Käufer schickt Artikel nicht Fristgemäß zurück - Erfahrungen und Tipps gefragt

    • ihr schmeißt diverse Sachverhalte durcheinander:

      der Gewerbliche VK kann (aktuell) wählen ob er die Widerrufs- ODER die Rückgabebelehrung verwendet -

      bei Nutzung der Rückgabebelehrung entfällt die "40-Euro-Regelung" die gesondert vereinbart werden muss
      -
      diese ist in der Widerrufsbelehrung aufgeführt

      beide können mit der 14 Tage-Frist verwendet werden...der GVK hat das Wahlrecht (sie/er könnte auch die 1 Monat-Regelung nutzen...)

      (kann problemlos über den Generator des Händlerbunds (kostenlos) durchgespielt werden:

      haendlerbund.de/widerrufstextgenerator


      die Änderung (der WRB) bzw. Wegfall der Rückgabebelehrung erfolgt erst näxtes Jahr
      - europaweit gilt dann "nur" noch die WRB inkl. der 14-Tage-Frist

      Ebay selber arbeitet beim Powerseller-Programm / Verkäufer mit TOP-Bewertung bereits mit der 1 Monat-Frist und muss das Programm noch (im nächsten Jahr) entsprechend anpassen....

      beim privaten Verkäufer schafft Ebay es immer wieder diese Option "Rücknahme akzeptert" einzublenden -
      diese muss vom privaten VK de-aktiviert werden

      wobei dieser grüne Stempel nur bei Gewerblichen Powersellern eingeblendet wird die die neuen Bedingungen (inkl. 1 Monat WRB) bedingungslos akzeptiert haben....
    • Danke cody

      beim privaten Verkäufer schafft Ebay es immer wieder diese Option "Rücknahme akzeptert" einzublenden -

      diese muss vom privaten VK de-aktiviert werden



      wobei dieser grüne Stempel nur bei Gewerblichen Powersellern
      eingeblendet wird die die neuen Bedingungen (inkl. 1 Monat WRB)
      bedingungslos akzeptiert haben....
      War in meinem Fall deaktiviert. Darum dachte ich da wäre der Zusammenhang in / zu der Bastelei bei den gewerblichen Verkäufern zu finden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von k_ilse ()

    • Ich verstehe diese ganze lange Diskussion hier gar nicht ?(

      Die Fakten:

      1. Verkäufer ist gewerblich.

      2. Käufer hat seinen Rücksendewillen fristgerecht über Ebay angemeldet (02.10. Lieferung; 07.10. Rücksendeankündigung).

      3. Das Paket ist inzwischen (wenn auch nach längerer Zeit) beim VK eingetroffen.

      4. Der Verkäufer bezahlt dem Käufer das Geld zurück.


      Die Frage:

      Wissen will der TE, wie man mit solchen Kunden umgeht:

      Antwort: Wie soll man mit solchen Kunden schon umgehen?


      Abhaken und auf die Sperrliste setzen.

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
      Status: inaktiv
    • k_ilse schrieb:

      War in meinem Fall deaktiviert. Darum dachte ich da wäre der Zusammenhang in / zu der Bastelei bei den gewerblichen Verkäufern zu finden.
      Mahlzeit ilse

      diese Einstellung sollte im Verkaufsformular immer wieder kontrolliert werden -
      bei den Bastelarbeiten, die drüben stattfinden, ist nix "sicher".....

      iwi hatte drüben mal die entsprechende Handlungsweise veröffentlicht:

      community.ebay.de/t5/Verkaufen…A4ndern-Wie/qaq-p/1629087
    • blaccy -

      die Irritationen basieren auf der fehlenden Information welche Variante der WRB gewählt worden ist:

      Widerrufsbelehrung 14 Tage?
      Rückgabebelehrung 14 Tage?

      TE schreibt "nur" 14 Tage Rückgaberecht > EP

      die Ware ist am 02.10.2013 beim Käufer zugestellt worden
      der Käufer hatte über die Ebay-Seite lediglich ein Rückgabeformular ausgedruckt und der Sendung beigelegt
      (aufgedrucktes Datum auf diesem "Formular": 07.10.2013)
      die Rücksendung ist beim GVK am 02.11.2013 eingetroffen
      (keinerlei Vorab-Ankündigung via Ebay-Nachricht/Mähl - zu der der Käufer ja auch nicht verpflichtet ist...)
      die 14-Tage-Frist ist also deutlich überschritten....-

      wobei es weitaus sinnvoller ist zu erfahren welche Angaben ddiver231 im Verkaufsangebot überhaupt gemacht hat ?(
      ddiver231 - kannst Du Dein Angebot mal verlinken oder die entsprechende Artikelnummer angeben?

    • Für mich zeigt ein Rückgabeformular über Ebay einen deutlichen Rückgabewillen (und das dann auf jedenfall innerhalb der Frist, nämlich innerhalt von 5 Tagen; dabei wäre unerheblich ob Rückgabe oder Widerruf) - zumal m.W. der Vk darüber eigentlich eine Info von Ebay erhalten müsste... wobei - DA würde mich natürlich auch nicht wundern, wenns hakt...


      Aber du hast vollkommen recht.

      Artikelnummer wäre mehr als hilfreich... ?(
      Status: inaktiv

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von blaccbox ()

    • blaccbox schrieb:

      Für mich zeigt ein Rückgabeformular über Ebay einen deutlichen Rückgabewillen (und das dann auf jedenfall innerhalb der Frist, nämlich innerhalt von 5 Tagen; dabei wäre unerheblich ob Rückgabe oder Widerruf) - zumal m.W. der Vk darüber eigentlich eine Info von Ebay erhalten müsste... wobei - DA würde mich natürlich auch nicht wundern, wenns hakt...


      Aber du hast vollkommen recht.

      Artikelnummer wäre mehr als hilfreich... ?(
      Jo, so das auch vertraglich wirksam vereinbart wurde.
      Ansonsten kann der K zurücksenden wann er lustig ist.

      Einen Rückgabewillen äußert der K übrigens auch bei einem Widerruf ;)

      Aber solange der VK sich nicht meldet und für Erhellung sorgt, ist mir das zu theoretisch :!:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • blaccbox schrieb:

      Für mich zeigt ein Rückgabeformular über Ebay einen deutlichen Rückgabewillen (und das dann auf jedenfall innerhalb der Frist, nämlich innerhalt von 5 Tagen; dabei wäre unerheblich ob Rückgabe oder Widerruf) - zumal m.W. der Vk darüber eigentlich eine Info von Ebay erhalten müsste... wobei - DA würde mich natürlich auch nicht wundern, wenns hakt...


      Aber du hast vollkommen recht.

      Artikelnummer wäre mehr als hilfreich... ?(
      Der Ausdruck am heimischen PC erfüllt m.Ea. nicht die Vorschrift, dass der Widerruf/Rücknahmeverlangen innerhalb der 14 Tage an den VK zu richten ist. Insofern: klar die Frist überschritten.
      Es könnte m.Ea. allenfalls die Frage, ob die Klausel wirksam ist, den K retten.
    • k_ilse schrieb:

      ddiver231 schrieb:

      Also ich verkaufe Gewerblich, in dem Angebot stand klar und deutlich 14 Tage Rückgaberecht.
      Wieso sollte ich da Probleme bekommen? ?(
      Überprüfst Du mal bitte in Deinen Account, ob Du an der "freiwilligen" ebay-Garantie für gewerbliche Verkäufer teilnimmst?:

      portal.ebay.de/ebay-garantie

      Dann wären es vier Wochen.

      Diesen ebay-Garantie-Pömpel gibts nur ins Angebot, wenn man Widerrufsrecht mit 1 Monat in den Angeboten stehen hat.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Herrje, kommt davon, wenn man nachliest und dann mittendrin gleich antwortet, statt erst zuende zu lesen. :O

      cody7888a schrieb:

      beide können mit der 14 Tage-Frist verwendet werden...der GVK hat das Wahlrecht (sie/er könnte auch die 1 Monat-Regelung nutzen...)

      Richtig. Interessant wäre allerdings zu wissen, ob es eine Auktion oder ein Festpreis war. Denn bei Auktionen geht es eben nicht mit der 14-Tage-Frist, da sollte man tunlichst 1 Monat verwenden, um sich keiner Abmahngefahr auszusetzen.

      Aber eigentlich hat Blaccy Recht, lange Rede, kurzer Sinn: Erstatten, abhaken, fertig. Was will man sich da jetzt großartig streiten?
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Kerstin66 schrieb:




      (...), lange Rede, kurzer Sinn: Erstatten, abhaken, fertig. Was will man sich da jetzt großartig streiten?



      Zumal der TE genau das im Eingangsposting bereits angekündigt hat; dass er zurückzahlen wird; das war ja gar nicht die Frage..


      Deshalb bleibt eben nur noch der Rate: Sperrliste...


      weil, ob und wie abmahnsicher die entsprechende Belehrung des TE ist, können wir ja in keiner Weise beurteilen...
      Status: inaktiv
    • blaccbox schrieb:

      @grafiksammler,

      m.W. ist dieses Rückgabeformular mit einer Nachricht an den Verkäufer gekoppelt, dass eine Rückgabe erfolgen wird.

      blaccbox schrieb:

      @grafiksammler,

      m.W. ist dieses Rückgabeformular mit einer Nachricht an den Verkäufer gekoppelt, dass eine Rückgabe erfolgen wird.

      Ja das kann ich nicht beurteilen. Der TE gibt aber an, keine Info vor dem Erhalt der Rücksendung bekommen zu haben. Irgendwas passt da nicht zusammen.
    • Kerstin66 schrieb:

      Richtig. Interessant wäre allerdings zu wissen, ob es eine Auktion oder ein Festpreis war. Denn bei Auktionen geht es eben nicht mit der 14-Tage-Frist, da sollte man tunlichst 1 Monat verwenden, um sich keiner Abmahngefahr auszusetzen.
      Mahlzeit Kerstin,

      solange keine TE-Rückmeldung kommt: das Thema dezent zur Seite schieben
      (und/oder den K. schon mal auf die Sperrliste setzen :D )

      Kerstin66 schrieb:


      Richtig. Interessant wäre allerdings zu wissen, ob es eine Auktion oder ein Festpreis war. Denn bei Auktionen geht es eben nicht mit der 14-Tage-Frist, da sollte man tunlichst 1 Monat verwenden, um sich keiner Abmahngefahr auszusetzen.

      Aber eigentlich hat Blaccy Recht, lange Rede, kurzer Sinn: Erstatten, abhaken, fertig. Was will man sich da jetzt großartig streiten?

      ein GVK, der die 14-Tage-Frist verwendet, muss eben sicherstellen, das die WRB dem Kunden "unverzüglich" in Textform (Mail) zur Verfügung gestellt wird
      -
      die Definition "unverzüglich" liegt mittlerweile auch vor:

      internetrecht-rostock.de/wider…y-auktionen-ein-monat.htm

      Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 BGB nur dann 14 Tage, wenn unverzüglich nach Vertragsschluss über das Widerrufsrecht belehrt wird. Der Gesetzgeber hatte insofern geregelt, dass eine Unverzüglichkeit der Belehrung in Textform (bspw. per Email) über das Widerrufsrecht dann gegeben ist, wenn die Belehrung spätestens am Tag nach Vertragsschluss auf den Weg gebracht wird.
    • Kerstin66 schrieb:

      Danke Cody, die Entscheidung kannte ich noch nicht.
      ich glaube diese Diskussion stammt noch aus dem letzten Jahr bzw. 2011 - eben, weil niemand genau wusste:

      wat bedeutet denn getzt "unverzüglich" ?(

      bis dann wieder mal ein Gericht genau festlegen musste welcher Zeitraum "angemessen" ist um dieses "unverzüglich" auch abdecken zu können....

    • Vielen Dank allen für eure Antworten :thumbsup: :D ?(

      Nochmal einige Fakten, dies war ein Festpreisangebot, definitiv bekam ich keine Nachricht vom Käufer weder via Ebay Rückgabeformular, Privat oder sonnst wie.

      Habe dem Käufer heute meine Meinung dazu geschrieben und das Geld zurück überwiesen. Für mich ist der Fall Ad acta.

      Werde den Ochsen auf die Blacklist.

      Schön Abend noch

      ddiver231
    • ddiver231 schrieb:

      Vielen Dank allen für eure Antworten :thumbsup: :D ?(

      Nochmal einige Fakten, dies war ein Festpreisangebot, definitiv bekam ich keine Nachricht vom Käufer weder via Ebay Rückgabeformular, Privat oder sonnst wie.

      Habe dem Käufer heute meine Meinung dazu geschrieben und das Geld zurück überwiesen. Für mich ist der Fall Ad acta.

      Werde den Ochsen auf die Blacklist.

      Schön Abend noch

      ddiver231

      Ich sag dir jetzt mal deutlich was :!:
      Einige, mich eingeschlossen, brauchst du hier nicht mehr um Rat fragen.
      Du hast keine relevante Frage beantwortet, die dir evt. sehr viel weiterhelfen könnte.
      Den Rest kannst dir in den Vorpostings durchlesen :wallbash

      btw. Kunden als "Ochsen" zu bezeichnen ... evt. liest er hier mit :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      ddiver231 schrieb:

      Vielen Dank allen für eure Antworten :thumbsup: :D ?(

      Nochmal einige Fakten, dies war ein Festpreisangebot, definitiv bekam ich keine Nachricht vom Käufer weder via Ebay Rückgabeformular, Privat oder sonnst wie.

      Habe dem Käufer heute meine Meinung dazu geschrieben und das Geld zurück überwiesen. Für mich ist der Fall Ad acta.

      Werde den Ochsen auf die Blacklist.

      Schön Abend noch

      ddiver231

      Ich sag dir jetzt mal deutlich was :!:
      Einige, mich eingeschlossen, brauchst du hier nicht mehr um Rat fragen.
      Du hast keine relevante Frage beantwortet, die dir evt. sehr viel weiterhelfen könnte.
      Den Rest kannst dir in den Vorpostings durchlesen :wallbash

      btw. Kunden als "Ochsen" zu bezeichnen ... evt. liest er hier mit :whistling:

      Hey Mann komm von deiner Wolke 7 runter, so`n Kunde ist eben ein Ochse :)
      Bin kein Unmensch, eine kleine Email von dem Ochsen ist doch nicht viel verlangt,oder
      Wir sind nur Menschen und Menschen machen eben Fehler, vielleicht war er krank im Urlaub oder hat es einfach vergessen, kein Problem
      aber ne kleine Erklärung seitens des Ochsen ist doch nicht zu viel verlangt.

      Trotzdem schön Abend
      ddiver231

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ddiver231 ()