blaccbox schrieb:
es wäre strafbar, sich bei Ebay mit Fakedaten anzumelden - DAS ist natürlich auch nicht korrekt.
Daa Du ja das OLG Hamm selber anführst, versuche ich Dir mal zu erklären, was in dem Urteil eigentlich drinsteht: Es ist nicht strafbar, mit einem auf falsche Daten angemeldeten ebay-Account zu handeln, weil auf ebay ohnehin jeder User schon aufgrund des ebay-Nicks anonymisiert wird, es also keinen Grund gibt, diese Anonymisierung nicht auch auf den angemeldeten Namen auszudehnen, solange der Vertrag unter diesem Pseudonym erfüllt wird. Auch gegenüber ebay erfüllt das Handeln unter einem Fakeaccount nicht den Tatbestand des §269 StGB, weil ebay (schon nach eigenem Bekunden) mit der dabei in Frage kommenden "falschen Urkunde" nicht in Berührung kommt. Sind ja nicht Vertragspartner. Oder wie das in deinem OLG Hamm heisst:
Die Auktionsplattform selbst wird durch das Einstellen nicht getäuscht, da das Online-Auktionshaus allein die Ressourcen für die Anbahnung des rechtsgeschäftlichen Kontakts zwischen Anbieter und Käufer zur Verfügung stellt.
Du hast also in so weit recht, als dass der Käufer keine "falsche Urkunde" verpasst bekommt. Das Urteil klammert aber bewusst das Urteil des AG Euskirchen aus. Auf dieses Urteil sowie deinen Hammer nimmt aber der später ergangene Beschluss des KG Berlin vom 22.07.2009, Az. 1 Ss 181/09 Bezug, der die Fälschung beweiserheblicher Daten im vertraglichen Innenverhältnis des Nutzers mit ebay durchaus bestätigt. Da hat es im Revisionsbeschluss nämlich gerade mal in den Fällen 2 bis 37 zum Freispruch gereicht. Der "Fall 1" dagegen war der §269 im Vertragsverhältnis mit ebay.
Du hast also recht, wenn Du damit meinst, der Käufer ist nicht durch eine Fälschung beweiserheblicher Daten beschädigt. Für ebay gilt das aber dann nicht, wenn die ihren Anspruch (z.B. auf Gebühren) gegen den Nutzer durchsetzen müssten.
Deine generelle Zurückweisung der Strafbarkeit kann so aber nicht stehenbleiben. Es ist strafbar. Nur eben nicht gegenüber dem Käufer.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.