Vorzeitig abgebrochene Auktion - Höchstbieter droht

    • Vorzeitig abgebrochene Auktion - Höchstbieter droht

      Hallo, ich bin dummerweise auch in die "Gebotsabbruchfalle" getappt.

      Folgendes ist passiert:

      Habe mein iPhone 4S bei ebay eingestellt. Das Gerät war mit einem Simlock versehen. Zwei Tage später erfuhr ich durch T-mobile, dass ich das Telefon kostenlos vom Simlock befreien kann. Somit wurde das Gerät wieder sehr interessant, da es meine Frau mit Ihrer Simkarte weiternutzen kann. Lange Rede, kurzer Sinn. Ich habe das iPhone entsperrt und meiner Frau geschenkt. Anschließend die Auktion beendet.

      ebay.de/itm/Apple-iPhone-4s-16…-Smartphone-/300990860138?


      Jetzt ging das Drama los: Prompt erhielt ich ein Mail des Ebayusers "felixelbert" der sich als Rechtsanwalt ausgab und natürlich zu dem Zeitpunkt Höchstbietender war.
      Er verlangte in einer recht professionell wirkenden Email die Herausgabe des Iphone´s für die von ihm gebotenen 7€.

      Soweit der Sachverhalt

      Was habe ich seit dem getan?

      1. Mit einem Anwalt gesprochen. Nach seiner Meinung solle ich erstmal ganz in Ruhe abwarten was da kommt.
      2. Einen Rechtsanwalt Felix Elbert gibt es laut Rechtsanwaltsauskunft nicht.
      3. Der ebayuser "felixelbert" ist sehr aktiv im bieten auf iPhone´s. Es scheint also die bekannte Masche zu sein...

      Es wäre nett, wenn Ihr mir ein paar Tips geben könntet, wie ich mich verhalten soll.

      Hat jemand schon Erfahrungen mit "felixelbert" oder weiss wer sich dahinter verbirgt?

      Über eure Unterstützung würde ich mich sehr freuen...
    • Das Problem ist der Grund für deinen Auktionsabbruch, er war überhaupt nicht berechtigt!

      Der Höchstbietende wie in deinem Fall hat Anspruch auf die Ware, da kann ich dir nicht viel Hoffnung geben.

      Hier gibt es einige Threads zu diesem Thema, du kannst rechts oben in der Suchleiste einen Begriff eingeben, z.B.:
      auktionshilfe.info/index.php?f…&highlight=Auktionsabruch
      auktionshilfe.info/index.php?f…ghlight=vorzeitig+beendet
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • Dann laß den Hund mal bellen!

      In der Hitparade der hier durchgekauten Themen nehmen "I-Phones bei Kleinanzeigen" sowie "Angebotsabbrüche" wohl die ersten beiden Plätze ein.

      Vor ein paar Wochen hat der User "Pandarul" in mühevoller Klein-und Detailarbeit bei einem längeren Thread herausgearbeitet,daß JEDES zur Auktion angebotene Objekt unter dem Vorbehalt der vorzeitigen Angebotsrücknahme (im Rahmen der Ebay AGB) steht.Das Ergebnis fand -----von Ausnahmen abgesehen----Zustimmung.

      Du solltest ihm eventuell (aber ganz vorsichtig!!!)eine PM schicken,denn er kann Dir das sicherlich in wenigen Sätzen erklären.

      Noch VIEL besser:Du wartet hier ab,denn er wird sich sicherlich melden.Ich selbst habe absolut keine Lust mehr,immer den gleichen Sachverhalt gegenüber denjenigen zu erklären,welche die diesbezüglichen Tatsachen nicht wahrhaben (wollen) bzw.abstreiten.

      Bis zu Deiner Aufklärung machst Du bitte gegenüber dem "Käufer"NICHTS:keine Kontaktaufnahme,keine Erklärungen,keine Begründungen! NICHTS!!

      Laß Dich nicht unter Druck setzen oder zu etwas nötigen.Das ist genau das,was der Typ will!

      Dazu gehört auch die "Amtsanmaßung" mit seiner Position,daß der RA sei!!

      petergabriel

      P.S.:die genannten Links sind nicht zugänglich!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Nun, die Option, die Forderung zu ignorieren, könnte in diesem Fall durchaus teuer werden. Denn eines ist auf jeden Fall festzuhalten: Es gab keinen gesetzlichen Grund für den Abbruch der Auktion, entsprechend haben wir hier eine rechtsgültigen Vertrag vor uns. Wenn wir den Auktionslink bekommen würden, könnten wir uns aber zumindest das Bietverhalten des Käufers anschauen.

      Verstehe ich das richtig, dass der Höchstbietende bisher nicht mal seinen Namen noch seine Anschrift nannte. Wie sollst du dann die Ware an ihn schicken. Da würde ich doch mal unverbindlich nachfragen. Sage ihm, du bräuchtest schon seine komplette Anschrift, um einen eventuellen Versand in die Wege zu leiten und um die Ansprüche zu prüfen. Dann wird er die Hosen runter lassen müssen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • petergabriel schrieb:

      Du solltest ihm eventuell (aber ganz vorsichtig!!!)eine PM schicken,denn er kann Dir das sicherlich in wenigen Sätzen erklären.


      Das wird nicht gehen, da ich PMs abgeschaltet habe. Ich bin mir auch nicht sicher, daß vorliegend etwas zu machen ist.

      Im Gegensatz zu den sonstigen Fällen ist ein Abbruch wegen "habe ich meiner Frau geschenkt" in der Tat nicht vom entsprechenden eBay-Grundsatz gedeckt. Es ist unstrittig, daß der Grund für den Auktionsabbruch jeweils ohne Verschulden zustande gekommen sein muß, was hier nicht der Fall ist.

      Es gab auch nicht, wie in der Auktion angegeben, einen Fehler bei der Angebotserstellung. Worin soll der bestanden haben?

      Ob du @Stefanator deinem Käufer jetzt den richtigen Grund genannt hast oder nicht spielt de facto auch keine Rolle mehr, seit er hier öffentlich steht. Kreatives Zurechtbiegen kommt also - ungeachtet der Frage, ob das eine schlaue Idee ist, nicht mehr in Betracht.

      @uhu: Die Auktion steht doch da?

      ebay.de/itm//300990860138

      Stefanator schrieb:

      Mit einem Anwalt gesprochen. Nach seiner Meinung solle ich erstmal ganz in Ruhe abwarten was da kommt.


      Mich würde durchaus interessieren, wie dieser Anwalt diese Einschätzung (grob) begründet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Der Höchstbietende mit dem Anspruch:

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      Nicht schlecht, der Bieter ist fleissig: 1.417 Geboten in 30 Tagen und der Account ist auch noch nicht so alt
      e***r[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]( 1 ) [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif][Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/de/icon/iconNewId_16x16.gif][Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • pandarul schrieb:

      @uhu: Die Auktion steht doch da?

      Natürlich, entschuldigt, war spät heute Nacht.

      Nun, die Gebotsübersicht zeigt das übliche Vorgehen. 1400 Gebote in den letzten 30 Tagen und alle sichtbaren im Bereich Handys. Hier ist einer der üblichen Verdächtigen unterwegs, der auf Schnäppchenfang über Auktionsabbrüche aus ist. Ungeachtet der moralischen Überlegungen ist daran zunächst einmal nichts auszusetzen. Hier wäre es wirklich sehr wichtig, die Identität des Käufers zu ermitteln. Das sollte eigentlich auf die oben beschriebene Weise machbar sein. Lehnt der Käufer sie Nennung seiner Adresse ab, dann kann man ihm fehlendes Kaufinteresse unterstellen und das könnte sehr vorteilhaft für den TE sein. Mit dem ermittelten Namen kann der TE hier dann auf die Suche gehen, ob dieser vielleicht schon bekannt ist und vielleicht gar nicht mehr auf ebay handeln darf, weil mit anderen Accounts bereits gesperrt.

      Ich sehe darin die einzige Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen. Ansonsten würde ich den Versand des Handys nach Geldeingang empfehlen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hab ich was überlesen oder woher kommt die Annahme, daß der K seine Adresse nicht mitgeteilt hat?
      Den "Hund bellen zu lassen" halte ich für die grundlegend falsche Taktik!
      Deutlicher kann ein Kaufvertrag, bei Auktionsabbruch, fast nicht zustandekommen.
      Der K fordert ja anscheinend noch nicht einmal "nur" Schadensersatz, sondern verlangt die Herausgabe des Föns.
      Einziger, mit kleiner Chance verbundener, Winkelzug wäre, daß der K überhaupt nicht mehr auf EBay handeln darf.

      Ansonsten sehe ich keine Möglichkeiten aus der Sache billig rauszukommen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • petergabriel schrieb:

      Dazu gehört auch die "Amtsanmaßung" mit seiner Position,daß der RA sei!!

      amtsanmaßung?
      knapp daneben ist auch vorbei.
      "Amtsanmaßung bezeichnet das unrechtmäßige Vornehmen einer Handlung, die nur von Amtspersonen vorgenommen werden darf."
      de.wikipedia.org/wiki/Amtsanma%C3%9Fung

      wenn überhaupt titelmissbauch:
      de.wikipedia.org/wiki/Missbrau…zeichnungen_und_Abzeichen

      Stefanator schrieb:

      Ich lese natürlcih eifrig mit und danke Euch schonmal für Eure Tips.

      In der Tat hat der Käufer mir keinerlei persönliche Daten mitgeteilt. Diese habe ich nun über Ihn und auch über Ebay angefordert...

      also hast du nun seine adresse oder noch nicht?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Stefanator schrieb:

      Ich lese natürlcih eifrig mit und danke Euch schonmal für Eure Tips.

      In der Tat hat der Käufer mir keinerlei persönliche Daten mitgeteilt. Diese habe ich nun über Ihn und auch über Ebay angefordert...

      Guck mal in dein Postfach, da sollte eigentlich die Adresse deines K in der Mail zum Verkauf stehen?!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich habe da so eine fiese Ahnung. Ihr vlt. auch?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Stefanator schrieb:

      Ich lese natürlcih eifrig mit und danke Euch schonmal für Eure Tips.

      In der Tat hat der Käufer mir keinerlei persönliche Daten mitgeteilt. Diese habe ich nun über Ihn und auch über Ebay angefordert...

      Guck mal in dein Postfach, da sollte eigentlich die Adresse deines K in der Mail zum Verkauf stehen?!

      Richtigstellung!
      Gibt keine HG-Mail. Sorry, im falschen Thread gepostet!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • riverside schrieb:

      petergabriel schrieb:

      Dazu gehört auch die "Amtsanmaßung" mit seiner Position,daß der RA sei!!

      amtsanmaßung?
      knapp daneben ist auch vorbei.
      "Amtsanmaßung bezeichnet das unrechtmäßige Vornehmen einer Handlung, die nur von Amtspersonen vorgenommen werden darf."
      de.wikipedia.org/wiki/Amtsanma%C3%9Fung

      wenn überhaupt titelmissbauch:
      de.wikipedia.org/wiki/Missbrau…zeichnungen_und_Abzeichen

      Stefanator schrieb:

      Ich lese natürlcih eifrig mit und danke Euch schonmal für Eure Tips.

      In der Tat hat der Käufer mir keinerlei persönliche Daten mitgeteilt. Diese habe ich nun über Ihn und auch über Ebay angefordert...

      also hast du nun seine adresse oder noch nicht?
      Nein, habe weder Namen noch Adresse....
    • Es spricht einiges dafür, dass ein alter Schwede, der gerne als "JuraStudent" bzw. jetzt als "Rechtsanwalt" auftritt hier, verbotener weise, einen neuen Account gestartet hat um sein Einkommen aufzubessern. DEafür spricht das Accountdatum und das Bieterverhalten.

      Neu wäre, dass er hingeht und die Ware haben will. Auf der anderen Seite kann er nicht mehr klagen, da dann vorzeitig rauskäme wer er ist und jeder Hier und wo anders sagen könnte: "Der Typ kann nicht klagen, der ist bei ibäh gesperrt"

      Wenn er das Geld überweist und erst dann seine Anschrift bekanntgibt, hat er, nach seiner Lesart, eine Kaufabsicht einwandfrei belegt und will die Ware. Die Eierföne verkauft er dann selber, z.B. bei Amazon und kann so sein Einkommen aufbessern.

      Daher ist es äusserst wichtig, dass @Stefanator die Anschrift rauskriegt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.