Frage an die Rechtsexperten: fehlgeschlagene Abbuchungsversuche

    • Frage an die Rechtsexperten: fehlgeschlagene Abbuchungsversuche

      Ist in diesem Fall das schriftliche/briefliche Mahnverfahren zwingend rechtliche Grundlage für Eintreibung der Forderung durch (KSP-)Inkasso - oder benötigt es dafür rechtlich gar kein Mahnverfahren, d.h. kann z.b. nach dem 2. vergeblichen Abbuchungsversuchendirekt Inkasso eingeschaltet werden?

      Diesebezügliche Mahnungen werden ja von paypal durchaus versendet - aber eben per E-Mail, was zur Folge hat, dass man sie ggf. nicht findet, nicht liest, nicht beachtet.

      Danke im voraus, falls sich jemand der tricky Frage annimmt...
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    • Seelachs,
      in ein Lastschriftverfahren hast du als Kunde aktiv eingewilligt. Meist hast du mit deinem VK vertraglich entsprechende Zahlungsziele vereinbart.
      Im Fall von PP ist das auch jeweils zum 1. oder 15. eines Monats?

      Du hast dafür zu sorgen, dass zu dem Zeitpunkt dein Konto gedeckt ist. Ist es das nicht, geht die Buchung zurück, und du befindest dich automatisch im Verzug.


      Dein VK KANN nochmal nachmahnen. In der Praxis passiert das auch meistens. So ein Mahnbescheid kostet zusätzliches Geld und verärgert den Kunden, der dann ausbleiben könnte. So etwas möchte man als Lieferant ja i.d.R. vermeiden.
      Das Recht hätte er.
    • *alte_eule* schrieb:

      Blacky, du bist mit einer Zahlung in Verzug, sobald eine Lastschrift fehlgeschlagen ist. Dazu bedarf es keiner gesonderten Mahnung.



      eule, ich glücklicherweise nicht - mein Konto hat immer genug Kohle :D

      Nein - aber Spaß beiseite - hast du dafür ne rechtliche Grundlage?

      Es gibt ja wirklich auf Fälle, bei denen das Mahnverfahren zwingend Voraussetzung ist, bevor Inkasso rechtswirksam tätig werden kann.
      Status: inaktiv
    • Das Problem ist das outcourcing des normalerweise durchgeführten Mahnverfahrens.
      Also Hinweis auf die Rücklastschrift, Hinweis, dass unter Anrechnungen der Rücklastschriftgebühren erneut in ein paar Tagen abgebucht wird und dann, bei erneuter Rücklastschrift eine entsprechende Mahnung, dass bei Nichtzahlung weitere Schritte (Inkasso) eingeleitet werden.

      PP gibt das offensichtlich direkt ab, sobald eine Lastschrift zurück kommt. Hierdurch spart PP Geld und Mitarbeiter und Inkasso hat für einen freundlichen Weg mit Zahlungserinnerung, erneuter Lastschrift keine Zeit, außerdem bringt das kein oder nur ganz wenig Geld.

      Da die Verpflichtung aus der Rücklastschrift zur Mahnung nicht mehr besteht, werden dann direkt große Geschütze aufgefahren.

      Viele Großunternehmen, die auf eine langfristig angelegte Kundenbindung aus sind, mahnen dennoch und geben den Vorgang erst ab, wenn auch auf Mahnungen und erneute Abbuchungen keine Zahlung erfolgt.

      Das zeigt zumindest das wahre Gesicht von PP, denn ich denke, nahezu jeder hatte schon irgendwann in seinem Leben etwas wenig Geld auf dem Konto und eine Lastschrift konnte mal nicht eingelöst werden.
    • Huhu Kaio :]

      ne, es war schon so, wie wir das von paypal kennen - die freundlichen Erinnerungsmails wurden schon versendet - nur ist es leider so, dass die paypal-Hauptadresse, die der User bei Anmeldung angegeben hat, nicht mehr genutzt wird... und genau dorthin gingen auch die Erinnerungsmails...

      Tja, ich würde sagen, wirklich Pech gehabt, alle Sorgfaltspflichten aufs Gröbste verletzt - sowas kostet halt :S leider manchmal Lehrgeld...
      Status: inaktiv
    • Hi blacci,

      wenn dir die Person am Herzen liegt......
      Meist lassen die Inkassounternehmen mit sich handeln, wenn man sofort überweist. Durch einen Anruf kann man da locker mal schnell 20 - 40 % der Gebühren sparen.
      Einfach eine Geschichte, dass man unpfändbar ist, sich das Geld leihen würde aber nur den Betrag X leihen könnte....... dann ist schnell mal ein Rabatt drin mit dem Hinweis, dass dieser Rabatt nur bis zum Tag X gilt und der Geldeingang dann gebucht sein muss.
    • nö kaio - Person mir nicht wichtig...

      ist nix privates - sondern anderes Forum... ;)


      dort ist so ne katastrophale Helferbasis im Ebay-/paypal-Bereich - dass ich mich auch durch die mittlerweile dritte rote Karte des Betreibers nicht unterkriegen lasse :P 8)


      Aber ich werde deinen Tipp trotzdem mal drüben abstellen... mit einem Gruß von kaio .... ok ?
      Status: inaktiv

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    • *alte_eule* schrieb:


      Kriegt man da auch einen Tadel für das Verweisen an ein vernünftiges Forum? 8)

      Aber wir geraten OT. :whistling:




      Das versuchen Ilse und ich immer wieder - wird leider regelmäßig gelöscht --- wir haben einen Stalker dort an der Backe... der sich mit Meldungen unsere Antworten wichtig vorkommt...

      aber, wenn wir schon beim OT sind, noch einen älteren Beitrag:

      gutefrage.net/frage/negativer-saldo-bei-paypal

      Kommentar der TE bei der zweiten Antwort:

      Wie entsteht eigentlich so ein negativer Saldo ? Ich habe nur ein kleid und ein Buch per PayPal gekauft , mehr aber auch nicht . Das kleid und das Buch kosten genau 30 €, genau der Beitrag, den ich bezahlen muss. Heißt das, dass ich, jedesmal wenn ich was kaufe, PayPal Geld geben muss ? Ich blick nicht durch ! :(


      :wallbash :wallbash :wallbash

      Tja, das ist ein typisches Statment eines 14-jährigen paypal-Kids; und so traurig das ist: Leider ist das dort fast Tagesordnung...


      Und trotzdem gibt es immer noch die vehementen Verfechter dafür, dass Minderjährige bei Ebay-paypal offiziell zugelassen werden sollten... so wie unser Stalker...
      Status: inaktiv

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    • blaccbox schrieb:

      Ist in diesem Fall das schriftliche/briefliche Mahnverfahren zwingend rechtliche Grundlage für Eintreibung der Forderung durch (KSP-)Inkasso - oder benötigt es dafür rechtlich gar kein Mahnverfahren, d.h. kann z.b. nach dem 2. vergeblichen Abbuchungsversuchendirekt Inkasso eingeschaltet werden?
      ...

      Ein erneuter Lastschrifteinzug bei vorheriger Rückgabe ist schon mal nicht erlaubt.

      Bezüglich des Inkassos durch beauftragte Inkassounternehmen und dort gerade wegen deren Kostenrechnung ist man sich immer noch nicht einig, ob diese gezahlt werden müssen oder nicht.

      Denn ein Gläubiger hat im Rahmen der Schadenminimierungspflicht zu beachten, keinen unnötigen Kosten zu verursachen. Dazu gehören insbesondere Kosten, die durch Abgabe an ein Imkassounternehmen entstehen, damit diese Mahnbriefe senden. Diese Tätigkeit ist aber auch ohne weiteres vom Gläubiger selbst leistbar, da er auch Rechnungen erstellen und versenden kann.
      Der einzige Unterschied ist der, wenn ein Anwalt mit dem Inkasso beauftragt ist, dessen Kosten müssen gezahlt werden. Allerdings nicht beide, sprich also erst Inkassounternehmen und dann Weitergabe an den Anwalt. Da kann man dann den Inkassogebühren widersprechen.

      blaccbox schrieb:

      ...
      Es gibt ja wirklich auf Fälle, bei denen das Mahnverfahren zwingend Voraussetzung ist, bevor Inkasso rechtswirksam tätig werden kann.


      Wo und welche?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()