Frage an die Rechtsexperten: fehlgeschlagene Abbuchungsversuche

    • #20

      Ein erneuter Lastschrifteinzug bei vorheriger Rückgabe ist schon mal nicht erlaubt.

      Denke, das kommt auf den Grund der Rückgabe an. Bei Widerspruch ist das klar, bei Mangels Deckung?, kann der Gläubiger erneut einziehen, denn die Lastschrifteinzugsermächtigung besteht ja nach wie vor.
    • Von Heiner.Hemken

      Ein erneuter Lastschrifteinzug bei vorheriger Rückgabe ist schon mal nicht erlaubt.


      Mal kurz einwerfen:
      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd…ler%20Protection%20Policy

      3.7 Lastschrift.
      .
      .
      Im Falle einer Rücklastschrift, die Sie nicht persönlich veranlasst
      haben, ermächtigen Sie PayPal, zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine
      Lastschrift durchzuführen. Es sei denn, Sie haben den ausstehenden
      Betrag bereits auf andere Weise ausgeglichen.

      Ich denke, das ist dann mit Klick akzeptiert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von k_ilse ()