Ich habe ein Problem mit einem (gewerblichen) Verkäufer; Vorgeschichte ist egal. Statt seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen hat dieser nun die Zahlung erstattet und scheint zu glauben, das wars soweit mit dem Kaufvertrag. Da es sich um eine PayPal-Zahlung handelte, ist diese mit dem System verbandelt und wird dementsprechend als zurückerstattet angezeigt.
Das ganze notwendigen rechtliche Gedöns habe ich schon abgeschickt, jetzt wollte ich bei eBay einen Fall wegen Nichtlieferung eröffnen:
Wait, what? Die Möglichkeit der Falleröffnung bei eBay ist davon abhängig, was PayPal denen mitteilt? Das bedeutet, sobald ich als Verkäufer die Zahlung zurückerstatte, bin ich fein raus und habe seitens eBay keinerlei Sanktionen zu befürchten, weil der Käufer nichtmal mehr ein Problem melden kann?
Ich nehme an wenn ich am Ende der Geschichte negativ bewerte verschwindet die Bewertung auch noch sofort und ich werde wegen Nichtzahlung verwarnt? Ich kann dann meinen Freiversuch benutzen, klar, aber beim nächsten mal (hoffentlich nicht) bekomme ich dann eine echte Verwarnung und kann nichtmal widerpsrechen, weil das System meint, ich hätte nicht bezahlt.
Zur Klarstellung; ich habe dem Verkäufer bereits mitgeteilt, daß ich die Ware nach Eingang bezahlen werde (§321 BGB). Ich gehe doch bei einem VK, der absichtlich Kaufverträge bricht und bei mehrfacher Gelegenheit kundgetan hat, daß er die Ware nicht liefern wird, nicht erneut in Vorleistung. Aber letztlich ist das ohne Belang, selbst wenn ich bezahlen würde, könnte der Verkäufer ja einfach wieder erstatten und ich stehe wieder da und kann keinen Fall eröffnen.
Meine Fragen:
Habe ich was übersehen oder bin ich geschnitten, solange ich nicht zahle?
Falls ich zahlen wollte, um einen Fall eröffnen zu können: Wie lang ist die Wartezeit, bis ich einen Fall öffnen kann, sprich: kann ich das gleich vergessen?
Ja, ich will den Artikel auf jeden Fall.
Das ganze notwendigen rechtliche Gedöns habe ich schon abgeschickt, jetzt wollte ich bei eBay einen Fall wegen Nichtlieferung eröffnen:
PayPal hat uns mitgeteilt, dass für diesen Artikel leider kein Fall geöffnet werden kann.
Wait, what? Die Möglichkeit der Falleröffnung bei eBay ist davon abhängig, was PayPal denen mitteilt? Das bedeutet, sobald ich als Verkäufer die Zahlung zurückerstatte, bin ich fein raus und habe seitens eBay keinerlei Sanktionen zu befürchten, weil der Käufer nichtmal mehr ein Problem melden kann?
Ich nehme an wenn ich am Ende der Geschichte negativ bewerte verschwindet die Bewertung auch noch sofort und ich werde wegen Nichtzahlung verwarnt? Ich kann dann meinen Freiversuch benutzen, klar, aber beim nächsten mal (hoffentlich nicht) bekomme ich dann eine echte Verwarnung und kann nichtmal widerpsrechen, weil das System meint, ich hätte nicht bezahlt.
Zur Klarstellung; ich habe dem Verkäufer bereits mitgeteilt, daß ich die Ware nach Eingang bezahlen werde (§321 BGB). Ich gehe doch bei einem VK, der absichtlich Kaufverträge bricht und bei mehrfacher Gelegenheit kundgetan hat, daß er die Ware nicht liefern wird, nicht erneut in Vorleistung. Aber letztlich ist das ohne Belang, selbst wenn ich bezahlen würde, könnte der Verkäufer ja einfach wieder erstatten und ich stehe wieder da und kann keinen Fall eröffnen.
Meine Fragen:
Habe ich was übersehen oder bin ich geschnitten, solange ich nicht zahle?
Falls ich zahlen wollte, um einen Fall eröffnen zu können: Wie lang ist die Wartezeit, bis ich einen Fall öffnen kann, sprich: kann ich das gleich vergessen?
Ja, ich will den Artikel auf jeden Fall.
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