Verkäufer weigert sich, versichert zu versenden

    • riverside schrieb:

      ...
      Nun habe ich vor Ablauf der Auktion gefragt, ob der Verkäufer das auch als versichertes Paket verschicken würde. Bis kurz vor Ende war die Antwort noch nicht da, ...

      mijanne2007 schrieb:

      Nun, Du kannst dem Verkäufer folgendes schicken:
      ...
      (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der
      Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von
      der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus
      entstehenden Schaden verantwortlich.

      ...

      Die Nachfrage, ob er als Paket versenden würde in Zusammenhang mit einer fehlenden Antwort, scheint mir kaum geeignet, das als Erteilung einer Anweisung zu verstehen.



      Da passt aber so einiges nicht zu diesem Sachverhalt.
    • Auch wenn ich PayPal absolut nicht mag: Bei solchen Verkäufern würde ich darauf bestehen ....
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • dieselente schrieb:

      Auch wenn ich PayPal absolut nicht mag: Bei solchen Verkäufern würde ich darauf bestehen ....
      Meine bevorzugte Alternative in solchen Fällen ist: keines von beiden.........:D

      Davon ab, wenn der VK PP als Zahlungsoption gar nicht angeboten hat, kannst Du darauf auch nicht "bestehen" (in meinen Angeboten ist PP NIE als Zahlungsoption angegeben, und das ist nicht etwa nur "zufällig" so, sondern hat einen ganz speziellen, triftigen Grund......., mag ich also immer ganz besonders wenn jemand nach Angebotsende fragt ob er mit PP bezahlen kann.......oder noch besser....... gar nicht fragt, sondern gleich meine PP Adresse haben will....).
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • pandarul schrieb:

      riverside schrieb:

      kann ich nicht bestätigen.


      Deshalb sage ich dir das ja, weil sich das zwischenzeitlich (obwohl "zwischenzeitlich" mittlerweile auch schon in Jahren gezählt wird) geändert hat. Vgl. die Ausführungen von @schuetzin:

      Bewertung: Habe da einen genialen Trick entdeckt, wie negative Bewertungen von PowerSellern wieder verschwinden


      das ich trotzdem bewerten konnte, ist ca. 6monate her.
      also so alt ist das nicht und ich weiß, was ich gesehen hab (verwarnung drin - keine bewertungsoption, verwarnung wieder weg - bewerten wieder möglich).


      Heiner.Hemken schrieb:


      Die Nachfrage, ob er als Paket versenden würde in Zusammenhang mit einer fehlenden Antwort, scheint mir kaum geeignet, das als Erteilung einer Anweisung zu verstehen.
      nochmal das EP lesen, bitte.

      der hat geantwortet und sinngemäß mitgeteilt:
      paketversand ist nicht, er verschickt als warensendung, weil das die versandart ist, die er sich beim einstellen gedacht hat.
      ich habe dem dann auch gesagt, daß ich die mehrkosten fürs paket tragen würde.
      antwort: nein, er verschickt nur als warensendung.

      noch deutlicher geht die verweigerung des versicherten versands nicht.

      deshalb brauch ich dem auch nicht mit dem §447 zu kommen, denn so wie ich den mittlerweile einschätze, wird das folgendermaßen laufen: entweder sackt der den mehrbetrag ein und verschickt als warensendung oder sackt alles ein und verschickt gar nix.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

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    • *alte_eule* schrieb:

      pandarul schrieb:

      Ansonsten ist das denke ich mal ein Fall für die Nutzung des Bewertungssystems.


      So weit ich das sehe, ist der Artikel aber als nicht bezahlt gemeldet. Wenn der mit Verwarnung schließt, verschwindet der rote Punkt. Das gilt es zu umgehen.
      PP-Zahlung? Klappt meines Wissens auch nicht, weil river den Betrag nicht ändern kann, oder?
      Der rote Punkt ja, nicht aber die DRS und da tut dann der jeweilige eine Stern vllt. schon weh :whistling:
      In diesem Fall würde ich zur PP-Zahlung raten, das macht es rechtlich unkomplizierter (schlagt mich nicht!).
      Den Betrag kann/könnte @river ändern. Eigentlich kackegal. Der Versandanweisung ist Folge zu leisten, blockt der VK is das sein Problem (bei Verlust!).
      Können wir uns noch darauf einigen, daß es um einen sendungsverfolgten Versand handeln soll?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Der rote Punkt ja, nicht aber die DRS und da tut dann der jeweilige eine Stern vllt. schon weh :whistling:

      ich hab den noch nicht bewertet. noch tut da gar nix weh.

      In diesem Fall würde ich zur PP-Zahlung raten, das macht es rechtlich unkomplizierter (schlagt mich nicht!).

      PP wird nicht angeboten und ist somit keine option.

      Den Betrag kann/könnte @river ändern. Eigentlich kackegal. Der Versandanweisung ist Folge zu leisten, blockt der VK is das sein Problem (bei Verlust!).

      nur das ich dann das theater habe und dem nachlaufen darf, um die knete zurückzukriegen.
      am ende hatte ich dann den aufwand und das geld ist trotzdem weg.

      Können wir uns noch darauf einigen, daß es um einen sendungsverfolgten Versand handeln soll?

      was der verkäufer vehement abblockt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • @river
      dann machen wir das halt hinten durch die Brust ins Auge ;)
      Warensendung is nich (nur auf sein eigenes Risiko!), Päckchen is angeboten!
      Und die werden seit der Einführung des Paket-/Päckchenscheins üblicherweise gescannt.
      Auf die Versandart kannst du den VK festnageln, mit obigem Hinweis!

      Stressfreier wäre einen soliden VK zu suchen und sich bei den DRS auszutoben!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Man kann es ganz kurz machen:

      Verkäufer ist weder bereit, zu den gewünschten Bedingungen des Käufers zu versenden, noch ist er bereit, zu den Bedingungen seines eigenen Angebotes zu versenden.

      Da würde ich ganz kurz und trocken aus der Sache aussteigen. Mit der Verwarnung kann sich iBäh sonstwo abputzen, und vielleicht ist ja der "Freischuß" noch nicht verbraucht ...

      Wenn der gesamte Schriftverkehr über das iBäh-System geführt wurde, im Falle einer Verwarnung ganz einfach darauf verweisen.
      Nicht umsonst sind ja die ellenlangen Mailcodes auf jeder Nachricht zu finden.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      @river
      dann machen wir das halt hinten durch die Brust ins Auge ;)

      aber ich wollte doch noch unterm knie durch... ;(

      Warensendung is nich (nur auf sein eigenes Risiko!), Päckchen is angeboten!
      Und die werden seit der Einführung des Paket-/Päckchenscheins üblicherweise gescannt.
      Auf die Versandart kannst du den VK festnageln, mit obigem Hinweis!

      hab ich dem mehrfach gesagt und jedesmal kommt:
      nein, nur warensendung!!!!!! das ist die versandart, die ich mir beim einstellen gedacht habe!!!!!!!!! das mit dem päckchen ist falsch und das mache ich auch nicht!!!!!

      allein die tatsache, daß der den päckchenbetrag haben will und dann als warensendung verschickt, das ist schon frech.
      die rudel von "!" sind auch frech, aber damit könnt ich mich arrangieren.

      Stressfreier wäre einen soliden VK zu suchen und sich bei den DRS auszutoben!

      mit anlauf ne 4fache arschbombe ins tiefe becken - mindestens.



      dieselente schrieb:


      Verkäufer ist weder bereit, zu den gewünschten Bedingungen des Käufers zu versenden, noch ist er bereit, zu den Bedingungen seines eigenen Angebotes zu versenden.

      genau so isses.
      ich frag mich, ob der überhaupt bereit ist die ware zu versenden... so wie der sich anstellt. gar nicht versenden macht nämlich noch weniger arbeit als zum briefkasten (anstatt zur post) zu latschen.

      Da würde ich ganz kurz und trocken aus der Sache aussteigen. Mit der Verwarnung kann sich iBäh sonstwo abputzen, und vielleicht ist ja der "Freischuß" noch nicht verbraucht ...

      ist das dieses "aus kulanz entfernen wir einmalig... blablabla?"
      das könnte gut sein, daß das noch verfügbar ist.

      Wenn der gesamte Schriftverkehr über das iBäh-System geführt wurde, im Falle einer Verwarnung ganz einfach darauf verweisen.

      alles übers ebay-system gelaufen... alles dokumentiert.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • riverside schrieb:

      ...

      Heiner.Hemken schrieb:


      Die Nachfrage, ob er als Paket versenden würde in Zusammenhang mit einer fehlenden Antwort, scheint mir kaum geeignet, das als Erteilung einer Anweisung zu verstehen.
      nochmal das EP lesen, bitte.
      ...

      Im EP ging es um die Nachfrage Versandart Paket während das Angebot noch nicht beendet, der Vertrag also noch nicht geschlossen war.

      Hier kam keine Antwort des Verkäufers und somit kam es auch nicht zu einer Vereinbarung über den Versand als Paket.

      Die Tatsache, daß der Verkäufer sich nun selbst nicht an seine eigenen Vorgabe halten will, ist nun eine andere Sache.

      Man kann, wenn man will, natürlich einen Einigungsmangel konstruieren, um so aus der Angelegenheit herauszukommen.

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