Käufer behauptetet, unvollständigen Artikel bekommen zu haben

    • pandarul schrieb:

      Wenn unterwegs etwas aus dem Paket geklaut wird - es war ja mindestens an einer Landesgrenze offen -, ist das das Problem des Käufers.

      Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen.




      Hübsche Idee, aber hast Du auch den AGB-Passus gelesen, den Du da zitiert hast? Ich mach das relevante mal gerne etwas fetter:

      Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel

      INR. TE hat SNAD.

      pandarul schrieb:

      Über die Konsequenzen von einem PayPal-Account, der mit 3.500,- im Minus ist, reden wir, wenn es soweit ist.

      Och, das dürfte bereits der Fall sein. Zumindest sind von den vorhandenen 0 Euro 3500 eingefroren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich möchte noch mal ganz kurz auf die beigepackte Kamera eingehen, die ja hier für Unverständnis bis Entsetzen sorgt.

      Ja, erschließt sich mir auch nicht, geschenkt.

      Aber:

      Welchen Unterschied macht es, ob der @TE eine wertlose Kamera beigepackt hat und das Objektiv unterwegs verloren gegangen ist oder ob er das nicht hat und sein Käufer einfach behauptet, statt eines Objektivs sei eine wertlose Kamera dringewesen? Also aus Sicht von PayPal jetzt? Genau: gar keinen. Ich würde mich an dem Fakt nicht so hochziehen.

      Noch generell; es ist tatsächlich so, daß in China ein Markt für wertvolles Foto-Zeug besteht. Ein ernsthafter, mit sehr guten Preisen im Vergleich zu Europa. Da wird ganz regelmäßig und völlig problemlos in diesen Regionen mit PayPal abgewickelt. Und ja, es ist bei internationalen China-Käufern üblich, daß sie einen Versandagenten in den USA haben. Es würde mich nichtmal wundern, wenn der Chinese über eBay.com gekauft hat und zuerst gar nicht mitbekommen hat, daß er einen deutschen VK hat. Kurz und gut: soweit stinkt da erstmal gar nichts.


    • Das ist mir durchaus aufgefallen, aber ein SNAD ist es ja nicht, weil @TE gerichtsfest beweisen kann, daß der korrekte Inhalt im Paket war. Außerdem weiß @TE als Laie ja gar nicht, was INR und SNAD sind. Er weiß nur, daß ein Teil der Ware auf dem Versandweg verlustig gegangen ist, während der Käufer ihm vorwirft, diesen Teil der Ware nicht versandt zu haben.

      In den Augen eines Verbrauchers liegt also ganz klar ein Käuferschutzfall "wegen nicht versandter Artikel" vor. Kann er ja nix dafür, wenn PayPal nicht in der Lage ist, die AGB so zu formulieren, daß sie vor Gericht Bestand hätten.

      Nachtrag:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Och, das dürfte bereits der Fall sein. Zumindest sind von den vorhandenen 0 Euro 3500 eingefroren.


      Noch ist das aber nur ein unverbindliches Zahlenspiel auf PayPals Website. Den Holzhammer würde ich erst rausholen, wenn PayPal endgültig ansagt, das auch so zu meinen.

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    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Axo - da hätte ich mal gerne noch 'ne Verständnisfrage. Wenn der Chink das Teil nach USAnesien geliefert haben wollte, wie kann der dann in Chinesien das Paket öffnen und irgend einen Inhalt feststellen? Das kann er doch nur, wenn er in Chinesien sitzt - und dann hätte er das an die usanesische Adresse geschickte Paket gar nie bekommen. Das müffelt doch. Um nicht zu sagen: das stinkt. Weltweit.

      pandarul schrieb:

      Und ja, es ist bei internationalen China-Käufern üblich, daß sie einen Versandagenten in den USA haben. Es würde mich nichtmal wundern, wenn der Chinese über eBay.com gekauft hat und zuerst gar nicht mitbekommen hat, daß er einen deutschen VK hat. Kurz und gut: soweit stinkt da erstmal gar nichts.
      Ich seh das auch nicht als sooo ungewöhnlich an.
      Aus Sicht eines VK ist es natürlich immer erstmal höchst suspekt wenn mit PP bezahlt wurde und der Käufer gerne woanders versendet haben will als die bei PP registrierte Adresse.
      Andererseits gibt`s z.B. auch Leute die länger oder zeitweise immer wieder mal im Ausland arbeiten u. dann verständlicherweise den gekauften Artikel selbst begutachten wollen anstatt ihn nach Hause zu Frau, Freundin, Kind oder Hund geschickt zu bekommen. Bei der Luxus Preisklasse wär`s jetzt auch nicht sooo wahnsinnig ungewöhnlich wenn ein Chinamann in US arbeiten würde oder dort geschäftlich länger unterwegs ist (oder vielleicht sogar einen Zweitwohnsitz hat etc.).
      Da der VK / TE aber nicht nach US senden wollte, hat er sich das Objektiv dann eben doch zwangsweise nach Hause schicken lassen.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • TE soll erstmal die Geschichte komplett erzählen... das passt doch vorne und hinten alles nicht zusammen wenn man sich sein Profil anguckt... von sprachlichen Merkwürdigkeiten, Preisoptimierung über "Sortimentänderung", AB Gestaltung... alles total merkwürdig.

      Ich habe eine Vermutung:

      TE hat einfach nur irgendwo einen "Minijackpot" ausgegraben mit dem seltenen Objektiv, erster Käufer war wohl tatsächlich ein Spaßbieter, der sich nachdem er sich das Profil der TE genauer angeguckt hat, kalte Füße bekommen hat. TE während dessen Dollarzeichen in den Augen... nicht ausgeschlossen, dass er sich tatsächlich Hilfe sucht gegen Provision, der englische Text ist auch in kleinen Bestandteilen nicht googlebar und ist fast schon im Stil eines Gutachters geschrieben. Dann betreibt er Profilaufbau mit Trödelmarkware aus dem Fotobereich, soweit so gut.

      So, jetzt wirds spannend. Der Account des Chinesen ist auch kein Jahr alt, er kauft tatsächlich haufenweise Objektive... allerdings haben alle meinen Stichproben ergeben, sofern das möglich war, dass KEINES der gekauften Objektive auch nur annähernd preislich in der gleichen Liga spielt wie das von TE. Chinese wittert seine Chance, mit seinem tadellosen Profil, im Gegensatz zu dem mehr als fragwürdigem vom TE. Er beschließt jetzt Kasse zu machen.

      TE ist aber auch nicht von gestern und denkt sich... Geld in der Tasche kann nichts mehr passieren... hat wahrscheinlich erst ausgecasht und dann verschickt.

      So oder so ähnlich wirds sein.

      Problem ist ja gerade... er schreibt rein, er hätte keine Ahnung davon, gleichzeitig hat der Chinese das Profil eines Objektiv-Connoisseurs.

      Wie gehts weiter? PP Entscheidung dürfte klar ausfallen. Chinese ist satte 3500 Euro reicher... das ist ne Menge Geld selbst in Deutschland gemessen an dem Aufwand, er riskiert noch nicht ein mal einen schlechten Ruf, sollte er in der Fotocummunity bekannt sein oder gar Händler, weil gekauft bei einem "niemand". Erklärt es den Preisunterschied zwischen "Spaßbieter" und Auktion Nr. 2? Wahrscheinlich ja.

      Ich kenne mich mit Objektiven nicht aus, TE hätte den Höchstbieter Nr. 1 oder Nr. 2 anbetteln sollen, das Objektiv persönlich vorbeibringen zu können oder es gleich für 1,5-2k einem Händler überlassen oder gegen Provision. Stattdessen verschickt er nach China gegen PP.

      Gilt aber Grundsätzlich, bei so teuren Nicht-Alltagsgegenständen, lieber dem Profi überlassen.

      Ich halte es gefühlsmäßig für SEHR unwahrscheinlich aber vielleicht ist es genau umgekehrt und TE wollte hier doppelt kassieren, also meinen Tipp von oben befolgt und bei eBay eingestellt, jetzt merkt er mit PP gibts Stress und das Objektiv ist schon für die Hälfte verkauft. Ich unterstelle es ihm nicht... es ist nur eine theoretische Möglichkeit, genauso wie ein Objektive-sammelnder chinesischer Postmitarbeiter/Paketfahrer eine dritte Möglichkeit wäre.
    • Dieses Ganze "Wenn und Aber" ist für mich irrelevant:

      1. Das war ein Privat-Deal.

      2. Das Paket ist angekommen.

      3. papyal hat hier gar nichts zu melden, denn paypal hat keine Befugnis, sich als Richter aufzuspielen; schon gar nicht über einen Betrag von 3.500 Euro.

      4. Wenn paypal möchte, kann paypal das ja dem Käufer ersatten - auf paypal-Kosten!!!!

      5. Wenn der Käufer sich im Unrecht sieht, soll er Anzeige erstatten, ggf. klagen.


      Fazit:


      Ich würde das Minus im pp-Konto nicht ausgleichen und enstprechende Forderungen ablehnen.


      Zukünfig würde ich KEIN paypal mehr anbieten (kannst du dann eh nicht mehr) - NUR noch Vorkasse via Überweisung und nicht mehr ins außeräuropäische Ausland verschicken.
      Status: inaktiv

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    • blaccbox schrieb:

      Wenn paypal möchte, kann paypal das ja dem Käufer ersatten - auf paypal-Kosten!!!!


      Ganz genau!

      vanvog schrieb:

      Wie wärs mal mit hochpreisige Sachen von denen man keine Ahnung hat nicht selber verkaufen, das gibt nur Ärger. Wofür gibts Löschi & Co.?


      Wie wärs mal mit "mit seinem Eigentum kann man machen was man will" und "das gibt PayPal noch lange kein Recht jemanden zu beklauen"?

      Ansonsten, ich hab jetzt ja auch endlich die Auktion angeklickt, jau, die war in .com eingestellt. Kein Wunder daß der Chinese Versand in die USA wollte. Wie gesagt, weiterliefern ist da ein Geschäftsmodell, weil die Amis nur an verifizierte PayPal-Adressen schicken dürfen, und die gibt es ausschließlich in .com und .co.uk. Deshalb ist dieses Zwischenschalten eines Versanddienstleisters mit US-Lieferadresse der Standard bei höherwertigen Artikeln, die kein Amerikaner nach sonstwo schickt. Verwunderlich ist nur, daß der Chinese diese Lieferdresse nicht bei PayPal hinterlegt hatte, allerdings lese ich das hier so, daß es zuerst Kommunikation und dann die Zahlung gab, der Chinese das also ggf. getan hätte - läßt sich ja umschalten.

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    • blaccbox schrieb:

      denn paypal hat keine Befugnis, sich als Richter aufzuspielen


      PayPal hat sich genau DIESE Befugnis(im Sinne von Prüfung und Vorgehensweisen bei Konflikten) GENOMMEN,denn das steht in deren AGB.

      Hier vertritt PP den VK (und( !!) den K und trifft aus( eigener) Machtvollkommenheit eine bindende Entscheidung.

      (Wenn diese pro K ausfällt(und das wird sie),kann der Vk natürlich "klagen"(wo wäre das??,wie ginge das vor sich?? usw.usw.)und in etwa dieselbe Summe nochmals in den Sand setzen.)

      Diese wesentliche Aspekte hat der Kunde zur Kenntnis genommen und durch Inanspruchnahme einer oder mehrerer Dienstleistungen akzeptiert.

      petergabriel

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    • Nun, klagen täte man bei seinem zuständigen Amtsgericht, und mit Verlaub -

      selbstverständlich benachteiligt eine Klausel, nach der PayPal endgültig und ohne Rechtsweg (!) entscheidet, was mit 3.500 Euro passiert, den Verbraucher unangemessen und ist unwirksam. Deshalb hat es ja auch noch keine erfolgreiche Klage von PayPal gegeben, wohl aber andersherum erfolgreiche Klagen gegen sie (*).

      Ob sie überhaupt eine abgeschlossene Zahlung zurückbuchen dürfen, was ihnen als Zahlungsdienstleister nach §§ 675ff BGB eigentlich untersagt ist, das Faß will ich ja noch nicht mal aufmachen.

      Aber die Art und Weise, wie sie es tun, ist schlicht und ergreifend illegal.

      (*) Wobei "erfolgreich" meint, daß PayPal sich immer kurz vor dem Urteil verglichen hat im Sinne der Übernahme aller Kosten, um eben nichts schriftliches von einem ordentlichen Richter entgegennehmen zu müssen.

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    • TE hat sich selber ein Bein gestellt durch sein Profil, sollte es eine Untersuchung geben durch PP hat er im Profilvergleich keine Chance gegen den Chinesen. Wie sieht das denn aus, wenn die Artikel zwar gleichartig sind aber jeweils unter 10% der Werts der Problemfalls ausmachen und es dazu schon einen "Spaßbieter" gegeben hat? Dann bekommt der Chinese auch noch so eine alte Kamera, von der Art, wie TE die zichfach raushaut? Das ist wie eine Einladung... und bei nem Glücksritter hätte ich persönlich auch etwas weniger Skrupel als bei nem Profi. Deswegen sage ich ja, überlas es dem Profi, der Hätte ein anderes Profil, würde nicht gegen PP nach China verschicken und der Käufer hätte aufgrund der Käuferbewertungen kein Problem zu überweisen, weil er wüsste er bekommt seine Ware.
    • wie wäre es wir ihr für die Diskussion um Paypal/Abwicklung/Handhabung einen eigenen Beitrag eröffnet und einfach wartet bis sich simi89 zum Vorgang meldet?

      hätte - könnte - würde - sollte haben noch niemanden geholfen -

      wenn Fakten/aktuelle Informationen seitens des TE auf dem Tisch liegen kann man dazu Stellung nehmen -
      irgendwelche noch-nicht-belegbare Vermutungen gegeneinander abzuwiegeln zerschießen den Beitrag....
    • @petergabriel


      die Rechtssprechung steht imho immer noch über irgendwelchen AGB :!:


      Und paypal hat etliche solche Punkte in den Nutzungsbedingungen, die mit deutschem Recht kollidieren.

      Bestes Beispiel ist die Abwicklung bei "Nichtlieferung".

      Mit welchem Recht stellt paypal z.B. über das BGB, explizit §447 ?(
      Status: inaktiv
    • pandarul schrieb:



      selbstverständlich benachteiligt eine Klausel, nach der PayPal endgültig und ohne Rechtsweg (!) entscheidet, was mit 3.500 Euro passiert, den Verbraucher unangemessen und ist unwirksam. Deshalb hat es ja auch noch keine erfolgreiche Klage von PayPal gegeben, wohl aber andersherum erfolgreiche Klagen gegen sie (*).

      Ob sie überhaupt eine abgeschlossene Zahlung zurückbuchen dürfen, was ihnen als Zahlungsdienstleister nach §§ 675ff BGB eigentlich untersagt ist, das Faß will ich ja noch nicht mal aufmachen.

      Aber die Art und Weise, wie sie es tun, ist schlicht und ergreifend illegal.

      (...)



      :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
      Status: inaktiv

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    • vanvog schrieb:

      TE hat sich selber ein Bein gestellt durch sein Profil, sollte es eine Untersuchung geben durch PP hat er im Profilvergleich keine Chance gegen den Chinesen.


      Du laberst mal wieder einen Müll, echt! Das Profil des TE ist makellos.

      vanvog schrieb:

      Wie sieht das denn aus, wenn die Artikel zwar gleichartig sind aber jeweils unter 10% der Werts der Problemfalls ausmachen und es dazu schon einen "Spaßbieter" gegeben hat?


      Das sieht aus wie ein Standardfall bei eBay.

      Wie bereits erwähnt tut die Kamera im Päckchen außerdem rein gar nix zur Sache, weil es null Unterschied macht, ob die wirklich drin war oder ob der Käufer das nur behauptet.

      vanvog schrieb:

      Das ist wie eine Einladung... und bei nem Glücksritter hätte ich persönlich auch etwas weniger Skrupel als bei nem Profi.


      Daß du keine Skrupel hast ist mir klar *scnr*.

      Nochmal: der Käufer ist garantiert legitim und das Problem sind die chinesischen Grenzer, die den Unterschied zwischen Paket und Brief (jup, ein Päckchen international ist ein Briefprodukt) kennen und einfach mal reingegriffen haben, weil es bei ~35 Euro Versicherungsleistung nach Weltpostvertrag keine blöden Nachfragen von oben gibt.
    • pandarul schrieb:

      vanvog schrieb:

      TE hat sich selber ein Bein gestellt durch sein Profil, sollte es eine Untersuchung geben durch PP hat er im Profilvergleich keine Chance gegen den Chinesen.


      Du laberst mal wieder einen Müll, echt! Das Profil des TE ist makellos.


      Bleib mal sportlich.

      Mit Stammpushel? <6 Monate alt ... 1 Artikel mehr wert als Gesamtumsatz... gleicher Artikel schon mal eingestellt mit anderen Fotos inklu Spaßbieter?

      pandarul schrieb:


      Nochmal: der Käufer ist garantiert legitim


      Bist Du jetzt auch noch Wahrsager oder wie? Ich habe oben ausgeführt, wieso ich vermute, der Käufer ist nicht legitim.

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    • pandarul schrieb:

      Das ist mir durchaus aufgefallen, aber ein SNAD ist es ja nicht, weil @TE gerichtsfest beweisen kann, daß der korrekte Inhalt im Paket war.


      Ist es. Es kommt ja nicht drauf an, was der TE meint, was es sei. Es kommt nur darauf an, was der Käufer bei Paypal angibt. Und der hat einen SNAD gemeldet, keinen INR. Also zieht dieser PaAssus nicht. (Der n.b. auch der Grund ist, weshalb beim Angeben einer Sendungsnummer im INR der KS üblicherweise zurückgewiesen wird)

      pandarul schrieb:

      Noch ist das aber nur ein unverbindliches Zahlenspiel auf PayPals Website. Den Holzhammer würde ich erst rausholen, wenn PayPal endgültig ansagt, das auch so zu meinen.


      Nö. Den Holzhammer CSSF kann ich nur jedem raten, sobald Paypal mit diesen merkwürdigen virtuellen Zahlenspielchen anfängt. Denn ab dem Moment bewegen sie sich in einer rechtlichen Nichtmehrgrauzone. Die Mailadresse, die ich da genannt habe ist der reguläre Weg der CSSF für solche Meldungen, dass ich die Durchwahl des zuständigen Abteilungsleiters (bzw einiger davon) habe ist 'ne andere Kiste. Jedenfalls habe ich von dort die Auskunft, dass die CSSF einfach zu wenig Beschwerden bekommt. Stand letzten Monat waren es 513 dieses Jahr.

      petergabriel schrieb:

      PayPal hat sich genau DIESE Befugnis(im Sinne von Prüfung und Vorgehensweisen bei Konflikten) GENOMMEN,denn das steht in deren AGB.


      Mag sein. Im BGB steht, sie dürfen nicht. So what? AGB vs. BGB? Da sag ich mal Aus durch technischen K.O. in der ersten Runde durch Aufwärtshaken §§305ff. BTW weiss Paypal, dass sie hier rechtswidrig handeln. Genauer: sie dürften es wissen. Ich kenne jedenfalls mehrere Verkäufer, denen Paypal nichts mehr einfriert.


      blaccbox schrieb:

      3. papyal hat hier gar nichts zu melden, denn paypal hat keine Befugnis, sich als Richter aufzuspielen; schon gar nicht über einen Betrag von 3.500 Euro.



      4. Wenn paypal möchte, kann paypal das ja dem Käufer ersatten - auf paypal-Kosten!!!!

      Da sind wir einer Meinung.

      blaccbox schrieb:



      5. Wenn der Käufer sich im Unrecht sieht, soll er Anzeige erstatten, ggf. klagen.

      Aber bitte in der hiesigen Amtssprache, nicht mit einer farbenfrohen Speisekarte mit Drachenornamenten. ;)


      blaccbox schrieb:

      Ich würde das Minus im pp-Konto nicht ausgleichen und enstprechende Forderungen ablehnen.



      Zukünfig würde ich KEIN paypal mehr anbieten (kannst du dann eh nicht mehr) - NUR noch Vorkasse via Überweisung und nicht mehr ins außeräuropäische Ausland verschicken.



      Ich wieder hol einfach mal, was Du von mir wiederholst, weil man das nicht oft genug sagen kann. Wobei... was hast Du gegen das aussereuropäische Ausland? Wenn der Kaufbetrag von meiner Bank gutgeschrieben wurde, ist er gutgeschrieben worden und dann verschicke ich meinetwegen auch nach Australien oder Südafrika. Ist ja nicht wie bei dieser angeblichen Pseudobank.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Ich wieder hol einfach mal, was Du von mir wiederholst, weil man das nicht oft genug sagen kann. Wobei... was hast Du gegen das aussereuropäische Ausland? Wenn der Kaufbetrag von meiner Bank gutgeschrieben wurde, ist er gutgeschrieben worden und dann verschicke ich meinetwegen auch nach Australien oder Südafrika. Ist ja nicht wie bei dieser angeblichen Pseudobank.


      Genau, mein Geld aus den USA ist auch angekommen, ich habe trotzdem verschickt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Den Holzhammer CSSF kann ich nur jedem raten, sobald Paypal mit diesen merkwürdigen virtuellen Zahlenspielchen anfängt. Denn ab dem Moment bewegen sie sich in einer rechtlichen Nichtmehrgrauzone.


      Na von mir aus, ich wollte auch bestimmt keinem abraten, sich zu beschweren, im Gegenteil. Ich hätte nur gedacht daß bei einem Kontostand von Null kein Vermögen des Accountbesitzers betroffen ist und einer Beschwerde damit das entscheidende Argument "ich bin in diesem Moment betroffen und es ist eilbedüftig" fehlt.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Stand letzten Monat waren es 513 dieses Jahr.


      Bitte? Das ist arg wenig.

      Davon ab, als ich mal bei der CSSF nachgehakt hatte, war ich der einzige in der Sache, trotzdem haben die PayPal Beine gemacht und mir geantwortet, was PayPal ihnen versprochen hätte zu unternehmen, damit sich sowas nicht wiederholt. Seit wann ist es für die von Belang, wie viele Gesetzesverstöße gemeldet werden? Schon gar, wo PayPal ja offen zugibt, gegen das Gesetz zu verstoßen?

      vanvog schrieb:

      Mit Stammpushel? <6 Monate alt ... 1 Artikel mehr wert als Gesamtumsatz... gleicher Artikel schon mal eingestellt mit anderen Fotos inklu Spaßbieter?


      Ja und? Was bitte hat das Alter eines Accounts zu sagen? Nix, genau. Ein Privatverkäufer hat keinen Umsatz. Es ist logisch, daß das vorliegende Problem "Artikel im Wert von 3.500 Euro nach China verlorengegangen" nur bei einem Artikel im Wert von 3.500 Euro auftreten kann, der nach China versendet wird. Es ist auch ziemlich logisch daß man sich bei teuren Sachen verpusht oder echte Spaßbieter hat. Frag mal den Kollegen mit dem Papst-Golf, auf den traf auch alles zu, was du hier schreibst.

      Deine Meinung zu irgendwelchen Anhaltspunkten, die Profile und/oder Verhalten auf der Plattform hergeben, ist meiner Meinung nach realitätsfremd und verschroben.

      vanvog schrieb:

      Bist Du jetzt auch noch Wahrsager oder wie? Ich habe oben ausgeführt, wieso ich vermute, der Käufer ist nicht legitim.


      Ja, weil du in einem vergleichbaren Fall keine Hemmungen hättest, das habe ich verstanden.

      Und ich sage, daß der Ablauf auf hunderte gleichartiger Auktionen paßt, die ein Bekannter von mir durchgeführt hat, bei denen es um Foto-Gedöns und China ging, mehr als ein Dutzend davon in ebendiesem Peisrahmen. Völlig normal, und die Annahme, daß der Zoll sich bedient, ist nun wirklich nicht lebensfremd. In Italien bedienen sich ganz andere Leute, weshalb viele Leute Italien als Lieferort ausschließen - aber das ist nun zwar Erfahrungswert, aber wirklich OT.
    • pandarul schrieb:

      und einer Beschwerde damit das entscheidende Argument "ich bin in diesem Moment betroffen und es ist eilbedüftig" fehlt.

      Die Beschwerde bei der CSSF hat einzig einen berechtigenden Hintergrund: das Handeln von Paypal ist rechtswidrig. Jeder dieser Vorfälle ist eine Beschwerde wert. Und das sind einfach viel zu wenig gemessen an dem, was man immer wieder zu hören bekommt.


      pandarul schrieb:

      Bitte? Das ist arg wenig.


      Du hast recht, das ist arg wenig. Zu wenig. Ich hab eben nochmal nachgeschaut. Es waren 519. Nicht 513. Und ja, ich fand das auch wenig. Also hab ich Jaques ganz direkt gefragt, ob die ihre Beschwerden im Aktenzeichen eigentlich laufend durchnummerieren. Ja, tun sie. Und das Az. 2013/519 spricht dann 'ne ganz klare Sprache.

      Um also nochmal den ersten Absatz aufzugreifen: wenn jeder (JEDER!) dessen Konto rechtswidrig eingefroren oder rückbelastet wird, seinen Arsch aus dem Sessel kriegen würde und eine Beschwerde rausreicht würde die andere Aussage zu Paypal, die ich von der CSSF habe, eventuell schneller Wirklichkeit werden.

      Zitat: "Wir haben natürlich eine Banklizenz erteilt. Wir können die aber auch ganz schnell wieder zurückziehen." Und um ganz ehrlich zu sein: ich bin mir nicht sicher, ob die Matschbirnen, die diese luxemburgische Betrügerschutzbude weiterhin mit ihren privaten Geldern unterstützen, es verdient haben, dass ich das im Alleingang versuche. Wenn die ihre Kohle verbrennen wollen, dann bitte. Mich stört einzig der Paypal-Zwang auf ebay, weil mich der daran hindert, eien ebay-Shop zu betreiben und meine Angebote nicht in den USA gelistet werden. Den kann ich aber so nicht abschaffen, also schaffe ich die Grundlage für den Zwang ab. Einzig aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus. Sollte mir allerdings ebay ein brauchbares aGbot auf Basis einer Umsatzbeteiligung machen halte ich da ganz schnell die Füße still. Ich muss nicht zwingend mit Paypal das selbe veranstalten wie mit dem ebay-Zahlungssystem. Vorausgesetzt, es lohnt sich für mich in ausreichendem Maß.

      Ich höre dabei immer wieder, dass die "lieben Betroffenen" Angst haben, dass ebay ihren Account negativ beeinflusst, wenn sie eine solche Beschwerde einreichen. Echt? Ich hab letztes Jahr das Zahlungssystem torpediert und lasse keinen Zweifel daran, dass ich auch Paypal wegbekommen will. Ich rufe offen dazu auf, sich bei der CSSF zu beschweren. ebay weiss, wer ich bin. Da bin ich mir sicher. Resultat? Meine Accounts leben noch. Ich verkaufe auf ebay. Ohne Paypal und ohne Shop. Ohne Vereinbarung zum internationalen Versand. Ohne Festpreise. Ohne Verkäuferlimit. Ich bin Powerseller mit Top-Verkäufer-Status. Und ich habe 14 Tage Widerruf, nehme Versandkosten, erlaube mir drei Tage interne Bearbeitungszeit und scheisse auf den ebay-Garantiepömpel. Achja - und heute erst gingen wieder zwei Sendungen nach Italien und Frankreich. So what?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.