Handyvertrag - Ausweis scannen und mailen

    • Handyvertrag - Ausweis scannen und mailen

      Hallo
      Versuche zurzeit einen Handyvertrag bei Klarmobil abzuschliesen.
      hat bis jetzt auch alles geklappt doch jetzt wollen "sie" eine Ausweiskopie per Mail.
      Habe aber in dem Bestellvorgang schon alle Daten (Ausweisnummer,Name,Anschrift usw,) angegeben.
      Mein Problem ist das diese Mail durch das Hotmail Sicherheitsraster als gefährlich eingestuft wird
      (Vorsicht! Dieser Absender hat die Überprüfungen zu betrügerischen Inhalten nicht bestanden.)
      Wie erfahre ich jetzt ob die Mail wirklich von Klarmobil kommt
      oder ob da irgendjemand nur eine Kopie von meinem Ausweis haben möchte um damit andere zu betrügen ?
      Habe auf der Klarmobil-Kontaktseite schon angefragt aber noch keine Antwort erhalten.
      Ich möchte eigentlich nicht Kopien meiner Papiere durch's Netz schicken.
      Gruß Beppo
    • Wenn sie Deine Identität prüfen wollen, sollen sie das Post-Identverfahren verwenden. Dann ist wenigstens nachvollziehbar, wohin Deine Daten gehen.

      Im Übrigen sagt Wikipedia dazu:


      Kopiereinschränkungen

      In vielen Fällen wird im Privatbereich von Institutionen eine Fotokopie des Personalausweises zur Überprüfung der Identität verlangt (beispielsweise für eine Schufa-Auskunft). Dies stellt im Vergleich zu anderen Verfahren (beispielsweise Postident oder persönlichem Erscheinen) ein einfaches, weit verbreitetes Verfahren dar (wenn auch einer nicht beglaubigten Fotokopie letztlich wenig Beweiskraft zukommt).

      Die Bundesrepublik Deutschland behält sich vor, auch das Anfertigen von Kopien zu reglementieren. In § 14 PAuswG findet sich dazu eine klarstellende Regelung:

      „Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch
      • zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
      • öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.“
      Diese Vorschriften umfassen Grenzkontrollen, Fahndung, Strafverfolgung und -vollstreckung (§ 15), Verknüpfungsverbot (§ 16) sowie Identitätsfeststellung und Echtheitsprüfung (§ 17), die §§ 18 und 19 betreffen den elektronischen Identitätsnachweis (eID). § 20 gibt dem Inhaber das Recht, seinen Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen zur Legitimation einzusetzen und beschränkt den automatisierten Abruf personenbezogener Daten bei elektronischer Nutzung.

      In der amtlichen Begründung wird hierzu ausgeführt:[26]

      „§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren, so etwa über die opto-elektronische Erfassung (das Scannen) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Begrifflichkeiten der Vorschrift knüpfen an die Legaldefinitionen in den §§ 2 und 3 BDSG an. Der Behördenbegriff ist in § 2 Abs. 2 legaldefiniert.“

      Damit wird eine generelle Erlaubnis zur Nutzung von Kopien im nicht-öffentlichen Bereich verneint. Gesetzliche Regelungen für den öffentlichen Bereich finden sich beispielsweise in

      Unstrittig ist die Anfertigung einer „Sicherungskopie“ durch den
      Inhaber, die im Falle des Verlustes die Neubeantragung erleichtert.[27]
      Kopien durch Banken zum Zweck der Aufzeichnung der Überprüfung einer
      Identität im Rahmen der Pflichten, die sich aus dem Geldwäschegesetz
      ergeben, sind erlaubt.

      (Hervorhebung durch mich)

      Siehe auch datenschutzbeauftragter-info.d…usweis-kopieren-verboten/
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__95.html

      [...]

      (4) Der Diensteanbieter kann im Zusammenhang mit dem Begründen und dem
      Ändern des Vertragsverhältnisses sowie dem Erbringen von
      Telekommunikationsdiensten die Vorlage eines amtlichen Ausweises
      verlangen, wenn dies zur Überprüfung der Angaben des Teilnehmers
      erforderlich ist. Er kann von dem Ausweis eine Kopie erstellen. Die
      Kopie ist vom Diensteanbieter unverzüglich nach Feststellung der für den
      Vertragsabschluss erforderlichen Angaben des Teilnehmers zu vernichten.
      Andere als die nach Absatz 1 zulässigen Daten darf der Diensteanbieter
      dabei nicht verwenden.

      [...]
      Vorlegen in einer Niederlassung (die es bei klarmobil meines Wissens kaum gibt) ist okay. Recht zur Kopie durch den TK-Anbieter siehe oben.

      Die Anforderung einer Eigenkopie (die ja manipuliert sein könnte) ist durch das Gesetz nicht abgedeckt!
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.