Abgebrochene Auktion

    • biguhu schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      DKalenz schrieb:

      Gefressen geht aber nicht, da ich ihn auch bisher nur vorbestellt habe.


      Uhu,
      passt schon.

      Ok, der Onkel ist eine fiktive Geschichte, das habe ich jetzt auch verstanden. Die Frage bleibt aber dann weiterhin bestehen: Wieso widerruft man nicht den Vertrag, sondern stellt die noch nicht angekommene Ware bei ebay ein? Ich spekuliere mal, solange wir keine Antwort des TE dafür erhalten: Weil man sich einen Gewinn erhofft? Einkauf zum Zweck des Verkaufs wäre dann aber gewerbliches Handeln. Würde die Situation nicht gerade besser machen.

      ja, wobei sich mir dann die Frage stellt, nur weil ich das jetzt einmal mache weil ich auch mal in bischen Glück hatte etwas günstiger zu bekommen, bin ich dann schon gewerblicher Händler? Ich dachte man kann auch Neuwaren privat verkaufen ohne Händler zu sein?
    • petergabriel schrieb:

      Der Text davor ist einfach NUR hohl!

      Es reicht! Der TE hat es verstanden, dass er nicht gerade geschickt gehandelt hat. Deine Aggressionen, die hier wieder in jedem Post zu Tage treten, darfst du bei dir zu Hause ausleben.

      @DKalenz

      Streng genommen ist jeder Einkauf zum Zweck des Wiederverkaufs ein gewerbliches Handeln. Eine einmalige Aktion wird dir aber sicher niemand nachweisen wollen und können. Du solltest in Zukunft die Finger davon lassen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ok, aber ich bin tatsächlich kein gewerbsmäßiger Verkäufer und an der Geschichte ist auch nichts erfunden. (natürlich der Onkel, aber ich versuche ja nur eine Begründung für den Abbruch zu finden)

      Absolut beschissen, das man nur weil man den Artikelnamen ändern will, sich so damit beschäftigen muss. Mein Gott, es ist doch kenem was passiert und ich hatte auch nicht vor irgendwen zu bescheissen. Ebenfalls kann kein mit ein bischen Verstand gesegneter Mensch (gibt ja auch welche bei denen das offensichtlich nicht der Fall ist) davon ausgehen, den von mir angebotenen Artikel für so wenig Geld zu bekommen. Wer sich darauf beruft ist meiner Meinung nach derjenige, der betrügt.

      Ich wüsste nicht, was daran verwerflich sein sollte, vielleicht den ein oder anderen Euro mehr zu bekommen durch eine bessere Auffindbarkeit. Und wenn ebay mir suggeriert "hey, mit mehr als 12 Stunden such dir aus ob du an den Höchstbietenden verkaufen willst oder streich die Angebote", tja da gehe ich davon aus, das ich das darf. Und nochmal, der Käufer konnt mit dem Gebot kaum davon ausgegangen sein, den Artikel so günstig bekommen zu haben, also habe ich ihm auch nichts weggenommen oder ihn enttäuscht zurückgelassen. Meine Sicht der Dinge. Ich bin kein Rechtsgelehrter, der alle Möglichen Folgen überblicken kann und verlasse mich da naiver weise mal auf ebääh.

      Aber wie heisst es so schön, Recht haben und Recht bekommen sind eben doch unterschiedliche Dinge.

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    • DKalenz schrieb:

      Ebenfalls kann kein mit ein bischen Verstand gesegneter Mensch (gibt ja auch welche bei denen das offensichtlich nicht der Fall ist) davon ausgehen, den von mir angebotenen Artikel für so wenig Geld zu bekommen. Wer sich darauf beruft ist meiner Meinung nach derjenige, der betrügt.


      @ DKalenz

      Vielleicht solltest du dich zunächst einmal mit den AGB von eBay beschäftigen, die du bei Anmeldung unterschrieben hast!

      Darin steht u.A. dass du mit Einstellen eines Artikels eine verbindliche Willenserklärung abgibst, über diese Plattform zu verkaufen.
      Die anderen Vertragsbestandteile sind der Artikelbeschreibung zu entnehmen.

      Im Klartext heißt das, durch Auktionsabbruch hast du dich schon mal nicht mehr an deinen Vertrag in Bezug auf die verbindliche Willenserklärung gehalten.
      Der in der Auktion von dir angegebene Preis war der Preis, den du genauso verbindlich als Mindestpreis angegeben hast, für den du diesen Artikel hergeben würdest.

      Jetzt erkläre du mir mal, was am Ansinnen eines Interessenten jetzt unlauter sein soll, den geschlossenen Vertrag auch erfüllt zu sehen?
      Der gesetzliche Rahmen ist vorgegeben - und eBay kein Spielplatz.
    • ja, mir sind die Rechtsfolgen jetzt leider auch klar.

      Trotzallem bleibe ich dabei, das wenn das Angebot in dieser Höhe abgebrochen wurde, kein Mensch davon ausgehen kann, das ich den Artikel zu diesem Preis verkaufen wollte. Recht hin oder her, warum sollte ich bei sagen wir 2,50 Gebot für einen 1000€ Artikel sagen "super, reicht mir, dann breche ich mal ab und verkaufe für 2,50€." ?
      Das macht keiner, und das weiss auch jeder. Sich dann aber auf Recht und Gesetz zu berufen ist meiner Meinung nach moralisch mehr als verwerflich.

      Und ich bleibe dabei, wenn Ebay mir in deren AGB´s bzw. Abbruchbedingungen suggeriert mit mehr als 12 Stunden blabla kann ich schadlos abbrechen, finde ich das sehr irreführend und der Fehler liegt imho auf Seiten von Ebay.

      Der Käufer hat keinen Fehler gemacht, schon klar. Das man sich dann aber auf den Kaufvertrag berufen kann, wäre mir persönlich wenn ich der Bieter gewesen wäre im Leben nicht eingefallen. Und ich würde es auch nicht tun, weil schon klar ist, das derjenige es nicht zu diesem Preis verkaufen wollte.

      Ziemlich beschissen das ganze Thema und ich glube gäbe es nicht so viele, die Abbrechen um hintenrum zu verkaufen, würden viele das nicht ganz so hämisch sehen, so von wegen das hat man halt davon, wenn man hintenrum verkaufen will.

      Anscheinind sind viele von dieser Abbrecherei ziemlich genervt, was man auch verstehen kann, wenn derjenige nur abbricht um nicht zu billig zu verkaufen. Das hatte ich aber nicht vor, ich hätte es auch ohne das Kürzel zu Ende laufen lassen und den erzielten Preis akzeptiert. Wollte nur meine Verkaufchancen erhöhen bzw das Angebot bearbeiten und nicht abbrechen weil ich gedacht habe ohne das Kürzel bekomme ich zu wenig.
    • das steht extra im ibah-rechtsportal zu dem thema (fettschrift von mir)

      pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
      "Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder
      eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig
      beenden bzw. Gebote streichen.

      Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne
      berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote
      streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden
      unter Umständen schadensersatzpflichtig.
      "
      ich weiß, wer liest schon im rechteportal nach, wenn er nur eine auktion vorzeitig beenden möchte.
      .
    • Einen Klick weiter:
      pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

      Lesen sollte man schon.

      Und da da immer noch steht:

      Die Anfechtung muss dabei unverzüglich gegenüber dem Höchstbietenden erklärt werden. Geben Sie hierbei den Grund für die vorzeitige Beendigung an. Bewahren Sie die gesamte E-Mail-Korrespondenz über Ihre Anfechtung gut auf, um im Streitfall die Anfechtung beweisen zu können.


      solltest du zusehen, dass du diesbezüglich nicht auch noch in Verzug gerätst.
    • Aber man muss ja nicht einmal ins Rechtsportal, es reicht der einfach erste Blick in den "Online-Kundenservice".

      Vergewissern Sie sich, dass Ihr Grund für das Beenden des Angebots gültig ist:

      - Der Artikel ist verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar.

      - Sie haben beim Erstellen des Angebots oder beim Eingeben des Start- oder Mindestpreises einen Fehler gemacht.


      Beides liegt doch nicht vor und ist auch für Laien erkennbar. Ein erhofftes besseres Ranking des Artikels berechtigt sicher nicht zum Abbruch, da die Eigenschaften des Artikels wohl korrekt eingestellt worden waren. Nur ein zusätzliches Wort für die bessere Auffindbarkeit ist kein Fehler beim Einstellen, der den Artikel betrifft, sondern ein unberechtigter Auktionsabbruch.
    • ja, das habe ich auch glesen und unter berechtigter Grund steht, "wenn der Artikel aus anderem Grund nicht mehr zum Verkauf steht"

      das es dort dann nur sehr enge Grenzen gibt, was dieser Grund ist, ist mir jetzt auch klar. Ich finde es bei ebay mehr als fragwürdig dargestellt, vorallem mit dieser 12-Stunden-Regel. möglichkeit a) an höchtbietenden verkaufen, möglichkeit b) Gebote streichen und beenden.

      unter 12-Stunden gibt es diese auswahl nicht mehr und deshalb bin ich davon ausgegangen, das ich abbrechen kann, ohne verkaufen zu müssen
    • *alte_eule* schrieb:

      Einen Klick weiter:
      pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

      Lesen sollte man schon.

      Und da da immer noch steht:

      Die Anfechtung muss dabei unverzüglich gegenüber dem Höchstbietenden erklärt werden. Geben Sie hierbei den Grund für die vorzeitige Beendigung an. Bewahren Sie die gesamte E-Mail-Korrespondenz über Ihre Anfechtung gut auf, um im Streitfall die Anfechtung beweisen zu können.


      solltest du zusehen, dass du diesbezüglich nicht auch noch in Verzug gerätst.
      womit soll ich denn jetzt anfechten? Also mittlerweile hab ich kein lan, was ich am besten machen soll. Füße still halten und hoffen er meldet sich nicht? Ihm wahrheitsgemäß schreiben und hoffen das er sich nicht auf den Kaufvertrag beruft oder anfechten aber aus welchem Grund?

      sorry wenn sich hier einiges wiederholt, bin momentan nur etwas nervös...
    • Sorry, @ DKalenz für OT



      @ petergabriel

      Du bist lange genug dabei, um zu wissen, dass wir hier OT nicht dulden!
      Diese Provokationen, die dazu führen sollen, solltest du genauso unterlassen, wie dich gegenüber anderer Schreiber hier im Ton zu vergreifen.
      Die nette Bank im Abkühlhaus kennst du ja schon. Du solltest also nicht auch noch mit mir darüber diskutieren wollen, sonst hast du wieder Schreibpause.
    • *alte_eule* schrieb:

      Du teilst ihm einfach mit, dass du bei der Einstellung einen Fehler gemacht hast, den du revidieren wolltest. Du würdest diesen Artikel aber wieder einstellen du würdest dich freuen würdest, wenn er sich dann wieder bei der Gebotsabgabe beteiligt.
      Der Artikel befände sich derzeit nicht in deinen Händen, auch in dieser Hinsicht wolltest du lieber auf Nummer sicher gehen.


      Stand doch alles schon in Posting #9
    • Also ich schließe mich da mal @eule und Posting #9 an.

      Ein zustätzliches Konstrukt erfinden wird nichts bringen, die Irrtumseinrede auch nicht, weil einfach auch kein Irrtum vorlag, was recht einfach an der vorhandenen Auktion und der Artikelbeschreibung beweisbar ist.

      Wenn du da rauskommen willst, dann versuche es auf die ehrliche, freundliche Art.
    • Warum solltest du nicht beiläufig den Irrtum dennoch niederschreiben und zwar deutlich und dennoch freundlich.

      @eule hat dir das doch vorgegeben, ist aber nur ein "Gerüst" (auch so von ihr gedacht *sicherbin*), welches durchaus noch auszuschmücken ist, die Irrtumseinrede enthält ohne direkt auf den § zu verweisen, sich entschuldigen (am besten mind. zweimal, einmal im Text und einmal im abschließenden Gruß), Verständnis erbitten und anbieten, dass man die neue Auktion (sobald der Artikel in deinen Handen ist) ihm gerne vorab als Link zukommen lässt, damit er wieder bieten kann.

      ...... und dann mal abwarten was kommt und hier berichten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Wenn der Höchstbieter darauf bestehen würde, müsstest du so oder so liefern.

      Da hilft dir jetzt auch kein Konstrukt, das früher oder später (meist sofort) ohnehin auffliegt. Wie reagierst du, wenn du belogen wirst? Ich denke mal, da wirst du auch sauer.
      Entsprechen tritt jetzt endlich mit der Wahrheit die Flucht nach vorn an.

      Du musst deinen "Fehler" beim erstellen ja nicht näher begründen. Du musst ihm ja auch nicht auf die Nase binden, dass du den Artikel extra für den Weiterverkauf gekauft hast.
      Aber verflixt noch eins: Unverzüglich heißt auch unverzüglich!
      Du bist doch schon dabei, den nächsten Fehler zu begehen, indem zu mit deinem "Geplauder" hier Zeit verlierst.