypothetisches Szenario. Warte ab und kläre den Fall, dann siehst du weiter.