Käufer behauptetet, unvollständigen Artikel bekommen zu haben

    • Was sollen diese völlig sinnlosen Spekulationen?

      Der K hat über 5000 geboten, bezahlt und seiner Aussage nicht den bezahlten Artikel bekommen.
      Der Vk hat über 5000 bekommen, den Artikel abgeschickt und nun ist das PP-Konto kalt gestellt.
      Um eine mögliche Puscherei ging es zu keinem Zeitpunkt.
      .
      Der Vk hat 2 Fehler begangen
      1. per sendungsverfolgten DHL-Päckchen abgeschickt (völlig unzulässig unterversichert & nach PP nicht zugelassen)
      2. Päckchen mit einer alten Kamera beschwert.

      Was ich mich inzw. frage: besteht eigentlich die Möglichkeit, dass das Päckchen so voll mit Verpackungsmaterial war, dass der K die alte Kamera u.U. schon ziemlich säuerlich entnommen hat und die wesentl. kleinere Objektiv "versehentlich" mit dem Verp. material entsorgt hat?
      Wußte der K, dass da eine alte Kamera zur Beschwerung drin war?
      Ich stelle mir mal mein Gesicht vor, wenn ich für 5000 was kleines ersteigert habe und dann aber einen großen Schrotthaufen im Vgl. auspacke - naj, ich würde aus Verzweiflung schon noch das Verp.material durchsuchen. Aber vielleicht hat der K das gerade aus "ich bin geleimt worden" erst garnicht gemacht!

      Mal nur so angemerkt!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Das habe ich @vanvog auch schon gesagt, eule. Allein er will ja keinen Verstand annehmen! :(

      @vanvog:

      oldlensclub.hk/viewtopic.php?f=63&t=5938

      Da ist bei diesen Objektiven von 25k und mehr die Rede. Glaub doch endlich, daß das Teil in China so viel wert ist, wenn jemand bietet, der genau dieses Teil genau jetzt haben will.

      Selbstverständlich hat v***a (47) bereits in der ersten Auktion mitgeboten! Und selbstverständlich ist @TE mit der zweiten Auktion nach .com gegangen, weil er richtigerweise gesagt bekommen hat, daß da Chinesen fündstellige Beträge bieten.

      Das ist alles total normal, allenfalls hat v***a (47) einfach nicht hoch genug geboten, klaro?

      Und jetzt hör bitte endlich mit deinem Blödsinn auf! :wallbash
    • Damas schrieb:

      völlig unzulässig unterversichert


      Egal, ist angekommen. Die Verantwortung für einen Verlust auf dem Versandweg liegt beim Käufer. Wenn kein versicherter Versand vereinbart war, tut das nix zur Sache.

      Damas schrieb:

      nach PP nicht zugelassen


      Quelle?

      Ein durchgängig sendungsverfolgtes Päckchen ist sehr wohl zugelassen. Es handelt sich in Wirklichkeit um einen eingeschriebenen Maxibrief international; ein "Päckchen" gibt es im Weltpostvertrag nicht.

      Was mich eigentlich interessiert:

      Was stand auf der (obligatorischen) Zollinhaltserklärung CN22? Weil oben schrieb @TE irgendwas von "nicht auffallen". Da gehört Inhalt und Wert drauf, so daß jeder, der es sieht, weiß, was er da in der Hand hat.
    • Quelle: cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd…ction_full&locale.x=de_DE

      4.2 Gültiger Versandbeleg. PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:

      4.2.1 Name des Versandunternehmens

      4.2.2 Versanddatum

      4.2.3 Name und Adresse des Empfängers

      Diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen.

      4.2.4 Name und Adresse des Versenders

      Diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen.

      Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch im Einzelfall versichern, dass die Versandbelege die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

      Deutsche Post AG / DHL (bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen der Ziffer 4.2 erfüllen. Beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe, einschl. Warensendung, Buchsendung und Maxibrief die Anforderungen nicht)




      Wo bitte ist in der Sendungsverfolgung eines Päckchens/Paketes der DHL
      Absender und Empfänger mit Name und Adresse in der Online-Verfolgung zu sehen?
      Das ist ja nicht mal innerhalb von D der Fall. Da lese ich bitte keine Daten von mir oder dem Absender - gerade mal PLZ & Stadt.
      Damit erfüllen aber die Produkte der DHL die Voraussetzungen, die PP vorgibt, nicht wirklich!
      .
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Man kann bei PP einen "nichterhalten"-Fall in einen "von der Beschreibung abweichenden"-Fall umleiten, aber sollte DAS umgekehrt auch funktionieren?

      Die Variante "Nebensächlichkeit entsorgt, Artikel selbst nicht bemerkt" ist nicht so unwahrscheinlich, wie gern vermutet. Aber dazu muß mit dem K kommuniziert werden........oder eben kommuniziert werden können, sprachliche Verständigungsprobleme inklusive.
    • #65

      Ja, es handelt sich aber vorliegend um ein Päckchen mit Nachweis bzw. (genauer) ein internationales Einschreiben (zu deinen Hervorhebungen). Klar erfüllen die die Kriterien, Einschreiben wird sogar ausdrücklich akzeptiert, in dem Fall auch ohne Adresse des Empfängers.

      Wo liest du etwas davon, daß irgendwelche Angaben in irgendeiner Sendungsverfolgung erscheinen müssen?

      Davon ab ist das egal, weil unstrittig ist, daß die Sendung angekommen ist.

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    • @pandarul

      Mehr als Kopieren aus PP-AGB, wie oben geschen, und di eQuellenangabe, das der neme und die Adresse erlesbar sein müssen laut diesen kann ich nicht - lesen musst Du bitte selbst.
      In wie weit PP es fertig bringt sich von der Aufzählung zu den Unterpunkten "rauszureden".... ich habe da keine Erfahrungen.
      Wenn ich mich aber nicht völlig täusche, gibt es bei DPD z.B. auch einen nicht sendungsverfolgte Versandart - da wird nicht explizit darauf hingewiesen.
      Letztlich wir - siehe Fettdruck im vorrangegangen Post von mir - auf den Versender verwiesen, dass er sich kümmern muss!
      .
      Was Du daraus machst, ist weder Dein noch mein Prob, aber das u.U. von TE
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • torwart schrieb:

      Man kann bei PP einen "nichterhalten"-Fall in einen "von der Beschreibung abweichenden"-Fall umleiten, aber sollte DAS umgekehrt auch funktionieren?

      Die Variante "Nebensächlichkeit entsorgt, Artikel selbst nicht bemerkt" ist nicht so unwahrscheinlich, wie gern vermutet. Aber dazu muß mit dem K kommuniziert werden........oder eben kommuniziert werden können, sprachliche Verständigungsprobleme inklusive.


      Hi @torwat
      schön Dich mal zu lesen :)

      Zur Frage, k.A.!

      Zu Nebensächlichkeiten entsorgen.... ja, bei Probs ist grundsätzlich Kommunikation das A und O und nicht immer wieder der klassische Weg: der Andere ist schuld/der Betrüger. Ich schätze mit der Einstellung ließen sich die mehrheitlichen Probs relativ einfach lösen. Zumindest haben sich damit bei mir die allermeisten aufkommenden Probs lösen lassen, in dem ich dem Gegenüber der Trannsaktion geglaubt habe udn nicht mit wilden Unterstellungen angefangen hjabe bzw. wilden Unterstellungen relativ höflich aber bestimmt begegnet bin.
      .
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Das ist ja hier wie bei der Kripo - wow :)

      Alles wird durchwühlt und durchforstet.



      Ich habe mit dem Käufer abgemacht 5500 - er wollte neuen Sofortkauf.

      Das ging nicht wegen des Limits als Privater Verkäufer. (2000 im Monat)

      Habe Ihm gesagt biete 5500 und ich beende die Auktion und verkaufe an dich.

      So hat er es letztlich auch gemacht. Nicht mehr nicht weniger.



      VG



      Nachtrag ... der Experte war ein Französischer Professor den ich selber kontaktiert habe.

      Eine Verbindung halte ich für sehr sehr unwahrscheinlich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von simi89 ()

    • Also war v***a doch ein Pusher von TE... er hat beim ersten mal 1.259 Euro geboten. Der zweite dann n***i ?

      Wenn 5.500 abgemacht waren, wieso bietet er dann 5.505 in letzter Sekunde? Wenn tatsächlich 5000 abgemacht waren, wäre doch kein Kauf zustande gekommen.

      Wie ist der Kontakt mit dem Professor entstanden, der Spaßbieter war ja auch Franzose.
    • vanvog schrieb:

      Also war v***a doch ein Pusher von TE... er hat beim ersten mal 1.259 Euro geboten. Der zweite dann n***i ?

      Wenn 5.500 abgemacht waren, wieso bietet er dann 5.505 in letzter Sekunde? Wenn tatsächlich 5000 abgemacht waren, wäre doch kein Kauf zustande gekommen.

      Wie ist der Kontakt mit dem Professor entstanden, der Spaßbieter war ja auch Franzose.

      Man kann bei ebay eine Auktion nach einer Stunde beenden und an den Höchstbietenden verkaufen - es waren noch 6 Tage bis Auktionsende.

      Der Prof kam nach dem Spaßbieter - der Prof hat auch die technischen Informationen geliefert.

      VG
    • pandarul schrieb:

      #65

      Ja, es handelt sich aber vorliegend um ein Päckchen mit Nachweis bzw. (genauer) ein internationales Einschreiben (zu deinen Hervorhebungen). Klar erfüllen die die Kriterien, Einschreiben wird sogar ausdrücklich akzeptiert, in dem Fall auch ohne Adresse des Empfängers.

      Wo liest du etwas davon, daß irgendwelche Angaben in irgendeiner Sendungsverfolgung erscheinen müssen?


      Gilt für die USA ab einem bestimmten Betrag auf jeden Fall.

      Proof of delivery

      You need online tracking information from a shipping company that:

      Shows the status as delivered.
      Shows the date of delivery.
      Includes the recipient’s address, showing at least the city/state or ZIP code (or their equivalent).
      For items valued at $250 USD or more, includes proof of the recipient’s signature to confirm delivery.


      Mit "proof of the recipient's signature" ist eine online einsehbare Unterschrift gemeint, das wurde auch hier im Forum an einer anderen Stelle diskutiert. Ich habe mich dann daraufhin auf die Suche gemacht, mit dem Ergebnis, dass es aktuell tatsächlich nur FedEx und UPS von Deutschland aus, zumindest für die USA anbieten UND PP eigentlich keine Rückscheine von DHL z.B. akzeptiert, also eingescannt oder ähnliches. Ich weiß aber, dass ich damals im Internet irgendwo auf einen Fall gestoßen bin, wo jemand trotz DHL von PP Recht bekam trotz größerer Summe... an Einzelheiten kann ich mich nicht erinnern, ich sage das nur vollständigkeitshalber dazu.

      Problem ist auch meistens nicht PP, sondern PP in Verbindung mit ebay, dort wo man sich die Käufer aussuchen kann und der Ruf des Käufers auf dem Spiel steht gibt weitaus weniger Probleme, beide Seiten bemühen sich dann um größtmögliche Sicherheit fürs Paket, entsprechend gibt es bei "problematischen" Regionen genaue Anweisungen vom Käufer, wie ein sicherer Versand gewährleistet werden kann.

      Es bleibt ein Rätsel, wieso TE den Gegenwert eines halben Kleinwagens bzw. 3 Netto-Durchschnittsgehalte so leichtfertig auf die Reise schickt. Ich kann mir nur einen Grund vorstellen, er dachte wohl das Geld sei sicher (wie die Rente).

      Ach übrigens, wie hoch schätzt ihr den Gegenwert einer Lebenszeit-sperre auf PP an? Wenn jetzt mittlerweile Familienmitglieder usw. nicht betroffen sind, nicht besonders hoch oder?


      simi89 schrieb:


      Der Prof kam nach dem Spaßbieter - der Prof hat auch die technischen Informationen geliefert.


      Warte mal, dann heißt es ja, Du kanns NICHT ausschließen, dass er dich übers Ohr gehauen hat? Hat er dich einfach angeschrieben?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • Gilt für die USA ab einem bestimmten Betrag auf jeden Fall.


      Wir sind hier aber nicht in den USA. Du mußt wirklich jedes Faß aufmachen, das in die falsche Richtung an dir vorbeirollt, oder?

      Vorsorglich und abschließend: @TE ist Kunde beim deutschen luxemburgischen PayPal zu deutschen Bedingungen. Jeder, der behauptet, die PayPal Europe S.a.r.l. könnte mit einem deutschen Verbraucher eine Abmachung treffen, nach der die englischsprachigen (!) AGB der PayPal Inc, also einer gänzlich anderen Firma, die dieser nie akzeptiert hat, fallweise gelten sollen statt seines Nutzungsvertrages, der ist nicht ganz bei Trost.

      Damas schrieb:

      Mehr als Kopieren aus PP-AGB, wie oben geschen, und di eQuellenangabe, das der neme und die Adresse erlesbar sein müssen laut diesen kann ich nicht - lesen musst Du bitte selbst.


      Hey, nix für ungut, du hast gesagt, die vom TE gewählte Versandart sei nicht zugelassen. Davon steht da aber nix, im Gegenteil, da steht sogar, daß sie neben den ganzen Paketprodukten ausdrücklich zugelassen ist.

      -

      Und nochmal:

      Das Paket ist angekommen! Ist das so schwer zu begreifen? AN-GE-KOM-MEN! Es interessiert sich niemand mehr für die Versandart, schon gar nicht PayPal.

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    • pandarul schrieb:

      Das Paket ist angekommen! Ist das so schwer zu begreifen? AN-GE-KOM-MEN! Es interessiert sich niemand mehr für die Versandart, schon gar nicht PayPal.
      epenth - der Käufer hat bei Pillepalle einen "von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikel" gemeldet -
      nach dem Motto: Objektiv gekauft - "nur" ein nutzloses Gehäuse erhalten"

      pandarul schrieb:

      #11 - Es geht ja um das - das er behauptet das Objektiv sei nicht im Päckchen gewesen
      -
      TE wird Schwierigkeiten haben den Versand/Erhalt des Objektivs nachzuweisen....

      simi89 - bitte wieder im PP-Konfliktfall nachschauen:

      gibt es - aktuell- eine Änderung im Fall bzw. hat sich PP bei Dir gemeldet und "irgendetwas" angefordert / mitgeteilt / entschieden?
    • *alte_eule* schrieb:

      Der Artikel wurde auf com eingestellt.


      Trotzdem können die fremdsprachigen AGB nicht wirksam vereinbart werden. Es ist eBays Problem, wenn sie einem deutschen Kunden das Einstellen auf nicht-deutschen Plattformen erlauben, für ihn gelten ausschließlich die AGB, denen er beim Eröffnen seines eBay- bzw. PayPal-Accounts zugestimmt hat. /OT
    • *alte_eule* schrieb:


      Ändert aber nichts an der Tatsache, dass unstrittig ist, dass die Sendung als solche dem Empfänger erreicht hat und an dieser Stelle eine unangefragte Nebenbaustelle so überflüssig ist wie der Kropf einer oberbayerischen Bäuerin @ vanvog!


      Das sehe ich anders, seitdem TE neuerdings mehr Infos bekanntgegeben hat, hat sich nicht nur mein Verdacht bestätigt, hier ging nicht alles mit rechten Dingen zu, es ist möglicherweise von einem Betrug durch den Professor aus Frankreich, der mit Spaßbieter Nr.1 eine Verbindung haben könnte, sowie dem Chinesen auszugehen.

      Man kann also jetzt weiter die Unzulänglichkeiten von PP ausdiskutieren, nur haben wir es ja nicht mit einem fiktiven Fall zu tun, sondern einem konkreten, lies Dir den letzten Beitrag des TE durch, ich hoffe er meldet sich mit Einzelheiten zum Professor und dem Chinesen, der genaue Ablauf der Kontaktaufnahme der beiden ist sehr interessant. Es ist nämlich davon auszugehen, dass TE hier Opfer eines professionell inszenierten Betrugs wurde. Hat TE irgendwelche Daten der beiden außerhalb von eBay erhalten, so ist möglicherweise eine Verbindung herzustellen. E-Mail-Adresse, PayPal-Adressen usw. am besten per PN, weil es ja nur ein Verdacht ist.

      Wir reden hier nicht von Peanuts, 3500 ist eine stattliche Summe.

      TE hat nicht danach gefragt, das ist richtig, nur wenn sich eine Verbindung herstellen ließe, hätte das durchaus Relevanz für PP, weil möglicherweise z.B. anhand der Kontobewegung festgestellt werden könnte, dass es sich um Betrug handelt und TE somit sein Geld zurückerhält.

      Nebenbei bemerkt, Du lagst völlig daneben... hättest Du dir nur die betreffende Gebotsübersicht genauer angeschaut, wären dir sicherlich Unstimmigkeiten aufgefallen. Aber das tut nichts zur Sache.

      OK, es ist unwahrscheinlich, dass es hier tatsächlich um einen großangelegten Betrug handelt, nur finde ich, dass Du eben nicht ganz fair spielst, nachdem die von mir aufgedeckten, und von dir absolut verneinten Unstimmigkeiten als wahr herausgestellt haben, behauptest Du, es sei nicht relevant.

      *EDIT*

      Weil das jetzt aus meinem Beitrag nicht klar hervorgeht:

      Ich rede nicht von Betrug im Sinne von das der Chinese der Artikel erhalten oder nicht erhalten hat, nein, es geht viel weiter, ich gehe davon aus, dass mithilfe mehrerer Accounts bei der Auktion 1 der Preis künstlich in die Höhe getrieben wurde, dann kam der Professor, täuschte den TE über den tatsächlichen Wert des Objektivs und hat dann mithilfe des Chinesen TE abgezockt.

      Weil der TE eben nicht den Eindruck macht von jemanden, der leichtfertig behaupten würde, das Ding wäre auch 10000 wert gewesen, hätte er nur gewartet (die Aussage fand ich sehr merkwürdig) wahrscheinlich kam die Schätzung vom Professor... der TE wurde also möglicherweise Opfer einer relativ komplizierten Betrugsmasche.

      Es soll mal Einzelheiten nachliefern.

      Übrigens wurde der Bieter i***i zwischenzeitlich privat gestellt, ein Zufall?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • Klar haben sich viele hier die Gebotslisten angesehen, ich auch. Es hat niemand je das Pushen bestritten. Nur dessen Relevanz für den Fall! Halb eBay pusht, so what? Das hat PayPal noch nie abgehalten oder dazu gebracht eine Entscheidung in Richtung X oder Y zu treffen.

      vanvog schrieb:

      Das sehe ich anders


      Jaha, haben wir kapiert. Trotzdem kann @TE nicht mehr über seine Versandart stolpern, denn der eröffnete Konflikt wegen abweichender Beschreibung ist der Beleg dafür, daß es angekommen ist, und das ist alles, was PayPal in dem Zusammenhang interessiert.

      Was du sonst so von geplantem Betrug schreibst entbehrt mal wieder jeder Grundlage, vielleicht liest du einfach mal die Einlassungen deiner Mitposter:

      simi89 schrieb:

      Nachtrag ... der Experte war ein Französischer Professor den ich selber kontaktiert habe.


      (Herv. von mir)

      Egal wie oft du es noch drehst und wendest, es bleibt ein stinknormaler Verkauf mit PayPal-Problem, wie es ihn schon zehntausendfach gab und noch zehntausendfach in Zukunft geben wird.
    • Die letzten paar Seiten waren imho völlig überflüssig und für den Fall irrelevant.


      Da zitiere ich doch einfach nochmal @pandaruls posting von Seite 1 - da ist imho alles gesagt:



      pandarul schrieb:

      Nun, vielleicht war es ja der Zoll.

      Sowohl Unterversicherung als auch gewählte Versandart sind problemlos, denn es ist ja unstrittig, daß das Päckchen angekommen ist.

      Als allererstes würde ich im Käuferschutzfall herausstellen, daß du Objektiv und Kamera drin hattest, was du selbstverständlich jederzeit mithilfe eines Zeugen bestätigen kannst. Weiterhin sei der Käuferschutzfall umgehend zu schließen, da der PayPal-Käuferschutz explizit keine Versandverluste (!) abdeckt. Wenn unterwegs etwas aus dem Paket geklaut wird - es war ja mindestens an einer Landesgrenze offen -, ist das das Problem des Käufers.

      Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen.


      Natürlich wird es nicht ganz einfach, PayPal davon zu überzeugen, daß es sich um einen Versandverlust und nicht etwa um einen abweichenden Artikel handelt. Du darfst zu keinem Zeitpunkt den leisesten Zweifel daran aufkommen lassen, daß du im Recht bist, das auch weißt, neben dem Recht auch die AGB auf deiner Seite hast und im Zweifelsfall alle Register ziehen wirst, um dein Recht durchzusetzen.

      Bei einer unklaren Entscheidungsgrundlage (siehe @cody "keiner kann sagen, wie PayPal entscheiden wird") geht PayPal i.d.R. den Weg des geringeren Widerstandes, also liegt deine Chance darin, klarzumachen, daß sie sich mit dir besser nicht anlegen.

      Über die Konsequenzen von einem PayPal-Account, der mit 3.500,- im Minus ist, reden wir, wenn es soweit ist.




      :thumbsup:
      Status: inaktiv