Gruss Leute
ich hatte vor einem Jahr ein Gerät verkauft und der Käufer lies sich 14 Tage Zeit mit der Bezahlung. Kaum hatte er überwiesen, fragte er wo ist die Ware? Da ich nach diesen 14 Tagen in Urlaub fuhr, habe ich ihm zurückgeschrieben, dass ich mir in diesem Fall und in Zukunft mit der Lieferung exakt soviel Zeit lassen werde, wie sich die Käufer trotz der sofortigen Fälligkeit ihrer Zahlung willkürlich Zeit lassen mit der Zahlung. Das passt diesen Spezies natürlich gar nicht.
Daraufhin löste er bei Ebay einen "Fall" aus wegen Nichtlieferung. Ich hatte mich mit ihm später geeinigt, so dass wir friedlich verblieben sind.
Frage: ist mein Vorgehen rechtlich legitim?
Zusatzfrage: wenn einem der dann wegen des Ärgers eine negative Beurteilung reinstellt, kann man die nach Schilderung des Sachverhalts von Ebay wieder entfernen lassen?
danke
ich hatte vor einem Jahr ein Gerät verkauft und der Käufer lies sich 14 Tage Zeit mit der Bezahlung. Kaum hatte er überwiesen, fragte er wo ist die Ware? Da ich nach diesen 14 Tagen in Urlaub fuhr, habe ich ihm zurückgeschrieben, dass ich mir in diesem Fall und in Zukunft mit der Lieferung exakt soviel Zeit lassen werde, wie sich die Käufer trotz der sofortigen Fälligkeit ihrer Zahlung willkürlich Zeit lassen mit der Zahlung. Das passt diesen Spezies natürlich gar nicht.
Daraufhin löste er bei Ebay einen "Fall" aus wegen Nichtlieferung. Ich hatte mich mit ihm später geeinigt, so dass wir friedlich verblieben sind.
Frage: ist mein Vorgehen rechtlich legitim?
Zusatzfrage: wenn einem der dann wegen des Ärgers eine negative Beurteilung reinstellt, kann man die nach Schilderung des Sachverhalts von Ebay wieder entfernen lassen?
danke
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()