Käufer holt Ware nicht ab - Neu einstellen?!

    • Käufer holt Ware nicht ab - Neu einstellen?!

      Hallo!

      Ich habe eine Kommode auf Ebay zum Verkauf angeboten.

      Ist jetzt schon fast 1 Monat her und der Käufer hat auf meine Bitte diese doch endlich abzuholen
      immer noch nicht reagiert. Hat wohl scheinbar kein Auto, Führerschein oder was weiß ich.....

      Was nun ?!

      Würde gerne neu einstellen hab aber Angst das der später ankommt und die Sachen auf einmal dann
      doch abholen möchte.

      Ist mir früher schon mal passiert das einer nach fast einem Jahr :wallbash ankam und etwas abholen wollte
      was ich natürlich schon längst neu eingestellt hatte.

      Wann ist der Anspruch auf Abholung vorbei oder wie geht das? Bei einem Einschreiben hab ich ein wenig
      Angst vor einer negativen Bewertung.

      Danke!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von anonymanon ()

    • Wenn du deinen Käufer als Nichtzahler verwarnst, kann er nicht mehr bewerten, egal mit welcher Farbe.

      Melde den Artikel über das System als nicht bezahlt.
      Gleichzeitig setzt du eine Frist von 10 WERK-Tagen, den Artikel abzuholen, weil du nach Ablauf euren Vertrag als aufgelöst ansiehst.

      Erst wenn diese Frist unfruchtbar verlaufen ist, darst du den Artikel anderweitig anbieten.

      Deinen Käufer setzt du danach auf deine Sperrliste.
    • Hallo :)

      Das würde ich davon abhängig machen, was für ein Preis erzielt wurde.

      Bei einem sehr niedrigen Auktionserlös - 5, 10 EUR - würde ich die Auflösung des Kaufvertrags lediglich per Nachrichtenfunktion und zusätzlich per Mail an die vom Käufer hinterlegte Adresse vornehmen.

      Bei einem höheren Erlös würde ich doch in ein Einwurfeinschreiben investieren, in dem ich die entsprechende Frist setze und bei Verstreichen die Hinfälligkeit des Kaufvertrags ankündige.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • anonymanon schrieb:

      Muß ich diese Fristsetzung per Einschreiben machen oder reicht dies über das Ebay Bewertungssystem?!
      um sicher zu stellen, das Dein "Käufer" Deine Mitteilung auch nachweislich bekommt:

      Einschreiben (Übergabe)....

      dazu die Einstellungen vornehmen, die Dir *alte_eule* bereits mitgeteilt hat....
      (sonst kann der Nichtzahler unter seinem Ebay-Nick wieder bieten)

      zusätzlich noch im "Eingeschränkten Käuferkreis" die Einstellung vornehmen, das Dich gesperrte Käufer nicht kontaktieren können
      (das sind auf der Ebay-Seite die letzten beiden - anklickbaren- Optionen)....

      pages.ebay.de/help/sell/buyer-requirements.html
    • cody7888a schrieb:

      um sicher zu stellen, das Dein "Käufer" Deine Mitteilung auch nachweislich bekommt:

      Einschreiben (Übergabe)....



      Eigentlich im Gegentum, Einwurfeinschreiben ist das Mittel der Wahl (gewsen?): rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/

      Mit dem Einlieferungsschein weist man nach, an welchem Tag der Brief aufgegeben wurde. Wichtiger: Der Postzusteller vermerkt auf dem Auslieferungsbeleg, wann er das Schreiben in den Briefkasten geworfen hat. Diesen Zustellbeleg kann man im Ernstfall bei der Post anfordern und damit vor Gericht den rechtzeitigen Zugang beweisen.


      Aber diese Ablehnung des (Einwurf-)Einschreibens als belegte Zustellung, das sind wohl örtliche Spitfindigkeiten eines einzelnen Richters? Egal, Einwurfeinschreiben ist das Mittel der Wahl, der Empfänger sollte schon Zugriff auf seinen Briefkasten und den Inhalt haben.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • cody7888a schrieb:

      anonymanon schrieb:

      Muß ich diese Fristsetzung per Einschreiben machen oder reicht dies über das Ebay Bewertungssystem?!
      um sicher zu stellen, das Dein "Käufer" Deine Mitteilung auch nachweislich bekommt:

      Einschreiben (Übergabe)....

      dazu die Einstellungen vornehmen, die Dir *alte_eule* bereits mitgeteilt hat....
      (sonst kann der Nichtzahler unter seinem Ebay-Nick wieder bieten)
      zusätzlich noch im "Eingeschränkten Käuferkreis" die Einstellung vornehmen, das Dich gesperrte Käufer nicht kontaktieren können
      (das sind auf der Ebay-Seite die letzten beiden - anklickbaren- Optionen)....
      pages.ebay.de/help/sell/buyer-requirements.html
      In die mail und das Einschreiben gehört ein Passus hinein, die dem Käufer und seinen engen Familienangehörigen egal mit welchem Account das Bieten bei Dir untersagen. Die von ebay eingeräumte Möglichkeit, einen account zu sperren ist eine unzureichende und vor Gericht evt. nicht durchsetzbare Sache.
      Der gesperrte Interessent muß von seiner Sperre in Kenntnis gesetzt sein ( macht ebay nicht ) Du mußt jederzeit in der Zukunft nachweisen können, wen Du gesperrt hast.
    • petergabriel schrieb:

      Mach es so,wie Eule Dir geraten hat.

      Die anderen Spitzfindigkeiten sind für DICH absolut belanglos!

      Du willst ja nur möglichst schnell Deine Kommode wieder einstellen.

      petergabriel

      Sag mal PeterGabriel: um wieviel verzögert sich zeitlich gesehen die Aufnahme des von mir vorgeschlagenen Passus?
      Fehlt der, kann jedes andere account aus der Familie des Nichtzahlers erneut bieten und die nächste Auktion des TE kaputt machen.

      Willst Du das?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Sag mal grafiksammler,

      grafiksammler schrieb:

      Der gesperrte Interessent muß von seiner Sperre in Kenntnis gesetzt sein ( macht ebay nicht ) Du mußt jederzeit in der Zukunft nachweisen können, wen Du gesperrt hast.

      grafiksammler schrieb:

      In die mail und das Einschreiben gehört ein Passus hinein, die dem Käufer und seinen engen Familienangehörigen egal mit welchem Account das Bieten bei Dir untersagen. Die von ebay eingeräumte Möglichkeit, einen account zu sperren ist eine unzureichende und vor Gericht evt. nicht durchsetzbare Sache.
      Der gesperrte Interessent muß von seiner Sperre in Kenntnis gesetzt sein ( macht ebay nicht ) Du mußt jederzeit in der Zukunft nachweisen können, wen Du gesperrt hast.


      welche Relevanz für das Anliegen des TE DEIN Text hat und WIE ("und seinen engen Familienangehörigen"..)soll das praktisch abgewickelt werden?

      Ich gebe Dir allerdings in einem Recht:es ist ein Zeitunterschied von ca.15 Sekunden(wenn Du das meinst).

      Ob er jemanden überhaupt in die Liste der "unerwünschten Bieter" aufnimmt oder eben nicht,ist keineswegs Gegenstand der Debatte!

      petergabriel
    • Entschuldige bitte, dass ich auf das Posting #5 geantwortet habe. Wenn ich gewußt hätte, dass Dir das nicht recht sein würde, hätte ich es sicher unterlassen.

      Enge Familienmitglieder tragen in der Regel den gleichen Nachnamen und wohnen an derselben Adresse. ( gehört die Antwort auf diese Deine Frage noch zum von Dir zu erlaubenden Themenkomplex? ) "Abwicklung " wie Du es nennst ist daher nur in einigen Fällen problematisch.
    • Eigentlich müßten Threads geschlossen werden, wenn die Eingangsfrage ausreichend beantwortet wurde. Das setzt natürlich Mitarbeit und Feedback des jeweiligen TEs voraus. Motto: "Frage beantwortet, Danke und Tschüß!" Das ist, glaube ich, nicht zuviel verlangt. Die Beantwortung der Eingangsfrage war hier bereits in Posting #2 gegeben. Warum jedesmal ein großes Palaver inklusive persönliche Hakeleien losbricht um Themen die gar nichts mit der Problemstellung zu tun haben erschließt sich mir nicht.

      Hallo TE! Frage beantwortet? Mach mal Piep!
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • @ Walter

      Deshalb werden wir dann trotzdem nicht abschließen. Das passiert hier nur in Ausnahmefällen zumal sich auch nach dem von dir vorgeschlagenen "Piep" noch Dinge ergeben könnten, an die jetzt keiner denkt.


      @ Petergabriel

      Ob der TE dem Vorschlag vom Grafiksammler folgen möchte, überlasse doch lieber ihm selbst. Um wirklich wirksam und grötmöglich weitere Verträge mit diesem Käufer oder dem direkten Umfeld auszuschließen, ist diese Vorgehensweise jedenfalls unerlässlich.
    • Hallo!

      Vielen Dank für Eure Antworten!

      Ehrlich gesagt bin ich mir auch nicht mehr sicher also frist wurde gesetzt, gesperrt ebenso und wieder eingestellt.

      Jetzt kurz nachdem der Artikel wiedereingestellt wurde hat der sich gemeldet und möchte se nun doch abholen.

      Komischerweise kam vor ein paar Tagen noch das über das Ebay NAchrichtensystem von dem an:

      I am sorry, I run out of money until 2nd of November.
      I can collect only after 2nd of November.

      Würde se dem ja gerne geben aber der kann kein Wort Deutsch und hab nun wirklich langsam Angst den da
      überhaupt ins Haus zu lassen.....

      Meinetwegen kann er se haben - Ich bin se los gerne..... :?:
    • Wie können vom 23. bis heute denn 10 Werktage vergangen sein?

      Und da so eine Fristsetzung angemessen sein muss und sie sonst nichtig ist, kannst du sie gleich mal ins Klo schieben.
      Und wenn dein Käufer jetzt tatsächlich kommt, hast du 2 Verträge am Allerwertesten.

      Mahlzeit!
    • Hab se nicht neueingstellt..... :!:

      Hatte dem geschrieben das er sich mal bis Sonntag melden soll was nun ist sonst ist der Vertrag aufgelöst.

      Der hatte die am 27. September ersteigert ursorünglich und mehrere Fristen bekommen die schon lange hinfällig waren.

      Also bitte gut warten wir noch auf den heute Abend damit der seine Kommode abholt. Hab ja nix besseres zu tun
      nach dem hin und her....

      Ist aber trotzdem sehr komisch mit den Leuten die komplett Pleite sind und kein einziges Wort Deutsch sprechen.
      Scheint wohl ein Russe zu sein wer weiß sehr merkwürdige Gestalten.

      Also sein Kaufvertrag ist noch gültig nur um sone Uhrzeit da noch Geschäfte zu machen. Wäre mit lieber wenn er die
      irgendwann mal tagsüber abholt und nicht Nachts..... 8|

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    • anonymanon schrieb:

      Ehrlich gesagt bin ich mir auch nicht mehr sicher also frist wurde gesetzt, gesperrt ebenso und wieder eingestellt.


      Was heißt das dann?
      Eine klare Ausdrucksweise geht jedenfalls anders - auch (oder gerade) wenn man Deutsch spricht.


      Habt ihr einen festen Termin für heute Abend für die Abholung? Oder meinst du nur so, du könntest ja mal warten?
      Auch eine Frist, dass er sich "bis Sonntag mal melden" soll, ist keine klar definierte Frist.
      Welchen Sonntag? Am 15. Juni 2014 ist auch ein Sonntag.

      Also fängst du von vorne an mit deiner Fristsetzung. Diese Frist setzt du heute und lässt dich von nichts davon ablenken oder diese - außer durch Abholung - aufheben.
    • *alte_eule* schrieb:

      anonymanon schrieb:

      Ehrlich gesagt bin ich mir auch nicht mehr sicher also frist wurde gesetzt, gesperrt ebenso und wieder eingestellt.


      Was heißt das dann?
      Eine klare Ausdrucksweise geht jedenfalls anders - auch (oder gerade) wenn man Deutsch spricht.


      Habt ihr einen festen Termin für heute Abend für die Abholung? Oder meinst du nur so, du könntest ja mal warten?
      Auch eine Frist, dass er sich "bis Sonntag mal melden" soll, ist keine klar definierte Frist.
      Welchen Sonntag? Am 15. Juni 2014 ist auch ein Sonntag.

      Also fängst du von vorne an mit deiner Fristsetzung. Diese Frist setzt du heute und lässt dich von nichts davon ablenken oder diese - außer durch Abholung - aufheben.
      Der hat vor 40 minuten angerufen und gesagt ich bin in ca. 30-40 minuten da und hol das Dingen ab.

      Ob mir das nach nem Monat Nachts recht ist hat der jedenfalls nicht gefragt. Wenn das ein Termin ist :?:

      Keine Ahnung ob se ein Termin geht nachdem eine Zeit lang nicht geantwortet wurde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von anonymanon ()

    • *alte_eule* schrieb:

      anonymanon schrieb:

      Ehrlich gesagt bin ich mir auch nicht mehr sicher also frist wurde gesetzt, gesperrt ebenso und wieder eingestellt.


      Was heißt das dann?
      Eine klare Ausdrucksweise geht jedenfalls anders - auch (oder gerade) wenn man Deutsch spricht.


      Habt ihr einen festen Termin für heute Abend für die Abholung? Oder meinst du nur so, du könntest ja mal warten?
      Auch eine Frist, dass er sich "bis Sonntag mal melden" soll, ist keine klar definierte Frist.
      Welchen Sonntag? Am 15. Juni 2014 ist auch ein Sonntag.

      Also fängst du von vorne an mit deiner Fristsetzung. Diese Frist setzt du heute und lässt dich von nichts davon ablenken oder diese - außer durch Abholung - aufheben.
      Hallo!

      Was heißt hier "außer durch Abholung aufheben?"

      Das was der ersteigert hat befindet sich in meinem Büro welches von meinem Wohnort recht weit entfernt ist.

      Wenn der sich bei mir um 3 Uhr Nachts meldet ich will meine Kommode jetzt abholen muß ich dann dort hin
      damit der den Krempel mitnehmen kann?

      Ich habe dem gesagt als Termin 21:40 Uhr. Ist jetzt vorbei....

      Der konnte kein Wort Deutsch und hat was von Quarter Past Nine gefaselt. Es gibt hier Verständigungsprobleme
      ziemliche. Das sollte 21:15 Uhr entsprechen auch da war ich dort und niemand ist gekommen......

      Ich gehe jetzt nach Hause also bitte ich glaube eher das ich hier zu Naiv und Gutgläubig bin mich Bescheissen zu lassen... :wallbash

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von anonymanon ()