Marktplatz-Mitteilungen - Sammelthread

    • Marktplatz-Mitteilungen - SAMMELTHREAD

      Datum: Mittwoch, 03. November 2004
      Zeit: 16:08 Uhr MEZ

      BGH-URTEIL ZUM WIDERRUFSRECHT BEI GEWERBLICHEN ONLINE-AUKTIONEN

      Liebe eBay-Mitglieder,

      heute hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass gewerbsmäßige Händler auch beim Vertragsschluss im Wege einer Zeitablauf-Online-Auktion ein Widerrufsrecht gewähren müssen. Das Urteil hat jetzt endlich Klarheit in dieser bislang umstrittenen Rechtsfrage gebracht. Die gewonnene Rechtssicherheit ist ein Vorteil für alle eBay-Mitglieder.

      Auch bislang hatten Widerrufsrechte bereits eine erhebliche Bedeutung auf dem eBay-Marktplatz. Denn schon jetzt wird etwa bei einem Drittel der Angebote gewerblicher Händler der Kauf mit der „Sofort-Kaufen“-Format zum Festpreis abgeschlossen. Für diesen Bereich war das Bestehen eines Widerrufsrechts nach dem Fernabsatzrecht bereits anerkannt. Zudem bieten schon heute viele Händler auch beim Auktionsformat die Möglichkeit, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzusenden. Dies trägt dazu bei, dass der eBay-Marktplatz auch für den Einkauf von Neuwaren bei gewerblichen Händlern immer beliebter wird.

      Wichtig ist allerdings, dass das Widerrufsrecht nur bei Angeboten gewerblicher Händler vorgeschrieben ist. Wer also als Privatmann bei eBay handelt, um etwa seinen Dachboden zu entrümpeln oder seinen Gebrauchtwagen zu verkaufen, wird auch künftig keiner derartigen Verpflichtung unterliegen. Außerdem steht das gesetzliche Widerrufsrecht nur Verbrauchern zu, das heißt nur solchen Personen, die für ihren privaten Bedarf, nicht aber für gewerbliche Zwecke oder für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, eingekauft haben.

      Das Widerrufsrecht gilt darüber hinaus auch nicht bei allen Produkten. Kein Widerrufsrecht besteht bei versiegelten Datenträgern mit Video- oder Audioinhalten oder Software, wenn die Datenträger vom Käufer entsiegelt wurden. Ausgenommen sind zudem Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte. Auch bei verderblichen Waren oder solchen, deren Verfallsdaten überschritten sind, ist kein Widerruf möglich. Schließlich sind auch alle Produkte vom Widerruf ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind.

      Allgemeine Informationen zu Widerrufs- und Rückgaberecht finden Sie auch auf unseren Hilfeseiten, die wir nach Veröffentlichung des BGH-Urteils entsprechend aktualisieren werden.

      Herzliche Grüße

      Ihr eBay-Team

      Quelle: eBay-Gemeinschaft
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    • Marktplatz-Mitteilungen - SAMMELTHREAD

      Datum: Mittwoch, 03. November 2004
      Zeit: 18:15 Uhr MEZ

      EINFÜHRUNG EINER TURBO LISTER-BETAPHASE


      Liebe eBay-Verkäufer,

      in regelmäßigen Abständen aktualisieren wie unser kostenloses Offline-Tool Turbo Lister mit den neuesten Funktionen des eBay-Marktplatzes. Viele von Ihnen haben danach gefragt, und deshalb werden wir jetzt für jedes Turbo Lister-Update eine Betaphase vor der eigentlichen Produktfreigabe einführen.
      • Wie funktioniert die Turbo Lister-Betaphase?
        Da wir durch internes Testen nicht alle möglichen Nutzungsvarianten durchspielen können, laden wir erfahrene Turbo Lister-Nutzer herzlich ein, das neue Turbo Lister Update erst einmal zu testen, bevor das offizielle Turbo Lister-Update für alle freigegeben wird.
      • Wer kann an der Betaphase teilnehmen?
        Jeder Turbo Lister-Nutzer ist eingeladen, an der Betaphase teilzunehmen, aber erfahrene Nutzer werden am meisten davon profitieren, da sie neben den bekannten Funktionen auch neue ausprobieren können. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Betaversion noch Fehler enthalten kann.
      • Wie wird man Betatester?
        Im Turbo Lister kann man sich jederzeit unter "Optionen" --> "Zusatzoptionen" zur Betaphase anmelden. Die angemeldeten Beta-Nutzer werden dann über den üblichen Updateprozess darüber informiert, dass eine neue Betaversion installiert werden kann. Alternativ kann auch über das Turbo Lister-Menü "Hilfsmittel" --> "Nach Programmaktualisierungen suchen" die Betaversion installiert werden.
      • Wie können Beta-Nutzer Fehler in der Betaversion melden?
        Die Betaphasen-Nutzer können die offiziellen Kommunikationswege mit eBay nutzen: Das Turbo Lister-Forum, das Kontaktformular oder den eBay Telefon-Support.
      • Wie lange dauert die Betaphase?
        Wir sammeln die Rückmeldungen der Beta-Nutzer und beheben die wichtigsten Programmfehler. Im allgemeinen dauert die Betaphase eine Woche. Erst dann erhalten alle Turbo Lister-Nutzer das aktuelle Turbo Lister-Update.
      • Wann beginnt die erste Betaphase?
        Voraussichtlich am Freitag, dem 5.11. können Sie zum ersten Mal eine Betaversion herunterladen. Sie können sich schon jetzt im Turbo Lister dazu anmelden. In dieser ersten Beta-Version können Sie dann im Turbo Lister die Zusatzoption "Sofort & Neu" für Ihre Angebote auswählen.

      Bitte lesen Sie am Freitag an dieser Stelle weitere Informationen dazu.

      Herzliche Grüße

      Ihr eBay-Team

      Quelle: eBay-Gemeinschaft
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    • RE: Marktplatz-Mitteilungen - SAMMELTHREAD

      Datum: Montag, 08. November 2004
      Zeit: 17:53 Uhr MEZ

      NEUE ÜBERSICHTSSEITE "UNSTIMMIGKEITEN ONLINE KLÄREN"


      Liebe eBay-Mitglieder,

      warten Sie als Verkäufer auf die Bezahlung oder als Käufer auf die Lieferung eines Artikels? Oft sind es Probleme in der Kommunikation, die zu solchen Verzögerungen führen. eBay bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, die Unstimmigkeiten online zu klären.

      Auf der neuen Seite "Unstimmigkeiten online klären" haben wir alle diese Möglichkeiten jetzt zusammengefasst, so dass Sie in Zukunft sofort das passende Online-Tool für ein eventuelles Problem mit Ihrem Handelspartner finden.

      Diese neue Übersichtsseite ist auch als Ergänzung zum Sicherheitsportal zu verstehen, welches Ihnen vor allem bei der vorbeugenden Vermeidung von Problemen hilft.

      Herzliche Grüße

      Ihr eBay-Team

      Quelle: eBay-Gemeinschaft
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    • Marktplatz-Mitteilungen - SAMMELTHREAD

      Datum: Montag, 08. November 2004
      Zeit: 17:59 Uhr MEZ

      ÄNDERUNG BEI DER ENTFERNUNG VON BEWERTUNGEN


      Liebe eBay-Mitglieder,

      eBay greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden durch eBay weder verändert noch entfernt. An diesem Grundsatz hat sich nichts geändert.

      Geändert hat sich die Verfahrensweise bei den Ausnahmen von diesem Grundsatz. Denn unter bestimmten Ausnahmebedingungen ist es möglich, Bewertungen entfernen zu lassen:

      In der Regel wird jetzt nur noch der Bewertungskommentar entfernt, nicht der Bewertungspunkt. Die (meist negative) Bewertung fließt also trotzdem in die Berechnung des Bewertungsprofils mit ein. In der Liste der Bewertungen erscheint ein Hinweis, dass der Kommentar entfernt wurde.

      Die vollständige Entfernung der Bewertung (Bewertungskommentar und Bewertungspunkt) kann nur noch erfolgen, wenn eine dieser drei Bedingungen erfüllt ist:
      1. Wenn das Mitglied die negative Bewertung versehentlich einem falschen Mitglied zugeordnet hat, diesen Fehler jedoch bereits behoben und die gleiche Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben hat.

      2. Wenn die Bewertung von einer Person abgegeben wurde, die zum Zeitpunkt der Transaktion oder der Bewertungsabgabe hierzu nicht berechtigt war (z.B. wegen Minderjährigkeit).

      3. Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.[/list=1]
        Es bleibt in diesen drei Fällen auch kein Hinweis in der Liste der Bewertungen zurück.

        Hinweis zur einvernehmlichen Bewertungsrücknahme:
        Bewertungen können auch einvernehmlich zurückgenommen werden, wenn beide Handelspartner sich darüber einig sind. In diesem Fall wird der Bewertungspunkt nicht in die Berechnung des Bewertungsprofil miteinbezogen, aber der Bewertungskommentar bleibt erhalten und wird durch einen Hinweis auf die Rücknahme ergänzt.

        Herzliche Grüße

        Ihr eBay-Team

        Quelle: eBay-Gemeinschaft
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    • Marktplatz-Mitteilungen - SAMMELTHREAD

      Datum: Mittwoch, 10. November 2004
      Zeit: 16:52 Uhr MEZ

      E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE NEUESTEN ANGEBOTE EINES BEVORZUGTEN VERKÄUFERS


      Liebe eBay-Mitglieder,

      in "Mein eBay" können Sie unter "Favoriten" auch bevorzugte Verkäufer speichern. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, sich über die neuesten Angebote dieser Verkäufer per E-Mail benachrichtigen zu lassen:
      • Wenn Sie einen Verkäufer zur Liste der bevorzugten Verkäufer hinzufügen, werden Sie nun gefragt, ob Sie über dessen neueste Angebote per E-Mail informiert werden möchten.
      • Sie können in der Ansicht "Bevorzugte Verkäufer und Shops" einstellen, ob Sie diese E-Mail wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich bekommen wollen.
      • Die E-Mail umfasst alle von Ihnen ausgewählten Verkäufer. Enthalten sind bis zu vier aktuelle Angebote je Verkäufer.

      Hinweis:
      Diese E-Mail-Benachrichtigung wird automatisch von eBay erzeugt und versendet und nicht vom Verkäufer.

      Herzliche Grüße

      Ihr eBay-Team

      Quelle: eBay-Gemeinschaft
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    • Marktplatz-Mitteilungen - SAMMELTHREAD

      Datum: Freitag, 12. November 2004
      Zeit: 17:53 Uhr MEZ

      WEIHNACHTLICHE ANGEBOTSVORLAGEN FÜR DEN TURBO LISTER STEHEN GRATIS ZUR VERFÜGUNG


      Liebe eBay-Verkäufer,

      rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft stellen wir Ihnen fünf neue Angebotsvorlagen zur Verfügung, die Sie zusammen mit dem Turbo Lister nutzen können. Wenn Sie den Turbo Lister bisher noch nicht nutzen, ist dies sicherlich ein Anlass, dieses weit verbreitete Verkäufer-Tool einmal auszuprobieren. Der HTML-Code der Vorlagen kann ganz einfach von den Turbo-Lister-Seiten heruntergeladen und in die Angebotsbeschreibungen kopiert werden. Um die Angebotsvorlagen herunterzuladen, besuchen Sie bitte unsere Seiten zum Turbo Lister. Sie finden dort auch eine Anleitung, die Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie die Vorlagen einbauen können.

      Viele Grüße

      Ihr eBay-Team

      Quelle: eBay-Gemeinschaft
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    • Marktplatz-Mitteilungen - SAMMELTHREAD

      Datum: Freitag, 12. November 2004
      Zeit: 18:23 Uhr MEZ

      ARTIKELLISTEN UND SUCHERGEBNISSEITEN ANPASSEN


      Liebe eBay-Mitglieder,

      Sie können ab jetzt die Suchergebnisseiten und die Artikellisten noch besser Ihren Anforderungen anpassen. Ihre Einstellungen werden dann dauerhaft übernommen.

      1. Unter "Anzeige anpassen" (1) können Sie jetzt auch die folgenden Angaben in die Listen aufnehmen:
      • Versandkosten (2)
      • Artikelnummern (3)
      • Land (4)


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      Hinweis:
      • Sie können sich zudem die Artikelbezeichnung in einer eigenen Zeile anzeigen lassen.
      • Mit einem Klick auf die jeweiligen Spaltenüberschriften können Sie die Angebote auf- oder absteigend sortieren.
      • Die Reihenfolge der Spalten können Sie nicht ändern.
      • Wenn Sie aus dem Pulldown-Menü "Sortieren nach" eine der Angaben auswählen, werden die entsprechenden Spalten ausschließlich der aktuellen Suchanfrage hinzugefügt.

      2. Unter "Suchoptionen anpassen" (1) finden Sie ebenfalls drei neue Angaben, die Sie nun mit aufnehmen können:
      • Angebote mit Treuhandservice (2)
      • "Sofort & Neu"-Artikel (3)
      • Suche nach Verkäufer (4)


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      Nutzen Sie die Möglichkeit, aus den vielfältigen Such- und Sortieroptionen die für Sie passenden auszuwählen.

      Herzliche Grüße

      Ihr eBay-Team

      Quelle: eBay-Gemeinschaft
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    • Marktplatz-Mitteilungen - SAMMELTHREAD

      Datum: Mittwoch, 17. November 2004
      Zeit: 11:17 Uhr MEZ

      Aktualisiert: TURBO LISTER-BETAPHASE


      Liebe eBay-Verkäufer,

      am 8. November begann die Betaphase für das aktuelle Turbo Lister-Update. Die Betaphase ist jetzt beendet und die offizielle Version des Turbo Lister-Updates kann jetzt heruntergeladen und installiert werden.

      Wenn die Betaphase des nächsten Turbo Lister-Updates beginnt, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.

      Herzliche Grüße

      Ihr eBay-Team

      Quelle: eBay-Gemeinschaft
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    • Marktplatz-Mitteilungen - SAMMELTHREAD

      Datum: Mittwoch, 17. November 2004
      Zeit: 17:02 Uhr MEZ

      DIE NEUEN EBAY-CLUBS


      Liebe Mitglieder,

      der Gemeinschaftsbereich bei eBay bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, den Kontakt mit anderen Mitgliedern zu pflegen. Die neuen eBay-Clubs erweitern diese Möglichkeiten beträchtlich. In den eBay-Clubs können Sie unter anderem...
      • chatten und diskutieren.
      • Club-Mitteilungen veröffentlichen und Rundmails senden.
      • einen gemeinsamen Terminkalender (z.B. für Treffen der Mitglieder) pflegen.
      • Online-Umfragen veranstalten.
      • Fotoalben erstellen und für die anderen Mitglieder verfügbar machen.

      Einem bestehenden Club beizutreten ist denkbar einfach. Suchen Sie sich einen Club aus und klicken Sie auf diese Schaltfläche:

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      Bei öffentlichen Clubs sind Sie dann schon direkt mit an Bord. Wenn es sich um einen privaten Club handelt, muss zunächst der Club-Manager sein Einverständnis geben.

      Voraussetzung für die Gründung eines neuen Clubs ist ein Mitgliedskonto, das seit mindestens 90 Tagen bei eBay registriert ist und über mindestens 20 Bewertungspunkte verfügt. Wenn Sie sich entschließen einen Club zu gründen, sind Sie automatisch auch der Manager dieses Clubs. Sie können wählen, ob Ihr Club ein öffentlicher ist (jedes eBay-Mitglied kann Ihrem Club beitreten) oder, ob Sie lieber einen privaten Club gründen (Beitritte sind nur mit Ihrer Genehmigung möglich).

      Für die eBay-Clubs gibt es spezielle Grundsätze, die Sie sich ansehen sollten, bevor Sie aktiv werden. Als Manager können Sie darüber hinaus eigene Regeln für Ihren Club aufstellen. Sie können auch Mitglieder Ihres Clubs zu Moderatoren ernennen, die Ihnen dabei helfen, den Club zu führen.

      Herzliche Grüße

      Ihr eBay-Team

      Quelle: eBay-Gemeinschaft
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