"Problem klären" bei rückerstatteter Zahlung nicht möglich?

    • "Problem klären" bei rückerstatteter Zahlung nicht möglich?

      Ich habe ein Problem mit einem (gewerblichen) Verkäufer; Vorgeschichte ist egal. Statt seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen hat dieser nun die Zahlung erstattet und scheint zu glauben, das wars soweit mit dem Kaufvertrag. Da es sich um eine PayPal-Zahlung handelte, ist diese mit dem System verbandelt und wird dementsprechend als zurückerstattet angezeigt.

      Das ganze notwendigen rechtliche Gedöns habe ich schon abgeschickt, jetzt wollte ich bei eBay einen Fall wegen Nichtlieferung eröffnen:

      PayPal hat uns mitgeteilt, dass für diesen Artikel leider kein Fall geöffnet werden kann.


      Wait, what? Die Möglichkeit der Falleröffnung bei eBay ist davon abhängig, was PayPal denen mitteilt? Das bedeutet, sobald ich als Verkäufer die Zahlung zurückerstatte, bin ich fein raus und habe seitens eBay keinerlei Sanktionen zu befürchten, weil der Käufer nichtmal mehr ein Problem melden kann?

      Ich nehme an wenn ich am Ende der Geschichte negativ bewerte verschwindet die Bewertung auch noch sofort und ich werde wegen Nichtzahlung verwarnt? Ich kann dann meinen Freiversuch benutzen, klar, aber beim nächsten mal (hoffentlich nicht) bekomme ich dann eine echte Verwarnung und kann nichtmal widerpsrechen, weil das System meint, ich hätte nicht bezahlt.

      Zur Klarstellung; ich habe dem Verkäufer bereits mitgeteilt, daß ich die Ware nach Eingang bezahlen werde (§321 BGB). Ich gehe doch bei einem VK, der absichtlich Kaufverträge bricht und bei mehrfacher Gelegenheit kundgetan hat, daß er die Ware nicht liefern wird, nicht erneut in Vorleistung. Aber letztlich ist das ohne Belang, selbst wenn ich bezahlen würde, könnte der Verkäufer ja einfach wieder erstatten und ich stehe wieder da und kann keinen Fall eröffnen.

      Meine Fragen:

      Habe ich was übersehen oder bin ich geschnitten, solange ich nicht zahle?
      Falls ich zahlen wollte, um einen Fall eröffnen zu können: Wie lang ist die Wartezeit, bis ich einen Fall öffnen kann, sprich: kann ich das gleich vergessen?

      Ja, ich will den Artikel auf jeden Fall.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ja, so weit hast du das System absolut begriffen. Es geht nicht, du kannst nach der Erstattung keinen Fall mehr eröffnen.

      Du könntest höchstens (und höchst theoretisch) einen neuen Kauf tätigen, hast dann 2 Verträge, aber den 2. könntest du ja später widerrufen - sofern der dich nicht in weiser Vorraussicht auf die Sperrliste gesetzt hat. Also nimm für den 2. lieber gleich einen Zweit-Kaufaccount. Er muss dir ja mitgeteilt haben, dass er keine weiteren Verträge mit dir schließen will. Da macht es sich besser, du erscheinst nicht in seiner Liste der erfolglos abgegebenen Gebote.

      Er sollte den Artikel durch deine PP-Zahlung aber genauso wenig als nicht bezahlt melden können.
      Verwarnung scheidet also aus. Selbst wenn ist das nichts für deinen "Freischuss, weil bei gewerblichen VK wegen des Widerrufsrechts sofort entfernt wird.

      Versuch mal, ob du überhaupt bewerten kannst. Diese Funktion war bei mir mal nach einer echten Rückabwicklung ersatzlos gestrichen.

      Deinen Kauf wirst du letztendlich auf dem Rechtsweg durchsetzen müssen. Stichwort: Ersatzkauf und Berechnung der Mehrkosten.
    • Doch, bewerten könnte ich. Mag daran liegen, daß ich dem Abbruchwunsch des VK, der via eBay reinkam, nicht zugestimmt habe. Die Transaktion ist also ggf. für eBay offen.

      Dafür ist das eBay-System mal wieder kaputt, siehe Anhang.

      Die Gedanken mit neuem Kauf, Zweitaccount, Sperrliste usw. hatte ich auch schon alle, nur bringt mich das alles nicht weiter, wenn der Verkäufer mich nicht beliefern will und jedesmal die Zahlung erstattet. Und bei so jemandem überweisen, naja, ich weiß nich. Nur weil ich den Rechtsweg kenne heißt das ja nicht daß ich auch gesteigerte Lust empfinde, ihn zu beschreiten. Für die Bücher, er hat mir keine Sperrung mitgeteilt.

      *alte_eule* schrieb:

      Stichwort: Ersatzkauf und Berechnung der Mehrkosten.


      Habe ich schon in Aussicht gestellt. Problem ist, den Artikel in der Form gibt es offenbar im ganzen Internet nur bei dem einen Händler. Das habe ich natürlich erst hinterher gesehen. Deshalb wollte ich ja nun mit einem eBay-Fall den Druck erhöhen.

      Danke eBay, die Quintessenz des ganzen ist, daß derjenige, der über PayPal bezahlt, damit seine Möglichkeiten, einem lieferunwilligen Verkäufer auf die Sprünge zu helfen, einbüßt. War mir in der Form vorher wirklich nicht bewußt. Denn mal ehrlich; gerade bei kleinen bis durchschnittlichen Beträgen ist das eBay-Standing des Verkäufers das einzige, was diesen interessiert. In dem Fall ist schon das obligatorische Einschreiben Kosten-Nutzen-Overkill, und ich hätte das Ding auch schon längst zu den Akten gelegt, wenn ich nicht den Artikel wollte.

      *alte_eule* schrieb:

      Es geht nicht, du kannst nach der Erstattung keinen Fall mehr eröffnen.


      Auch nicht, wenn ich erneut zahle? Ich meine, die Kaufabwicklung steht soweit auf Anfang, ich kann "Jetzt bezahlen" drücken.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Nun ja, auch das Einschreiben und alle anderen jetzt entstehenden Kosten könntest du ihm in Rechnung stellen.
      Wenn es den Artikel statt I-Net im Laden gibt, würde ich mir da auch keinen Zwang antun.
      Es gibt Käufer, die schreien danach.

      Die Tatsache, dass man so etwas nicht zwingend im Profil ausdrücken kann, finde ich auch bedauerlich.
      Als Interessent freue ich mich immer über ehrliche Bewertungen, die mich bremsen könnten, so etwas auch noch zu unterstützen.
    • Moin Panda,
      normalerweise kannst du erneut bezahlen. Probiere es aus aber erwarte nicht, daß du den Artikel erhältst.
      Dein BW-Recht hast du m.W. (man möge mich korrigieren!) nicht verloren und solltest es auch nutzen.

      Hilfsweise:
      Schick mir den VK via PN.
      Vielleicht beliefert er ja mich ;)


      Nachtrag an @eule
      Panda ist ja durchaus mit rechtlichem Wissen ausgestattet. Will den Artikel.
      Aber da die rechtliche Keule rausholen und vor allem "viel Wasser den Fluß runterfließen zu lassen" wäre auch nicht mein Weg.
      Wenn du, auf schnellstem Weg, zivilrechtlich den Artikel einforderst mahlen die Mühlen der Justiz gerne 1/2 Jahr. Es sei denn der VK knickt ein.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Panda ist ja durchaus mit rechtlichem Wissen ausgestattet.


      Das habe ich auch nie bestritten. Nur haben die stillen Mitleser wenig von Antworten deren Inhalt "das kennst du ja" ist.
      So ein Forum ist nun einmal ein öffentlicher Bereich und als Hilfe für alle gedacht.

      Wäre Panda ein Newbie, hätte ich ihn sicher intensiv ans Händchen genommen und wesentlich ausführlicher geantwortet. Nur sollte man dem "stillen Anfänger" auch zumindest die Chance und einen Angelpunkt an die Hand geben, wo er ggf. weiter suchen kann, wie denn für ihn die weitere Vorgehenweise ist, wenn er in der Situation steckt.
    • @geiz, ich hätte schon jemanden, der den Artikel für mich kaufen könnte, aber danke für das Angebot.

      @eule: Mit Kosten/Nutzen meinte ich eher, daß so ein Einschreiben ja verfaßt, ausgedruckt und abgeschickt gehört. Den Eurofuffzich krieg ich zurück, aber meine Lebenszeit...! Gut, könnte man natürlich machen, statt in einem Forum abzuhängen *gg*.

      Ich glaub ich geh stattdessen mal in die Fußgängerzone, echte Läden und so. Ist schon ne Weile her und eigentlich stehe ich überhaupt nicht drauf, aber vielleicht habe ich ja Glück.
    • Habe ich schon in Aussicht gestellt. Problem ist, den Artikel in der Form gibt es offenbar im ganzen Internet nur bei dem einen Händler. Das habe ich natürlich erst hinterher gesehen. Deshalb wollte ich ja nun mit einem eBay-Fall den Druck erhöhen.

      bei amazon nicht? auch nicht bei booklooker?
      puh...

      pandarul schrieb:


      *alte_eule* schrieb:

      Es geht nicht, du kannst nach der Erstattung keinen Fall mehr eröffnen.

      Auch nicht, wenn ich erneut zahle? Ich meine, die Kaufabwicklung steht soweit auf Anfang, ich kann "Jetzt bezahlen" drücken.


      den fall eröffnen wegen nichterhalt bringt dir bei pp insofern wenig, denn in dem moment, wo der vk dir das geld erstattet wird der fall geschlossen und als "geklärt" angesehen, denn du hast ja das geld zurück. das du eigentlich den artikel wolltest, schert ebay nicht. hauptsache keiner stresst rum.


      Ich glaub ich geh stattdessen mal in die Fußgängerzone, echte Läden und so. Ist schon ne Weile her und eigentlich stehe ich überhaupt nicht drauf, aber vielleicht habe ich ja Glück.

      da ist aber einer vergnügungssüchtig heute :P
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Update. Meine Frist ist durch, reaktionslos natürlich, wie sich das für einen Händler mit > 80k Bewertungen gehört.

      Da ich tatsächlich mittlerweile eine Ersatzbeschaffung vornehmen konnte, bin ich vom Vertrag zurückgetreten.

      Schadensersatz statt Leistung (§281) kommt nicht in Frage, mein Ersatzartikel ist nur 2,- teurer gewesen, aber deutlich besser. Irgendwie müßte ich fast dankbar sein.

      Mal sehen was jetzt mit der fetten Roten wird. Ich bin gespannt.
    • Wenn du obendrein einen passenden Zusatz schreibst, wird es zum warnenden Augenschmaus für jeden Leser - weißt du! ;)
      Nur bedauerlich, dass wir es wahrscheinlich nicht zu sehen kriegen.

      Und eh du zur Tat schreitest, musst du wirklich löschen lassen? Kannst du es nicht jovial mit zwinkerndem Auge an den Leser zum Bumerang machen, der den VK verfolgt und in die Tischkante beißen lässt?
    • *alte_eule* schrieb:

      Wenn du obendrein einen passenden Zusatz schreibst, wird es zum warnenden Augenschmaus für jeden Leser - weißt du!


      *gg*

      Genau das habe ich in weiser Voraussicht schon gemacht und so formuliert, daß es - natürlich rein den Tatsachen entsprechend - sagen wir mal nicht beliebig günstig für den VK aussieht, wenn eBay seine Antwort in der Mitte nachträglich rausnimmt.

      *alte_eule* schrieb:

      Und eh du zur Tat schreitest, musst du wirklich löschen lassen?


      In dem Fall ja, weil dieser Schwachkopf noch der Meinung war, personenbezogene Daten veröffentlichen zu müssen. Aber wie gesagt, zum Bumerang wird es auch, wenn eBay (hoffentlich) löscht.

      Mal sehen ob die Supporter das auch kapieren. Ja, es ist ernsthaft das erste Mal in weit über 10 Jahren eBay, daß ich den Kundenservice bemühen muß.
    • Bei personenbezogenen Daten wird gelöscht. Das musst du nicht mal den Angelernten erklären.

      Wer sich ein Profil des potenziellen VK vorher genau ansieht, läuft selten Gefahr, dass es so kommt. Von daher erstaunt es mich überhaupt nicht, dass du so lange unfallfrei unterwegs warst. ;)
    • Tja, in diesem Fall hätten tatsächlich die negativen und neutralen einen Hinweis auf genau mein Problem mit dem VK gegeben. Ich gebe auch rundheraus zu, daß ich nicht geschaut habe.

      Um nochmal auf das von @schumiline verlinkte Formular zurückzukommen; wie findet man das? In diesem neuartigen Kundenservice-Gedöns habe ich mir nen Wolf geklickt, das ist ja furchtbar. Ich weiß, es ist über den eBay-Grundsatz verlinkt, den mußte ich ja auch noch raussuchen zwecks Begründung und habe dann auch den Link gesehen. Aber in dieser Auswahl, wo wohl jeder zuerst nachschaut, finde ich irgendwie gar nix nützliches.
    • Nun, eBay hat eine ganze Weile lang nicht für nötig befunden, was zu tun oder auch nur zu antworten. Ich hatte schon befürchtet, das Formular sei seit der Inbetriebnahme der neuen Meldekatastrophe am anderen Ende nicht mehr verbunden.

      Deshalb habe ich über das selbe Formular nochmal eine Beschwerde nachgeschoben, die im Ton sehr verbindlich war und auch keinen Hehl daraus machte, was ich davon halte, nicht mal eine abschlägige Antwort zu bekommen sondern schlicht gar keine.

      Wie auch beim letzten Mal gabs die Meldungskopie (Haken setzen!) und kurz später eine automatische Eingangsbestätigung. Menschliche Rückmeldung erfolgte erneut nicht, das ist wohl schlicht nicht vorgesehen bei dieser Art von Beschwerden. Aber beim zweiten Versuch hat eBay dann den Antwortkommentar tatsächlich gelöscht, und zwar am nächsten Werktag.

      edit: Ich sehe gerade, jemand vom Sicherheitsteam (!) hat eine Nachricht in mein eBay gelegt. Per Mail habe ich die nicht bekommen.

      *alte_eule* schrieb:

      Bei personenbezogenen Daten wird gelöscht. Das musst du nicht mal den Angelernten erklären.


      Ich hatte dazu damals nix geschrieben, das hole ich jetzt nach: Das Formular verlangt nach Artikelnummer und Namen des Transaktionspartners. Es handelt sich ja aber um eine Antwort auf eine von mir abgegebene Bewertung, also müßte eigentlich mein Name da rein, damit die auf Anhieb den Kommentar finden. Der VK hat ja gar nicht bewertet. Natürlich habe ich seinen Namen angegeben, weil ich eBay durchaus zutraue, einfach meine eigene abgegebene Bewertung zu löschen, statt sich die Mühe zu machen, die der Meldung beiliegende Erklärung zu lesen. Im Text habe ich dann deutlich gemacht, daß es um die Antwort des angegebenen Mitglieds auf meine Bewertung geht.

      Möglicherweise ist das der Grund, warum es beim ersten Mal hakte. Weil die nur auf die Transaktion und das genannte Mitglied geklickt und keine Bewertung gefunden haben.

      Diesmal haben sie aber alles richtig gemacht.

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