Verkäufer will Artikel nicht herausgeben

    • Verkäufer will Artikel nicht herausgeben

      Hallo, habe gestern Abend einen XXL Plüschbären Winnie Pooh ersteigert. Startgebühr war 5 € und die Laufzeit des Angebots war 10 Tage. Bis auf mein Gebot, welches ich erst Sekunden vor Auslaufen der Auktion abgab, gab es kein weiteres Gebot. Somit habe ich diesen für 5 € plus 6,90 € versicherten Versand ersteigert. Gleich im Anschluss habe ich die Bankdaten angefordert und den Artikel online von meiner Bank überwiesen. Heute morgen sah ich nun, dass der Verkäufer mich bittet, die Transaktion abzubrechen, da der Bär angeblich am Ohr eingeschnitten und unter dem Arm eingerissen wäre. In der Artikelbeschreibung war hierüber nichts erwähnt und auch das Bild zeigt keine Mängel. Ich habe dem Verkäufer mitgeteilt, dass er doch während der gesamten Angebotsdauer bis 12 Stunden vor Ende das Angebot hätte zurückziehen können, da es ja keine Gebote gab. Er meinte, er würde immer erst kurz vor Ablauf der Auktion die Artikel nochmal checken und habe es erst da bemerkt. Auf meinen Hinweis, dass man dies besser vor Einstellen eines Angebotes tun sollte und nicht kurz vor Ablauf reagierte er nicht. Der Bär sollte ein Geschenk für meine kleine Nichte sein, die nächste Woche ihren 1. Geburtstag hat. Sie hat zur Geburt schon einen kleineren Winnie Pooh geschenkt bekommen und fährt voll auf den ab. Leider habe ich nicht die finanziellen Mittel, Ihr so einen großen neu zu kaufen. Also wollte ich ihr so eine Freude machen. Der Verkäufer hat mir schlussendlich nochmals mitgeteilt, dass er den Artikel nicht heraussendet, da er keine defekten Artikel versendet. Dies stimmt nach seinem Profil nicht, da er bereits 2011 schon einmal eine negative Bewertung erhalten hat, da er angeblich Schuhe in "gutem Zustand" verkauft hat und diese lt. des Käufers erhebliche Gebrauchsspuren hatten. Ich möchte den Artikel unbedingt haben. Derzeit wird bei ebay kein gleichwertiger Winnie Pooh angeboten und die Zeit sitzt mir auch im Nacken, da der Geburtstag schon nächsten Samstag ist. Wer kann mir helfen, DANKE!!!
      [ebay='Disney Winnie Pooh XXL Kuscheltier','30.10.2013 20:37']151147904108[/ebay]
    • Also auf dem Bild in der AUktion sieht man keine Schäden.

      Ich vermute mal, daß der Artikel "zu billig" weg gegangen ist, dennoch hast Du einen gültigen Kaufvertrag auf den Du Dich berufen kannst.


      Eine Bitte zum Posten - Absätze und Leerzeilen helfen so alten Leuten wie mir sehr beim Lesen.
    • Noch etwas vergessen:


      Rechtliche Fragen und Eile passen nicht zusammen. Du hast sicher das Recht den Artikel herauszufordern,
      ob dies dann aber in die Fristen paßt, letztlich hängst Du da in der Abhängigkeit des Verkäufers, selbst wenn
      er den Pooh schickt, Du weißt nicht wann und ich bin recht sicher es wird zu spät sein.
    • Verkäufer will Artikel nicht herausgeben

      Ist sicherlich falsch verstanden worden.

      Bezüglich der Fristen meinte ich, dass ich nun keine Zeit mehr habe, nach einem anderen
      Winny Pooh bei ebay zu schauen, zumal derzeit kein gleicherartiger angeboten wird, da meine
      kleine Nichte nächste Woche Samstag Geburtstag hat.

      Das ich keinen Einfluss habe, wann der Verkäufer den Artikel raussendet, ist mir schon klar.
    • schumiline schrieb:

      Schreib ihr einfach, dass du den Bär dringend benötigst und auch mit den Mängeln nimmst und wenn sie so ein schlechtes Gewissen hat, dann soll sie dir doch mit dem Preis entgegeben kommen.

      Bei 5 Öhre kommt sich da nicht mehr viel entgegen, denke ich ...

      Ich reihe mich mal hinter dem Fisch ein ...
      Ich vermute mal, daß der Artikel "zu billig" weg gegangen ist,[...]
      Sehe ich auch so.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Das denk ich auch, aber dennoch wenn die Verkäuferin schon so überkorrekt daher kommt als ob sie nichts defektes verschicken würde, wird sie sich noch blöder vorkommen wenn die K es in der vorgeschlagenen Art schreibt. Evtl. ändert VK auch ihre Meinung und der Bär kommt (oh Wunder) ohne Mängel beim Käufer an.
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    • schumiline schrieb:

      Das denk ich auch, aber dennoch wenn die Verkäuferin schon so überkorrekt daher kommt als ob sie nichts defektes verschicken würde, wird sie sich noch blöder vorkommen wenn die K es in der vorgeschlagenen Art schreibt. Evtl. ändert VK auch ihre Meinung und der Bär kommt (oh Wunder) ohne Mängel beim Käufer an.

      schumiline schrieb:

      Das denk ich auch, aber dennoch wenn die Verkäuferin schon so überkorrekt daher kommt als ob sie nichts defektes verschicken würde, wird sie sich noch blöder vorkommen wenn die K es in der vorgeschlagenen Art schreibt. Evtl. ändert VK auch ihre Meinung und der Bär kommt (oh Wunder) ohne Mängel beim Käufer an.

      Infos über selbstheilende Winni Poohs gibt es zuhauf im Web.

      :lach:
    • Als erste Tat solltest du den Artikel sobald wie möglich über das System als nicht geliefert melden.

      Eile und eBay schließen sich für gewöhnlich aus. Wenn es passt ist es Glückssache, aber vielleicht kannst du ihn dir ja als Weihnachtsgeschenk hinlegen.

      Du teist ihr mit, sie habe einen Vertrag zu erfüllen, du würdest ihr entgegen kommen und ihren Teddy auch mit angenähtem Ohr nehmen. Andernfalls würdest du dich nach einem Ersatz umsehen und ihr die evtl. entstehenden Mehrkosten dann weiter geben. Sie dürfe sich gern erkundigen, das sei dein Recht.

      Sollte mich wundern, wenn sie den Teddy dann nicht doch rausrückt.
    • wenn das alles nix hilft, kannst du der sagen, daß du dann leider leider eine ersatzbeschaffung tätigen musst, d.h. du kaufst den bär woanders und deine verkäuferin zahlt die kosten bzw. einen teil davon, weil man für neuware mehr hinlegt als für gebrauchte... kaufvertrag ist kaufvertrag. sie kommt aus der nummer nicht mehr raus.
      alternativ:
      wenn das mit dem "preislich entgegenkommen" nicht hilft, kannst du auch fragen, wann dein (erfundener) bekannter vorbei kommen kann. der würde da in der gegend wohnen und so nett sein, sich die mängel anzusehen und dir davon fotos zu senden. möglicherweise bewirkt das dann die ersehnte wunderheilung, die den bären wieder in den zustand auf dem foto versetzt.


      aber zunächst solltest du das auf die nette weise versuchen bevor du etwas druck machst.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Es ist erstaunlich, wie viele "Ein-Euro-Artikel" urplötzlich zu Bruch gehen. In den fast 15 Jahren eBay habe ich ähnliche Erfahrungen gemacht wie der Themenersteller. Komischerweise waren es ausgerechnet immer die ganz extremen Schnäppchen, die urplötzlich kaputt waren, nicht mehr auffindbar oder unterwegs verloren gingen. Bei Artikeln mit "angemessenem" Erlös ist mir das noch nie passiert...

      Selbstabholung wirkt da oft wunder, wie bereits gechrieben.
    • Vielen Dank für die Tipps.

      Habe ihr mitgeteilt, dass ich den Bären so nehme, wie er ist.
      Sie möchte ihn bitte heraussenden.

      Nachricht vom Verkäufer:
      „Ich
      habe keinen defekten Artikel sondern einen neuwertigen verkauft den
      habe ich leider nicht mehr deshalb werde ich das tun was mir ebay sagt
      eine volle Rückerstattung veranlassen.Sobald sie das Geld zurückhaben
      hat sich der Fall für mich erledigt.Für was anderes bin ich nicht
      verantwortlich und vor allem auch nicht verpflichtet. Anscheinend haben
      sie nichts anderes zutun als über sowas zu diskutieren es gibt wirklich
      wichtigere Dinge. Lesen sie mal bitte die Ebay Grundsätze gründlich
      durch da sehen sie das sie keinerlei Ansprüche haben bei so einem Fall.“

      Sie stellt sich eben stur und reagiert nun nicht mehr. Natürlich werde ich meine BV nicht schicken, da ich ja nicht das
      Geld sondern den Bären möchte.
    • Guten Morgen,
      siehe #10.
      Das mit der Ersatzbeschaffung kannst ihr in aller Deutlichkeit schreiben!
      Eine nachträgliche Verschlechterung des Bären berechtigt sie schon 2x nicht zum Rücktritt des Vertrages wenn du den Artikel auch beschädigt haben möchtest.
      Daß sie dein Eigentum entsorgt haben will ist ihr ureigenes Problem!
      Dann muß sie dir eben Ersatz beschaffen oder du tust es selbst. Die Kosten hierfür trägt sie.
      Außerdem hat sie ja bestimmt Bilder von der Beschädigung gemacht, die sie dir zusenden soll!

      Genau das würde ich ihr in aller Deutlichkeit schreiben!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Vielen Dank.

      Leider reagiert sie derzeit nicht mehr. Auch muss sie
      ebay gegenüber noch reagieren. Wenn ebay nach den gesetzlichen
      Bestimmungen handeln würde und nicht seine eigenen Gesetze erfinden
      würde, wäre vieles einfacher und ebay würde auch Spaß machen.

      Hoffentlich findet sich mal jemand, der eine neue Plattform eines Auktionshauses
      entwickelt. Eine die funktioniert
    • Mia lotta es ist wirklich ganz wichtig, dass du ihr das so schreibst und nicht irgendwie anders.

      Du musst ihr Ausdrücklich androhen die Ersatzbeschaffung vorzunehmen und ihr dies in Rechnung zu stellen.

      Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
      Wenn es dir das Ding Wert ist dann ab zum Winkeladvokaten des vertrauens mit Ahnung im Internetrecht.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • Die kann sie sich gerne an Ihre Löffel hängen.

      Erstmal muss Sie nachweisen das eine zerstörung des Artikels stattgefunden hat. Dafür müsste die Tante Foto's schicken. Also wenn Sie nochmal damit kommt kannste das erwidern.
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    • deshalb werde ich das tun was mir ebay sagt
      eine volle Rückerstattung veranlassen.Sobald sie das Geld zurückhaben
      hat sich der Fall für mich erledigt.Für was anderes bin ich nicht
      verantwortlich und vor allem auch nicht verpflichtet. Anscheinend haben
      sie nichts anderes zutun als über sowas zu diskutieren es gibt wirklich
      wichtigere Dinge. Lesen sie mal bitte die Ebay Grundsätze gründlich
      durch da sehen sie das sie keinerlei Ansprüche haben bei so einem Fall.


      was für ein blödsinn!
      die ebay-grundsätze stehen NICHT über dem BGB (§§433 ff). leider haben das in 2013 immer noch nicht alle ebayer begriffen.
      offenbar möchte sie unbedingt post von einem anwalt kriegen, der ihr unmissverständlich sagt, was sie wirklich zu tun hat --> ihren vertragspflichten umgehend nachkommen.

      lesestoff für die vk:
      internetrecht-rostock.de/ebay.htm




      oyvey schrieb:


      Du musst ihr Ausdrücklich androhen die Ersatzbeschaffung vorzunehmen und ihr dies in Rechnung zu stellen.

      dazu muß die TE dann vom diesem kaufvertrag erstmal zurücktreten und dabei gleichzeitig schadensersatz geltend machen (preis der ersatzbeschaffung - auktionspreis), sonst kann sie die erstattung nicht geltend machen.

      Wenn es dir das Ding Wert ist dann ab zum Winkeladvokaten des vertrauens mit Ahnung im Internetrecht.

      wieso internetrecht?
      bei ebay werden ganz normale kaufverträge geschlossen, das sollte jeder anwalt gewuppt bekommen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • oyvey schrieb:

      Die kann sie sich gerne an Ihre Löffel hängen.

      Erstmal muss Sie nachweisen das eine zerstörung des Artikels stattgefunden hat. Dafür müsste die Tante Foto's schicken. Also wenn Sie nochmal damit kommt kannste das erwidern.


      Ganz so einfach ist das nicht:

      Meines Wissen ist die VK rechtlich nicht verpflichtet, diesen Beweis dem Käufer beizubringen.

      Es obliegt höchstens einem Gericht, diese Beweise einzufordern, aber nicht dem Käufer.

      Und genau daran scheitern viele solcher Fälle.



      Alle schreien "ich verklag dich" tatsächlich wird der Schritt aber in den allerseltensten Fälle gegangen...

      Und bei einem solchen Kleinpreisartikel kann ich mir das nicht vorstellen, dass TE wirklich zum Anwalt marschiert - oder?
      Status: inaktiv

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