Paypal Käuferschutz wegen fehlender Sendungsnummer?

    • Paypal Käuferschutz wegen fehlender Sendungsnummer?

      Hallo! Folgende Geschichte beschäftigt gerade einen Kollegen und mich da die Schädigung im näheren Bekanntenkreis statt findet und wir gerne mal Meinungen von anderen hätten die sich mehr mit der Materie aus kennen - in diesem Sinne auch ein "Hallo" an die Forengemeinschaft.

      Der Sachverhalt:

      Verkäufer: neu angemeldet - 0 Bewertungen
      Käufer: Mehrere Jahre angemelet, 100% positive Bewertungen

      Der Verkäufer hat eine Sofortkaufen Aktion mit einem Produkt, der Käufer erwirbt es, zahlt noch am gleichen Abend via Paypal. Nach Auktionstext ist der Verkäufer bereit innerhalb von 2 Werktagen zu versenden. Der Käufer informiert sich nach 3 Tagen erstmals ob die Ware versandt wurde und bittet um eine Sendenummer damit er abschätzen kann an welchem Tag er für die Post daheim sein sollte. Nach 2 weiteren Tagen sendet der Käufer erneuert eine Nachricht, auch diese bleibt 2 weitere Tage unbeantwortet. Nach genau 8 Tagen entscheidet sich der Käufer einen Fall bei Ebay zu öffnen da der Verkäufer auf keinen Kontaktversuch jemals reagierte und auch das Paket nicht ankam und es auch keine Info gab - nach Ebay hat der Verkäufer nun 10 Tage die Zeit sich zu melden und die verpflichtende Sendenummer anzugeben. Der Verkäufer kommt dieser Bitte innerhalb der Zeit nicht nach - es verbleibt nurnoch 1 Tag bis zur der Frist welche Ebay mit dem Käuferschutz stellte bevor Ebay selbst den Fall behandelt und wohl zu Gunsten des Käufers entscheiden wird da keine Sendenummer vorliegt und auch keine Nachricht vom Verkäufer kam. Jetzt kommt beim Käufer das Paket an, aber von einem anderen Namen und einer anderen Anschrift - das Paket enthält den angegeben Artikel.

      Der Käufer ist verärgert über die fehlende Kommunikation und den verspäteten Erhalt nach über 17 Tagen obwohl nach 2 Tagen versendet werden sollte. Dem Paket ist zu entnehmen dass es erst nach 15 Tagen versandt wurde, statt wie angegeben nach 2 Tagen. Der Käufer hat nun seine Ware, beschließt aber es darauf ankommen zu lassen das der Verkäufer seiner Pflicht nach kommt und die Sendenummer angibt - dies passiert nicht, Ebay schreitet ein da vom Verkäufer nie eine Antwort kam und gibt dem Käufer automatisch sein Geld via Paypal zurück.

      Das ist der Sachverhalt - ziemlich blöd gelaufen für den Verkäufer - aber er hat sich nach der Auktion 18 Tage nicht gemeldet auf Nachfragen des Käufers und auch nicht auf Ebay.

      Was passiert dann nun eigentlich? Ebay hat entscheiden, der Verkäufer steht ohne Geld und ohne Artikel da - gut - er hat sich auch nie gemeldet? Wie geht es nun weiter? Wen trifft hier die Schuld? Ein klassischer Fall von "Du hättest ja..." oder moralisch klar? Ist das trotzige Handeln des Käufers gerechtfertigt Ebay nicht zu melden dass der Artikel ankam (1 Tag vor Ablauf der Ebay Frist)? Ist der Käufer zurecht verwundert über anderen Namen/Absender als eigentlich der Verkäufer war?

      Spannende Frage, freue mich auf eure Antworten!
    • Also zunächst mal, hier im Forum heißt es oft "keine Artikelnummer = keine Hilfe".

      Aber davon mal abgesehen, nicht dass es für den Fall ausschlaggebend ist, um welchen Artikel/Kaufpreis geht es hier? Ein Macbook Pro? Ein getragenes Paar gayle Socken?

      Ich gehe davon aus, dass Du die Käuferseite vertrittst, so wie Du den Sachverhalt hier darstellst.

      Klar ist das Verhalten des Verkäufers nicht optimal, man kann tonnenweise auf Einzelheiten eingehen, wie beispielsweise "wurde schriftlich eine Frist gesetzt" oder "welche Versandart wurde angegeben" (dazu hast Du nichts geschrieben) usw...

      Die Sache ist aber aus meiner Sicht eindeutig, hat nichts mit Moral zu tun, Kaufvertrag heißt in dem Fall jedenfalls "Austausch von Geld gegen den Artikel (die Ware)", hat der Verkäufer seinen Bestandteil des Vertrags erfüllt, auch wenn verspätet? Wurde die Ware geliefert? Ja? - Dann aber "Geld her!"

      Deine Fragestellung hört sich für mich nämlich so an, als ob Du bzw. die von Dir vertretene Seite das Geld (und Artikel) jetzt einbehalten möchte und das geht definitiv nicht (ohne Weiteres)! Solches Verhalten wäre sogar strafbar. Willst Du eine Minderung des Kaufpreises erreichen, wirds kompliziert, solange der Artikel einwandfrei ist und der Beschreibung entspricht. Willst Du den Artikel jetzt zurücksenden und das Geld einbehalten, ist es schon einfacher, aber auch da ist einiges zu beachten.

      Es geht aus Deiner Fragestellung nicht klar hervor, wo das Problem für Euch ist, ihr habt die Ware bekommen und bis auf die falsche Absenderadresse, Kommunikation und Lieferzeit alles OK? Dann ist das einzige Problem was ich sehe, dass der Verkäufer sein Geld offensichtlich noch nicht erhalten hat.
    • So wie ich das rauslese, war der "neue" Verkäufer völlig überfordert mit dem Verkauf und hat einige Fehler gemacht!

      Der Käufer hat jetzt die Ware und ist zufrieden? Dann soll dein Bekannter (Käufer) schauen dass der VK sein Geld wieder bekommt, das wäre ja nur fair.
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    • Die Anweisung des Geldes wäre nicht nur fair sondern ein absolutes MUSS! Ansonsten wird es strafrechtlich relevant.

      Es interessiert auch keinen, ob da vielleicht Mama, Papa, Tante usw. als Absender des Paketes stehen. Genauso wenig interessiert es, wer wieviele Bewertungen hat.

      Ich setze jetzt einfach mal die vorgesehenen angemessenen Fristen/ Nachfristen.
      Nach 8 Tagen wäre die angemessene Nachfrist von 10 WERK-Tagen bei eBay gesetzt worden, andernfalls Rücktritt vom Vertrag, wenn es sauber und rechtlich einwandfrei gelaufen wäre. Das sind allein reale 2 Wochen zusätzlich und insgesamt 3 Wochen.

      Nach 17 (echten) Tagen war die Ware da. So what?
      Das gibt kein Loblied auf Schnelligkeit und guten Kontakt, aber der Vertrag wurde erfüllt.

      Dein Bekannter sollte sich für eBay-Käufe ein besseres Nervenkostüm zulegen oder im Geschäft kaufen. Die wehren sich bei einem Griff in ihre Kasse unmittelbar und holen die Staatsdiener.
    • araceli schrieb:


      Ebay hat entscheiden, der Verkäufer steht ohne Geld und ohne Artikel da - gut - er hat sich auch nie gemeldet?


      Ebay hat nix zu entscheiden. Ist ungefähr so, wie wenn Dir die Putzfrau im Blödmarkt erzählt, der Tablet ist diese Woche im Angebot und Du an der Kasse dumm dastehst, weil es doch das Doppelte kostet. Den Vertrag schließt Du mit Mediablöd (Verkäufer), hier vertreten durch die Kasse und nicht die Putzfrau (ebay).


      araceli schrieb:


      Wie geht es nun weiter? Wen trifft hier die Schuld?


      Schuld würde in dem Fall heißen müssen, durch den V. vorsätzlich (oder durch Fahrlässigkeit) entstandener Schaden. Ist euch ein finanzieller Schaden entstanden? Habt Ihr die Ware bekommen? Also.


      araceli schrieb:


      Ist das trotzige Handeln des Käufers gerechtfertigt Ebay nicht zu melden dass der Artikel ankam (1 Tag vor Ablauf der Ebay Frist)?


      Da fragst Du am besten einen auf Betrug spezialisierten Strafverteidiger.

      araceli schrieb:


      Ist der Käufer zurecht verwundert über anderen Namen/Absender als eigentlich der Verkäufer war?


      Bin ich zurecht verwundert, dass mich hier keiner leiden kann? Mag sein.

      War das anbringen einer bestimmten Absenderadresse auf der Sendung ein zugesicherter Vertragsbestandteil?

      Du kaufst wohl nicht oft im Internet ein(?), was da als Absender alles draufsteht... bei mir sind schon öfters ebay-Pakete angekommen, ganz ohne Absender. Vielleicht ist der Verkäufer aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf einen "Dropshipper" angewiesen, würde auch erklären, wieso es so lange gedauert hat und die Kommunikation nur mangelhaft war, aber das ist Spekulation. Die strafrechtliche Relevanz einer Nichtzahlung von erhaltener Ware ist dagegen eine Tatsache.

      Nur so nebenbei, das habe ich vorhin wohl nicht genau genug gelesen... es ist nicht nur so, dass die TE-connection sich überlegt, dem V. das Geld nicht zu zahlen, der Empfang der Artikels innerhalb der von ebay vorgegebenen Frist wurde bewusst nicht gemeldet und dann beruft man sich auf ebay als moralische Instanz, die einem die Entscheidung über das bestehen einer Zahlungspflicht abnehmen soll.
    • vanvog schrieb:

      Also zunächst mal, hier im Forum heißt es oft "keine Artikelnummer = keine Hilfe".


      Nein, heißt es nicht. Erzähl nicht so einen Blödsinn.

      *alte_eule* schrieb:

      Die Anweisung des Geldes wäre nicht nur fair sondern ein absolutes MUSS! Ansonsten wird es strafrechtlich relevant.


      Es ist bereits strafrechtlich relevant. Der Betrug ist schon vollendet. Hier wurde ein Konflikt wegen Nichtlieferung eröffnet, und durch die Unterdrückung der wahren Tatsache, daß die Ware mittlerweile angekommen ist, der Irrtum erregt, der Verkäufer hätte nicht geliefert, wodurch dessen Vermögen beschädigt worden ist. Daß der erlangte Vermögensvorteil des Käufers rechtswidrig ist, steht außer Frage.

      dejure.org/gesetze/StGB/263.html

      Manchmal bin ich schockiert ob der Leichtgläubigkeit der Leute. Fürs revanchieren bei unzuverlässigen Verkäufern gibt es das Bewertungssystem!

      Ist der Käufer zurecht verwundert über anderen Namen/Absender als eigentlich der Verkäufer war?


      Naja, es könnte sich natürlich um einen Dreiecksbetrug handeln, insofern wäre es wichtig zu wissen, um welche Ware es eigentlich geht und wie sehr der Absender und der Verkäufer wirklich nix miteinander zu tun haben. Anderer Teil der Republik? Was sagt das Telefonbuch? Mal angerufen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Naja, es könnte sich natürlich um einen Dreiecksbetrug handeln, insofern wäre es wichtig zu wissen, um welche Ware es eigentlich geht und wie sehr der Absender und der Verkäufer wirklich nix miteinander zu tun haben. Anderer Teil der Republik? Was sagt das Telefonbuch? Mal angerufen?


      Genau das ist mir auch durch den Kopf gegangen, als ich den Eröffnungsbeitrag gelesen habe.

      Aber ohne Hintergrundinformationen — die der Theraderöffner auch gerne per PN an ein Team-Mitglied zur Überprüfung / Einschätzung senden könnte — backen wir hier insoweit nur Spekulatius, als dass wir für eine wirklich qualifizierte Stellungnahme zu wenig wissen. Zu viele "wenn" und "aber" ...
      und nur ein einziges "aber" ist momentan ohne Background aktuell: Fall muss sofort zu Gunsten des Verkäufers geschlossen werden, da der § 263 StGB kaum als Gummiparagraph einzustufen ist!
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • pandarul schrieb:

      vanvog schrieb:

      Also zunächst mal, hier im Forum heißt es oft "keine Artikelnummer = keine Hilfe".


      Nein, heißt es nicht. Erzähl nicht so einen Blödsinn.



      Die Anführungszeichen sollten nicht wörtliche Rede bedeuten, sondern "sinngemäß". Insofern ist es etwas unglücklich von mir formuliert gewesen, dem Inhalt nach stimmt das aber und Du weißt es, einige Mitglieder verweigern sogar jegliche Hilfestellung, wenn der Fragende sich auf nachfrage weigert die Art-Nr. rauszurücken bzw. die Aufforderung dazu ignoriert. Ich hätte es so nicht schreiben dürfen NUR Blödsinn ist es nicht weil belegbar und den Tatsachen entsprechend.
    • @vanvog

      Wenn du nicht aufhörst, ständig Nebenschauplätze in den Threads zu eröffnen, verpassen wir dir doch noch die Zwangspause. Darüber hinaus zeigen deine Äußerungen, dass du nicht in der Lage bist, über das Wörtliche hinaus Transfer zu leisten. Richtig muss es nämlich heißen: Fehlen der notwendigen Informationen => keine Hilfe. Und um den Bogen wieder zum Thema zu schlagen: Hier fehlt es noch an einigen wichtigen Infos, aber ich bin guter Dinge, dass der TE sie noch bereitstellen wird. Er möchte ja schließlich Hilfe.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wirklich ein spannender Fall. Und ich möchte versuchen beiden Seiten gerecht zu bleiben.
      Dem TE würde ich als erstes ausnahmsweise anraten, keine weiteren Daten hier öffentlich bekannt zu geben. Aus Gründen des Selbstschutzes.
      Also..
      Der Käufer hat Geld und Ware. Da passt was nicht, was dem Anfragenden ja auch irgendwie klar zu sein scheint.

      Der Käufer ist sauer (was ich verstehen kann) und hat eventuell das Gefühl, dass es dem VK "recht geschieht", weil: "Strafe" für so ein zögerliches Handeln und diese miese Art der Kommunikation muss sein. Dazu sei gesagt: "Bestrafen" tun in Deutschland Gerichte, nicht verärgerte Kunden.
      Es mag zwar ärgerlich sein, wenn man seiner Ware so hinter her rennen muss, aber: die paar Wochen sind nach Recht und Gesetz praktisch noch nix.

      Also sollte Käufer nun dem Vk sein Geld zukommen lassen, wenn der VK der Versender der Ware ist.

      Ich gehe auch nicht davon aus, dass hier schon der Fall eines Warenkredit-Betrugs vorliegt. Nicht in diesem Fall, wo K schon gezahlt hatte, das Geld zurück erstattet bekam und nun unsicher ist.

      Denn: K ist sich ja nicht sicher und fragt um Hilfe nach. Noch hat K also nicht den Vorsatz nicht zu zahlen. Und, soweit bekannt, hat VK sein Geld auch noch nicht angemahnt.

      Was VK treibt/trieb...das weiß man nicht. Der Dreieckstrick ...könnte vielleicht sein. Besonders bei der "Laufzeit".
      Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Fall "frisch" ist.
      Und ich gehe auch davon aus, dass ebay es den Handelspartnern auferlegt, dass sie sich gegenseitig über ihre Identität vergewissern.

      Nicht, dass K nun zahlt und....plötzlich kommt eine Rückforderung der Ware, von einem Absender, der selbst betrogen wurde.
      Dafür könnte es sinnvoll sein, sich mit dem Absender der Ware zu unterhalten, möglichst schriftlich.
      Wenn der bestätigt, dass die Sendung auf Grund der entsprechenden Artikel-Nummer tätigte: Dann dem VK umgehend das Geld zukommen lassen. Es steht ihm zu.

      Den Kontakt zum Absender umgehend aufnehmen...damit kein Verzug eintritt. Damit beweist der K auch, dass er an einer "gerechten" Regelung weiterhin interessiert ist, aber vorher prüfen möchte, also nicht schuldhaft die Zahlung zurückhält.

      Dieses ist nun wieder eine Antwort "aus dem Bauch". Zum juristischen müssen andere sich äußern, die mehr Ahnung haben.
    • Bevor es untergeht, und da die Rückbuchung ja erfolgt ist, wiederhole ich mal einen gemachten Einwand:


      pandarul schrieb:

      Naja, es könnte sich natürlich um einen Dreiecksbetrug handeln, insofern wäre es wichtig zu wissen, um welche Ware es eigentlich geht und wie sehr der Absender und der Verkäufer wirklich nix miteinander zu tun haben. Anderer Teil der Republik? Was sagt das Telefonbuch? Mal angerufen?


      Der Anruf sollte sofort und heute noch :!: beim Versender des Paketes erfolgen. Und den fragt man dann, ob er Inhaber des PP-Accounts ist an den man angewiesen hatte.
    • vanvog schrieb:

      Es ist mir das Größte Rätsel, unter welcher weltfremden und absolut nicht praxistauglichen Konstellation die Mitforanden hier einen Dreiecksbetrug mit PayPal zurechtbasteln wollen.


      Könnte ich Dir erklären, vanvog, mag aber jetzt nicht.

      Nur so viel: es ist immer "seltsam", wenn Adressen abweichen. Ich weiß letztendlich nicht, ob ich an den zahle, mit dem ich einen Vertrag habe und ob das auch der ist, der mir liefert. Da die Sache mit "Vorkasse" und "erst Zahlung, dann Ware" hier schon Geschichte ist, stellt sich die Frage neu.

      Nun ist die Situation gerade: Ware ist da, aber überhaupt keiner hat den ausstehenden Betrag bisher (neu) angemahnt?
    • ich fasse mal den Ablauf zusammen.

      • Start bei 0h: Käufer erwirbt Produkt
      • Nach angenommenen 4h: Käufer bezahlt über PayPal. VK will gem. AB binnen 2 Tagen versenden.
      • Nach 3 Tagen: Käufer fragt erfolglos nach dem Versandstatus und der Tracking-Nr.
      • Nach 5 Tagen: Käufer fragt erneut nach. Wieder bleibt seine Frage unbeantwortet.
      • Nach 8 Tagen: Käufer eröffnet Fall bei eBay. VK hat nun 10 Tage Zeit, die er nicht nutzt.
      • Nach 17 Tagen: Artikel wird von einer dritten Person geliefert. Versandzeit: 2 Tage. Der Käufer lässt es drauf ankommen und schließt nicht den Fall.
      • Nach 18 Tagen: Käuferschutz wird wegen fehlender Reaktion vom VK gewährt.

      @araceli
      Ich gehe auch davon aus, dass du aus der Ecke des Käufers kommst.

      Wie Eule bereits geschrieben hat, müsstest du nun im Prinzip deiner Pflicht nachkommen und den Artikel bezahlen. Die retorische Frage wäre dann aber: An wen?

      Deiner Schilderung nach, hat nicht der eigentliche Verkäfer den Artikel geliefert, sondern eine dir nicht bekannte dritte Person, mit der Du rein rechtlich nichts am Hut hast. (noch nicht!)

      Ich unterstelle dir jetzt einfach mal, dass du der Käufer bist. Es ist also gut, dass du den Fall nicht geschlossen und so dein Geld wieder auf deinem Konto hast. Es ist ganz stark zu vermuten, dass der Verkäufer Täter (@VanVog, der VK ist ein Neunuller und gem. deiner Meinung generell als kriminell anzusehen, was hier vermulich sogar zutrifft) den Artikel bei dieser dritten Person gekauft und z.B. mit einem gehackten PayPal-Account oder geklauten Kreditkartendaten bezahlt hat. Diese dritte Person hat nun vom Täter das Geld und deine Adresse für die Lieferung. Gehe davon aus, dass diese Zahlung an den Versender in kürze platzen wird und er sich dann wegen der geplatzten Zahlung an dich wendet wird. Und hier kommt dann der Käuferschutz ins Spiel. Sei froh, dass du den Fall nicht geschlossen hast! So dürfte weder dir noch dem Versender wirklich ein Schaden entstanden sein, wenn du ihm den Artikel zurück sendest.

      Warum zurücksenden?
      Ganz einfach deswegen, weil du mit dem Versender keinen gültigen Kaufvertrag geschlossen hast. Den Artikel selbst kann man als Hehlerware ansehen, an der du kein Eigentum erwerben kannst. Du musst dich nun entweder mit dem Versender nachträglich einigen und einen gültigen Kaufvertrag abschließen oder ihm den Artikel zurück senden. Einigt ihr euch darauf, einen Kaufvertrag zu schließen, dann gehe ich davon aus, das der Artikel deutlich teurer wird. Sprich: Das Angebot des Neunullers war ein wahres Schäppchen.

      Sollte meine Schilderung zutreffen, dann wäre es wirklich sinnvoll, hier sämtliche Daten vom dem Verkäufer zu nennen, damit nicht noch weitere auf ihn herein fallen. Du kannst mir diese auch gerne vorab zur genaueren Überprüfung per PN schicken.

      @Vanvog
      Du kannst getrost davon ausgehen, dass es sich hier tatsächlich um einen Dreiecksbetrug handelt, wie @Panda ihn bereits angedeutet hat.

      @Panda
      Der Betrug ist tatsächlich vollendet. Aber nicht wegen dem Konflikt der Nichtlieferung und der angeblich unterdrückten Tatsache. Fakt ist, dass der VK den Artikel NIE geliefert hat. Der Konflikt war also bis zur Entscheidung berechtigt. Richtig ist allerdings, dass der erlangte Vermögendsvorteil des Käufers rechtswidrig ist. Genau deswegen sollte er nun nach Erlangen dieser Kenntnis sich so schnell wie möglich mit dem Versender in Verbindung setzen und die Sache klären, bevor er sich wirklich noch strafbar macht.

      Nachtag an @vanvog
      Und ob das über PP sinn macht! Aber nur dann, wenn der Käufer keinen Konflikt eröffent. Denn dann wäre das Geld endgültig weg gewesen. Der Artikel selbst nach einigen Wochen ebenfalls, wenn er von der Polizei als Hehlerware beschlagnahmt wird.

      Rede also nicht wieder und wieder einen solchen Stuss!
    • araceli schrieb: "Was passiert dann nun eigentlich? Ebay hat entscheiden, der Verkäufer
      steht ohne Geld und ohne Artikel da - gut - er hat sich auch nie
      gemeldet? Wie geht es nun weiter? Wen trifft hier die Schuld? Ein
      klassischer Fall von "Du hättest ja..." oder moralisch klar? Ist das
      trotzige Handeln des Käufers gerechtfertigt Ebay nicht zu melden dass
      der Artikel ankam (1 Tag vor Ablauf der Ebay Frist)? Ist der Käufer
      zurecht verwundert über anderen Namen/Absender als eigentlich der
      Verkäufer war?



      Spannende Frage, freue mich auf eure Antworten!"

      [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_157.gif] Huhu!

      Mal poltern muss!

      Die Frage allein so zu stellend und die auch noch als "spannend" zu bezeichnen, finde ich sowas von daneben!
      Wer die Spielregeln von PP kennt, die Ware erhält und dann bewusst den Fall offen lässt, der muss sich nicht über "trotziges Handeln" unterhalten, der ist für mich unredlich und gehört vor Gericht!
      Und der ist dann im Bekannten- oder Kollegenkreis mit dem Handeln auch noch prahlen gegangen? Und die hauen ihm nicht sein Tun um die Ohren?
      Totaler Mangel an Unrechtsbewusstsein?
      Oder haben wir es gar mit dem betroffenen Käufer selbst zu tun, der wohl ahnend, dass das Verhalten strafbar ist, mal lieber nachfragen will, ob man damit nicht durchkommen könnte?

      Ob der Name ein anderer ist, kann den Empfänger zwar ins Grübeln bringen, ihn aber keinesfalls berechtigen, das Geld und die Ware zu behalten.
      Was für ein A....!
    • forenuser schrieb:

      Fakt ist, dass der VK den Artikel NIE geliefert hat.


      Mit Verlaub, ob der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung nachgekommen ist oder nicht hat nun nichts damit zu tun, was als Absender auf dem Paket steht. Warum soll der Verkäufer nicht aus ganz legalen Gründen einen Dritten beauftragt haben, die Ware zu liefern? Was ist, wenn der Hund das iPhone gefressen hat und der Verkäufer auf seine Kosten sonstwo ein neues besorgt, mh? Das würde die Lieferzeit erklären und den Absender, und wäre völlig legal. Was, wenn der Verkäufer im Krankenhaus liegt und einen Bekannten beauftragt hat, an seine Käufer zu liefern? Auch das würde die Situation samt Verzögerung erklären.

      Hellhörig oder nicht, ein PayPal-Konflikt ist kein Spielzeug und selbstverständlich liegt insofern ein Betrug des Käufers vor! Denn vorliegend geht es ausschließlich darum, ob er den Artikel erhalten hat (hat er!) und nicht darum, ob das unter vermeintlich dubiosen Begleitumständen geschah.

      Deshalb sage ich doch, sich mit dem Absender in Verbindung setzen und das rausfinden ist angezeigt, und zwar hurtig.