#20
Ein erneuter Lastschrifteinzug bei vorheriger Rückgabe ist schon mal nicht erlaubt.
Denke, das kommt auf den Grund der Rückgabe an. Bei Widerspruch ist das klar, bei Mangels Deckung?, kann der Gläubiger erneut einziehen, denn die Lastschrifteinzugsermächtigung besteht ja nach wie vor.
Ein erneuter Lastschrifteinzug bei vorheriger Rückgabe ist schon mal nicht erlaubt.
Denke, das kommt auf den Grund der Rückgabe an. Bei Widerspruch ist das klar, bei Mangels Deckung?, kann der Gläubiger erneut einziehen, denn die Lastschrifteinzugsermächtigung besteht ja nach wie vor.